Anhörung durch Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig in Mannheim am 13. November 1996

Auf Initiative des FDP-Kreisvorsitzenden in Mannheim, Prof. Dr. Karl-Theodor Eisele, hatte der Bundesjustizminister sich bereit erklärt, Vertretern von Interessengruppen und am Kindschaftsrecht besonders interessierten Rechtsanwälten, Psychologen u.a. Rede und Antwort zu stehen. Erschienen waren rund 50 Teilnehmer, darunter auch Vertreter der Presse.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Veranstaltung war jedenfalls für die Vätervereine ein Reinfall. Es ging dem Minister offensichtlich allein darum, den Kindschaftsrechtsreformentwurf zu "verkaufen". Auf die meisten genauen Fragen blieb er die Antwort schuldig. Er pickte sich aus den Fragen diejenigen heraus, auf die er mit Allgemeinplätzen antworten konnte.

Beispiele:

Von vier Teilnehmern wurde er darauf angesprochen, ob mit der anstehenden Reform die Verpflichtungen in nationales Recht umgesetzt würden, die sich aus den von der Bundesregierung ratifizierten internationalen Menschenrechtskonventionen (Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, Zivilpakt IPbürgR und Kinderrechtekonvention KRK) ergeben. Keine Antwort!

Auch nach dem Reformentwurf bleibt Umgangsvereitelung durch den sorgeberechtigten Elternteil ein straffreies Kavaliersdelikt. Wer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, macht sich strafbar; wer den Umgang der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil behindert, hat nichts zu befürchten. Frage: Warum wurde versäumt oder warum war es nicht der politische Wille, hier gleiche Rechte auf beiden Seiten, Waffengleichheit sozusagen, herzustellen? Keine Antwort!

Frage: Im Rechtsausschuß des Bundestages, der über die Reform berät, sind ausschließlich Professionelle (hauptsächlich Professoren) vertreten. Warum wurde nicht Betroffenen Gelegenheit gegeben, in diesem Kreis mitzuwirken? Keine Antwort!

Es war auffällig, daß sich schätzungsweise 80% der Fragen um das Umgangsrecht drehten. In der Tat: Nichts ist wichtiger, auch nicht das Sorgerecht. Das Umgangsrecht ist der Knackpunkt des Scheidungsrechts. Hier gibt es die meisten Verstöße, das meiste Leid für Kinder und Besuchsberechtigte. Am Umgangsrecht zeigt sich, wie ernst es der Gesetzgeber mit der Verwirklichung der Kinderrechte meint. Daß der Reformentwurf hierzu für Eltern ehelicher Kinder nur kosmetische Verbesserungen bringt, wirft ein Licht auf die Ernsthaftigkeit, mit der die Politiker die Reform betreiben. Wieder einmal hat sich gezeigt, daß von der Rechtsprechung mehr zu erwarten ist als von der Politik, bei der immer machtpolitische Erwägungen im Vordergrund stehen.

Daß der Minister ein so schwaches Bild abgegeben hat, ist erstaunlich. Von einem Staatsrechtler, der er ist, hätte man mehr erwartet.

Einziger Lichtblick der Veranstaltung: Wie sich zeigte, bilden sich immer mehr Vätervereine, und was das Entscheidende ist, sie fangen an zusammenzuarbeiten. Zunehmend stellen sie ihre Informationen ins Internet. Die Müttervereine sind von jeher besser organisiert, vor allem der alles beherrschende Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Sie haben in Mannheim aber ein wenig beeindruckendes Bild abgegeben. In ihrem Kampf um die Beibehaltung der bestehenden Rechtslage begaben sie sich immer wieder auf Nebenkriegsschauplätze, wiederholten ihre altbekannten Thesen und fielen durch ihren geifernden Tonfall auf. Und noch etwas: Man trifft immer wieder auf Betroffene - Väter und Mütter -, die ihren persönlichen Fall gelöst haben, aber trotzdem in ihrem Engagement für eine bessere Rechtsprechung nicht nachlassen. Sie sind eine kleine Minderheit, aber ohne ihren Einsatz wäre die Szene wesentlich ärmer. Durchhaltevermögen ist unabdingbar.

Deshalb: Eltern, setzt Euch ein!

Dr. A. Schneider


Petition des VfK-Vorsitzenden zur Anhörung am 24.02.97
 

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