Musterrechtsstreit wegen Kontaktfreibetrag

Im  ISUV Report Nr.74, Dezember 1997, Seite 3, wird geraten bei der Steuererklärung unbedingt zu berücksichtigen, daß der ISUV einen Musterrechtsstreit führt, bei dem es darum geht, daß Kosten, die nichtsorgeberechtigten unterhaltspflichtigen Müttern und Vätern entstehen, von der Steuer abgesetzt werden können.

Wichtig ist, bei der Steuererklärung die folgenden Aktenzeichen anzugeben: Die vom ISUV gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.11.1992 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde führt beim Bundesfinanzhof das Aktenzeichen III B 19/93. Das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof hat das Aktenzeichen VI R 122/95. Die gleichzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde führt beim Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen AR 797/93. Dieses Verfahren ruht so lange, bis beim Bundesfinanzhof eine Entscheidung gefallen ist.

Betroffene, die bereits Einspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt haben, müssen unbedingt auf dieses Musterverfahren
hinweisen. Weitere Informationen erhalten Sie in zwei Merkblättern, die über die Geschäftsstelle in Nürnberg bezogen
werden können. Die steuerliche Berücksichtigung der Fahrkosten ist umso wichtiger, da sie ja bekanntlich nicht vom
Unterhalt abgezogen werden können. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (BGH Xll ZR 206/93)
bestätigt.
 

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