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                                 Väter für Kinder e.V.
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Nummer 6/93
verantwortlich i. S. d. P.: Prof. Dr M. Reeken / Vorsitzender

Ratifikation des Fakultativprotokolles

Am 2.11.93 war mir mitgeteilt worden, daß meine Petition,die Bundesrepublik möge nun endlich das Fakultativprotokoll zum UN - Zivilpakt unterzeichnen, zusammen mit gleichlautenden Petitionen von anderer Seite abschließend behandelt worden sei und dem Begehren stattgegeben werde. Damit ist 30 Jahre nach den ersten Diskussionen (Bundestagsdrucksache 12/556, Dez. 1966) wegen einer Ratifikation diese Angelegenheit zu einem Abschluß gekommen!

Damit können nun Einzelne, die meinen, in ihren vom Zivilpakt verbürgten Rechten verletzt worden zu sein, und die alle innerstaatlichen Rechtsmittel bis hin zum Bundesverfassungsgericht ausgeschöpft haben, sich in Genf beim Menschenrechtsausschuß beschweren. Wird die Beschwerde angenommen, wird sie vom Ausschuß in einem gerichtsförmigen Verfahren behandelt. Wird der Staat verurteilt,  hat dies zwar keinerlei bindende Konsequenz für den verurteilten Staat, aber das moralische Gewicht einer solchen Verurteilung ist so groß, daß selbst die Militärdiktatur in Urugay in den 70er Jahren sich dem Spruch gebeugt hat.

Bei dieser Sache kann man wieder überzeugend die Doppelzüngigkeit der Bundesregierung in Menschenrechtsfragen belegen. Es war bei der Behandlung der Petition der Rechtsausschuß und die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten worden. Dabei stellte der BMJ (Bundesminister der Justiz) fest, daß das Fakultativprotokoll nicht geeignet sei, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern, da ja den Urteilen des Ausschusses keine völkerrechtliche Verbindlichkeit zukomme. Darauf würde jeder normal Denkende antworten, daß es ja in dem Ermessen der Regierung liegt, ob sie aus einer Verurteilung Konsequenzen zieht, und da ja gerade die Bundesregierung immer so bemüht um die internationalen Menschenrechte ist, sollte man erwarten, daß sie die allfällige Kritik des Menschenrechtsausschusses dankbar aufgreifen würde.

Es folgten noch weitere mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogene Bedenken. Herr Staatssekretär Funke ließ sich sogar zu der Äußerung hinreißen, daß die Frage der Ratifikation der Regierung ,,Kopfschmerzen" bereite. Interessanterweise folgten weder der Rechtsausschuß noch der Petitionsausschuß den Bedenken der Regierung.

Interessant ist aber nun das Informationsblatt 46/93 des BMJ vom 25.11.93, wo mitgeteilt wird, daß das Fakultativprotokoll nach Erledigung aller Formalitäten und Wartefristen nunmehr in Kraft getreten ist. Da heißt es zum ungläubigen Erstaunen des wohlinformierten Lesers:

Besserer individueller Schutz der Menschenrechte für jedermann!

BMJ Leutheusser - Schnarrenberger: Durch das Inkrafttreten des Fakultativprotokolles wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte getan, da es nun jedem Bürger selbst möglich sein wird, seine Rechte einzufordern. Die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt damit den Gedanken, daß Menschenrechte universell sind.

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