Zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008 und ähnlichen Veranstaltungen.

Wir und wohl auch die meisten unserer Leser begrüßen Fortschritte gegenüber dem bisherigen Stand der kindschaftrechtlichen Praxis in Deutschland (vgl. dazu ein Zitat einer der international renommiertesten Kapazitäten aus der Scheidungsforschung), wie sie die "Cochemer Praxis" und das von der Bundesregierung bereits in das Parlament eingebrachte FGG-Reformgesetz darstellen. Deshalb wird wohl kaum erwartet werden, dass wir die Werbetrommel für Veranstaltungen wie die im Folgenden angekündigte rühren. Dennoch werden unsere Leser vermutlich "interessant" finden wer sich da versammelt und von wem das gefördert wird (Zumindest, soweit es sich dabei um unsere Steuergelder handelt, scheinen uns kritische Fragen dazu an die Sponsoren durchaus angebracht.):
Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.

Programm (pdf Datei): http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008_druck.pdf

Zitat:
Der Kongress wird die aktuelle Situation in den unterschiedlichen Handlungsbereichen analysieren und Möglichkeiten erarbeiten, wie der Schutz von Kindern  und Frauen gewährleistet werden kann und welche Bedingungen sich verändern müssen. Konkret geht es dabei auch um die aktuelle Einbeziehung von Elementen der "Cochemer Praxis" im geplanten FGG-Reformgesetz und deren kritische Bewertung. Dabei soll es nicht bei Appellen bleiben, sondern es sollen konkrete Forderungen und Lösungsansätze entwickelt und anschließend veröffentlicht werden. ....

Einen Eindruck davon, wie diese Stellungnahmen möglicherweise aussehen werden, kann man u.a. unter http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen.htm gewinnen. Vgl. auch die gemeinsame Stellungnahme zum FGG-Reformgesetz: http://www.frauen-gegen-gewalt.de/dokumente/files/284e81dc0d0c49cb6587e20af756aaa7.pdf, oder von den schon davor schon längst bekannten Positionen der ReferentInnen zum gemeinsamen Sorgerecht und Umgang mit beiden Eltern, wie sie sich etwa in Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance, von Anita Heiliger schon 1993, oder neuerlich etwa in der Darstellung von ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) niederschlagen. Eine sehr ausführliche statistische Untersuchung aus Schweden spricht aber eine deutlich andere, recht dramatische Sprache: Ringbäck Weitoft, Gunilla, Lone parenting, socioeconomic conditions and severe ill-health: longitudinal register-based studies (Dissertation, Umeå University, 2003), über die Probleme von Kindern aus "Einelternfamilien" und übrigens auch über die wesentlich erhöhten Gesundheitsrisiken alleinerziehender Väter  und ganz besonders von solchen die nicht mit ihren Kindern zusammen leben.
Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig mögliche Alternative sein kann.

Die Intervention von in Frankfurt vertretenen KongressteilnehmerInnen im Fall Görgülü ist ebenfalls bekannt (vgl. dazu aktuell auch die Stellungnahme gegen das BGH Urteil vom 26.09.2007 – XII ZB 229/06, in FamRZ 2007, Heft 24, S. 2060-63). Ihre Intervention in einem anderen, ebenfalls international bekannten Fall, zu Gunsten einer Mutter, die über mehr als ein Jahrzehnt durch Nichtbeachtung zahlreicher Gerichtsbeschlüsse den Umgang des Vaters mit den Kindern verhindert und sie wahrscheinlich bis zum "point of no return" von ihm, dem die Gerichte bis heute volle Erziehungsfähigkeit bescheinigen, entfremdet hat (aktuell ZKJ, 12, 2007, S. 498-501), wurde sogar in einem OLG Urteil (OLG Frankfurt/M -1UF 94/03 v. 11.5.2005 ausdrücklich hervorgehoben.
Weitere Informationen zu den ReferentInnen, soweit noch nicht schon längst einschlägig bekannt, sind auch leicht über Suchmaschinen im Internet zu erhalten.

Auch u.a. zum Parental Alienation Syndrome gibt es ein Forum: Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Definition von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / "PAS". Mit Prof. Dr. Barbara Kavemann (Kath. Fachhochschule Berlin), Prof. Dr. Maud Zitelmann (Fachhochschule Frankfurt a.M.), Dr. Kerima Kostka (Univ. Frankfurt a. M.), Moderation: Prof. Dr. Margrit Brückner (Fachhochschule Frankfurt a. M.).  Was da zu erwarten ist, kann man ebenfalls  sehr leicht schon bekannten Schriften der Autorinnen entnehmen, oder auch aus dem noch verhältnismäßig moderaten Zitat in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten und verbreiteten Broschüre des VAMV:.Alleinerziehend - Tipps und Informationen, 17. Auflage, 2007, 208 Seiten. Zitat, S. 36:
Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil,  wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.

In der Wissenschaft stets für notwendig erachtete Hinweise auf Forschungsergebnisse und Fachliteratur, die diese Behauptungen der Autorinnen stützen würden, sucht man aber hier vergebens.  Das ist zu erwarten, allein schon angesichts der ausführlichen Darstellung des wahren Sachverhaltes durch die Gerichte (nicht allein des ausgegrenzten Elternteils) in den oben zitierten Fällen und zahlreichen weiteren aus Deutschland  und anderswo. Ob dabei explizit auf den Begriff ,,Parental Alienation Syndrome (PAS)" Bezug genommen wird, wie das immerhin auch das erlesene Richtergremium des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in mehreren Urteilen schon tat, darauf kommt es nicht an. Darüber hinaus kann man auf einen schon sehr umfangreichen Bestand von Fachliteratur zu PAS in international anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften mit sehr strengen Publikationskriterien (peer review=Begutachtung) verweisen.  

Zum Umgang mit dem Kind aus der "Einelternfamilie", zu PAS  und einem laut Autorin noch nicht wissenschaftlich erforschten "Paternal Fluchtverhalten Syndrom (PFS)"  vgl. u.a. Elke Ostbomk-Fischer (Soz. Päd, Dozentin Fachhochschule Köln)Zentrale Probleme des Umgangs mit dem neuen Kindschaftsrechtsreformgesetz - Neues Recht des Kindes oder Recht auf das Kind? (Schriftfassung des Vortrags gehalten auf der Bundesdelegiertenversammlung des Verban- des alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 8.-10.6.2001 in Augsburg)  Volltext, pdf Datei, 22 S.)

Oder etwa Forum 10: Analyse der Mythen und Ideologien, die hinter der Praxis und Verfasstheit des Sorge -und Umgangsrechts stehen. Was muss geschehen, um Mythen und Ideologien zu entkräften? Mit Dr. Anita Heiliger (kofra e.V., München), Tanja Brückmann (Frauenhaus Kassel), Elke Ostbomk-Fischer (Fachhochschule Köln). Moderation: Sabine Schutter (VAMV-Bundesverband e.V., Berlin), Vgl. dazu Elke Ostbomk-Fischer, Das „Kindeswohl“ im Diskurs und Konflikt zwischen Wissenschaft und Praxis Ein offener Rechtsbegriff aus pädagogischer und psychologischer Perspektive. (Vortrag a. d. Fachtagung am 29.11.2000 in München: " Bewertung des neuen elterlichen Sorge- und Umgangsrechts aus Frauensicht".), Sozialmagazin, 26.Jg. 6/2001. Daraus z. B.
Leider finden wir auch im reformierten Gesetzestext diese wichtigen Teilbereiche nicht namentlich aufgeführt. Die einzige Konkretion nennt § 1626.3.
" Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. " Die Aussage ist in der bestehendenForm unzutreffend: Das "Wohl des Kindes" ist in dieser Formulierung ein hypothetisches Konstrukt,
welches sich aus 2 falschen Grundannahmen speist:
1. Die biologische Elternschaft, also die Abstammung, wird mit der sozialen Elternschaft gleichgesetzt. Dies legt die falsche Interpretation nahe, es wirke "die Stimme des Blutes" ganz von selbst auf eine heilsame Beziehung ein. Die mythische Formel der Blutsbande ist zwar in der volkstümlicher Vorstellungswelt sehr verbreitet, als psychologische und soziale Kategorie eignet sie sich hingegen nicht.
2. Bei der Gesamtpopulation bzw. der überwiegenden Mehrheit der biologischen Väter wird eine positive Wirkung auf die Persönlichkeit des Kindes angenommen. Beide Grundannahmen stehen nicht in Übereinstimmung mit der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft.

Wir wenigstens meinen, dass dahinter das von unserem Parlament nach langer Vorbereitung und breiter Meinungsbildung in verschiedenen Fachgremien in 1998 beschlossene Kindschaftsrecht-Reformgesetz steht, auch wenn weitere Verbesserungen, wie gerade das FGG-Reformgesetz und darüber hinaus durchaus wünschenswert, ja unbedingt notwendig erscheinen, auch in Hinblick auf in anderen Staaten längst beschlossene und bewährte Regelungen.

Selbstverständlich muss vor der Verabschiedeung von solchen Gesetzentwürfen ein breites Spekrum von qualifizierten, auch kritischen Meinungen eingeholt werden, was auch regelmäßig durch die Bundesregierung und bei entsprechenden grundlegenden Entscheidungen auch durch das Bundesverfassungsgericht geschieht, mit reichlich Gelegenheit zur Stellungnahme auch durch die in Frankfurt vertretenen Gruppen. Bei der Einseitigkeit dieser Repräsentanz sind aber jetzt über die Positionen hinaus, die selbst den öffentlichen Stellen längst bekannt sein müssten, keine neuen Gesichtspunkte durch wechselseitige Befruchtung zu erwarten. Warum also jetzt noch ein öffentlich gefördertes Forum gegen diese schon verabschiedeten Reformen oder sogar gegen das gemeinsame Sorgerecht, wenn das schon längst, in am Anfang vielleicht überraschend hohem Maße, freiwillig angenommen wird, auch außerhalb des hier ebenfalls angegriffenen Cochemer Modells, seit auch der deutsche Staat sich nicht mehr regelmäßig anmaßt, den "besseren" Elternteil bestimmen zu wollen? Wir meinen darüber hinaus, dass gerade öffentliche Träger die Möglichkeit und vor allem die Pflicht haben, vor der Zusage einer Förderung von Verbänden oder einer Tagung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten. Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies hier offenbar nicht geschehen ist, ist leider nicht mehr möglich, weil die unkritische Förderung einseitig orientierter Gruppen und Publikationen fern jeder in der Wissenschaft üblichen Kontrolle in Deutschland offenbar Tradition hat.

Wesentlich deutlicher als wir das schon andeuteten hat dies Prof. Dr. Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einen offenen Brief (10.12.2007) an die hessische Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, diesen Brief hier zu veröffentlichen. Selbstverständlich gibt der Brief allein die Meinung des Verfassers wieder, die nicht in allen Punkten, vor allem nicht mit der gleichen Betonung die unsere sein muß. Anders als verständlicherweise in diesem Brief, der ja an eine prominente Vertreterin auch einer politischen Partei gerichtet ist, wollen wir das Thema selbstverständlich strikt parteiunabhängig und auch parteiübergreifend sehen, obwohl letztlich die politischen Parteien dazu aufgerufen sind, die notwendigen rechtlichen Reformen zu realisieren. Der Brief bringt dazu sehr wichtige Gesichtspunkte klar auf den Punkt, so klar, dass dem wenig hinzuzufügen ist.

Da ist zunächst das Thema Gewalt, über deren Ausmaß und Geschlechterverteilung Prof. Amendt auf Grund eigener Forschung sehr qualifiziert zu berichten weiß und deshalb auch zu Recht auf die damit betriebene Polarisierung durch einseitige Darstellungen hinweist.
Selbstverständlich bleibt männliche Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern (auch an Knaben!) genau so verabscheuungswürdig, wenn nachgewiesen wird in welchem Ausmaß auch Frauen in solche Handlungen verwickelt sind. Unabhängig vom Geschlecht muss alles daran gesetzt werden solche Handlungen zu verhindern und sie ggfs. hart zu bestrafen, sowie unschuldig Beteiligte zu schützen, ggfs. auch in eigens dafür geschaffenen Unterkünften. Aber schützende Unterkünfte, Wegweisung aus der Wohnung etc. dürfen mittels unberechtigter Vorwürfe von Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch (praktisch nur gegen Männer) bei Trennung / Scheidung nicht dazu missbraucht werden, Eltern vom Umgang mit ihren Kindern auszugrenzen, wie das bei Hochkonfliktfällen um Sorge - / Umgangsrecht in Deutschland noch immer fast die Regel ist, und das leider sehr wirkungsvoll und praktisch risikolos für die Falschbeschuldiger, nicht nur was Strafverfolgung betrifft, sondern sogar hinsichtlich negativer Konsequenzen für Sorge- und Umgangsrecht, von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen. (vgl. dagegen z. B. spezielle Gesetzgebung in den USA zu solchen Falschbeschuldigungen).

Selbstverständlich müssen zum Schutze möglicher Opfer (der Kinder vor allem) Vorwürfe dieser Art stets sehr ernst genommen, aber damit muss unbedingt völlig ergebnisoffen umgegangen werden. Ermittlungen dürfen nicht durch suggestive Fragen verfälscht werden und sollten nur von dafür speziell geschulten Personen vorgenommen werden.Das ist durch ein hohes Maß an Ideologisierung, und das in Deutschland dazu noch oft öffentlich gefördert, worauf auch Prof. Amendt zu Recht hinweist, ganz erheblich gefährdet, auch dann, wenn solche Verfahrensbeteiligte, Selbsthilfegruppen etc.unbestritten positve Motive zum Opferschutz im Auge haben. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn mögliche Folgen von Übergriffen nicht so offensichtlich sind wie bei roher Gewalt, und erst recht, wenn gar keine körperlichen Spuren zu erwarten sind und keine Zeugen vorhanden sind, wie bei den meisten sexuellen Übergriffen. Diesem besonderen Problem, dass durch verschiedene "Hexenprozesse", in Deutschland insbesondere durch die Wormser Prozesse, über deren Spätfolgen ja gerade wieder ausführlich berichtet wurde, eigentlich nicht nur den öffentlichen Stellen, der Justiz sondern auch Laien gut bekannt sein müsste, haben wir eigene Seiten gewidmet, weil Berichte über Falschbeschuldigungen dieser Art und nachfolgende lange Verzögerungen in Umgangs-Sorgerechtsverfahren bis zu einer Klärung durch Begutachtung uns immer noch erreichen, aber auch Familien ohne jedes Trennungs-/ Scheidungsproblem schwer betroffen sind, wenn z. B. ein Kind, beeinflußt durch eine ideologisierte Umgebung, Selbsthilfegruppen, unqualifizierte "Therapeuten", oder auch nur um Aufmerksamkeit zu erwecken, unberechtigte Vorwürfe erhebt oder gar fälschlich selbst davon überzeugt ist, dass seine psychischen Probleme auf frühkindlichen sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.

Von letzterem sind vor allem junge Frauen sehr hartnäckig betroffen, auf Grund sog. "therapierter Erinnerungen", des sog. False Memory Syndroms. Eine besondere suggestive und damit verheerende Rolle spielte dabei, und in Deutschland, anders als in den USA, wohl immer noch als ,,unentbehrliches Handbuch", das Buch ,,The Courage to heal. A guide for women survivors of child sexual abuse" von Ellen Bass & Laura Davis, dessen Übersetzung als ,,Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für sexuell missbrauchte Frauen" ins Deutsche (1990) ausgerechnet durch das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit gefördert wurde, wohl auch damals schon ohne die uns zumindest nötig erscheinende kritische wissenschaftliche Überprüfung des Werks und der Qualifikation der Autorinnen, obwohl sie zumindest von Fachleuten aus den USA, sicher aber auch aus Deutschland, leicht zu haben gewesen wäre. Statt eines eigenen Kommentars zu diesem ,,unentbehrlichen Handbuch", möchten wir nur auf die von uns schon zitierten besonderen "Gustostücke" aus der 6. deutschen Auflage, 1995 (2006: 13. Auflage) verweisen, oder ganz ähnliche ( S. 73 ff) in dem bewegenden Bericht von Sabine Rückert ,,Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) zu einer tragischen Falschbeschuldigung, bei dem dieses Werk ebenfalls eine wesentliche und verheerende Rollle spielte, vgl. auch 21.12.2005, 11.1.2007. Sie sollten zur Meinungsbildung ausreichen, wenigstens für uns schlichte "Normalverbraucher". Sabine Rückert gibt in ihrem Buch auch ein ausführliches Interview (Seiten 87-103) mit dem auch aus den Wormser Prozessen bekannten Glaubhaftigkeitssachverständigen, Prof . Steller, wieder, der darauf hinweist, dass zwar die großen irrationalen Massenprozesse (Hexenprozesse) vorbei sein mögen, aber in Beratungstellen etc. vielfach das alte Gedankengut noch weiter lebt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt "Aufdeckungsarbeit" eher im Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das Kind von sich aus geredet. (S. 92).

Zitate aus ,,Trotz allem" (Anhalten durch Maus auf Feld):
















tool by hioxindia.com
Daran, an ähnliche Schriften,Veranstaltungen und Aktivitäten einseitig orientierter Gruppen werden wir jetzt auch durch die Frankfurter Tagung wieder erinnert, nicht zuletzt durch auf der Frankfurter Tagung vertretene ReferentInnen und Gruppen und deren eigentlich längst hinlänglich bekannten Positionen, insbesondere aber auch durch die dadurch veranlasste, berechtigte Kritik von Prof. Amendt am Umgang mit öffentlicher Förderung, die wir als Aufforderung sehen, dazu auch öffentlich kritische Fragen an die Verantwortlichen zu stellen, auch wenn, wie zu erwarten, bestenfalls die üblichen nichtssagenden Antworten kommen. Was uns besonders beunruhigt, ist die Sorge, dass einseitige, ideologisierte Haltungen insbesondere durch Fachhochschulen an die auszubildende, nächste Generation von SozialpädagogInnen und JugendamtsmitarbeiterInnen weiter getragen werden könnten, statt sie in einer beim Thema Gewalt und ganz besonders bei sexuellem Missbrauch unbedingt nötigen ergebnisoffenen, aber kritischen Haltung zu schulen.

Kaum überraschend ist, dass als Ergebnis dieser aus unseren Steuermitteln geförderten Tagung folgendes Buch erschienen ist: Anita Heiliger und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?.Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht, Verlag Frauenoffensive, 2008.

Dieses Buch ist Teil des Kongresses »Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht«, der in einer Kooperation zwischen der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser ZIF, der Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich 4, und dem Münchner Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation Kofra im Januar 2008 in Frankfurt a. M. stattfand. Mit Beiträgen u. a. von: Carol Bruch, Tanja Fauth-Engel, Jörg-M. Fegert, Jörg Fichtner, Sibylla Flügge, Susanne Heynen, Janet Johnston, Heinz Kindler, Kerima Kostka, Elke Ostbomk-Fischer, Susanne Pötz-Neuburger, Ludwig Salgo, Edith Schwab und Judith Wallerstein. Die zum Teil bereits in oft schwer auffindbaren Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel sollen allen zugänglich gemacht werden, die in Behörden, Institutionen und Einrichtungen für den Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen Vätern arbeiten und bisher keine Möglichkeit sehen, die Kinder vor Schaden zu schützen. Diese Menschen sollen ermutigt werden, ihrem Empfinden und besseren Wissen zu vertrauen und sich für eine Veränderung der juristischen Ausgangslage, ihrer Auslegung und Anwendung einzusetzen.
Strukturebene: Bund
Primäre Zielgruppe(n): Auszubildende / Studierende, Ehrenamtlich Tätige, Hauptberufliche Fachkräfte, Multiplikatoren / Medien, Politisch Entscheidungstragende, Wissenschaftlich Tätige
Kurzbeschreibung: Ein Reader kritischer Fachartikel zum Sorge- und Umgangsrecht


Zur Homepage von Väter für Kinder  Impressum