KIND - FAMILIE - MENSCHENRECHTE

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                                 Väter für Kinder e.V.
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Nummer 5/93
verantwortlich i. S. d. P.: Prof. Dr M. Reeken /Vorsitzender


Menschenrechtsanliegen der Frau!

Menschenrechtsanliegen des Mannes?

Im Info 2/93 habe ich aus der Wiener Erklärung der Weltkonferenz über Menschenrechte zitiert. Diesmal möchte ich ein anderes Thema anschneiden, dem dort breiter Raum eingeräumt wird.

Von Teilnehmern habe ich erfahren, daß von Frauengruppen, die an der Konferenz teilnahmen, Äußerungen kamen von der Art: ,,wir wollen Kinderrechte nicht diskutieren, das geht ohnedies immer auf Kosten der Frauen". Diese bedauerliche Haltung findet sich an anderen Stellen des Dokumentes: in Teil II Punkt 81 heißt es

...um eine möglichst breite Menschenrechtserziehung und eine entsprechende Aufklärung der Öffentlichkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtsanliegen der Frau, sicherzustellen.

Hier hätten zweifellos die Kinder vorrangig genannt werden müssen! Daß die Gleichberechtigung der Frauen besondere Erwähnung findet, ist verständlich, zumal den Frauen in vielen Teilen der Welt immer noch ihre Bürgerrechte de jure oder de facto verweigert werden. Es berührt aber unangenehm, daß die strukturelle Instrumentalisierung des Mannes für menschenrechtswidrige Zwecke undiskutiert bleibt. Um dieses Ungleichgewicht aufzuzeigen, zitiere ich aus Teil II Punkt 38:

Verletzungen der Menschenrechte von Frauen im Zuge bewaffneter Auseinandersetzungen sind Verletzungen der fundamentalen Grundsätze der internationalen Menschenrechtsbestimmungen und des humanitären Völkerrechts. Alle derartigen Menschenrechtsverletzungen, vor allem Mord, systematische Vergewaltigungen, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaft erfordern besonders nachdrückliche Gegenmaßnahmen.

Da diese Formulierung sich in dem den Frauen gewidmeten Teil befindet, kann man daraus sicher nicht ableiten, daß derartige Verbrechen an Männern keine Verletzungen der fundamentalen Menschenrechtsbestimmungen und des humanitären Völkerrechtes oder zumindest minder schwer sind. Mord, sexuelle Versklavung (Kriegsgefangener durch homosexuelle Bewacher) und ganz neuartige Verbrechen, wie sie im bosnischen Bürgerkrieg auftreten, sind ebenso Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen und des humanitären Völkerrechts. Dennoch fragt man sich, warum gleichartige Verbrechen an Männern nicht erwähnt werden. Dies war zumindest früher ständige Übung in den Texten der Vereinten Nationen.

Niemand scheint an der Frage interessiert zu sein, wie man es zu bewerten habe, wenn junge Männer gezwungen werden, an einem Bürgerkrieg teilzunehmen, den sie gar nicht wollen, und dabei auch gezwungen werden, junge Frauen zu vergewaltigen, mit denen zusammen sie als Nachbarn aufgewachsen sind. Daß solches unter Zwang bei zumindest einer der bosnischen Kriegsparteien wiederholt vorgekommen ist, scheint bewiesen zu sein. Auch die Motive bei den Anstiftern sind völlig klar, nämlich das weitere Zusammenleben der Volksgruppen unmöglich und die ethnische Trennung unvermeidlich zu machen. Keine Diskussion darüber, wie es zu bewerten ist, daß junge Männer überall in der Welt zu Angriffskriegen völlig "legal" eingezogen werden und völlig "legal" hingerichtet werden, wenn sie sich durch Desertion dem Morden entziehen wollen. Die Instrumentalisierung des Mannes als Soldat in überflüssigen und ungerechtfertigten Kriegen oder als Wirtschaftsfaktor in den "friedlichen" Industrieländern wird kaum diskutiert. Das aber sollte man nicht so sehr den Frauen anlasten, sondern den Männern, die sich zu wenig um ihre eigenen Probleme kümmern.
 

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