
THE
PARENTAL ALIENATION SYNDROME (PAS)
Elterliches
Entfremdungssyndrom (Eltern-Kind-Entfremdung)
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Interdisziplinäre
Erkenntnis einer Familienrichterin (Amtsgericht München, jetzt OLG
München) zum Parental Alienation Syndrome, in einem Urteil vom Juni
1998.
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Beide Kinder machten
bei ihren Anhörungen einen so aufgeweckten Eindruck, daß das Gericht
davon überzeugt ist, daß sie zumindest nicht im Sinne des
"Parental-Alienation-Syndrome" manipulierbar sind."
Ein
vom Jugendamt / ASD empfohlenes und vom Vater wiederholt beantragtes
psychologisches Fachgutachten erübrigte sich natürlich angesichts
dieser zwar im Vergleich zur Fachliteratur über Aussagepsychologie
und PAS
unseres Wissens nach neuen Erkenntnis, aber klaren
Überzeugung des Gerichts.
Ein Glaubhaftigkeitsgutachten
wegen sexuellen Missbrauchsvorwürfen war dagegen unverzüglich
angeordnet worden, obwohl die Aussagen des Kindes dazu in der
gerichtlichen Anhörung zum Umgangsantrag des Vaters so knapp und vage
waren, dass die Sachverständige zunächst, offensichtlich erstaunt,
fragte, ob sie nicht weiter hinterfragt worden waren, was von der
Richterin
verneint wurde. Dem Vater war vom Gericht vor diesem Beschluss
keinerlei Gelegenheit geboten worden zu den Beschuldigungen auch nur
kurz Stellung zu nehmen.
Die
Sachverständige hielt dazu im Gutachten auch fest, dass die Aussagen
bei Gericht überhaupt nicht für das in Auftrag gegebene
Glaubhaftigkeitsgutachten geeignet waren. Dieses wurde deshalb allein
zu neuen Aussagen erstellt, offensichtlich nach noch weiterer,
monatelanger und massiver Beeinflussung des Kindes durch die Mutter und
ihre Helfer, die ebenfalls im Gutachten ausführlich beschrieben ist.
Das Resultat war allerdings trotzdem negativ, und das selbst nach
weiteren, wiederholten "Nachbesserungsversuchen" seitens der
Mutter.
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Zur rechtlichen Beachtung
des Parental Alienation (PA) Phänomens durch ein hohes übernationales Gericht vgl. dagegen
die Entscheidung Koudelka
gegen Tschechien vom 20.7.2006 (no. 1633/05)
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit Teilübersetzung
durch uns, ebenso AFFAIRE
ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE
(Requête no 14044/05) vom 18.4.2007 (nun ebenfalls
mit Teilübersetzung),
sowie verschiedene Urteile
nationaler
Gerichte.
Die
Anfänge dieser Webseiten liegen vor Erscheinen der ersten
deutschsprachigen Arbeiten zu PAS (1998) und basierten deshalb zunächst
in erster Linie auf amerikanischer Literatur, angefangen mit R. A. Gardner,
der den Begriff Parental Alienation Syndrome etwa 1984 prägte, um
damit auf von ihm in
seiner Arbeit als psychiatrischer Sachverständiger bei
Sorge / Umgangsentscheidungen immer häufige beobachtete
Verhaltensmuster hinzuweisen, nach denen ein Kind einen Elternteil
offenbar unbegründet ablehnt, vgl. R. A.
Gardner, Recent
Trends in Divorce and Custody Litigation, 1985,
und unsere Einführung
zum Parental Alienation Syndrome aus 1997.
Früher als in Deutschland wurde PA in Tschechien bekannt,
wie der Prager Psychologe Eduard Bakalar berichtet, "Das
'Parental Alienation Syndrome' (PAS) in der Tschechischen Republik",
ZfJ 6/98, S. 268. Das zuständige Ministerium hatte bereits 1994
eine Übersetzung
des Buches von R. A. Gardner, ,,The Parental
Alienation Syndrome",
Erste Auflage 1992, und dann eine
Schulung von Jugendamtsmitarbeitern veranlaßt. Heute gibt es eine
weltweite vielfältige Beschäftigung mit diesem Thema, wie auch
unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher
Literatur deutlich macht, die wir ständig erweitern. Unsere Bibliographie
strebt nicht an die komplette, bereits sehr umfangreiche weltweite
Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten
derzeit schon bis zu über 600 Einträge, dazu kommen fast zahllose
Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen
gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter
Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den
Inhalt möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens
hinreichend genau für eine Kurzbeschreibung kennen. Diese Bibliographie
macht zugleich auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome
nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des
Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte "ExpertInnen" gerne
behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen (und das
beschämenderweise sogar nach seinem Tod, 2003) auf Gardner
nicht zürückscheuen. Bei all dem großen Verdienst von Prof. Richard
Gardner muss leider auch gesagt werden, dass einige seiner
Formulierungen, obwohl er das ganz sicher nicht wollte, heftige
Kontroversen auslösten. Auf den Namen des Phänomens kommt es überhaupt
nicht an, und schon gar nicht darauf, ob seine Bezeichnung als Syndrom
berechtigt ist oder
nicht.
Manche Autoren lassen daher den Zusatz "Syndrom" einfach weg,
einige andere (Darnall,
1997)
unterscheiden zwischen "Parental Alienation" als dem Akt der
Entfremdung (durch einen Elternteil) und "Parental Alienation Syndrom"
für das was das im Kind auslöst.
Deutlich beschrieben wurde das Phänomen
selbst allerdings schon lange vor Gardner, wenn auch ohne seine
Kategorisierung des Grades der Entfremdung und der dafür angepassten
Maßnahmen, über die man durchaus auch kritisch diskutieren kann. Worauf
Christine Brinck 2002 in einem Zeitungsartikel, ,,Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete" hinwies, es findet sich sogar schon in
der klassischen deutschen Literatur, im berühmten Roman Effi Briest von Theodor Fontane,
aus
Zeiten (1894-95) in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim
Vater lag, eine Beschreibung in der wir heute eindeutig einen PAS
Fall erkennen
würden. Das
Verhalten entfremdender Eltern wurde ebenfalls etwa 1945 vom Wiener
Psychoanalytiker
Wilhelm Reich in einer Neuauflage seiner
berühmten "Charakteranalyse" (1933) als "emotionale Pest"
beschrieben. In Nazideutschland war das Buch
verboten, erreichte aber 2006 seine 8. deutsche Neuauflage,
entsprechend
der U.S. Fassung ab 1945. Aber
Gardner kommt zumindest das Verdienst zu eine weltweite,
wissenschaftliche Beschäftigung mit dem unbestreitbaren Phänomen
angestoßen zu haben, wie die zitierte Literatur überzeugend zeigt, die
auch durchwegs seiner Bezeichnung als Parental Alienation (-Syndrom)
folgt.
Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium bei dieser Literatur ist
für uns ein sogenannter "peer review",
d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf
wissenschaftliche Originalität, Qualität und
Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur
Qualitätssicherung ist in Deutschland bei psychologischen und
juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden Verlagen, leider noch
weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier Standard in den "exakten"
Naturwissenschaften.(Vgl. Begutachtete Aufsätze
in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.)
Die wohl wichtigste professionelle
psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA)
unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und
berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren
Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz
wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im
internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend
Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Vgl. Warshak, Eltern-Kind-Entfremdung und
Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, 2005) der
Standard ist, statt Sachlichkeit und einer ernsthaften
wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen Niveau (wobei
selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist das durchaus
auch verständlich. Die
meisten der Kritikpunkte an PAS sollten informierten Autoren und Lesern
ohnehin z. B. aus der in den USA schon längst geführten Diskussion
bekannt
sein, liefern also nichts Neues. Umdeutungen von PAS wie ,,Parental Alienation oder Parental
Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7;
2/2001, S. 39-42, sowie in Anita
Heiliger und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?, Zur
Kritik am Sorge- und Umgangsrecht, Verlag Frauenoffensive, 2008),
das von Vätern und Väterorganisationen gegen Mütter verwendet würde,
sind nicht einmal originell. Zur Behauptung einer missbräuchlichen
Anschuldigung von Entfremdung durch einen in Wahrheit etwa
gewalttätigen Elternteil (Vater), den das Kind dann zu Recht ablehnt,
obwohl es das
geben mag, wurde trotz breiter Unterstützung durch ideologisierte
Interessengruppen
und einiger Medien bisher kein etwa durch Gerichtsakten klar
dokumentierter Fall aufgezeigt, in dem dies "erfolgreich" gewesen wäre.
Allerdings gibt es ein sehr drastisches, aktuelles Gegenbeispiel, auf
das wir besonders hinweisen möchten, weil es den Vorzug hat, dass die
tatsächliche intensive Entfremdungskampagne des diesen Missbrauch
behauptenden Elternteils (der zusätzlich das Kind entführte) durch
umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt
dokumentiert ist: Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen
Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:
Glenn Sacks, The
Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1.
2009). Sehr lesenswert! Diese Argumente sind auch in
Deutschland schon dadurch entkräftet,
dass es immer mehr Mütter gibt, die Ziel einer Eltern-Kind-Entfremdung
sind und darunter schon dadurch besonders leiden, weil in unserer
Gesellschaft noch immer die Idee vorherrscht, dass Kinder
"normalerweise" zur Mutter gehören, vgl. dazu die Studie von Edward Kruk (2010) Collateral
damage: The lived experiences of divorced mothers without
custody.
PA ist nicht eine Frage des
Geschlechts, sondern die Entfremdung betrifft in erster Linie den
Nichtwohnelternteil, meist bewusst oder auch unbewusst beeinflusst
durch den das Kind betreuenden Wohnelternteil. Der davon betroffene,
ausgegrenzte Elternteil sollte sich aber immer zunächst selbstkritisch
die Frage stellen, was er möglicherweise selbst zur Entfremdung vom
Kind beiträgt und sich auch um Verständnis für die schwierige Lage des
Kindes in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes bemühen..
Auch dass von hiesigen
Kritikern Argumente kommen würden,
wie dass es sich bei PAS um ,,alten Wein in neuen Schläuchen
handelt" (Stadler, M. & Salzgeber,
J. ,Familie Partnerschaft Recht, Heft 4, 231-235, 1999.)
war zu erwarten. Selbstverständlich sind die für PAS charakteristischen
Verhaltensmuster auch schon vor Bekanntwerden des PA Begriffes in
Deutschland aufgetreten und von einzelnen Sachverständigen und Richtern
auch vollkommen richtig erkannt worden. Ursula Kodjoe & Peter
Koeppel, Früherkennung von PAS -
Möglichkeiten psychologischer und rechtlicher Interventionen-
Kind-Prax 5/98, S. 138-144, sprechen sehr treffend von einzelnen
,,Leuchtturm-Urteilen" in der Vergangenheit (vgl. auch unsere
Zusammenstellung solcher Gerichtsentscheidungen).
Mangelhafte Übersetzungen, mit
willkürlich abgewandelten Titeln, wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder ?"
(ZKJ 6/2007, S. 218 -224) dienen der Sache ebenfalls nicht, selbst wenn
die Originalarbeit von einer zwar gegenüber den Formulierungen von
Gardner kritischen, aber ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston)
für Hochkonfliktscheidungen stammt.
Warum
gibt es in Deutschland beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass sich
wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des Phänomens
auseindersetzt, wie etwa das exzellente Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist,
Psychologe, Ordinarius für Forensische Psychologie, Univ. Turin) et
al.,
La Sindrome da
Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione dei
Figli in Danno dell'altro Genitore
[Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und
Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils] (2008)?
Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an
"politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch
selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht,
die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der
Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.
Vgl. Inhalt des Buches.
Spezial zur Differentialdiagnose von Parental Alienation ist 2010 ein
weiteres Fachbuch in Italien erschienen: Adele
Cavedon, Tiziana Magro, Dalla Separazione
all'Alienazione Parentale. Come giungere a una valutazione peritale
[Von der Trennung zur Eltern-Kind Entfremdung. Wie kommt man zu
einem Fachgutachten]. Unsere Bibliographie enthält auch weitere
allein dem Thema PA gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus
verschiedenen Staaten.
Deshalb muss es umso mehr erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor
nicht
allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die aktuelle
deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die Auskunft
erteilt wurde: „...
das theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine
Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen
Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber
den zwar noch wenigen, die sich auch in Deutschland ernsthaft, statt
nur polemisch / ideologisch mit dem Thema auseinandersetzen,
insbesondere entmutigend für die zunehmende Zahl von
Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer Diplomarbeit /
Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche
PAS Literatur und unsere umfangreiche, internationale
Literaturliste begutachteter Aufsätze zu PAS in anerkannten
Fachzeitschriften): .
Mindestens ebenso erstaunlich ist es, wenn das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in seiner Publikationsliste auf eine Broschüre des
VAMV hinweist: Alleinerziehend - Tipps und Informationen: Der
"Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps
und Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und
Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer
juristischen Beratung und manches andere mehr
zusammengestellt. Dazu gibt es sogar einen BMFSFJ Download Link (pdf Datei, 208 Seiten).
Darin findet man (18. Auflage, 2008,
Seite 36) zum Stichwort PAS, obwohl mit Wissenschaftlichkeit argumentiert
wird, ohne Literaturstellen dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis
der VAMV Autorinnen:
Verweigert
ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil, wird
betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind derart
beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will. Hierzu wird
der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“, verwendet, was
übersetzt soviel wie „elterliches Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es
wird behauptet, dass der betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung
zum anderen Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation
entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch
eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden, sollten
Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.
Wir
hielten dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit
Hilfe einer Beratungsstelle oder durch Mediation, weit eher im Sinne des Kindeswohls, statt
einer weiteren Eskalation und Verlängerung des Konflikts, zu
der leider auch immer wieder einzelne Anwälte beitragen,
vgl.: Verhalten
von Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge.
Wie
wir gehört haben, kam auf eine Beschwerde gegen diese einseitige
Unterstützung einer Lobby und unsachlicher Argumente als Antwort
aus dem Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A.
L. H, 9. März, 2011, statt einer eigenen Stellungnahme nur wieder die
des VAMV, in der u.a. gar behauptet wird:
Die Diskussion um die Existenz und
wissenschaftliche Fundamentierung des PAS wird mittlerweile auch fast
nur noch in Deutschland geführt, während sie zum Beispiel in den USA, wo
das PAS durch den Psychoanalytiker Richard Gardner Mitte der 1980’er
Jahr eingeführt wurde, längst abgeflaut ist und das PAS kaum noch
Fürsprecher findet.
Vgl. VAMV, April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS.
**3.7.2011: Dieser
Link zum VAMV
Eintrag
(19.Auflage, 2010) in der Online Liste des BMFSFJ funktionierte
jedenfalls noch am 28.6.2011 und ist auch heute
noch z. B. mit "alleinerziehend BMFSFJ" in Suchmaschinen zu finden. Der
Eintrag der VAMV Broschüre ist noch in der pdf
Version der BMFSFJ
Publikationsliste
vom Januar 2011, Seite 3, ersichtlich und obiger Downloadlink des
BMFSFJ
zur 2008 Version der VAMV Broschüre funktioniert heute auch noch (und
auch dieser
Link).
Damit nicht genug,
aus öffentlichen Geldern, wurde u.a auch eine Tagung, Frankfurt, 18-19.1.2008,
gefördert, die sich mit ähnlichen unsachlichen Argumenten nicht nur
gegen PAS, sondern auch gegen jede der in Deutschland dringend
erforderlichen, angestrebten oder sogar schon längst beschlossenen
Reformen zum Kindschaftsrecht wandte (auch gegen den
Regierungsbeschluss zum FamFG vom 9.5.2007,
in Kraft getreten am
1.9.2009) .
Angesichts
dieser Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens
vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den
Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist
viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird
oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die
auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung
des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist,
sondern die "Kindschaftssache"
dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel
Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt"
werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer, sowie
unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Auch die in den USA schon längst zum
Überdruss
geführte und dann in Deutschland aber dennoch wiederholte Diskussion,
ob zu Recht von
einem Syndrom gesprochen wird, erscheint uns höchst überflüssig. In
der Medizin bezeichnet Syndrom eine Gruppe von Symptomen
(Krankheitsmerkmalen), die für eine Krankheit typisch sind. Wir sind
aber weit davon entfernt in PAS eine beispielsweise mit der
Krankenkasse abrechenbare Krankheit zu sehen. Dazu fehlt es bisher auch an einer
offiziellen Definition des Parental Alienation Syndroms (PAS),
etwa durch das
Diagnostic
and Statistical
Manual of Mental Disorders (derzeit
DSM-IV)
der American Psychiatric Association (1994), oder der International Classification of
Diseases and Related Health Problems
(derzeit ICD-10) der WHO. Derzeit
gibt es ernsthafte Bestrebungen PAS als Beziehungsstörung und zur
Differentialdiagnose in das für 2013 zu erwartende neue Diagnostic and Statistical Manual of
Mental Disorders,
Fifth Edition, DSM-5 der American Psychiatric Association und wohl auch
in das entsprechende medizinische Kompendium, ICD, der
Weltgesundheitsorganisation WHO aufzunehmen. Der Psychiater William
Bernet (Vanderbilt University) hat dafür die umfangreiche Literatur
zusammengefasst, die Gründe dargelegt, sowie eine Definition
vorgeschlagen: Parental Alienation Disorder and DSM-V (2008).
Unter seiner Führung bildete sich dann eine internationale
Arbeitsgruppe, die derzeit etwa 80 Mitglieder umfasst. Entstanden
sind daraus ein erweiterter Vorschlag zur Aufnahme von
Eltern-Kindentfremdung in DSM-5 und ICD-11, mit einer sehr umfassenden
Dokumentation, einschließlich einer Bibliographie mit über 600
Einträgen aus einem Dutzend Staaten und ein Buch das im Oktober
2010
erschien, siehe unten.
Langfristige Auswirkungen von PAS auf das Kind
können aber durchaus zu
schon längst anerkannten psychiatrischen und psychosomatischen
Erkrankungen führen, wie am Beispiel
der (aus welchen Ursachen immer) Vaterentbehrung nachgewiesen wurde. (Franz, 1998; Petri,1998)
und zunehmend mehr
auch in empirischen Studien speziell zu Trennung / Scheidung, besonders
bei Hochkonfliktfällen (vgl. dazu unseren Bericht Langzeitfolgen
von Trennung/Scheidung und das PAS
Literaturverzeichnis). Ebenso sind bei hartnäckig
entfremdenden Elternteilen
Persönlichkeitsstörungen zu vermuten (Gardner, 2te Auflage, Kap. 3, S.
43ff; Andritzky,
2003). Anders als viele der Kontroversen kann eine
Diskussion darüber welchen Anteil
der entfremdende Elternteil, das Kind, aber möglicherweise auch der
entfremdete Elternteil jeweils am Phänomen
haben durchaus sinnvoll sein, wenn damit die
Psychodynamik
des beteiligten Kindes, z. B. sein Umgang mit Loyalitätskonflikten (PAS
als Bewältigungsstategie), beleuchtet wird und Lösungen zum besseren
Umgang mit dem Phänomen aufgezeigt werden.
Der PAS Begriff selbst soll unserer
Meinung nach eigentlich nur dazu führen, scheidungsbegleitende
Fachleute (Psychologen, Richter..) auf das Vorhandensein eines
Komplexes von bekannten Verhaltensmustern hinzuweisen, auch wenn diese
Fachleute im Detail dazu, besonders beim Umgang mit diesen Problemen,
unterschiedlicher Meinung sein mögen und jeder Fall individuel zu
behandeln ist. Dann
ist zu hoffen, dass diese Probleme damit in Kindesanhörungen
und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen besser berücksichtigt werden,
sowie zu begleitender, empirisch-psychologischer Forschung anregen.
Eine exakte Definition des PAS Begriffes ist bei der Vielfalt der
individuellen Verhaltensmuster schwierig, aber unseres
Erachtens
auch nicht unbedingt nötig. Allerdings verliert der PAS Begriff seine
einprägsame Wirkung, wenn darunter zu viele Dinge subsumiert werden. Es
ist nicht sinnvoll den Begriff auf jede Verschlechterung einer
Eltern-Kind-Beziehung, die mannigfache Ursachen haben kann,
auszudehnen. Zudem
gibt es ja auch ein Kontinuum dieser Verhaltensmuster und unterscheiden
sich deshalb auch die individuellen PAS Fälle in Details.
Allerdings, wenn die Einführung eines eigenen Begriffes für einen
Komplex von Symptomen, wie PAS, sinnvoll sein soll, sollte man
schon erwarten können, dass damit vertraute Fachleute
weitgehend in ihrer Beurteilung von Fällen übereinstimmen. Das
kann man in einer Inter-Rater
Reliability Study überprüfen, bei der verschiedene
Experten von einander unabhängig einen gegebenen Fall
beurteilen. Für PAS wurde eine solche Studie
von Rueda
(2004) an Hand von fünf Fällen nach den Kriterien von
Gardner durchgeführt, an der sich 18 Experten beteiligten, ähnlich von Stephen Lee
Morrison
(Dissertation, 2007). Sicher sollte es noch mehr solcher Studien geben.
Eine allgemein akzeptierte operative Definition von PAS, einschließlich
einer Differentialdiagnose, etwa im Rahmen von DSM und ICD, würde das
wesentlich erleichtern.
Kurz zusammengefasst sind die wirklich
wesentlichen
Elemente, die PAS von anderen Problemem beim Umgang zwischen Kind und
einem Elternteil unterscheiden nach einer neueren Definition von Warshak (2005)
die folgenden:
1.
Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer
Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf gelegentliche Episoden
beschränkt zu sein
2.
Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste Reaktion
des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils
zurückzuführen.
Alle drei Elemente müssen gleichzeitig vorhanden sein damit von PAS
gesprochen werden kann. |
Zu PAS gehören demnach beispielsweise nicht Schwierigkeiten,
wie
Angstgefühle eines Kleinkindes bei der Übergabe an den anderen
Elternteil, wenn dieses Kleinkind noch nicht einmal das
Dreickverhältnis der Mitglieder, Kind, Mutter und Vater,
eines Familiensystems adequat erfassen kann, oder nicht hinreichend auf
die Übergabe vorbereitet wurde. Dazu gehört selbstverständlich auch
nicht, wenn die Angst eines Kindes durch das Verhalten des anderen
Elternteils tatsächlich begründet ist.
Zu unterscheiden ist PAS aber auch von bloßer
Umgangsvereitelung, ohne Beteiligung des "Kindeswillens", oder
dem etwa 1998 eingeführten und besonders in
Nordamerika
gebrauchten etwas breiter gefassten Begriff "Hostile Agressive Parenting
(HAP)" der
allein das Verhalten eines Elternteils (aber nicht auch den
psychischen Zustand des Kindes) kennzeichnen soll, welches allerdings
oft zu PAS führt, entsprechend Punkt 3 der obigen
Definition. Vgl.
z. B. : Understanding and effectively dealing with
Hostile-Aggressive Parenting (HAP)
(pdf Datei, 87 Seiten) mit folgender Definition:.
Hostile-Aggressive
Parenting (HAP) is defined as: A general pattern of
behaviour, manipulation, actions or decision-making of a person
(usually a parent or guardian) that either directly or indirectly; 1)
creates undue difficulties or interference in the relationship between
a child with another person (usually a parent or guardian) involved
with the parenting and/or rearing of the child and/or, 2) promotes or
maintains an unwarranted unfairness or inequality in the parenting
arrangements between a child’s parents and/or guardians and/or, 3)
promotes ongoing and unnecessary conflict between parents and/or
guardians which adversely affects the parenting, well-being and rearing
of a child.
Ein Begleitdokument
(pdf Datei, 81 Seiten) enthält Fragebögen zur Beurteilung des Risikos
für das Kind durch HAP und PAS und Vorschläge für eine
Intervention. Verhaltensmuster des Elternteils bei HAP (und
auch
PAS) und die Folgen für das Kind sind zusammengefasst in
Hostile-Aggressive
Parenting - it will adversely affect your children, siehe auch z. B.
Signs
And Symptoms Of Hostile Agressive Parenting (HAP). Ähnlich
auch schon Klenner (1995), "Rituale
der Umgangsvereitelung".
Wiederum auf das Verhalten eines Elternteils (und nicht auf
das Kind) bezogen ist der Begriff Medea
Syndrom
den Judith Wallerstein in Anlehnung an das Drama von Euripides (400 B.
C.) schon 1989 einführte (in Wallerstein & Blakeslee, Second
Chances. Men, Women and Children a Decade After Divorce, S.
196),
um Elternteile zu beschreiben, die ihr Kind für Rache am früheren
Partner benützen. Darunter sind selbstverständlich nicht nur Mütter,
sondern (zunehmend) auch Väter, wenn sie dazu die Macht (als
Wohnelternteil) besitzen.
Wallerstein
schrieb dazu
,,Sie
üben Rache aus, indem sie die Beziehung zwischen dem anderen Elternteil
und dem Kind zerstören. Dadurch verletzen und manchmal zerstören sie
auch die Psyche des Kindes….. Ich habe viele Hinweise darauf gesehen,
dass Medea-artiger Zorn Kinder jeden Alters schwer verletzt.”
Man beachte
den Hinweis auf Zerstörung, statt temporäre Unterbrechung der
Eltern-Kind-Beziehung. Diesen Punkt unterstreichend, fügte Wallerstein
hinzu:
,,Wenn
ein Elternteil oder beide die Medea Rolle spielen, sind
Kinder für
Jahre davon betroffen. Einige wachsen mit einem verzerrten Gewissen
auf, indem sie aus dem Verhalten ihrer Eltern gelernt haben, wie man
Leute manipuliert. Einige wachsen mit einer enormen Wut auf, nachdem
sie verstanden haben, dass sie als Waffen benützt worden waren. Einige
wachsen mit Schuldgefühlen, niedrigen Selbstwertgefühl und
wiederkehrenden Depressionen auf….”
Vgl. dazu die Diskussion in Warshak,
2005 und speziell zur
Mutter-Tochter Beziehung: Robert M. Gordon, The
Medea Complex and the Parental Alienation Syndrome: When
Mothers Damage their Daughter's Ability to Love a Man
(1998). Die dadurch im Kind ausgelöste Entfremdung vom anderen
(abwesenden) Elternteil und Hinwendung zum betreuenden Elternteil
bezeichneten Wallerstein & Kelly in ihrer Langzeitstude (1971-77) "Surviving
the Breakup" (1980) als "alignment".
Die Hinwendung zu einem auch noch hilfsbedürftig, leidend
erscheinenden, betreuenden Elternteil kann den Grad einer
Parentifizierung des Kindes erreichen.
PAS darf auch nicht
mit unbegründeten sexuellen
Missbrauchsanschuldigungen
gleich gesetzt werden, obwohl solche häufig, gleichsam als
"ultimative Waffe" eingesetzt, bei hochstrittigen Umgangs- oder
Sorgerechtsauseinandersetzungen erfolgen und erheblich
zur Entfremdung vom anderem (beschuldigten)
Elternteil
beitragen können, schon der dadurch meist erheblich erhöhten
Verfahrensdauer, wenn nicht auch der direkten, belastenden Involvierung
des Kindes wegen. Ablehnendes Verhalten eines Kindes, wenn
tatsächlich sexueller Missbrauch oder sonstige
Kindesmisshandlungen vorliegen, ist selbstverständlich ebenfalls nicht
PAS, nach Punkt 2 der obigen Definition. Die Gleichsetzung
von
PAS mit dem kontroversen Thema sexueller
Missbrauchsanschuldigungen bei Trennung /Scheidung wird häufig sehr
bewußt vorgenommen, in der Absicht damit den PAS Begriff zu
diskreditieren, vgl. z. B. Carol Bruch, ,,Parental Alienation Syndrome
und Parental Alienation: Wie man sich in Sorgerechtsfällen irren kann",
FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304-1315.
Der PAS Begriff darf aber auch nicht dazu missbraucht
werden, um
voreilige, leichtfertige und einseitige Schuldzuweisungen gegen den
anderen Elternteil zu machen. Dass muß gerade an dieser
Stelle
besonders betont werden, weil sich Väter weit häufiger als Mütter als
"Opfer" von PAS sehen. Rein statistisch gesehen ist dies durch den
immer noch weit überwiegenden Anteil der Mütter als Wohneltelternteil
und der damit verbundenen größeren "Macht" (Einflußmöglichkeit) auf das
Kind zu erwarten, ein Faktum das erstaunlicherweise bisher kaum
beachtet wurde. Angesichts der Zahlenverhältnisse erscheinen uns
jedenfalls die öfter diskutierten geschlechtsspezifischen Unterschiede
bei entfremdenden Elternteilen, sofern sie existieren sollten, wirklich
sekundär. Um dies zu belegen, bringen wir bevorzugt auch Beispiele, in
denen der Vater die "Macht" hat, das Kind der Mutter zu entfremden. Der
,,entfremdete" Elterteil sollte sich
aber unbedingt auch ständig und sehr selbstkritisch Fragen danach
stellen, welchen Anteil er möglicherweise an der Verschlechterung der
Beziehung zum Kind hat und was er / sie selbst unternehmen kann, um
diese Beziehung zu verbessern. Es ist, wie Jopt einmal betonte, häufig der
Fall, dass beide Elternteile völlig getrennte "Realitätswelten"
aufbauen und sich jeweils als das
"Opfer" sehen. Die Kinder sollten auf keinen Fall mit diesem "Opfer"
Status belastet werden. Sofern dies durch den betreuenden Elternteil,
und damit wahrscheinlich weit nachhaltiger, geschieht, ist das ein ganz
wesentlicher Faktor für die Auslösung von PAS. Wenn das Kind sich aus
Empathie, unter dem Eindruck der Hilfsbedürftigkeit dieses Elternteils
seiner Haltung anschliesst, bedarf es keiner zusätzlichen, bewussten
auf böser Absicht beruhenden Programmierung gegen den anderen
Elternteil. Der betreuende Elternteil sieht sich dann in seiner Haltung
umso mehr bestätigt und ein schwer aufbrechbarer Teufelskreis beginnt.
Aber auch der ausgegrenzte Elternteil sollte unbedingt seinen "Schmerz"
gegenüber dem Kind zurückhalten, weil er damit nur den
Loyalitätskonflikt im Kind weiter verstärkt und so zur weiteren
Entfremdung beiträgt. Erheblich zur Entfremdung beitragen kann nicht
nur das Verhalten der Eltern gegenüber dem Kind, sondern auch der
fortgesetzte Konflikt zwischen den Eltern selbst (auch
finanzielle
Auseinandersetzungen), der dem Kind selten entgehen wird (selbst wenn
es nicht bewußt hineingezogen wird) und den es irgendwie
bewältigen muss, am ehesten wohl durch Solidarisierung mit dem
Wohnelternteil. Den Konflikt mit diesem Elternteil zu mindern suchen
verspricht daher möglicherweise auch eine
Verbesserung der Beziehung zwischen Kind und "abgelehnten"
Elternteil. Ellis (2005)
hat weitere hilfreiche Strategien für
den entfremdeten Elternteil zusammengestellt.
Entscheidende
Bedeutung hat, zu versuchen irgendwie im Leben des Kindes präsent zu
bleiben, ohne es allerdings noch zusätzlich unter Druck zu setzen.
Lange
Abwesenheit ist, neben der Psychodynamik des Kindes in einer
Konfliktsituation, bei besonderer Abhängigkeit von einem (dem
sorgeberechtigten oder Wohn-) Elternteil, auch ein wesentlicher Faktor
bei PAS. Vgl. z. B. die Arbeit des Psychologen
Glenn F. Cartwright (Mc Gill University, Montreal), Expanding the parameters of
parental alienation syndrome,1993 (siehe unsere deutsche Teilübersetzung), die
besonders auf den Zeitfaktor und seine
gravierenden psychischen Folgen für das Kind hinweist:
|
3. Zeit
heilt alle Wunden, außer Entfremdung:
,,Die Manipulation der Zeit wird zur Hauptwaffe in den Händen des
Entfremders, der sie benützt um die Zeit des Kindes zu strukturieren,
zu besetzen und zu rauben, um "kontaminierenden" Kontakt mit dem
verlorenen Elternteil zu verhindern, und so beide ihres Rechts Zeit
gemeinsam zu verbringen zu berauben [die dem Kind ermöglichen würde
sich ein reales Bild vom anderen Elternteil zu machen] und das Ziel
einer totalen Entfremdung zu fördern. Ungleich Fällen einer
Kindesmißhandlung, wo Zeit weg vom Mißhandler manchmal hilft, die
beschädigte Beziehung zu reparieren, fördert bei PAS Zeit weg vom
verlorenen Elternteil das Ziel der Entfremdung." .. ,,Ein Richter der
vielleicht nicht auf eine(n) Neunjährige(n) hört der/die plädiert
seinen oder ihren Vater nicht sehen zu wollen, mag eher geneigt sein
auf eine(n) ältere(n), "klügere(n)", und mehr artikulierte(n)
Dreizehnjährige(n) zu hören. Die zeitliche Ausdehnung der
Gerichtsverfahren hilft nicht nur bei der Gehirnwäsche und der
Zermürbung des Antragsstellers, sondern sichert dem Entfremder einen
stärkeren kindlichen Verbündeten, wenn der endgültige Gerichtstermin
festgelegt wird. So ist es, daß Zeit oft "gekauft" wird, durch
Falschanschuldigungen, durch Behauptungen das Kind sei bei Kontakten
mit dem verlorenen Elternteil in Gefahr, und durch Ersuchen an das
Gericht um Aufschub, Fortsetzungen und Verschiebungen. Manchmal werden
sogar psychologische Gutachten oder psychiatrische Untersuchungen in
den Dienst gestellt, als Teil der Verzögerungstaktik, dann
fallengelassen, wenn die gewünschte Verzögerung erreicht wurde."
4. Der Grad der Entfremdung des Kindes ist
direkt proportional zur auf die Entfremdung angewandten Zeit.
5. Gerichte
die langsam sind Entscheidungen zu fällen, können unbeabsichtigt die
arglistigen Pläne des entfremdenden Elternteils zur Entfremdung
unterstützen: Der richterliche Wunsch den status
quo im Leben der Kinder zu erhalten [im Sinne des
Kontinuitätsprinzips], solange
die Entscheidung der hoch strittigen Sorgerechtsauseinandersetzung
offen ist, kann zum Vorteil des entfremdenden Elternteils wirken. Je
länger die Kinder in einer nicht-unterstützenden Umgebung sind, umso
weiter driften sie vom nichtsorgeberechtigten Elternteil weg [Goldwater, 1991]
|
Ganz
anders freilich z . B. die,,Überzeugung" der oben erwähnten
Familienrichterin aus München:
|
Zur ,,Überzeugung des Gerichts"
gehörte nicht nur, dass Kinder, die bei der Anhörung einen aufgeweckten
Eindruck machen, nicht im Sinne des Parental Alienation Syndroms- PAS
beeinflußbar sind, sondern auch ,,daß
es sich nicht um manipulierte Kinderwünsche handelte, sondern um
ureigene Wünsche der angehörten Kinder, wenn sie sich zunächst einen
flexibleren und geringeren Kontakt und nunmehr gar keinen Kontakt mehr
mit dem Vater wünschen. Hierbei handelt es sich zur Überzeugung des
Gerichts nicht um eine reaktive Elternablehnung im Sinne des ,,Parental
Alienation Syndrome", sondern vielmehr um die Erfahrung der Kinder
während des Zusammenlebens mit dem Vater und daß sie von dieser
Erfahrung in ihren Gefühlen gegenüber dem Vater so negativ geprägt
sind, daß sie sich zumindest derzeit keinen Kontakt wünschen."
Dies obwohl in den 3 Jahren nach der
Trennung praktisch jeder Kontakt verhindert wurde und ,,dem
Gericht" aus der Anhörung u.a. auch die Aussage der
Mutter bekannt war, dass ,,sich
ihr Innerstes gegen einen Umgang sträubt". Das
war zwar taktisch unklug, im Vergleich zum allerdings gut bekanntem ,,Kind
will leider nicht",
aber die Kinder hatten zuvor in ihrer Anhörung bereits einem
regelmäßigen, unbegleitetetem Umgang im Hause des Vaters zugestimmt und
dafür sogar schon konkrete Vorschläge gemacht, wie gemeinsames Kochen
etc. Es macht aber verständlich, soweit man derartiges überhaupt rein
menschlich gesehen begreifen kann, dass die Mutter sämtliche "Waffen"
eingesetzt hat, einschließlich der ,,ultimativen Waffe", eines nach
über einem Jahr auch für das Gericht als eindeutig ausgeräumt geltenden
sexuellen Missbrauchsvorwurfs. Obwohl der Vater diesen Vorwurf auch
nach dessen Entkräftung wiederholt zur Sprache brachte, angesichts der
katastrophalen Auswirkung auf die Kinder, ist davon aber
nichts in
den Protokollen des AG festgehalten und der gesamte Vorgang im
Scheidungsurteil überhaupt mit keinem einzigen Wort erwähnt. Das passte
wohl nicht zum dort gemalten Idealbild der Mutter. Dem Vater wurde
dagegen ,,im
Namen des Volkes" eine ,,vorwurfsvolle
Haltung"
bescheinigt. Ein von ihm veranlasstes zusätzliches psychologisches
Fachgutachten, das immerhin von einer offizielen Beratungsstelle des
Landkreises stammte, war vom Gericht auch nicht einmal mündlich erwähnt
worden. Erst im Beschwerdeverfahren wurde im Beschluss festgehalten,
dass es entscheidend zur einhelligen Überzeugung des OLG Senats
beitrug, dass die Vorwürfe ,,zu Unrecht"
erhoben worden waren. Mit dazu bei trug bemerkenswerterweise
auch
die Wiederholung einer Version der Vorwürfe durch die Mutter in der
mündlichen Verhandlung, wie ebenfalls im Beschluss zu lesen ist
Allerdings hatte sich dann das Verfahren weitgehend durch
Zeitablauf schon "erledigt", entsprechend dem nun erreichten Alter der
Kinder .
|
Dass
die Gerichte und Behörden nicht alle nötigen
Maßnahmen ergriffen
haben und dies zügig, um eine weitere Entfremdung des Kindes vom Vater
zu verhindern, spielte die entscheidende Rolle bei der Verurteilung
Tschechiens durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im
Falle Koudelka, wie in sehr deutlichen Worten nachzulesen ist, u.a. in
Absatz 68:
.68. Unter
diesen Bedingungen kann man dem Beschwerdeführer nicht die
Verantwortung für die Unfähigkeit der Behörden anlasten,
zügige
und adequate Maßnahmen bezüglich der Installierung effektiver
Kontakte zwischen ihm und seiner Tochter (siehe, mutatis
mutandis,
Bove c. Italie, no
30595/02,
§ 50, 30 Juni 2005) zu ergreifen,
noch unterstellen,
dass die Behörden angemessene Anstrengungen unternommen haben um eine
Lösung für diese verzweifelte Situation zu finden. Nach Auffassung des
Gerichtshofes haben die nationalen Gerichte in diesem Fall
erlaubt, dass sich der Streit einfach durch Zeitablauf
erledigt, derart, dass eine Wiederherstellung der Bindung
zwischen dem Betroffenen und seiner Tochter nicht mehr möglich
erscheint.
Aus dem bisher gesagten
geht auch schon deutlich hervor, dass bei PAS
der augenscheinliche, die Ablehnung eines Elternteils beinhaltende ,,Kindeswille"
und dessen mögliche bewusste oder unbewusste Beeinflussung durch den
anderen Elternteil - oder auch durch die besondere Stresssituation
einer richterlichen Anhörung
- eine tragende Rolle spielt. Wie z. B. R. A. Gardner in ,,Judges
Interviewing Children in Custody/Visitation Litigation",
NEW JERSEY FAMILY LAWYER, Volume VII, Number 2, August/September 1987,
S. 26ff, betont, ist es eher unwahrscheinlich, dass die auf eine
Entscheidung von Sorge / Umgang gerichteten richterlichen Fragen
verläßlich beantwortet werden, wenn, wie meist, nur das Kind allein und
es nicht auch mit allen Beteiligten (Eltern etc.) in verschiedenen
Kombinationen angehört wird. Ein nicht selten gravierender Fehler kann
es aber sein, sich auf eine gemeinsame Anhörung mehrerer Kinder zu
beschränken, weil dann häufig ein Kind als "Sprecherkind"
auftritt, dem sich die anderen anschließen (auch eine solche gemeinsame
Anhörung durch die erwähnte Richterin ist aus einem Beschluss
bekannt). Es ist ferner zu bedenken, dass auch versteckt gerichtete
Fragen nach der Eignung eines Elternteils (nach dem "besseren"
Elternteil) für Sorge/Umgang die Kinder in erhebliche
Loyalitätskonflikte zu stürzen vermögen. Meist werden sie sich dann für
den Wohnelternteil entscheiden, den sie nicht auch noch verlieren
möchten und von dem sie in weit stärkerem Maße abhängig sind. Diese
Konflikte allein können ausreichend sein, den anderen Elternteil
abzulehnen, ohne zusätzliche, gegen diesen Elternteil gerichtete,
bewußte Programmierung. Es kann genügen, wenn der Umgang mit diesem
Elternteil nicht gefördert wird, oder gar durch Gestik und sonstige
Reaktionen erkennbar ist, dass er nicht erwünscht ist. Einer bewußten,
auf auschließlichen "Besitz" des Kindes gerichteten Programmierung
(Brainwashing) bedarf es dann nicht. Vielfach geschieht die
Beeinflussung auch dadurch, dass das Kind nach einer Trennung als
Partnerersatz missbraucht wird, es mit den Partnerschaftsproblemen
überfordert wird. (Letzteres kann, vorausgesetzt, dass ein Kontakt
überhaupt stattfindet, natürlich auch durch den Nichtwohnelternteil
geschehen.)
Das Erkennen einer
Programmierung (Brainwashing) und Deprogrammierung des Kindes
erfordert, dass seine Aussagen auf nichtsuggestive
Weise hinterfragt
werden, vgl. Kap. 4 ,,Detection Factors: Uncovering the
Programmer's Themes and Processes", S. 69ff, S. 165ff, Table 14, in Clawar
&Rivlin, "Children
held Hostage. Dealing with programmed and brainwashed children"
(1991). Das erfordert nicht nur viel Erfahrung, sondern auch meist weit
mehr Zeit als für eine richterliche Anhörung eingeräumt wird. Deshalb
kommt bei "PAS Verdacht" einer ausführlichen Begutachtung durch
psychologische Sachverständige, die unbedingt auch die Wechselwirkung
des Kindes mit sämtlichen, wichtigen Bezugspersonen einschließen solll,
besondere Bedeutung zu. Die Mitwirkung aller Beteiligten geschieht
meist nicht freiwillig, sondern erfordert praktisch immer eine
richterliche Anordnung. Leider ist das in der deutschen Rechtspraxis,
ganz anders als z. B. in den U.S.A, so nicht üblich. Selbst
wenn
sich eine richterliche Anordnung nur auf eine ,,Begutachtung"
(Diagnose) beschränkt, ist der Vorgang aber immer auch eine Intervention,
die, wenn geeignet durchgeführt,
durchaus auch zu einer Deprogrammierung und damit Verbesserung der
Kind-Eltern-Beziehung beitragen kann. Darüber waren sich beispielsweise
die Teilnehmer an der Tagung ,,Psychologie
im Familienrecht"
(Bad Boll, Dezember 1998), nach einer zum Teil heftig geführten Debatte
weitgehend einig. Erst im derzeitigen (2006) Entwurf zur Reform der
freiwilligen Gerichtsbarkeit ist endlich ausdrücklich von
lösungsorientierter Begutachtung, statt reiner
Statusdiagnostik, die Rede, allerdings nur als Kann-Variante,
statt Soll-Bestimmung.
Vielfach wäre bei PAS aber
eine systemische Familientherapie
vonnöten, wie sie beispielsweise in den USA schon längst aus Gründen
des Kindeswohls vom Gericht angeordnet und überwacht wird, nicht aber
in Deutschland. Allerdings erweist sich konventionelle Psychotherapie
nur bei milden PAS Fällen als hilfreich. Bei gravierenderen Fällen
kann allenfalls eine De-Programmierung des Kindes gelingen. Ob sie von
dauerhaften Erfolg ist, hängt aber wesentlich vom
verbleibenden
Einfluss des entfremdenden (programmierenden) Elternteils ab. Dieser
Elternteil ist in gravierenden Fällen nach umfangreichen
klinischen Erfahrungen, etwa von Gardner, 2002,
kaum zu Therapie bereit (ev. nur als Verzögerungstaktik) und damit auch
nicht therapiefähig. Solche Eltern suchen Therapeuten vielfach nur auf
der Suche nach neuen "Verbündeten" auf, die ihre Behauptungen
bestätigen und das Kind in ihrem Sinne beeinflussen sollen (vgl. Camps, Psychiatrische und
psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in
v. Boch-Galhau et al. 2003,
S.143-155). Bloße richterliche Appelle an Einsicht und
Vernunft,
wie sie bei uns bestenfalls erfolgen, erweisen sich bei solchen Eltern
fast definitionsgemäß ebenfalls als wirkungslos. Der
Einsicht muss
zumindest durch die Androhung von Sanktionen
(ggfs.
auch Sorgerechtsentzug) deutlich genug "nachgeholfen" werden,
die
aber ggfs. dann auch tatsächlich erfolgen sollten. Die gelegentlich
angedrohten Zwangsmaßnahmen, z. B. Zwangsgeld, nach §33 FGG, sind
jedoch
praktisch immer wirkungslos, weil sie nicht nachträglich erfolgen
können, etwa nach Boykott des Umgangs in den Ferien (außer dieser wäre
vorzeitig angekündigt worden). Die Einführung von Ordnungsmaßnahmen im
FGG-Reformgesetz (ab 2009) sollte da Verbesserungen bringen. Bei
der derzeitigen deutschen Rechtspraxis können de facto
Gerichtsbeschlüsse zum Umgang nicht selten über viele Jahre praktisch
risikolos ignoriert werden, bis ein "point of no return" der
Eltern-Kind-Entfremdung erreicht ist, und sich schließlich die
"Kindschaftssache" durch
Resignation des ausgegrenzten Elternteils, oder Zeitablauf (Erreichen
der Volljährigkeit), ev. unter Zuhilfenahme des "Wundermittels"
Umgangsausschluss, von selbst erledigt.
Nachuntersuchungen von
Entfremdungsfällen bestätigen sehr eindringlich, dass dieses
,,laissez faire" (Gewähren lassen) die Entfremdung derart
verfestigt, dass sie vielfach auch im Erwachsenenalter noch
unvermindert anhält. Dieser Prozess kann in gravierenden Fällen nur
aufgehalten werden, wenn die Macht des Gerichtes früh genug dazu
eingesetzt wird um die Struktur zu ändern, d.h. entweder die elterliche
Sorge dem bindungstoleranten Zielelternteil der Entfremdung
zu übertragen, wie es Gardner in schweren PAS Fällen empfohlen
hatte und in seiner Nachuntersuchung
von 99 Fällen bestätigt
sieht, oder zumindest der Umgang mit dem Zielelternteil vom
Gericht, notfalls auch mittels Sanktionen gegen den entfremdenden
Elternteil, energisch
durchgesetzt wird, vgl. dazu Rand, Rand,
Kopetski, 2005 (The
Kopetski Follow Up Study
von 45 PAS Fällen). Die Ideen von Gardner zum Umgang mit hochgradig
entfremdeten Kindern wurden in den letzten Jahren weiter entwickelt, so
dass es derzeit mehrere neue, bereits erfolgreiche Programme zur
Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Kind und
Elternteil gibt. Sie funktionieren allerdings im allgemeinen nur auf
gerichtliche Anordnung, die den entfremdeten Elternteil
temporär ausschaltet, oder diesen zwingt sich am Program zu
beteiligen. Vgl. dazu insbeondere die Berichte in Family
Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010),
das als SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION:
EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND COURTS auf etwa 200 Seiten sich
dem Thema widmet. Die Association
of Family and Conciliation Courts (AFCC)ist
eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit
etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der
Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von
Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver,
Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind
Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche
Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle
Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen
Formulierungen des von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes
Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der
Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile wo
konventionelle Psychotherapie nicht funktioniert und sogar Schaden
anrichten kann.
Von diesen Entwicklungen sind wir in Deutschland leider aber noch sehr
weit entfernt, wo die wenigen gerichtlichen Aufforderungen zu einer
Therapie bisher regelmäßig am Berufungsgericht gescheitert sind.
Zu den Langzeitfolgen
von Trennung / Scheidung
auf die betroffenen Kinder haben wir eigene Webseiten angelegt.
Erwartungsgemäß sind die Folgen bei andauerden hohem Konflikt,
wie
in vielen PAS Fällen, gravierender als bei einer sogenannten
"guten" Trennung / Scheidung mit Erhalt des
Kontaktes zu
beiden Eltern, obwohl auch dann die Auswirkungen auf die
Psyche
des Kindes keineswegs ein nur vorübergehendes Problem sind. Speziell
zur Hochkonfliktsituation wären aber noch mehr Untersuchungen
erwünscht.
Eine
sehr gute Übersicht zum gegenwärtigen internationalen
Status des
Parental Alienation Syndroms kann man dem umfangreichen
Handbuch
von Richard
A. Gardner, S. Richard Sauber, Demosthenes Lorandos (Hrsg.):
"The
International Handbook of
Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical and Legal
Considerations" entnehmen.
Es ist bei Charles C. Thomas Publisher Ltd. in
Springfield,
Illinois, U.SA. erschienen, Juli 2006. 476 Seiten Großformat, U.S. $
84.95. Es umfasst 34 Aufsätze weltweit führender Experten/Expertinnen,
darunter auch Autoren aus Deutschland (vgl. Inhaltsverzeichnis,
Beschreibung des Verlages).
Aktuell
ist auch immer
noch das Begleitbuch zur Internationalen
Konferenz "Das Parental
Alienation Syndrome (PAS)",
Frankfurt (Main), 18-19. Oktober 2002, 392 Seiten, herausgegeben von
Wilfrid von Boch-Galhau, Ursula Kodjoe, Walter Andritzky &
Peter
Koeppel VWB Verlag, 2003, mit Beiträgen in Deutsch und
Englisch. Live-Mitschnitte der Vorträge (einschließlich Diskussion)
sind jetzt zum Anhören oder zum
Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.
Eine
umfassende, ausgewogene Darstellung, aus juristisch-praktischer
Sicht, zur Bedeutung und Umsetzung des Umgangsrechts, der Notwendigkeit
dessen Behinderung und daraus resultierender Eltern-Kindentfremdung
(PAS) möglichst frühzeitig zu begegnen, ist der Beitrag von Thomas
Rauscher in J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4 Familienrecht
§§1684-1717 (Elterliche Sorge 3 -Umgangsrecht) Neubearbeitung 2006 von
Michael Coester, Thomas Rauscher, Ludwig Salgo. Redaktion Lore
Peschel-Gutzeit. Sellier -de Gruyter, Berlin. Zahlreiche
Gerichtsentscheidungen und Literaturstellen werden nicht nur
aufgeführt, sondern sind, wie es sein soll, im Kontext kommentiert.
In dem
praktisch von allen Richtern und Anwälten verwendeten Standardkommentar
zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65.
Auflage, 2006, S.1970, §1684 (Umgangsrecht) RndNr. 7 wird als
Hintergrundinformation zum Parental Alienation Syndrom (PAS) auf Warshak (2005)
verwiesen. Auch im "Palandt" 2007, 66. Auflage, wird wieder auf diese
Arbeit hingewiesen, auf Seite 1975, ebenso 2008, S.1952; 2008 und 2009,
S. 2004 auf Johnston
(2007), seit 2009
und ab 2010 aber nur mehr auf ein das Konzept ablehnendes Urteil
des Kammergerichts
Berlin 13 UF 199/04 vom 1.7.2005, mit Bezug auf Bruch
FamRZ 2002, 1304, etc. Allerdings ist seither auch kein Aufsatz zum
Thema mehr auf Deutsch erschienen
und ein umfassendes Fachbuch dazu gibt es in Deutschland immer noch
nicht, nicht einmal in Übersetzung. Nicht einmal für das weit
verbreitete Buch des anerkannten Experten Richard Warshak "Divorce
Poison" [Scheidungsgift], 2002 (2te erw. Auflage 2010),
dass sich primär an betroffene Eltern richtet und sicher einen großen
Leserkreis hätte, konnte bisher ein deutscher Verlag gefunden werden,
während in den ungleich kleineren tschechichen und kroatischen
Sprachräumen schon längst Übersetzungen vorliegen.
Einen
exzellenten Einblick in neuere Entwickungen (in den USA und Kanada) zur
gerichtlichen und psychologischen Lösung von Fällen hochgradiger
Eltern-Kind-Entfremdung gewährt die speziell (auf etwa 200 Seiten) dem
Thema gewidmete Ausgabe von Family
Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST
EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE
ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES
FOR FAMILIES AND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas
Bala (Kanada). Inhaltsverzeichnis
und Kurzzusammenfassungen sind
online frei einsehbar. Diese Ergebnisse wurden auf einem
ebenfalls ausschließlich diesem Thema gewidmeten internationalen
Kongress in Denver, Colorado, 2-5- Juni vertieft,
veranstaltet von der Association of Family and Conciliation
Courts (AFCC) und
mit über 1000 Teilnehmern.
, herausgegeben vonWilliam
Bernet, M.D.,Professor, Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of Medicine.
Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010), 264
Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:
978-0398079451, 22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober
2010, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444,
53,99 Euro.
Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
Wegen
der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang
2009 verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das
Projekt entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung
Aufnahme in die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der
medizinischen Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric
Association und ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden
mögen, nicht unbedingt als neue psychiatrische Störung, sondern was
viele eher unterstützen (wir auch) als Erweiterung der schon
bestehenden Einträge zu Eltern-Kind Beziehungsproblemen. Solche
Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das natürlich auch in
Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch motivierten
Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental Alienation
Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es gar
nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata
enthalten ist. Ein spanischer Familienrichter hat dazu sehr treffend
gesagt, dass sei ähnlich, als ob man behaupten würde,es gäbe keine
misshandelte Frauen, weil das (von diesen Gruppen vertretene) "Battered
Wife Syndrome" ja ebenfalls bisher nicht in DSM oder ICD vertreten ist.
Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in
diese medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das
Thema erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und
Jugend Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch
vermehrt in wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe
niederschlagen würde. Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema
überwiegend aus der psychologischen Fachwelt, wie die wohl wichtigste
psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der
American Psychological Association (APA)
zeigt. Sie hat derzeit etwa 180 Einträge zum Thema "Parental Alienation
Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von
renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed
articles) Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von
den Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame
Methode der Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große
Aufmerksamkeit das Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten"
dazu gar erklärt haben, es fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung)
wurde die sicher derzeit umfangreichste Bibliographie, mit etwa
600 Zitaten aus aller Welt, in dem Buch zusammen getragen. Dabei
sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers und Mitautors) auch einige
Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema große Aufmerksamkeit
findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die überwiegend polemisch sind
und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet werden können, sofern
das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist (solche Arbeiten gibt
es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in Fachzeitschriften).
Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser gedient, wenn man
solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik, die aber
sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich für
wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze
in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome
und unsere
eigene Bibliographie zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen
Literatur.
Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so
vielen mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet
werden kann. Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich
und so darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen
entstehen können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur
schaden, vermieden werden. Was
unserer Meinung nach besonders wichtig ist und was auch im Buch
deutlich zum Ausdruck kommt, ist, dass die Situation des Kindes und
seine äußerst schwierige Bewältigungsaufgabe in der Mitte eines
heftigen Elternkonfliktes im Mittelpunkt stehen sollte. Wir
hoffen, dass dieses Buch dazu beiträgt und weitere wissenschaftliche
Arbeiten in dieser Richtung anregt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung
an Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland
erreicht haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen
für die Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie
bereits von vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es
sollte eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf
reagieren. DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher,
erheben aber dennoch den Anspruch allein auf strengen
wissenschaftlichen Grundlagen zu
basieren und keineswegs auf einem Plebiszit politischen Stiles. Wir
wissen auch, dass die im obigen Buch gemachten Vorschläge von den
zuständigen Gremien derzeit einer ersthaften Prüfung unterzogen werden.
Die Veröffentlichung von DSM-5 ist für Mai 2013 vorgesehen.
27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung
durch den Präsidenten Brasiliens trat
ein Gesetz über Parental Alienation
(Gesetzesprojekt 4053 / 2008)
unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von
Eltern,Großeltern oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind
obliegt, Akte von Parental Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung)
darstellen. Wenn Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die
Gerichte den Fall beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine
Beziehung zum entfremdeten Elternteil zu schützen.
Psychologische Fachgutachten müssen innerhalb von 90 Tagen vorgelegt
werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen definiert,
die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil, Ausweitung des
Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu Sorgerechtswechsel
und Gefängnis reichen. Die Schritte von der
Einbringung des Gesetzesvorschlags
in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten
des brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. Artikel 9 und 10 der parlamentarischen Fassung wurden vom
Präsidenten der Republik abgelehnt, weil das Justizministerium der
Auffassung war, dass das Kindschaftsrecht laut Verfassung nicht
außergerichtlichen
Maßnahmen, wie der Mediation, unterliegen soll (Art.9) und ein weiterer
Hinweis auf Sanktionen (Art. 10) angesichts der schon vorgesehenen
Maßnahmen (insbesondere Art. 6) unnötig sei.
Brasilianischer
Originaltext Deutsche
Übersetzung (pdf Datei).
24.6.2011: Neue Gesetzgebung zu
Eltern-Kind-Entfremdung in Mexiko.
Nach Brasilien (27.8.2010)
hat gerade wieder ein Staat das Problem der Eltern-Kind-Entfremdung als sehr ernsthaft anerkannt,
entsprechend beschrieben und in sein Zivilrecht aufgenommen: Gestern,
23.6.2011, wurde im Parlament des mexikanischen Staates Querétaro ein
sehr ausführlich begründeter Vorschlag angenommen mit dem Eltern-Kind
Entfremdung (Alienación Parental) in Art. 443 - 449 des
Zivilrechts als ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls definiert wird,
die auch den juristischen Organen mitzuteilen ist. Die Gerichte haben
bei Kenntnisnahme einer solchen Manipulation die in der Prozessordnung
vorgesehenen Maßnahmen zum Schutze des Kindes zu ergreifen, auch
einschließich eines Sorgerechtsentzugs (so angefügt als Grund IV in
Art. 443 der Gründe für einen Sorgerechtsentzug): Gaceta
Legislativa 058 vom 23.6.2011.
Bereits früher, am 19.11.2007, hat ein anderer mexikanischer Staat,
AGUASCALIENTES, ganz ähnliche
Erklärungen und Bestimmungen in sein
Zivilrecht (CÓDIGO CIVIL DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES, Art. 439, 440)
aufgenommen: PERIODICO
OFICIAL DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES 19 de Noviembre de 2007 Núm. 47.
Vorläufig hier unsere Rohübersetzung ins Englische der
offiziellen Zusammenfassung der
Parlamentssitzung.
Auch Morelos hat PA in 2008 in sein Zivilgesetz aufgenommen
(Artikel 224). Parlamentarische Gesetzesvorschläge mit einer
Definition von PA und Maßnahmen zum Umgang damit (einschließlich, falls
nötig Sorgerechtswechsel) sind auch in den Michoacán de Ocampo (2010)
und Chihuahua (2011) eingebracht worden, sowie ein weiterer in Morelos
(2011).
Auch in Italien sind anläßlich einer Novellierung des Gesetzes zur
gemeinsamen Sorge und dem Wechselmodell (affido condiviso)
Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht worden, die
Passagen zu Eltern-Kind-Entfremdung (Alienazione Parentale oder
Alienazione Genitoriale) enthalten.
10.12. 2011: Österreichische Parlamentarische Initiative
zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr.
Peter Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des
freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen
und Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die
österreichische Bundesregierung aufgefordert wird eine
Regierungsvorlage zu entwickeln, welche "Elterliche Entfremdung (PA
- Parental Alienation)" definiert und als eine Form von
Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das Brasilianische PA Gesetz
vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument dargestellt,
sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN
Kinderrechtskonvention, die auch, wie die EMRK seit 1958, seit
Februar 2011 Teil der österreichischen
Verfassung ist, und weitere
Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden u.a. aus (Bernet 2010) auf etwa 500 Studien zu PA
aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die Behauptungen
des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr
interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen
seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser
Antrag (jetzt
im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit dem
Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum
Kindschaftsrecht noch auf
einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen zumindest der Anhänger einer
Regierungspartei.
Dazu kamen anderswo
auch heuer wieder offizielle
Erklärungen zahlreicher Staaten und anderer offizieller Stellen
zum ,,Parental
Alienation Awareness Day".
Wenn man auch in Deutschland ohne ideologische Scheuklappen die Berichte von
Jugendlichen
und jungen Erwachsenen anhören würde, würde man auch hier
genügend von Eltern-Kind-Entfremdung, d. h. vom effektiven
Verlust eines Elternteils Betroffene finden, die vermutlich ,,Einelternfamilien"
anders als der VAMV (VAMV
Pressemitteilung vom 24.1.2007) nicht als ,,zukunftsweisende
Lebensform" sehen, aber wegen der Langzeitfolgen der Entfremdung
mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ebenfalls von Problemen in ihrer
Paarbeziehung betroffen sein werden (Transgenerationseffekt). Selbst
wenn dann
die Existenz eines ernsthaften Problems in unserer Gesellschaft, gleichgültig
wie man es nennen möchte, nicht mehr einfach bestritten werden könnte,
kann und sollte selbstverständlich über den besten Umgang damit
diskutiert werden.
Vgl. dazu aber immerhin die Veranstaltung der Kinderkommission des Bayerischen Landtages:
24.03.2011
- Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag, an der u.a. auch Spitzenbeamte aus vier Ministerien teilnahmen.
17.07.2012: Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
hat einen 163 seitigen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte: Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln herausgebracht. Auf
Seite 111 wird auf Sonderformen seelischer Kindesmisshandlung
hingewiesen:
3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung
Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen
so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen
Zusammenhang vorliegen:
• Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte
mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem
Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein
Parental Alienation Syndrom nach elterlicher Trennung.
Beispiel:
Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter
geschiedenen Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht,
durch die Mutter entfremdet, indem diese entgegen
tatsächlichen Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater
verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen
Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden
Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.
Wir freuen uns über diesen Hinweis und, dass damit, nach der sehr
beachtlichen Veranstaltung der Kinderkommission des Bayerischen
Landtages vom 24.03.2011 - Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und
Fotoausstellung im Landtag, dem Thema wenigstens in Bayern (anders als
leider immer noch bei vielen anderen Stellen in Deutschland und auf
Bundesebene) weitere fachliche Beachtung geschenkt wird, sogar unter
der Bezeichnung, die sich längst weltweit eingebürgert hat und damit
eine sehr umfangreiche internationale Fachliteratur eröffnet. Dass dies
am Beispiel einer entfremdenden Mutter erläutert wurde, entspricht der
statistischen Tatsache, dass überwiegend Väter von Ausgrenzung
betroffen sind. Das hat aber nichts mit besonderen
Persönlichkeitssstrukturen von Müttern zu tun und anderseits handelt es
sich auch nicht lediglich um Schutzbehauptungen von Vätern, sondern
beruht schlicht auf der ebenfalls deutlichen statistischen Tatsache,
dass Kinder nach einer Trennung und Scheidung weit überwiegend bei der
Mutter wohnen und damit diese über ungleich mehr Möglichkeiten verfügt
das Kind vom anderen Elternteil zu entfremden. Das hätte von den
Pionieren der PAS Forschung, angefangen mit Richard Gardner (1985)
deutlicher betont werden müssen, um unnötige Kontroversen zu vermeiden.
Es wird aber jetzt (auch in Deutschland) dadurch noch deutlicher,
dass immer mehr Väter als Wohnelternteil fungieren, und damit immer
mehr Mütter von Ausgrenzung betroffen sind, und das sogar in besonderer
Weise, weil unsere Gesellschaft immer noch erwartet, dass Kinder nach
einer Trennung / Scheidung "normalerweise" bei der Mutter wohnen. Vgl.
dazu z. B. die kanadische Studie von Kruk (2010).
Dass sich der Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums zu Parental
Alienation an Ärzte / Ärztinnen richtet ist ebenfalls wichtig, weil
diese oft erste Anlaufstellen bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
sind, aber in Entfremdungsfällen auch nicht selten versucht wird, sie
für Atteste zu gewinnen, die bestätigen sollen, dass der Umgang mit dem
anderen Elternteil dem Kind schadet. (Vgl. Walter Andritzky, Zur
Problematik kinderärztlicher Atteste bei Umgangs- und
Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit Ergebnissen einer Befragung. Kinder- und
Jugendarzt 2002; 33: 885–889; A. Camps, Psychiatrische und
psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in Das Parental
Alienation Syndrome, 2002, S.143-155. Andritzky in Gardner, Sauber,
Lorandos, The International Handbook of Parental Alienation Syndrome,
2006, Seiten 195-208). Hier ist ein solches Attest eines Kinderarztes,
das sogar ohne jemals Kontakt zum ausgegrenzten Vater gehabt zu haben
erstellt wurde, aber zu dem dennoch von der Ärztekammer damals (1998)
eine Beanstandung zurückgewiesen wurde.
22.04.2012: Die Verursachung von Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) ist seelische Kindesmisshandlung sagt die bekannte französische Psychiaterin / Psychoanalytikerin und Erfolgsautorin Marie-France Hirigoyen
in einem mit L'aliénation parentale überschriebenen Kapitel im zweiten
Teil ihres neuen Buches Abus de Faiblesse et Autres Manipulations
[Missbrauch von Schwäche und andere Manipulationen] der sich mit ABUS DE FAIBLESSE SUR MINEURS [Missbrauch der Schwäche Minderjähriger]
befasst. Sie beschreibt darin an Hand von Fallbeispielen, die an der
Existenz und Ernsthaftigkeit des PA Problems, im Gegensatz zu den bei
uns immer noch verbreiteten Behauptungen, keinerlei Zweifel lassen, die
psychologische Situation aller drei Beteiligten an diesem
Beziehungsproblem: den entfremdenden Elternteil mit oft ausgeprägten
narzistischen Persönlichkeitsstörungen, die meist auf die eigene
problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt),
die extrem schwierige Situation des Kindes in der Mitte des
Elternkonfliktes und seine Bewältigungsversuche, und schließlich das
Ohnmachtsgefühl des entfremdeten Elternteils. Diesem wird aber dringend
geraten zu versuchen im Leben des Kindes doch irgendwie präsent zu
bleiben, ohne es aber zu bedrängen und dem man auf keinem Fall "DIE
WAHRHEIT" aufzudrängen versuchen, aber doch auf unberechtigte Vorwürfe
direkt und klar antworten sollte.
Marie-France Hirigoyen, die an einer Pariser Universität lehrt und bei
der Gesetzgebung gegen psychische Belästigung in Frankreich, Belgien
und Kanada beratend mitwirkte, ist vor allem durch ihr Buch Le
harcèlement moral, la violence perverse au quotidien (1998) weltweit
bekannt geworden, das in 24 Sprachen übersetzt wurde, in Deutsch mit
dem wenig aussagekräftigen Titel "Die Masken der Niedertracht" (In
Englisch weit besser als "Stalking the Soul. Emotional Abuse and the
Erosion of Identity") mit insgesamt etwa einer halben Million
Exemplaren. Wir erwarten, dass auch ihr neues Buch, erschienen im
Verlag JC Lattès, Paris (14 März 2012), ISBN-10: 2709636719,
ISBN-13: 978-2709636711, ähnlich erfolgreich sein wird.
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