Information von Väter für Kinder e.V.:

Empirische Untersuchung über den Zusammenhang zwischen Sorgerecht und Scheidungsraten in den USA.

Der Aufsatz "Child Custody Policies and Divorce Rates in the United States" von Richard Kuhn  und Dr. John Guidubaldi (vorgetragen auf der 11th Annual Conference of the Children's Rights Council October 23-26, 1997. Washington, D.C. Copyright 1997) ist leider wieder der deutschen Entwicklung weit voraus, aber vielleicht auch deswegen sehr interessant. Es geht nämlich in dieser empirischen Untersuchung in erster Linie um den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der gemeinsamen materiellen Sorge ("joint physical custody", auch "shared parenting" genannt) und Scheidungsraten. Gemeinsame juristische Sorge ("joint legal custody"), die mit dem neuen KindRG hier vermehrt Aufmerksamkeit erregt, ist in den USA ohnehin schon fast selbstverständlich. Gemeinsame materielle Sorge (gemeinsame Elternschaft) liegt nach allgemeiner Definition dann vor wenn die Kinder die Zeit mindestens im Verhältnis 30/70, wenn nicht 50/50, zwischen den Eltern teilen, oft im Wochenrythmus.

Die Untersuchung zeigt, daß in Staaten mit häufiger Zuerkennung der gemeinsamen materiellen Sorge (bis zu 44 % der Fälle in Montana) die Scheidungsraten fast 4 mal schneller abnahmen als in Staaten wo gemeinsame Elternschaft selten ist. Diese Staaten haben im Vergleich niedrigere Scheidungsraten. Als Gründe werden angeführt, daß es dieses gemeinsame Sorgerecht einem zornigen Elternteil erschwert den anderen durch Entzug der Kinder (Umgangsvereitelung, Wegzug) zu verletzen. Dazu kommt, daß der Anreiz hoher Kindesunterhaltszahlungen, wie bei Alleinsorge, wegfällt. In vielen Staaten geht nämlich der Zeitanteil den die Kinder mit einem Elternteil verbringen direkt in die Berechnungsformel für die Unterhaltsverpflichtung ein (vgl. ISUV Report Nr. 75, März 1998, Seiten 11-12).

Wir bringen eine Übersetzung des Abstraktes und der Einleitung und müssen im übrigen auf den Originalaufsatz (in Englisch) verweisen, der auch umfangreiches Zahlenmaterial enthält..

Abstrakt
Diese Arbeit vergleicht Trends in Scheidungsraten in den Vereinigten Staaten zwischen Staaten die zur gemeinsamen materiellen  Sorge ermutigen mit solchen die Alleinsorge favorisieren. Staaten mit hoher Zuerkennungsrate für gemeinsame materielle Sorge (über 30%)  in 1989/90 zeigten in den Folgejahren bis 1995 eine signifikant größere Verringerung der Scheidungsrate im Vergleich mit anderen Staaten. Verglichen mit Staaten in denen gemeinsame materielle Sorge selten ist, nahmen Scheidungsraten in Staaten mit hohen Anteil an gemeinsamer materieller Sorge fast 4 mal schneller ab. Als Folge haben Staaten mit hohem Anteil an gemeinsamer materieller Sorge nun signifikant niedrigere Scheidungsraten als andere Staaten. Staaten die Alleinsorge favorisierten hatten zudem mehr Scheidungen an denen Kinder beteiligt waren. Diese Ergebnisse weisen darauf hin, daß öffentliche politische Bestrebungen welche die Alleinsorge fördern zu hohen Scheidungsraten beitragen. Sowohl soziale als auch wirtschaftliche Faktoren werden bei der Erklärung dieser Resultate in Betracht gezogen.
 

Einleitung
Empirische Ergebnisse zeigen, daß Kinder die von einem geschiedenen  Elternteil allein aufgezogen werden wesentlich häufiger Probleme in der Schule haben, von zu Hause weglaufen, Drogenabhängigkeit entwickeln, oder andere ernste Probleme haben. (z.B.. Amato and Keith, 1991; Guidubaldi, Cleminshaw, Perry, and McLoughlin,1983; Hetherington and Cox, 1982). Obwohl viele Alleinerzieherfamilien als Resultat nichtehelicher Mutterschaft entstehen, sind viele mehr die Folge von Scheidung. Von 18.6 Millionen Kindern in den USA die nur mit einem Elternteil leben sind ungefähr 2/3 mit einem geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil (Zensus 1994). Dieser Aufsatz untersucht die Beziehung zwischen der Politik bzgl Sorgerecht und Veränderungen in der U.S. Scheidungsrate, unter Verwendung von Daten aus 19 Staaten die vom National Center for Health Statistics of the Centers for Disease Control gesammelt wurden.

Zum Originalaufsatz

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