
    PARENTAL ALIENATION (PA)
    Eltern-Kind-Entfremdung
    
     
    
      
        
          
            
              | Interdisziplinäre Erkenntnis einer
                    Familienrichterin (Amtsgericht München, jetzt OLG München)
                    zum Parental Alienation Syndrome, in einem Urteil vom Juni
                    1998.  |  ,,
                  Beide Kinder machten bei ihren Anhörungen einen so
                        aufgeweckten Eindruck, daß das Gericht davon überzeugt
                        ist, daß sie zumindest nicht im Sinne des
                        "Parental-Alienation-Syndrome" manipulierbar
                        sind."  Ein vom Jugendamt /
                    ASD empfohlenes und vom Vater wiederholt beantragtes
                    psychologisches Fachgutachten erübrigte sich angesichts
                    dieser zwar im Vergleich zur Fachliteratur über Aussagepsychologie
                    und PA unseres
                      Wissens nach neuen Erkenntnis, aber klaren Überzeugung des
                      Gerichts. Ein
                      Glaubhaftigkeitsgutachten
                      wegen sexuellen Missbrauchsvorwürfen war dagegen
                      unverzüglich angeordnet worden, obwohl die Aussagen des
                      Kindes dazu in der gerichtlichen Anhörung zum
                      Umgangsantrag des Vaters so knapp und vage waren, dass die
                      Sachverständige zunächst, offensichtlich erstaunt, fragte,
                      ob sie nicht weiter hinterfragt worden waren, was von der
                      Richterin verneint wurde. Dem Vater war vom Gericht vor
                      diesem Beschluss keinerlei Gelegenheit geboten worden zu
                      den Beschuldigungen auch nur kurz Stellung zu nehmen.  Die Sachverständige hielt dazu im
                        Gutachten auch fest, dass die Aussagen bei Gericht
                        überhaupt nicht für das in Auftrag gegebene
                        Glaubhaftigkeitsgutachten geeignet waren. Dieses wurde
                        deshalb allein zu neuen Aussagen erstellt,
                        offensichtlich nach noch weiterer, monatelanger und
                        massiver Beeinflussung des Kindes durch die Mutter und
                        ihre Helfer, die ebenfalls im Gutachten ausführlich
                        beschrieben ist. Das Resultat war allerdings trotzdem
                        negativ, und das selbst nach weiteren, wiederholten
                        "Nachbesserungsversuchen" seitens der Mutter.  | 
          
        
        
        
      
     
    
    
    
    Zur rechtlichen Beachtung des Parental
      Alienation (PA) Phänomens durch ein hohes übernationales Gericht vgl.
      dagegen die Entscheidung Koudelka gegen
          Tschechien vom 20.7.2006  (no. 1633/05) des
      Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit Teilübersetzung durch uns, ebenso AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE (Requête no
        14044/05)  vom 18.4.2007 (nun ebenfalls mit Teilübersetzung), 
      sowie verschiedene Urteile nationaler Gerichte.    
    Die Anfänge dieser Webseiten
      liegen vor Erscheinen der ersten deutschsprachigen Arbeiten zu PA (1998)
      und basierten deshalb zunächst in erster Linie auf amerikanischer
      Literatur, angefangen mit R. A. Gardner, der den  Begriff Parental
      Alienation Syndrome etwa 1984 prägte, um damit auf von ihm in seiner
      Arbeit als psychiatrischer Sachverständiger bei Sorge /
      Umgangsentscheidungen immer häufige beobachtete Verhaltensmuster
      hinzuweisen, nach denen ein Kind einen Elternteil offenbar unbegründet
      ablehnt, vgl. R. A. Gardner, Recent Trends in
            Divorce and Custody Litigation, 1985, und
      unsere Einführung
      zum Parental Alienation Syndrome aus 1997.  
       Früher als in Deutschland wurde PA in Tschechien bekannt, wie
    der Prager Psychologe Eduard Bakalar berichtet, "Das
'Parental
      Alienation Syndrome' (PAS) in der Tschechischen Republik", ZfJ 6/98,
    S. 268.  Das zuständige Ministerium hatte bereits 1994 eine Übersetzung
    des Buches von R. A. Gardner, ,,The Parental Alienation Syndrome", Erste
    Auflage 1992, und dann eine Schulung von Jugendamtsmitarbeitern veranlaßt.
    Heute gibt es eine weltweite vielfältige Beschäftigung mit diesem Thema, wie
    auch unsere  Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher
    Literatur deutlich macht, die wir ständig erweitern. Unsere
      Bibliographie strebt nicht an die komplette, bereits sehr umfangreiche
    weltweite Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten
    enthalten derzeit schon bis zu über 600 Einträge, dazu kommen fast zahllose
    Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen
    gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter
    Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhalt
    möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstensa href hinreichend
    genau für eine Kurzbeschreibung kennen. Diese Bibliographie macht zugleich
    auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome nicht etwa nur eine
    amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner
    ist, wie selbsternannte "ExpertInnen" gerne behaupten und dabei auch vor
    persönlichen Angriffen (und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod,
    2003) auf Gardner nicht zürückscheuen. Bei all dem großen Verdienst von
    Prof. Richard Gardner muss leider auch gesagt werden, dass einige seiner
    Formulierungen, obwohl er das ganz sicher nicht wollte, heftige Kontroversen
    auslösten. Auf den Namen des Phänomens kommt es überhaupt nicht an, und
    schon gar nicht darauf, ob seine Bezeichnung als Syndrom berechtigt ist oder
    nicht. Manche Autoren lassen daher den Zusatz  "Syndrom" einfach weg,
    einige andere (Darnall,
      1997) unterscheiden zwischen "Parental Alienation" als dem Akt der
    Entfremdung (durch einen Elternteil) und "Parental Alienation Syndrom" für
    das was das im Kind auslöst. 
    
     Deutlich beschrieben wurde das Phänomen selbst allerdings schon lange
    vor Gardner, wenn auch ohne seine Kategorisierung des Grades der Entfremdung
    und der dafür angepassten Maßnahmen, über die man durchaus auch kritisch
    diskutieren kann. Worauf  Christine
      Brinck 2002 in einem
    Zeitungsartikel, ,,Wie Baron Instetten die kleine
          Annie abrichtete" 
    hinwies, es findet sich sogar schon in der klassischen deutschen Literatur,
    im berühmten Roman Effi Briest von Theodor Fontane,
    aus Zeiten (1894-95) in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim
    Vater lag, eine Beschreibung in der wir heute eindeutig einen PAS Fall
    erkennen würden. Das Verhalten entfremdender Eltern wurde ebenfalls etwa
    1945 vom Wiener Psychoanalytiker Wilhelm
      Reich in einer Neuauflage seiner berühmten "Charakteranalyse"
    (1933)  als "emotionale Pest" beschrieben. In Nazideutschland war das
    Buch verboten, erreichte aber 2006 seine 8. deutsche Neuauflage,
    entsprechend der U.S. Fassung ab 1945. Aber Gardner kommt zumindest das
    Verdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem
    unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die zitierte Literatur
    überzeugend zeigt, die auch durchwegs seiner Bezeichnung als Parental
    Alienation (-Syndrom) folgt.
    
     Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium bei dieser Literatur ist für
    uns ein sogenannter "peer review",
    d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen / Fachkolleginnen auf
    wissenschaftliche Originalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit
    einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in
    Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den
    entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst
    auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl.
            Begutachtete
                Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation
                Syndrome.) Die
            wohl wichtigste professionelle psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association
              (APA) unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer
            reviewed" oder nicht und berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch
            nur Aufsätze der ersteren Kategorie. Das erklärt aber vermutlich
            nicht allein die bis auf ganz wenige Ausnahmen geringe Beachtung von
            Arbeiten aus Deutschland im internationalen Kontext. Solange hier
            bei diesem Thema weitgehend Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad
            hominem (Vgl. Warshak,
              Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit
              statt Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und
            einer ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem
            akademischen Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik
            wichtig ist) ist das durchaus auch verständlich. Die
    meisten der Kritikpunkte an PAS sollten informierten Autoren und Lesern
    ohnehin z. B. aus der in den USA schon längst geführten Diskussion bekannt
    sein, liefern also nichts Neues. Umdeutungen von PAS wie ,,Parental
      Alienation oder Parental Accusation Syndrome?" (elterliches
    Anschuldigungssyndrom, Fegert,
    Kind Prax 1/2001 S. 3-7; 2/2001, S. 39-42, sowie in Anita
Heiliger
      und Eva - K. Hack/ZIF (Hg.) Vater um jeden Preis?, Zur Kritik am
    Sorge- und Umgangsrecht, Verlag Frauenoffensive, 2008),
    das von Vätern und Väterorganisationen gegen Mütter verwendet würde, sind
    nicht einmal originell.  Ähnlich auch Jörg Fichtner,
        Unter falscher Flagge. Die ganz neue Väterlichkeit durch
        Mutterdenunziation. In: Andrea Geier und Ursula Kocher
    (Hrsg.): Wider die Frau: Zu Geschichte und Funktion misogyner Rede. Böhlau,
    Köln 2008, ISBN 978-3-412-15304-5, S. 207–228.
    
    Zur Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von Entfremdung
    durch einen in Wahrheit etwa gewalttätigen Elternteil (Vater), den das Kind
    dann zu Recht ablehnt, obwohl es das geben mag, wurde trotz breiter
    Unterstützung durch ideologisierte Interessengruppen und einiger Medien
    bisher kein einziger etwa durch Gerichtsakten klar dokumentierter Fall
    aufgezeigt in dem dies "erfolgreich" gewesen wäre. Allerdings gibt es ein
    sehr drastisches Gegenbeispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten,
    weil es den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne
    des diesen Missbrauch behauptenden Elternteils (der zusätzlich das Kind
    entführte) durch umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt
    für Punkt dokumentiert ist:  Die Dokumentation hat ein in den USA zu
    diesen Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator
    zusammengetragen: Glenn Sacks,
      The Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?(26.1.
    2009). Sehr lesenswert!  Diese Argumente sind auch in Deutschland
    schon dadurch entkräftet, dass es immer mehr Mütter gibt, die Ziel einer
    Eltern-Kind-Entfremdung sind und darunter schon dadurch besonders leiden,
    weil in unserer Gesellschaft noch immer die Idee vorherrscht, dass Kinder
    "normalerweise" zur Mutter gehören, vgl. dazu die Studie von Edward Kruk
    (2010) Collateral
        damage: The lived experiences of divorced mothers without custody.
    
    PA ist nicht eine Frage des Geschlechts, sondern die Entfremdung betrifft in
    erster Linie den Nichtwohnelternteil, meist bewusst oder auch unbewusst
    beeinflusst durch den das Kind betreuenden Wohnelternteil. Der davon
    betroffene, ausgegrenzte Elternteil sollte sich aber immer zunächst
    selbstkritisch die Frage stellen, was er möglicherweise selbst zur
    Entfremdung vom Kind beiträgt und sich auch um Verständnis für die
    schwierige Lage des Kindes in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes
    bemühen..
    Auch dass von hiesigen Kritikern
      Argumente kommen würden, wie dass es sich bei PAS um ,,alten Wein in
        neuen Schläuchen handelt" (Stadler, M.
            & Salzgeber, J. ,Familie Partnerschaft Recht, Heft 4, 231-235,
            1999.) war zu erwarten. Selbstverständlich sind
      die für PAS charakteristischen Verhaltensmuster auch schon vor
      Bekanntwerden des PA Begriffes in Deutschland aufgetreten und von
      einzelnen Sachverständigen und Richtern auch vollkommen richtig erkannt
      worden. Ursula Kodjoe & Peter Koeppel, Früherkennung
          von PAS - Möglichkeiten psychologischer und rechtlicher Interventionen-
      Kind-Prax 5/98, S. 138-144, sprechen sehr treffend von einzelnen
      ,,Leuchtturm-Urteilen" in der Vergangenheit (vgl. auch unsere
      Zusammenstellung solcher Gerichtsentscheidungen).
      Mangelhafte Übersetzungen, mit
      willkürlich abgewandelten Titeln, wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder
        ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224) dienen der Sache ebenfalls nicht,
      selbst wenn die Originalarbeit von einer zwar gegenüber den Formulierungen
      von Gardner kritischen, aber ausgewiesenen Expertin (Janet
        Johnston) für Hochkonfliktscheidungen stammt. 
    Warum
              gibt es in Deutschland beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass
              sich wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des
              Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente Buch von Guglielmo Gulotta
              (Jurist, Psychologe, Ordinarius für Forensische Psychologie, Univ.
              Turin) et al., La
                Sindrome da Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e
                Programmazione dei Figli in Danno dell'altro Genitore 
              [Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und
              Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]
              (2008)? Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich
              sicher an "politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das
              Buch selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse
              eingeht, die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich
              der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.
                Vgl. Inhalt des Buches. Spezial zur Differentialdiagnose von
              Parental Alienation ist 2010 ein weiteres Fachbuch in Italien
              erschienen: Adele
                Cavedon, Tiziana Magro, Dalla
                  Separazione all'Alienazione Parentale. Come giungere a una
                  valutazione peritale [Von der Trennung zur
              Eltern-Kind Entfremdung. Wie kommt man zu einem Fachgutachten].
              Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein dem Thema PA
              gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus verschiedenen
              Staaten. 
            
     Deshalb
              muss es umso mehr erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor
              nicht allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die
              aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die
              Auskunft erteilt wurde: „...
das
                theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine
                Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen
              Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair
              gegenüber den zwar noch wenigen, die sich auch in Deutschland
              ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit dem Thema
              auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende
              Zahl von Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer
              Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche
PAS
                Literatur und unsere
          umfangreiche, internationale
Literaturliste
            begutachteter Aufsätze zu PAS in
          anerkannten Fachzeitschriften): .
              
            
    Mindestens
              ebenso erstaunlich ist es, wenn das Bundesministerium
            für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
            in seiner Publikationsliste auf eine Broschüre des VAMV
            hinweist: Alleinerziehend
            - Tipps und Informationen: Der
"Bundesverband
            der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps und
            Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung,
            Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer
            juristischen Beratung und manches andere mehr zusammengestellt.
          Dazu gibt es sogar einen BMFSFJ Download
        Link (pdf Datei, 208 Seiten).
          Darin findet man (18.
          Auflage, 2008, Seite 36) zum Stichwort PAS, obwohl mit
          Wissenschaftlichkeit argumentiert  wird, ohne Literaturstellen
          dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen: 
        
    Verweigert
ein
              Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil,  wird
              betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind
              derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will.
              Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“,
              verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches
              Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der
              betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen
              Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation entbehrt
              jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch
              eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden,
              sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.
    Wir hielten
          dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit Hilfe
          einer Beratungsstelle oder durch Mediation, weit eher im Sinne des
          Kindeswohls, statt einer weiteren Eskalation und Verlängerung des
          Konflikts, zu der leider auch immer wieder einzelne Anwälte
          beitragen, vgl.: Verhalten
von
            Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge. 
    Wie wir gehört haben, kam auf eine Beschwerde gegen diese einseitige
      Unterstützung einer Lobby und unsachlicher Argumente als Antwort aus dem
      Referat 206, Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz des
      Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (i. A. L. H,
      9. März, 2011, statt einer eigenen Stellungnahme nur wieder die des VAMV,
      in der u.a. gar behauptet wird:
    Die
Diskussion
        um die Existenz und wissenschaftliche Fundamentierung des PAS wird
        mittlerweile auch fast nur noch in Deutschland geführt, während sie zum
        Beispiel in den USA, wo das PAS durch den Psychoanalytiker Richard
        Gardner Mitte der 1980’er Jahr eingeführt wurde, längst abgeflaut ist
        und das PAS kaum noch Fürsprecher findet.
    
    
      Vgl.
        VAMV, April-Juni 2011, S. 8: Chimäre PAS. 
    
    **3.7.2011: Dieser Link zum VAMV
        Eintrag (19.Auflage, 2010) in der Online Liste des BMFSFJ funktionierte
        jedenfalls noch am 28.6.2011 und ist auch heute noch z. B. mit
        "alleinerziehend BMFSFJ" in Suchmaschinen zu finden. Der Eintrag der
        VAMV Broschüre ist noch in der pdf Version der BMFSFJ
            Publikationsliste vom Januar 2011,
        Seite 3, ersichtlich und obiger Downloadlink des BMFSFJ zur 2008 Version
        der VAMV Broschüre funktioniert heute auch noch (und auch dieser Link).
     
     Damit nicht
          genug, aus öffentlichen Geldern, wurde u.a auch eine Tagung, Frankfurt, 18-19.1.2008,
          gefördert, die sich mit ähnlichen unsachlichen Argumenten nicht nur
          gegen PAS, sondern auch gegen jede der in Deutschland dringend
          erforderlichen, angestrebten oder sogar schon längst beschlossenen
          Reformen zum Kindschaftsrecht wandte (auch gegen den
          Regierungsbeschluss zum FamFG
          vom 9.5.2007, in Kraft getreten am 1.9.2009) .
        
    Angesichts
dieser
              Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens
              vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den
              Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider
              meist viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS
              verwendet wird oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber,
              dass auch die auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung
des
                Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
              Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich
              ist, sondern die "Kindschaftssache"
              dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils,
              Wundermittel Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur
              Volljährigkeit "erledigt" werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
              insbesondere die des Europäischen
                Gerichtshofes für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger
              Verfahrensdauer, sowie unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
              mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.  
            
        Auch die in den USA schon längst zum Überdruss geführte und
    dann in Deutschland aber dennoch wiederholte Diskussion, ob zu Recht von
    einem Syndrom gesprochen wird, erscheint uns höchst überflüssig.
      In der Medizin bezeichnet Syndrom eine Gruppe von Symptomen
    (Krankheitsmerkmalen), die für eine Krankheit typisch sind. Wir sind aber
    weit davon entfernt in PAS eine beispielsweise mit der Krankenkasse
    abrechenbare Krankheit zu sehen.  Dazu
      fehlt es bisher auch an einer offiziellen Definition des Parental
      Alienation Syndroms (PAS), etwa durch das  Diagnostic and Statistical Manual of Mental
        Disorders (derzeit DSM-IV)
    der American Psychiatric Association (1994), oder
      der International
            Classification of Diseases and Related Health Problems
      (derzeit ICD-10) der WHO. Derzeit
gibt
      es ernsthafte Bestrebungen PAS als Beziehungsstörung und zur
      Differentialdiagnose in das für 2013 zu erwartende neue Diagnostic
        and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition, DSM-5
      der American Psychiatric Association und wohl auch in das entsprechende
      medizinische Kompendium, ICD, der Weltgesundheitsorganisation WHO
      aufzunehmen. Der Psychiater William Bernet (Vanderbilt University) hat
      dafür die umfangreiche Literatur zusammengefasst, die Gründe dargelegt,
      sowie eine Definition vorgeschlagen:
        Parental
          Alienation Disorder and DSM-V (2008). Unter seiner
    Führung bildete sich dann eine internationale Arbeitsgruppe, die derzeit
    etwa 80 Mitglieder umfasst. Entstanden sind daraus ein erweiterter Vorschlag
    zur Aufnahme von Eltern-Kindentfremdung in DSM-5 und ICD-11, mit einer sehr
    umfassenden Dokumentation, einschließlich einer Bibliographie mit über 600
    Einträgen aus einem Dutzend Staaten und ein Buch das im Oktober 2010
    erschien, siehe unten.
    
      
        Langfristige Auswirkungen von PAS auf das Kind können
    aber durchaus zu schon längst anerkannten psychiatrischen und
    psychosomatischen Erkrankungen führen, wie am Beispiel der (aus welchen
    Ursachen immer) Vaterentbehrung nachgewiesen wurde. (Franz,
    1998; Petri,1998)
    und zunehmend mehr auch in empirischen Studien speziell zu Trennung /
    Scheidung, besonders bei Hochkonfliktfällen (vgl. dazu unseren Bericht Langzeitfolgen von Trennung/Scheidung und das PAS Literaturverzeichnis). Ebenso sind bei
    hartnäckig entfremdenden Elternteilen Persönlichkeitsstörungen zu vermuten
    (Gardner, 2te Auflage, Kap. 3, S. 43ff; Andritzky,
    2003). Anders als viele der Kontroversen kann eine
Diskussion
        darüber welchen Anteil
        der entfremdende Elternteil, das Kind, aber möglicherweise auch der
        entfremdete Elternteil jeweils am Phänomen
        haben durchaus sinnvoll sein, wenn damit die Psychodynamik des
        beteiligten Kindes, z. B. sein Umgang mit Loyalitätskonflikten (PAS als
        Bewältigungsstategie), beleuchtet wird und Lösungen zum besseren Umgang
        mit dem Phänomen aufgezeigt werden.
    
         Der PAS Begriff selbst soll unserer Meinung nach
    eigentlich nur dazu führen, scheidungsbegleitende
        Fachleute (Psychologen, Richter..) auf das Vorhandensein eines Komplexes
        von bekannten Verhaltensmustern hinzuweisen, auch wenn diese Fachleute
        im Detail dazu, besonders beim Umgang mit diesen Problemen,
        unterschiedlicher Meinung sein mögen und jeder Fall individuel zu
        behandeln ist. Dann ist zu hoffen, dass diese Probleme
    damit in Kindesanhörungen
    und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen besser berücksichtigt werden, sowie
    zu begleitender, empirisch-psychologischer Forschung anregen. Eine exakte
    Definition des PAS Begriffes ist bei der Vielfalt der individuellen
    Verhaltensmuster schwierig, aber unseres Erachtens auch nicht unbedingt
    nötig. Allerdings verliert der PAS Begriff seine einprägsame Wirkung, wenn
    darunter zu viele Dinge subsumiert werden. Es ist nicht sinnvoll den Begriff
    auf jede Verschlechterung einer Eltern-Kind-Beziehung, die mannigfache
    Ursachen haben kann, auszudehnen. Zudem gibt es
        ja auch ein Kontinuum dieser Verhaltensmuster und unterscheiden sich
        deshalb auch die individuellen PAS Fälle in Details. Allerdings,
        wenn die Einführung eines eigenen Begriffes für einen Komplex von
        Symptomen, wie PAS, sinnvoll sein soll, sollte man schon erwarten
        können, dass damit vertraute Fachleute weitgehend in ihrer
        Beurteilung von Fällen übereinstimmen. Das kann man in einer Inter-Rater
          Reliability Study überprüfen, bei der verschiedene Experten von
        einander unabhängig einen gegebenen Fall beurteilen. Für
        PAS wurde eine solche Studie von Rueda (2004) an Hand von
        fünf Fällen nach den Kriterien von Gardner durchgeführt, an der sich 18
        Experten beteiligten, ähnlich von Stephen
      Lee Morrison (Dissertation, 2007). Sicher sollte es noch mehr solcher
    Studien geben. Eine allgemein akzeptierte operative Definition von PAS,
    einschließlich einer Differentialdiagnose, etwa im Rahmen von DSM und ICD,
    würde das wesentlich erleichtern. 
    
       Kurz zusammengefasst sind die wirklich wesentlichen Elemente,
    die PAS von anderen Problemem beim Umgang zwischen Kind und einem Elternteil
    unterscheiden nach einer neueren Definition
    von Warshak
      (2005) die folgenden:
    
    
      
        
          
            
              | 1. Ablehnung oder
                    Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer
                    Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf
                    gelegentliche Episoden beschränkt zu sein 
 2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine
                    angepasste Reaktion des Kindes auf das Verhalten des
                    ausgegrenzten Elternteils
 
 3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen
                    Elternteils zurückzuführen.
 
 Alle drei Elemente müssen gleichzeitig vorhanden sein damit
                    von PAS gesprochen werden kann.
 | 
          
        
      
     
    
      Zu PAS gehören demnach beispielsweise nicht Schwierigkeiten, wie
    Angstgefühle eines Kleinkindes bei der Übergabe an den anderen Elternteil,
    wenn dieses Kleinkind noch nicht einmal das Dreickverhältnis der 
    Mitglieder, Kind, Mutter und Vater, eines Familiensystems adequat erfassen
    kann, oder nicht hinreichend auf die Übergabe vorbereitet wurde. Dazu gehört
    selbstverständlich auch nicht, wenn die Angst eines Kindes durch das
    Verhalten des anderen Elternteils tatsächlich begründet ist.
    
      Zu unterscheiden ist PAS aber auch von bloßer
    Umgangsvereitelung, ohne Beteiligung des "Kindeswillens", oder
    dem etwa 1998 eingeführten und besonders in Nordamerika
    gebrauchten etwas breiter gefassten Begriff "Hostile
      Agressive Parenting  (HAP)" der allein das Verhalten
    eines Elternteils (aber nicht auch den psychischen Zustand des Kindes)
    kennzeichnen soll, welches allerdings oft zu PAS führt, entsprechend Punkt 3
    der obigen Definition. Vgl. z. B. : Understanding and effectively dealing with
       Hostile-Aggressive  Parenting (HAP)  (pdf Datei, 87
    Seiten) mit folgender Definition:. 
    
    Hostile-Aggressive
      Parenting (HAP) is defined as: A general pattern of behaviour,
      manipulation, actions or decision-making of a person (usually a parent or
      guardian) that either directly or indirectly; 1) creates undue
      difficulties or interference in the relationship between a child with
      another person (usually a parent or guardian) involved with the parenting
      and/or rearing of the child and/or, 2) promotes or maintains an
      unwarranted unfairness or inequality in the parenting arrangements between
      a child’s parents and/or guardians and/or, 3) promotes ongoing and
      unnecessary conflict between parents and/or guardians which adversely
      affects the parenting, well-being and rearing of a child. 
    
    Ein Begleitdokument
        (pdf Datei, 81 Seiten) enthält Fragebögen zur Beurteilung des Risikos
        für das Kind durch HAP und PAS und Vorschläge für eine
        Intervention. Verhaltensmuster des Elternteils bei HAP (und auch
        PAS) und die Folgen für das Kind sind zusammengefasst in
    Hostile-Aggressive Parenting - it will adversely
        affect your children, siehe auch z. B.
    Signs
      And Symptoms Of Hostile Agressive Parenting (HAP). Ähnlich auch schon
    Klenner (1995), "Rituale
        der Umgangsvereitelung".
     Wiederum auf das Verhalten eines Elternteils (und nicht auf das Kind)
    bezogen ist der Begriff Medea Syndrom
    den Judith Wallerstein in Anlehnung an das Drama von Euripides (400 B. C.)
    schon 1989 einführte (in Wallerstein & Blakeslee, Second Chances. Men,
    Women and Children a Decade After Divorce, S. 196), um Elternteile zu
    beschreiben, die ihr Kind für Rache am früheren Partner benützen. Darunter
    sind selbstverständlich nicht nur Mütter, sondern (zunehmend) auch Väter,
    wenn sie dazu die Macht (als Wohnelternteil) besitzen. 
    Wallerstein schrieb dazu 
    
    ,,Sie
üben
        Rache aus, indem sie die Beziehung zwischen dem anderen Elternteil und
        dem Kind zerstören. Dadurch verletzen und manchmal zerstören sie auch
        die Psyche des Kindes….. Ich habe viele Hinweise darauf gesehen, dass
        Medea-artiger Zorn Kinder jeden Alters schwer verletzt.” 
      Man beachte den Hinweis auf Zerstörung, statt temporäre Unterbrechung der
      Eltern-Kind-Beziehung. Diesen Punkt unterstreichend, fügte Wallerstein
      hinzu: 
      ,,Wenn ein Elternteil
        oder beide die Medea Rolle spielen, sind Kinder für Jahre davon
        betroffen. Einige wachsen mit einem verzerrten Gewissen auf, indem sie
        aus dem Verhalten ihrer Eltern gelernt haben, wie man Leute manipuliert.
        Einige wachsen mit einer enormen Wut auf, nachdem sie verstanden haben,
        dass sie als Waffen benützt worden waren. Einige wachsen mit
        Schuldgefühlen, niedrigen Selbstwertgefühl und wiederkehrenden
        Depressionen auf….”
    
     Vgl. dazu die Diskussion in Warshak,
        2005 und speziell zur Mutter-Tochter Beziehung: Robert M.
      Gordon, The  Medea Complex and the Parental Alienation
        Syndrome: When Mothers Damage their Daughter's Ability to Love a Man
      (1998). Die dadurch im Kind ausgelöste Entfremdung vom anderen
      (abwesenden) Elternteil und Hinwendung zum betreuenden Elternteil
      bezeichneten Wallerstein & Kelly in ihrer Langzeitstude (1971-77) "Surviving
        the Breakup" (1980) als "alignment".
      Die Hinwendung zu einem auch noch hilfsbedürftig, leidend
      erscheinenden,  betreuenden Elternteil kann den  Grad einer
      Parentifizierung des Kindes erreichen. 
    
        PAS darf auch nicht mit unbegründeten sexuellen
        Missbrauchsanschuldigungen gleich gesetzt werden, obwohl solche
    häufig, gleichsam als "ultimative Waffe" eingesetzt, bei hochstrittigen
    Umgangs- oder Sorgerechtsauseinandersetzungen erfolgen und erheblich
     zur Entfremdung vom anderem (beschuldigten) Elternteil beitragen
    können, schon der dadurch meist erheblich erhöhten Verfahrensdauer, wenn
    nicht auch der direkten, belastenden Involvierung des Kindes wegen.
    Ablehnendes Verhalten eines Kindes, wenn tatsächlich sexueller
    Missbrauch oder sonstige Kindesmisshandlungen vorliegen, ist
    selbstverständlich ebenfalls nicht PAS, nach Punkt 2 der obigen Definition.
    Die Gleichsetzung von PAS mit dem kontroversen Thema sexueller
    Missbrauchsanschuldigungen bei Trennung /Scheidung wird häufig sehr bewußt
    vorgenommen, in der Absicht damit den PAS Begriff zu diskreditieren, vgl. z.
    B. Carol Bruch, ,,Parental Alienation Syndrome und Parental Alienation: Wie
    man sich in Sorgerechtsfällen irren kann", FamRZ 2002, Heft 19, S.
    1304-1315.
    
        Der PAS Begriff darf aber auch nicht dazu missbraucht
      werden, um voreilige, leichtfertige und einseitige Schuldzuweisungen gegen
      den anderen Elternteil zu machen. Dass muß gerade an dieser
    Stelle besonders betont werden, weil sich Väter weit häufiger als Mütter als
    "Opfer" von PAS sehen. Rein statistisch gesehen ist dies durch den immer
    noch weit überwiegenden Anteil der Mütter als Wohneltelternteil und der
    damit verbundenen größeren "Macht" (Einflußmöglichkeit) auf das Kind zu
    erwarten, ein Faktum das erstaunlicherweise bisher kaum beachtet wurde.
    Angesichts der Zahlenverhältnisse erscheinen uns jedenfalls die öfter
    diskutierten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei entfremdenden
    Elternteilen, sofern sie existieren sollten, wirklich sekundär. Um dies zu
    belegen, bringen wir bevorzugt auch Beispiele, in denen der Vater die
    "Macht" hat, das Kind der Mutter zu entfremden. Der ,,entfremdete"
      Elterteil sollte sich aber unbedingt auch ständig und sehr selbstkritisch
      Fragen danach stellen, welchen Anteil er möglicherweise an der
      Verschlechterung der Beziehung zum Kind hat und was er / sie selbst
      unternehmen kann, um diese Beziehung zu verbessern. Es ist, wie Jopt einmal
    betonte, häufig der Fall, dass beide Elternteile völlig getrennte
    "Realitätswelten" aufbauen und sich jeweils als das "Opfer" sehen.
    Die Kinder sollten auf keinen Fall mit diesem "Opfer" Status belastet
    werden. Sofern dies durch den betreuenden Elternteil, und damit
    wahrscheinlich weit nachhaltiger, geschieht, ist das ein ganz wesentlicher
    Faktor für die Auslösung von PAS. Wenn das Kind sich aus Empathie, unter dem
    Eindruck der Hilfsbedürftigkeit dieses Elternteils seiner Haltung
    anschliesst, bedarf es keiner zusätzlichen, bewussten auf böser Absicht
    beruhenden Programmierung gegen den anderen Elternteil. Der betreuende
    Elternteil sieht sich dann in seiner Haltung umso mehr bestätigt und ein
    schwer aufbrechbarer Teufelskreis beginnt. Aber auch der ausgegrenzte
    Elternteil sollte unbedingt seinen "Schmerz" gegenüber dem Kind
    zurückhalten, weil er damit nur den Loyalitätskonflikt im Kind weiter
    verstärkt und so zur weiteren Entfremdung beiträgt. Erheblich zur
    Entfremdung beitragen kann nicht nur das Verhalten der Eltern gegenüber dem
    Kind, sondern auch der fortgesetzte Konflikt zwischen den Eltern selbst
    (auch finanzielle Auseinandersetzungen), der dem Kind selten entgehen wird
    (selbst wenn es nicht bewußt hineingezogen wird) und den es irgendwie
    bewältigen muss, am ehesten wohl durch Solidarisierung mit dem
    Wohnelternteil. Den Konflikt mit diesem Elternteil zu mindern suchen
    verspricht daher möglicherweise auch eine Verbesserung der
    Beziehung zwischen Kind und "abgelehnten" Elternteil. Ellis (2005) hat weitere hilfreiche
    Strategien für den entfremdeten Elternteil zusammengestellt.
    Entscheidende Bedeutung hat, zu versuchen irgendwie im Leben des Kindes
    präsent zu bleiben, ohne es allerdings noch zusätzlich unter Druck zu
    setzen. 
    Lange Abwesenheit ist, neben der
      Psychodynamik des Kindes in einer Konfliktsituation, bei besonderer
      Abhängigkeit von einem (dem sorgeberechtigten oder Wohn-) Elternteil, auch
      ein wesentlicher Faktor bei PAS. Vgl. z. B. die Arbeit des
      Psychologen Glenn F. Cartwright (Mc Gill University, Montreal), Expanding
        the parameters of parental alienation syndrome,1993 (siehe unsere deutsche
        Teilübersetzung), die besonders auf den Zeitfaktor
      und seine gravierenden psychischen Folgen für das Kind hinweist:
    
      
        
          
            | 3. Zeit
heilt
                  alle Wunden, außer Entfremdung: ,,Die Manipulation der
                Zeit wird zur Hauptwaffe in den Händen des Entfremders, der sie
                benützt um die Zeit des Kindes zu strukturieren, zu besetzen und
                zu rauben, um "kontaminierenden" Kontakt mit dem verlorenen
                Elternteil zu verhindern, und so beide ihres Rechts Zeit
                gemeinsam zu verbringen zu berauben [die dem Kind ermöglichen
                würde sich ein reales Bild vom anderen Elternteil zu machen] und
                das Ziel einer totalen Entfremdung zu fördern. Ungleich Fällen
                einer Kindesmißhandlung, wo Zeit weg vom Mißhandler manchmal
                hilft, die beschädigte Beziehung zu reparieren, fördert bei PAS
                Zeit weg vom verlorenen Elternteil das Ziel der Entfremdung." ..
                ,,Ein Richter der vielleicht nicht auf eine(n) Neunjährige(n)
                hört der/die plädiert seinen oder ihren Vater nicht sehen zu
                wollen, mag eher geneigt sein auf eine(n) ältere(n),
                "klügere(n)", und mehr artikulierte(n) Dreizehnjährige(n) zu
                hören. Die zeitliche Ausdehnung der Gerichtsverfahren hilft
                nicht nur bei der Gehirnwäsche und der Zermürbung des
                Antragsstellers, sondern sichert dem Entfremder einen stärkeren
                kindlichen Verbündeten, wenn der endgültige Gerichtstermin
                festgelegt wird. So ist es, daß Zeit oft "gekauft" wird, durch
                Falschanschuldigungen, durch Behauptungen das Kind sei bei
                Kontakten mit dem verlorenen Elternteil in Gefahr, und durch
                Ersuchen an das Gericht um Aufschub, Fortsetzungen und
                Verschiebungen. Manchmal werden sogar psychologische Gutachten
                oder psychiatrische Untersuchungen in den Dienst gestellt, als
                Teil der Verzögerungstaktik, dann fallengelassen, wenn die
                gewünschte Verzögerung erreicht wurde." 4. Der Grad der Entfremdung des Kindes ist direkt
                  proportional zur auf die Entfremdung angewandten Zeit. 5. Gerichte die langsam sind Entscheidungen zu fällen,
                  können unbeabsichtigt die arglistigen Pläne des entfremdenden
                  Elternteils zur Entfremdung unterstützen: Der
                  richterliche Wunsch den status quo im Leben der Kinder zu
                  erhalten [im Sinne des Kontinuitätsprinzips], solange
                  die Entscheidung der hoch strittigen
                  Sorgerechtsauseinandersetzung offen ist, kann zum Vorteil des
                  entfremdenden Elternteils wirken. Je länger die Kinder in
                  einer nicht-unterstützenden Umgebung sind, umso weiter driften
                  sie vom nichtsorgeberechtigten Elternteil weg [Goldwater,
                  1991] | 
        
      
    
    Ganz anders
      freilich z . B. die,,Überzeugung" der oben erwähnten Familienrichterin aus
      München:
    
      
        
          
            | Zur ,,Überzeugung des Gerichts" gehörte nicht
                nur, dass Kinder, die bei der Anhörung einen aufgeweckten
                Eindruck machen, nicht im Sinne des Parental Alienation
                Syndroms- PAS beeinflußbar sind, sondern auch ,,daß
                    es sich nicht um manipulierte Kinderwünsche handelte,
                    sondern um ureigene Wünsche der angehörten Kinder, wenn sie
                    sich zunächst einen flexibleren und geringeren Kontakt und
                    nunmehr gar keinen Kontakt mehr mit dem Vater wünschen.
                    Hierbei handelt es sich zur Überzeugung des Gerichts nicht
                    um eine reaktive Elternablehnung im Sinne des ,,Parental
                    Alienation Syndrome", sondern vielmehr um die Erfahrung der
                    Kinder während des Zusammenlebens mit dem Vater und daß sie
                    von dieser Erfahrung in ihren Gefühlen gegenüber dem Vater
                    so negativ geprägt sind, daß sie sich zumindest derzeit
                    keinen Kontakt wünschen."  Dies obwohl in den 3 Jahren nach der Trennung praktisch jeder
                Kontakt verhindert wurde und ,,dem Gericht" aus
                der Anhörung u.a. auch die Aussage der Mutter bekannt war, dass
                ,,sich ihr Innerstes gegen einen Umgang
                    sträubt". Das war zwar taktisch unklug, im
                Vergleich zum allerdings gut bekanntem ,,Kind will leider
                    nicht", aber die Kinder hatten zuvor in ihrer
                Anhörung bereits einem regelmäßigen, unbegleitetetem Umgang im
                Hause des Vaters zugestimmt und dafür sogar schon konkrete
                Vorschläge gemacht, wie gemeinsames Kochen etc. Es macht aber
                verständlich, soweit man derartiges überhaupt rein menschlich
                gesehen begreifen kann, dass die Mutter sämtliche "Waffen"
                eingesetzt hat, einschließlich der ,,ultimativen Waffe", eines
                nach über einem Jahr auch für das Gericht als eindeutig
                ausgeräumt geltenden sexuellen Missbrauchsvorwurfs. Obwohl der
                Vater diesen Vorwurf auch nach dessen Entkräftung wiederholt zur
                Sprache brachte, angesichts der katastrophalen Auswirkung auf
                die Kinder, ist davon aber nichts in den Protokollen des AG
                festgehalten und der gesamte Vorgang im Scheidungsurteil
                überhaupt mit keinem einzigen Wort erwähnt. Das passte wohl
                nicht zum dort gemalten Idealbild der Mutter. Dem Vater wurde
                dagegen ,,im
Namen
                  des Volkes" eine ,,vorwurfsvolle
                  Haltung" bescheinigt. Ein von ihm veranlasstes
                zusätzliches psychologisches Fachgutachten, das immerhin von
                einer offizielen Beratungsstelle des Landkreises stammte, war
                vom Gericht auch nicht einmal mündlich erwähnt worden. Erst im
                Beschwerdeverfahren wurde im Beschluss festgehalten, dass es
                entscheidend zur einhelligen Überzeugung des OLG Senats beitrug,
                dass die Vorwürfe ,,zu
                  Unrecht" erhoben worden waren. Mit dazu bei trug
                bemerkenswerterweise auch die Wiederholung einer Version der
                Vorwürfe durch die Mutter in der mündlichen Verhandlung, wie
                ebenfalls im Beschluss zu lesen ist  Allerdings hatte sich
                dann das Verfahren weitgehend durch Zeitablauf schon "erledigt",
                entsprechend dem nun erreichten Alter der Kinder .  | 
        
      
    
    Dass die Gerichte und Behörden nicht alle
      nötigen Maßnahmen ergriffen haben und dies zügig, um eine weitere
      Entfremdung des Kindes vom Vater zu verhindern, spielte die entscheidende
      Rolle bei der Verurteilung Tschechiens durch den Europäischen Gerichtshof
      für Menschenrechte im Falle Koudelka, wie in sehr deutlichen Worten
      nachzulesen ist, u.a. in Absatz 68:
    .68. Unter
diesen
        Bedingungen kann man dem Beschwerdeführer nicht die
        Verantwortung für die Unfähigkeit der Behörden anlasten, zügige und
        adequate Maßnahmen bezüglich der Installierung effektiver Kontakte
        zwischen ihm und seiner Tochter (siehe, mutatis mutandis, Bove c. Italie, no
       30595/02,
        § 50, 30 Juni 2005) zu ergreifen, noch unterstellen, dass
        die Behörden angemessene Anstrengungen unternommen haben um eine Lösung
        für diese verzweifelte Situation zu finden. Nach Auffassung des
        Gerichtshofes haben die nationalen Gerichte in diesem Fall
         erlaubt, dass sich der Streit einfach durch Zeitablauf
         erledigt, derart, dass eine Wiederherstellung der Bindung zwischen
        dem Betroffenen und seiner Tochter nicht mehr möglich erscheint.
    Aus dem bisher gesagten geht auch schon
      deutlich hervor, dass bei PAS der augenscheinliche, die
      Ablehnung eines Elternteils beinhaltende ,,Kindeswille"
      und dessen mögliche bewusste oder unbewusste Beeinflussung durch den
      anderen Elternteil - oder auch durch die besondere Stresssituation einer richterlichen
        Anhörung - eine tragende Rolle spielt. Wie z. B. R. A. Gardner in ,,Judges
          Interviewing Children in Custody/Visitation Litigation",
      NEW JERSEY FAMILY LAWYER, Volume VII, Number 2, August/September 1987, S.
      26ff, betont, ist es eher unwahrscheinlich, dass die auf eine Entscheidung
      von Sorge / Umgang gerichteten richterlichen Fragen verläßlich beantwortet
      werden, wenn, wie meist, nur das Kind allein und es nicht auch mit allen
      Beteiligten (Eltern etc.) in verschiedenen Kombinationen angehört wird.
      Ein nicht selten gravierender Fehler kann es aber sein, sich auf eine
      gemeinsame Anhörung mehrerer Kinder zu beschränken, weil dann häufig ein
      Kind als "Sprecherkind" auftritt, dem sich die anderen
      anschließen (auch eine solche gemeinsame Anhörung durch die erwähnte
      Richterin ist aus einem Beschluss
      bekannt). Es ist ferner zu bedenken, dass auch versteckt gerichtete Fragen
      nach der Eignung eines Elternteils (nach dem "besseren" Elternteil) für
      Sorge/Umgang die Kinder in erhebliche Loyalitätskonflikte zu stürzen
      vermögen. Meist werden sie sich dann für den Wohnelternteil entscheiden,
      den sie nicht auch noch verlieren möchten und von dem sie in weit
      stärkerem Maße abhängig sind. Diese Konflikte allein können ausreichend
      sein, den anderen Elternteil abzulehnen, ohne zusätzliche, gegen diesen
      Elternteil gerichtete, bewußte Programmierung. Es kann genügen, wenn der
      Umgang mit diesem Elternteil nicht gefördert wird, oder gar durch Gestik
      und sonstige Reaktionen erkennbar ist, dass er nicht erwünscht ist. Einer
      bewußten, auf auschließlichen "Besitz" des Kindes gerichteten
      Programmierung (Brainwashing) bedarf es dann nicht. Vielfach geschieht die
      Beeinflussung auch dadurch, dass das Kind nach einer Trennung als
      Partnerersatz missbraucht wird, es mit den Partnerschaftsproblemen
      überfordert wird. (Letzteres kann, vorausgesetzt, dass ein Kontakt
      überhaupt stattfindet, natürlich auch durch den Nichtwohnelternteil
      geschehen.)
    Das Erkennen einer Programmierung
      (Brainwashing) und Deprogrammierung des Kindes erfordert, dass seine
      Aussagen auf nichtsuggestive Weise
      hinterfragt werden, vgl. Kap. 4 ,,Detection
        Factors: Uncovering the Programmer's Themes and Processes", S.
      69ff, S. 165ff, Table
        14, in Clawar
        &Rivlin, "Children held Hostage. Dealing with
        programmed and brainwashed children" (1991). Das erfordert
      nicht nur viel Erfahrung, sondern auch meist weit mehr Zeit als für eine
      richterliche Anhörung eingeräumt wird. Deshalb kommt bei "PAS Verdacht"
      einer ausführlichen Begutachtung durch psychologische Sachverständige, die
      unbedingt auch die Wechselwirkung des Kindes mit sämtlichen, wichtigen
      Bezugspersonen einschließen solll, besondere Bedeutung zu. Die Mitwirkung
      aller Beteiligten geschieht meist nicht freiwillig, sondern erfordert
      praktisch immer eine richterliche Anordnung. Leider ist das in der
      deutschen Rechtspraxis, ganz anders als z. B. in den U.S.A, so nicht
      üblich. Selbst wenn sich eine richterliche Anordnung nur auf eine
      ,,Begutachtung" (Diagnose) beschränkt, ist der Vorgang aber immer
      auch eine Intervention, die, wenn geeignet durchgeführt,
      durchaus auch zu einer Deprogrammierung und damit Verbesserung der
      Kind-Eltern-Beziehung beitragen kann. Darüber waren sich beispielsweise
      die Teilnehmer an der Tagung ,,Psychologie
        im Familienrecht" (Bad Boll, Dezember 1998), nach einer zum Teil
      heftig geführten Debatte weitgehend einig. Erst im derzeitigen (2006)
      Entwurf zur Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist endlich
      ausdrücklich von lösungsorientierter Begutachtung, statt reiner
      Statusdiagnostik, die Rede, allerdings nur als Kann-Variante, statt
      Soll-Bestimmung.  
    Vielfach wäre bei PAS aber eine systemische
        Familientherapie vonnöten, wie sie beispielsweise in den USA schon
      längst aus Gründen des Kindeswohls vom Gericht angeordnet und überwacht
      wird, nicht aber in Deutschland. Allerdings erweist sich konventionelle
      Psychotherapie nur bei milden PAS Fällen als hilfreich. Bei gravierenderen
      Fällen kann allenfalls eine De-Programmierung des Kindes gelingen. Ob sie
      von dauerhaften Erfolg ist, hängt aber wesentlich vom verbleibenden
      Einfluss des entfremdenden (programmierenden) Elternteils ab. Dieser
      Elternteil ist in gravierenden Fällen nach umfangreichen klinischen
      Erfahrungen, etwa von Gardner, 2002, kaum zu Therapie bereit (ev. nur als
      Verzögerungstaktik) und damit auch nicht therapiefähig. Solche Eltern
      suchen Therapeuten vielfach nur auf der Suche nach neuen "Verbündeten"
      auf, die ihre Behauptungen bestätigen und das Kind in ihrem Sinne
      beeinflussen sollen (vgl. Camps, Psychiatrische
          und psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in v.
      Boch-Galhau et al. 2003,
      S.143-155). Bloße richterliche Appelle an Einsicht und Vernunft, wie sie
      bei uns bestenfalls erfolgen, erweisen sich bei solchen Eltern fast
      definitionsgemäß ebenfalls als wirkungslos. Der Einsicht muss
      zumindest durch die Androhung von Sanktionen  (ggfs. auch
      Sorgerechtsentzug) deutlich genug "nachgeholfen" werden, die aber
      ggfs. dann auch tatsächlich erfolgen sollten. Die gelegentlich angedrohten
      Zwangsmaßnahmen, z. B. Zwangsgeld, nach §33 FGG, sind jedoch praktisch
      immer wirkungslos, weil sie nicht nachträglich erfolgen können, etwa nach
      Boykott des Umgangs in den Ferien (außer dieser wäre vorzeitig angekündigt
      worden). Die Einführung von Ordnungsmaßnahmen im FGG-Reformgesetz (ab
      2009) sollte da Verbesserungen bringen. Bei der derzeitigen deutschen
      Rechtspraxis können de facto Gerichtsbeschlüsse zum Umgang nicht
      selten über viele Jahre praktisch risikolos ignoriert werden, bis ein
      "point of no return" der Eltern-Kind-Entfremdung erreicht ist, und sich
      schließlich die "Kindschaftssache"
      durch Resignation des ausgegrenzten Elternteils, oder Zeitablauf
      (Erreichen der Volljährigkeit), ev. unter Zuhilfenahme des "Wundermittels"
      Umgangsausschluss, von selbst erledigt.  
    Nachuntersuchungen von
      Entfremdungsfällen bestätigen sehr eindringlich, dass dieses
      ,,laissez faire" (Gewähren lassen) die Entfremdung derart
      verfestigt, dass sie vielfach auch im Erwachsenenalter noch unvermindert
      anhält. Dieser Prozess kann in gravierenden Fällen nur aufgehalten werden,
      wenn die Macht des Gerichtes früh genug dazu eingesetzt wird um die
      Struktur zu ändern, d.h. entweder die elterliche Sorge dem
      bindungstoleranten Zielelternteil der Entfremdung zu übertragen, wie es
      Gardner in schweren PAS Fällen empfohlen hatte und  in seiner Nachuntersuchung
        von 99 Fällen bestätigt sieht, oder zumindest der
      Umgang mit dem Zielelternteil vom Gericht, notfalls auch mittels
      Sanktionen gegen den entfremdenden Elternteil, energisch durchgesetzt
      wird, vgl. dazu Rand,
        Rand, Kopetski, 2005 (The
        Kopetski Follow Up Study von 45 PAS Fällen). Die Ideen von
      Gardner zum Umgang mit hochgradig entfremdeten Kindern wurden in den
      letzten Jahren weiter entwickelt, so dass es derzeit mehrere neue, bereits
      erfolgreiche Programme zur Wiederherstellung der Beziehung zwischen
      entfremdeten Kind und Elternteil gibt. Sie funktionieren allerdings im
      allgemeinen nur auf gerichtliche Anordnung, die den  entfremdeten
      Elternteil  temporär ausschaltet, oder diesen zwingt sich am 
      Program zu beteiligen.  Vgl. dazu insbeondere die Berichte in
        Family
Court
          Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), das als SPECIAL
      ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES
      FOR FAMILIES AND COURTS auf etwa 200 Seiten sich dem Thema widmet. Die Association of Family and Conciliation
        Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale
      Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte,
      Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und
      Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste
      Jahreskonferenz (Denver, Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema
      Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr
      umfangreiche Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops
      alle Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen
      Formulierungen des von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes
      Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der
      Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
      Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile wo
      konventionelle Psychotherapie nicht funktioniert und sogar Schaden
      anrichten kann.
      Von diesen Entwicklungen sind wir in Deutschland leider aber noch sehr
      weit entfernt, wo die wenigen gerichtlichen Aufforderungen zu einer
      Therapie bisher regelmäßig am Berufungsgericht gescheitert sind.
         
         Zu den Langzeitfolgen von Trennung / Scheidung auf die
      betroffenen Kinder haben wir eigene Webseiten angelegt. Erwartungsgemäß
      sind die Folgen bei andauerden hohem Konflikt, wie in vielen PAS
      Fällen, gravierender als  bei einer sogenannten "guten" Trennung /
      Scheidung mit  Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern,
      obwohl auch dann die Auswirkungen auf die Psyche des Kindes
      keineswegs ein nur vorübergehendes Problem sind. Speziell zur
      Hochkonfliktsituation wären aber noch mehr Untersuchungen erwünscht.
    Eine sehr gute Übersicht zum gegenwärtigen
      internationalen Status des Parental Alienation Syndroms kann man
      dem umfangreichen Handbuch von Richard
              A. Gardner, S. Richard Sauber, Demosthenes Lorandos (Hrsg.):
       "The
International
                Handbook of Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical
                 and Legal Considerations" entnehmen.
              Es  ist bei Charles C. Thomas Publisher Ltd. in
              Springfield, Illinois, U.SA. erschienen, Juli 2006. 476 Seiten
              Großformat, U.S. $ 84.95. Es umfasst 34 Aufsätze weltweit
              führender Experten/Expertinnen, darunter auch Autoren aus
              Deutschland (vgl. Inhaltsverzeichnis, Beschreibung des Verlages).
       
    Aktuell
        ist auch immer noch das
        Begleitbuch zur Internationalen Konferenz "Das
          Parental Alienation Syndrome (PAS)", Frankfurt (Main), 18-19.
        Oktober 2002, 392 Seiten, herausgegeben von Wilfrid von Boch-Galhau,
        Ursula Kodjoe, Walter Andritzky & Peter Koeppel  VWB Verlag,
        2003, mit Beiträgen in Deutsch und Englisch. Live-Mitschnitte der
        Vorträge (einschließlich Diskussion) sind jetzt  zum Anhören
          oder zum Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar. 
    Eine
        umfassende, ausgewogene Darstellung, aus juristisch-praktischer Sicht,
        zur Bedeutung und Umsetzung des Umgangsrechts, der Notwendigkeit dessen
        Behinderung und daraus resultierender Eltern-Kindentfremdung (PAS)
        möglichst frühzeitig zu begegnen, ist der Beitrag von Thomas Rauscher in
        J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit
        Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4 Familienrecht §§1684-1717
        (Elterliche Sorge 3 -Umgangsrecht) Neubearbeitung 2006 von Michael
        Coester, Thomas Rauscher, Ludwig Salgo. Redaktion Lore Peschel-Gutzeit.
        Sellier -de Gruyter, Berlin. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen und
        Literaturstellen werden nicht nur aufgeführt, sondern sind, wie es sein
        soll, im Kontext kommentiert.
    In dem
      praktisch von allen Richtern und Anwälten verwendeten Standardkommentar
      zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65.
      Auflage, 2006, S.1970, §1684 (Umgangsrecht) RndNr. 7 wird als
      Hintergrundinformation zum Parental Alienation Syndrom (PAS) auf Warshak (2005) verwiesen. Auch im "Palandt" 2007,
      66. Auflage, wird wieder auf diese Arbeit hingewiesen, auf Seite 1975,
      ebenso 2008, S.1952; 2008 und 2009, S. 2004 auf Johnston
        (2007), seit 2009
      und ab 2010 aber nur mehr auf ein das Konzept ablehnendes Urteil des Kammergerichts
Berlin
        13 UF 199/04 vom 1.7.2005, mit Bezug auf Bruch
        FamRZ 2002, 1304, etc. Allerdings ist seither auch kein Aufsatz zum
      Thema mehr auf Deutsch erschienen und ein umfassendes Fachbuch dazu gibt
      es in Deutschland immer noch nicht, nicht einmal in Übersetzung. Nicht
      einmal für das weit verbreitete Buch des anerkannten Experten Richard
      Warshak "Divorce Poison" [Scheidungsgift],  2002 (2te erw.
      Auflage  2010), dass sich primär an betroffene Eltern richtet und
      sicher einen großen Leserkreis hätte, konnte bisher ein deutscher Verlag
      gefunden werden, während in den ungleich kleineren tschechichen und
      kroatischen Sprachräumen schon längst Übersetzungen vorliegen. 
    
    
    Einen
        exzellenten Einblick in neuere Entwickungen (in den USA und Kanada) zur
        gerichtlichen und psychologischen Lösung von Fällen hochgradiger
        Eltern-Kind-Entfremdung gewährt die speziell (auf etwa 200 Seiten) dem
        Thema gewidmete Ausgabe von Family
Court
        Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED
        CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND
        COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada). Inhaltsverzeichnis
und
        Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar.  Diese
      Ergebnisse wurden auf einem ebenfalls ausschließlich diesem Thema
      gewidmeten internationalen Kongress in  Denver, Colorado, 2-5- Juni
      vertieft, veranstaltet von der Association
          of Family and Conciliation Courts (AFCC)
      und mit über 1000 Teilnehmern. 
       
      Parental Alienation, DSM-5, and ICD-11,
      herausgegeben von William Bernet,
          M.D.,Professor,
Department
          of Psychiatry, Vanderbilt
          University School of
          Medicine.
    Verlag: Charles C Thomas Pub Ltd (September 2010),  264
      Seiten, Taschenbuch, ISBN-10: 0398079455, ISBN-13:
    978-0398079451, 22,99 Euro. Eine gebundene Ausgabe erscheint im Oktober
    2010, ISBN-10: 0398079447, ISBN-13: 978-0398079444, 53,99
    Euro.
    Liste der etwa 70 mitwirkenden Autoren aus 12 Staaten und Leseproben: http://www.ccthomas.com/ebooks/9780398079444.pdf.
    Wegen der eigenen, direkten Mitwirkung an diesem Projekt seit Anfang 2009
    verbietet sich die hier sonst übliche Rezension. Nur so weit: Das Projekt
    entstand aus dem Wunsch, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung Aufnahme in
    die derzeit in Vorbereitung befindlichen Neufassungen der medizinischen
    Klassifizierungsschemata DSM-5 der American Psychiatric Association und
    ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finden mögen, nicht unbedingt
    als neue psychiatrische Störung, sondern was viele eher unterstützen (wir
    auch) als Erweiterung der schon bestehenden Einträge zu Eltern-Kind
    Beziehungsproblemen. Solche Einträge, hoffen wir, sollten wenigstens das
    natürlich auch in Deutschland von selbsternannten "Experten" und idelogisch
    motivierten Gruppen gern wiederholte Argument widerlegen, das Parental
    Alienation Syndrome sei nicht wissenschaftlich anerkannt, ja sogar, gäbe es
    gar nicht, weil es nicht in diesen Standardklassifikierungsschemata
    enthalten ist. Ein spanischer Familienrichter hat dazu sehr treffend gesagt,
    dass sei ähnlich, als ob man behaupten würde,es gäbe keine misshandelte
    Frauen, weil das (von diesen Gruppen vertretene) "Battered Wife Syndrome" ja
    ebenfalls bisher nicht in DSM oder ICD vertreten ist.   
     
       Viel wichtiger ist aber, dass wir mit der Aufnahme in diese
    medizinischen Klassifizierungsschemata erwarten könnten, dass das Thema
    erheblich vermehrte Aufmerksamkeit in der Fachwelt der Kinder-und Jugend
    Medizin / Psychiatrie erfahren würde, was sich dann auch vermehrt in
    wissenschaftlichen Publikationen aus dieser Fachgruppe niederschlagen würde.
    Derzeit stammt die Mehrzahl der ernsthaften wissenschaftlichen
      Publikationen zu diesem Thema überwiegend aus der psychologischen
    Fachwelt, wie die wohl wichtigste psychologische Literaturdatenbank, PsycInfo, der
            American Psychological Association (APA)
    zeigt. Sie hat derzeit etwa 180 Einträge zum Thema "Parental Alienation
    Syndrome", wobei praktisch ausschließlich nur vor der Publikation von
    renommierten Fachkollegen begutachtete Arbeiten (peer reviewed articles)
    Aufnahme finden, eine in Deutschland leider, abgesehen von den
    Naturwissenschaften, noch weitgehend unbekannte, sehr wirksame Methode der
    Qualitätssicherung. Um deutlich zu machen, welch große Aufmerksamkeit das
    Thema weltweit findet (obwohl deutsche "Experten" dazu gar erklärt haben, es
    fände keinerlei wissenschaftliche Beachtung) wurde die sicher derzeit
    umfangreichste Bibliographie, mit etwa 600 Zitaten aus aller Welt, in dem
    Buch zusammen getragen. Dabei sind allerdings (zum Bedauern des Schreibers
    und Mitautors) auch einige Zitate, die zwar auch zeigen, dass das Thema
    große Aufmerksamkeit findet, aber sich auf Arbeiten beziehen, die
    überwiegend polemisch sind und wohl zu Recht als "junk science" bezeichnet
    werden können, sofern das Wort "science" hier überhaupt angebracht ist
    (solche Arbeiten gibt es auch reichlich aus Deutschland, und das sogar in
    Fachzeitschriften). Der persönlichen Meinung nach, wäre der Sache besser
    gedient, wenn man solche Arbeiten einfach ignorieren würde, obwohl Kritik,
    die aber sachlich und qualifiziert sein sollte, unbestritten ganz wesentlich
    für wissenschaftlichen Fortschritt ist, vgl. dazu Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften
                      und das Parental Alienation Syndrome
          und
          unsere eigene
      Bibliographie zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung, speziell auch zur deutschsprachigen
      Literatur. 
       Das Buch weist in der Einleitung darauf hin, dass bei so vielen
    mitwirkenden Autoren ein vollständiger Konsensus nicht erwartet werden kann.
    Aber in einem waren wir uns alle einig: Das Thema sachlich und so
    darzustellen, dass daraus keine einseitigen Schuldzuweisungen entstehen
    können und so unnötige Kontroversen, die der Sache nur schaden, vermieden
    werden.  Was unserer Meinung nach
      besonders wichtig ist und was auch im Buch deutlich zum Ausdruck kommt,
      ist, dass die Situation des Kindes und seine äußerst schwierige
      Bewältigungsaufgabe in der Mitte eines heftigen Elternkonfliktes im
      Mittelpunkt stehen sollte. Wir hoffen, dass dieses Buch dazu
    beiträgt und weitere wissenschaftliche Arbeiten in dieser Richtung anregt. 
    In diesem Zusammenhang möchten wir auch dringend von einer Beteiligung an
    Aufrufen von Betroffenengruppen abraten, die nun auch Deutschland erreicht
    haben, massenweise Schreiben an die Mitglieder der Kommisionen für die
    Neufassung von DSM und ICD zu verschicken. Wir wissen, dass sie bereits von
    vielen Tausenden solcher Schreiben überflutet wurden und es sollte
    eigentlich nicht schwierig sein sich vorzustellen wie sie darauf reagieren.
    DSM und ICD sind zwar keine wissenschaftlichen Lehrbücher, erheben aber
    dennoch den Anspruch allein auf strengen wissenschaftlichen Grundlagen zu
    basieren und keineswegs auf einem Plebiszit politischen Stiles. Wir wissen
    auch, dass die im obigen Buch gemachten Vorschläge von den zuständigen
    Gremien derzeit einer ersthaften Prüfung unterzogen werden. Die
    Veröffentlichung von DSM-5 ist für Mai 2013 vorgesehen.  
    
    
    27.08.2010: Mit der gestrigen Unterzeichnung durch
    den Präsidenten Brasiliens trat
    ein Gesetz über Parental Alienation
    (Gesetzesprojekt 4053 / 2008)
    unmittelbar in Kraft. Es definiert welche Verhalten von Eltern,Großeltern
    oder sonstigen Personen, denen die Sorge für ein Kind obliegt, Akte von
    Parental  Alienation (Eltern-Kind-Entfremdung) darstellen. Wenn
    Hinweise für ein solches Verhalten vorliegen haben die Gerichte den Fall
    beschleunigt zu behandeln, um das Kind und seine Beziehung zum entfremdeten
    Elternteil zu schützen. Psychologische Fachgutachten müssen innerhalb von 90
    Tagen vorgelegt werden. Es werden eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen
    definiert, die von einer Ermahnung an den entfremdenten Elternteil,
    Ausweitung des Besuchsrechts, pychologischer Intervention, bis zu
    Sorgerechtswechsel und Gefängnis reichen.  Die Schritte von der
    Einbringung des Gesetzesvorschlags
      in 2008 bis zur Unterzeichnung des Gesetzes können auf den Webseiten
des
      brasilianischen Parlamentes eingesehen werden. Artikel 9 und 10
      der parlamentarischen Fassung wurden vom Präsidenten der Republik
      abgelehnt, weil das Justizministerium der Auffassung war, dass das
      Kindschaftsrecht laut Verfassung nicht außergerichtlichen Maßnahmen, wie
      der Mediation, unterliegen soll (Art.9) und ein weiterer Hinweis auf
      Sanktionen (Art. 10) angesichts der schon vorgesehenen Maßnahmen
      (insbesondere Art. 6) unnötig sei.
     Brasilianischer
        Originaltext    Deutsche
        Übersetzung (pdf Datei).   
    
     24.6.2011: Neue
            Gesetzgebung zu Eltern-Kind-Entfremdung in Mexiko.
      Nach Brasilien (27.8.2010) hat gerade wieder ein Staat das Problem der
      Eltern-Kind-Entfremdung als sehr ernsthaft anerkannt, entsprechend
      beschrieben und in sein Zivilrecht aufgenommen: Gestern, 23.6.2011, wurde
      im Parlament des mexikanischen Staates Querétaro
      ein sehr ausführlich begründeter Vorschlag angenommen mit dem Eltern-Kind
      Entfremdung (Alienación Parental) in Art. 443 - 449  des Zivilrechts
      als ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls definiert wird, die auch den
      juristischen Organen mitzuteilen ist. Die Gerichte haben bei Kenntnisnahme
      einer solchen Manipulation die in der Prozessordnung vorgesehenen
      Maßnahmen zum Schutze des Kindes zu ergreifen, auch einschließich eines
      Sorgerechtsentzugs (so angefügt als Grund IV in Art. 443 der Gründe für
      einen Sorgerechtsentzug): Gaceta
Legislativa
        058 vom 23.6.2011.
      Bereits früher, am 19.11.2007, hat ein anderer mexikanischer Staat, AGUASCALIENTES, ganz ähnliche
      Erklärungen und Bestimmungen in sein Zivilrecht (CÓDIGO CIVIL DEL ESTADO
      DE AGUASCALIENTES, Art. 439, 440) aufgenommen: PERIODICO
OFICIAL
        DEL ESTADO DE AGUASCALIENTES 19 de Noviembre de 2007 Núm. 47.
      Vorläufig hier unsere Rohübersetzung ins Englische der offiziellen Zusammenfassung
        der Parlamentssitzung. 
      Auch Morelos hat PA in 2008 in sein Zivilgesetz aufgenommen (Artikel 224).
      Parlamentarische Gesetzesvorschläge mit einer Definition von PA und
      Maßnahmen zum Umgang damit (einschließlich, falls nötig
      Sorgerechtswechsel) sind auch in den Michoacán de Ocampo (2010) und
      Chihuahua (2011) eingebracht worden, sowie ein weiterer in Morelos (2011).
      
      Auch in Italien sind anläßlich
      einer Novellierung des Gesetzes zur gemeinsamen Sorge und dem
      Wechselmodell (affido condiviso) Gesetzesvorschläge  in das
      Parlament  eingebracht worden, die Passagen zu
      Eltern-Kind-Entfremdung (Alienazione Parentale oder Alienazione
      Genitoriale) enthalten. 
      
    10.12. 2011: Österreichische Parlamentarische
              Initiative zu Eltern-Kind Entremdung (PA - Parental Alienation).
      
    Im österreichischen Nationalrat wurde am Mittwoch 7.12.2011 von Dr. Peter
    Fichtenbauer (Rechtsanwalt und stellvertrender Vorsitzender des
    freiheitlichen Parlamentsklubs, einer Oppositionspartei), Kolleginnen und
    Kollegen ein Entschließungsantrag eingebracht mit dem die österreichische
    Bundesregierung aufgefordert wird eine Regierungsvorlage zu entwickeln,
    welche "Elterliche Entfremdung (PA - Parental Alienation)" definiert und als
    eine Form von Kindesmisshandlung unter Strafe stellt. Als Vorbild wird das Brasilianische
PA
      Gesetz vollständig in Übersetzung in dem 11 seitigen Dokument
    dargestellt, sowie auf die relevanten Artikel der Europäischen
    Menschenrechtskonvention (EMRK), der Version der UN Kinderrechtskonvention,
    die auch, wie die EMRK seit 1958, seit Februar 2011 Teil der österreichischen
Verfassung
      ist, und weitere Gesetze aus Österreich hingewiesen. Außerdem werden
    u.a. aus (Bernet 2010)
    auf etwa 500 Studien zu PA aus 30 Staaten (Vgl. dazu im Gegensatz die Behauptungen
    des VAMV und sogar deren Wiederholung aus dem BMFSFJ), sowie auf sehr
    interessante internationale und österreichische Studien zu den Folgen
    seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen. Welche Aussichten dieser Antrag
    (jetzt im Rechtsausschuss) hat soll hier nicht beurteilt werden, außer mit
    dem Hinweis, dass auch das österreichische Reformgesetz 2012 zum
    Kindschaftsrecht noch auf einigen Widerstand stößt, sogar aus Teilen
    zumindest der Anhänger einer Regierungspartei.    
    
      Dazu kamen anderswo
      auch heuer wieder offizielle
Erklärungen
        zahlreicher Staaten und anderer offizieller Stellen zum ,,Parental
Alienation
          Awareness Day". 
      
        Wenn man auch in Deutschland ohne ideologische Scheuklappen die
      Berichte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anhören würde, würde man
      auch hier genügend von Eltern-Kind-Entfremdung, d. h. vom effektiven
      Verlust eines Elternteils Betroffene finden, die vermutlich ,,Einelternfamilien"
      anders als der VAMV (VAMV
Pressemitteilung
        vom 24.1.2007) nicht als ,,zukunftsweisende
        Lebensform" sehen, aber wegen der
        Langzeitfolgen der Entfremdung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit
      ebenfalls von Problemen in ihrer Paarbeziehung betroffen sein werden
      (Transgenerationseffekt). Selbst wenn dann die Existenz eines ernsthaften
      Problems in unserer Gesellschaft, gleichgültig wie man es nennen möchte,
      nicht mehr einfach bestritten werden könnte, kann und sollte
      selbstverständlich über den besten Umgang damit diskutiert werden.
      
      Vgl. dazu aber immerhin die Veranstaltung der Kinderkommission
        des Bayerischen Landtages: 24.03.2011
-
        Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung im Landtag,
    an der u.a. auch Spitzenbeamte aus vier Ministerien teilnahmen.
    
    17.07.2012: Das Bayerische
      Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
    hat einen 163 seitigen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte: Gewalt gegen
    Kinder und Jugendliche. Erkennen und Handeln  herausgebracht. Auf Seite
    111 wird auf Sonderformen seelischer Kindesmisshandlung hingewiesen:
     3.4.2.4.
      Sonderformen seelischer Misshandlung
    Eine seelische
      Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht
      erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang
      vorliegen:
    • Einbeziehung des
      Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte
    mit Anheizen eines
      Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung
      zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental Alienation Syndrom
      nach elterlicher Trennung.
    Beispiel:
    Ein 11-jähriger Junge
      wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional
      eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem
      diese entgegen
    tatsächlichen
      Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater verschuldeten
      schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen Übergrifflichkeiten
      des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden
    Anrufen und dem Hass
      auf den Freund der Mutter berichtet.
    
    Wir freuen uns über diesen Hinweis und, dass damit, nach der sehr
    beachtlichen Veranstaltung der Kinderkommission des Bayerischen Landtages
    vom 24.03.2011 - Eltern-Kind-Entfremdung: Fachgespräch und Fotoausstellung
    im Landtag, dem Thema wenigstens in Bayern (anders als leider immer noch bei
    vielen anderen Stellen in Deutschland und auf Bundesebene) weitere fachliche
    Beachtung geschenkt wird, sogar unter der Bezeichnung, die sich längst
    weltweit eingebürgert hat und damit eine sehr umfangreiche internationale
    Fachliteratur eröffnet. Dass dies am Beispiel einer entfremdenden Mutter
    erläutert wurde, entspricht der statistischen Tatsache, dass überwiegend
    Väter von Ausgrenzung betroffen sind. Das hat aber nichts mit besonderen
    Persönlichkeitssstrukturen von Müttern zu tun und anderseits handelt es sich
    auch nicht lediglich um Schutzbehauptungen von Vätern, sondern beruht
    schlicht auf der ebenfalls deutlichen statistischen Tatsache, dass Kinder
    nach einer Trennung und Scheidung weit überwiegend bei der Mutter wohnen und
    damit diese über ungleich mehr Möglichkeiten verfügt das Kind vom anderen
    Elternteil zu entfremden. Das hätte von den Pionieren der PAS Forschung,
    angefangen mit Richard Gardner (1985) deutlicher betont werden müssen, um
    unnötige Kontroversen zu vermeiden. Es wird aber jetzt  (auch in
    Deutschland) dadurch noch deutlicher, dass immer mehr Väter als
    Wohnelternteil fungieren, und damit immer mehr Mütter von Ausgrenzung
    betroffen sind, und das sogar in besonderer Weise, weil unsere Gesellschaft
    immer noch erwartet, dass Kinder nach einer Trennung / Scheidung
    "normalerweise" bei der Mutter wohnen. Vgl. dazu z. B. die kanadische Studie
    von Kruk (2010).
    
    Dass sich der Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums zu Parental
    Alienation an Ärzte / Ärztinnen richtet ist ebenfalls wichtig, weil diese
    oft erste Anlaufstellen bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder sind, aber
    in Entfremdungsfällen auch nicht selten versucht wird, sie für Atteste zu
    gewinnen, die bestätigen sollen, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil
    dem Kind schadet. (Vgl. Walter Andritzky, Zur Problematik kinderärztlicher
    Atteste  bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit Ergebnissen
    einer Befragung. Kinder- und Jugendarzt  2002; 33: 885–889; A. Camps,
    Psychiatrische und psychosomatische Konsequenzen für PAS-Kinder, in Das
    Parental Alienation Syndrome, 2002, S.143-155. Andritzky in Gardner, Sauber,
    Lorandos, The International Handbook of Parental Alienation Syndrome, 2006,
    Seiten 195-208). Hier ist ein solches Attest
      eines Kinderarztes, das sogar ohne jemals Kontakt zum ausgegrenzten
    Vater gehabt zu haben erstellt wurde, aber zu dem dennoch von der
    Ärztekammer damals (1998) eine Beanstandung zurückgewiesen wurde.  Es
    zeigt wie notwendig und wichtig der Leitfaden des Bayerischen
    Staatsministeriums ist und dass diese Aktion auf das Bundesgebiet ausgedehnt
    werden sollte.
    
    22.04.2012: Die Verursachung von
      Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) ist seelische
      Kindesmisshandlung sagt die bekannte französische Psychiaterin /
    Psychoanalytikerin und Erfolgsautorin Marie-France
      Hirigoyen in einem mit L'aliénation
      parentale überschriebenen Kapitel im zweiten Teil ihres neuen
    Buches Abus de Faiblesse et Autres Manipulations [Missbrauch von Schwäche
    und andere Manipulationen] der sich mit ABUS
      DE FAIBLESSE SUR MINEURS [Missbrauch der Schwäche Minderjähriger]
    befasst. Sie beschreibt darin an Hand von Fallbeispielen, die an der
    Existenz und Ernsthaftigkeit des PA Problems, im Gegensatz zu den bei uns
    immer noch verbreiteten Behauptungen, keinerlei Zweifel lassen, die
    psychologische Situation aller drei Beteiligten an diesem Beziehungsproblem:
    den entfremdenden Elternteil mit oft ausgeprägten narzistischen
    Persönlichkeitsstörungen, die meist auf die eigene problematische Kindheit
    zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt), die extrem schwierige
    Situation des Kindes in der Mitte des Elternkonfliktes und seine
    Bewältigungsversuche, und schließlich das Ohnmachtsgefühl des entfremdeten
    Elternteils. Diesem wird aber dringend geraten zu versuchen im Leben des
    Kindes doch irgendwie präsent zu bleiben, ohne es aber zu bedrängen und dem
    man auf keinem Fall "DIE WAHRHEIT" aufzudrängen versuchen, aber doch auf
    unberechtigte Vorwürfe direkt und klar antworten sollte.
    Marie-France Hirigoyen, die an einer Pariser Universität lehrt und bei der
    Gesetzgebung gegen psychische Belästigung in Frankreich, Belgien und Kanada
    beratend mitwirkte, ist vor allem durch ihr Buch Le harcèlement moral, la
    violence perverse au quotidien (1998) weltweit bekannt geworden, das in 24
    Sprachen übersetzt wurde, in Deutsch mit dem wenig aussagekräftigen Titel
    "Die Masken der Niedertracht" (In Englisch weit besser als "Stalking the
    Soul. Emotional Abuse and the Erosion of Identity") mit insgesamt etwa einer
    halben Million Exemplaren. Wir erwarten, dass auch ihr neues Buch,
    erschienen  im Verlag JC Lattès, Paris  (14 März 2012), ISBN-10:
    2709636719, ISBN-13: 978-2709636711, ähnlich erfolgreich sein wird.  
    
    16.7.2012:
Neues
      Buch zu Eltern-Kind-Entfremdung: Wilfrid von Boch-Galhau: Parental
        Alienation und Parental Alienation Syndrome / Disorder. Eine ernst zu
        nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung - mit Fallbeispielen-.
      VWB -Verlag für Wissenschaft und Bildung (2012), ISBN:
      978-3-86135-178-8.  156 Seiten, 16 Euro. 
      Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es in Deutschland kaum Fachliteratur
      zu induzierter Eltern-Kind-Entfremdung, und das nicht einmal in
      Übersetzung (vgl. z. B. unseren Kommentar vom 16.1.2012). Aber nicht nur
      aus diesem Grund füllt dieses neue Buch eine besondere Lücke. Es ist
      nämlich gelungen auch betroffene Kinder selbst zu einem möglichst frühen
      Zeitpunkt zu befragen und so zu erfahren, wie sie die intensive Phase der
      Entfremdung erlebt haben und welche Hilfe sie sich dabei von den Trennung
      / Scheidung begleitenden Stellen, einschließlich des Jugendamtes und der
      Familliengerichte gewünscht hätten. Die meisten bisherigen Befragungen,
      wie etwa in dem Buch von Amy J. L. Baker: Adult
Children
        of Parental Alienation Syndrome. Breaking the Ties that Bind,
      stellen dagegen lediglich eine Retrospektive dar, weil eine Zustimmung und
      auch nur minimale Kooperation des entfremdenden, und fast immer auch
      betreuenden (Wohn-) Elternteils praktisch nie zu erreichen ist, und daher
      die Befragungen aus ethischen und rechtlichen Günden erst im
      Erwachsenenalter erfolgen konnten, dann aber auchAuskunft über
      Langzeitfolgen der Entfremdung geben. Zu der besonders wichtigen aktiven
      Phase, in der ja die Weichen noch anders gestellt werden könnten, gibt es
      daher meist nur die Berichte aus der Sicht des betroffenen, ausgegrenzten
      Elternteiles. Interviews mit betroffenen Kindern selbst waren jedoch in
      Einzelfällen möglich, wenn sie entweder freiwillig oder auf gerichtliche
      Anordnung (Wechsel des Sorgerechts oder des Teilbereichs
      Aufenthaltsbestimmungsrecht) zum anderen Elternteil wechselten, oder in
      einem Fall, als das Kind nach einem langem Prozeß aus institutioneller
      Entfremdung (wegen eines unbegründeten Missbrauchsvorwürfs) befreit wurde.
      Was den Wert dieser Interviews noch wesentlich erhöht, ist dass dazu
      Folgeinterviews durchgeführt wurden, die erkennen lassen, wie der
      Aufenthaltswechsel vom Kind erlebt wurde, und wie sich die neue Situation
      weiter entwickelte. Positive Erfahrungen dabei sollten auch in anderen
      Fällen massiver Entfremdung dazu ermutigen, sicher erst nach sehr
      sorgfältiger Abwägung weniger massiver, alternativer Möglichkeiten, aber
      viel früher, wie das meist geschieht, wenn überhaupt, einen Wechsel des
      Aufenthaltes (mit begleitenden Maßnahmen) in Betracht zu
      ziehen.    
    
    
    
      23.4.2013: Am Donnerstag 25.4. ist Parental
Alienation
      Awareness Day an dem es weltweit zahlreiche
      Veranstaltungen gibt, die auf das Phänomen
      der Eltern-Kind-Entfremdung und seine Folgen aufmerksam machen wollen. In
      zahlreichen Bundesstaaten der USA und in kanadischen Provinzen wurden dazu
      auch offizielle Proklamationen erlassen. In Deutschland dagegen, sofern
      die Begriffe Parental Alienation (PA) oder Parental Alienation
      Syndrom (PAS) überhaupt Erwähnung finden, werden damit in erster Linie
      alte, nutzlose Kontroversen und ungeprüfte Behauptungen wiederholt. Es
      wird behauptet, dass diese "Theorien" keine wissenschaftliche Anerkennung
      fänden, wobei einfach völlig ignoriert wird, dass es weltweit viele
      hunderte von Veröffentlichungen zu diesem Thema in
      wissenschaftlichen Zeitschriften gibt, die anders als meist in Deutschland
      auch einer strengen Qualitätskontrolle, einem sogenannten "peer review"
      durch anerkannte Fachkollegen unterliegen. Ebenso wird behauptet, dass PA
      oder PAS Vorwürfe in erster Linie von Vätern dazu benützt würden um von
      ihren eigenen Misshandlungen und häuslicher Gewalt abzulenken, ohne dass
      jemals ein konkreter Fall aufgeführt wird, der dies bestätigt oder in dem
      es gar gelungen ist damit die Gerichte zu täuschen. Übersehen wird dabei
      auch, dass es zunehmend auch immer mehr Mütter gibt die von
      Umgangsvereitelung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind, weil das
      nicht eine Frage des Geschlechts ist, sondern in erster Linie der Macht
      als Wohnelternteil. 
      
Im
      Gegensatz zu solchen Behauptungen, die das Phänomen selbst in Abrede zu
      stellen suchen, ist es durchaus angebracht und kann dem wissenschaftlichen
      Fortschritt dienen, wenn man einzelnen Theorien zu seiner Erklärung
      kritisch gegenüber steht. Zumindest zur besseren Übersicht über bekannte
      Literatur und relevante Gerichtsurteile würde es zunächst auch genügen PA
      oder PAS nur als nützliche Bezeichnungen zu sehen die sich nun einmal
      weltweit eingebürgert haben, um grob auf bekannte Verhaltensmuster
      hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Theorie zu verbinden oder einen
      Elternteil oder ein Kind damit zu diagnostizieren. 
      
Es
      gibt auch in Deutschland nicht wenige familiengerichtliche Urteile, die
      zwar die Begriffe PA und PAS meist meiden, aber in aller Deutlichkeit
      beschreiben wie ein Elternteil das Kind negativ gegen den anderen
      Elternteil beeinflußt, den Umgang verhindert und durch diese psychische
      Misshandlung dem Kind schweren Schaden zufügt. Das große Problem hier ist
      nur, dass es überwiegend bei diesen Worten bleibt und wenig und vor allem
      nicht früh genüg etwas unternommen wird um Umgangsvereitelung und
      Eltern-Kind-Entfremdung zu beenden. Wie die umfangreiche Erfahrung, vor
      allem aus Nordamerika zeigt, sind bloße Appelle an die Einsicht von
      entfremdenden Elternteilen weitgehend nutzlos. Es braucht klare
      gerichtliche Anordnungen, die auch durchgesetzt werden. Das ist auch die
      Voraussetzung für eine Therapie zur Wiederannäherung zwischen Kind und
      entfremdetem, ausgegrenzten Elternteil, vor allem weil sie der
      entfremdende Elternteil meist zu torpedieren versucht. In Deutschland,
      wenn eine Therapie überhaupt angeordnet wird, gelingt das sogar meist von
      Anfang an in einem Beschwerdeverfahren etc. Außerdem zeigt die Erfahrung,
      dass eine Therapie bei Eltern-Kind-Entfremdung spezielle Techniken
      erfordert, eine konventionelle Psychotherapie dagegen die Situation sogar
      verschlimmern kann, vgl. z. B. die einzelnen Kapitel darin erfahrener
      klinischer Psychologen und Autoren in Baker, Amy J. L. and Sauber, R. L., Working with alienated
        children and families: A clinical guidebook,
      Routledge, New York 2012, und ähnliche Fachbücher, von denen es in
      Deutschland bisher allerdings kein einziges gibt, und das nicht einmal in
      Übersetzung.               
    
    
    18.05.2013:
Die
      American Psychiatric Association hat heute die lang erwartete Neufassung
      des psychiatrischen Klassifizierungssystems Diagnostic and Statistical
      Manual of Mental Disorders (DSM-5) veröffentlicht. Wir bringen dazu einen ausführlichen Bericht "Eltern-Kind-Entfremdung
          (Parental Alienation) und das neue Diagnostic and Statistical Manual
          of Mental Disorders (DSM-5)" der sich mit der Berücksichtigung
      des Phänomens der Eltern-Kind-Entfremdung darin
      befasst. 
    
    11.07.2013:
Hervorragende
        kanadische TV Serie "Family
          Matters" über
        Familienrecht mit Familienrichter Harvey Brownstone, Autor des
        Bestsellers "Tug of War: a Judge's Verdict on Separation, Custody
        Battles, and the Bitter Realities of Family Court".
      
    In
its
          second season at CHEK and CHCH, Family Matters with Justice Harvey
          Brownstone, is the only TV show ever hosted by an actual sitting
          judge. Justice Brownstone is the author of the bestseller: Tug of War:
          a Judge's Verdict on Separation, Custody Battles, and the Bitter
          Realities of Family Court. He is considered the 'face and voice of the
          Canadian justice system;' and is likely the most recognizable judge in
          the country. Family Matters focuses on the relationship between modern
          family issues and the justice system, covering topics such as Internet
          dating, spousal and child support, addictions, parenting, social
          media, bullying, domestic violence, same-sex marriage/parenting,
          adoption, child protection, and infidelity. Justice Brownstone
          interviews social workers, lawyers, mediators, judges, psychologists,
          and everyday people to inform and entertain viewers on topics usually
          not discussed in a sophisticated, intelligent manner on TV. 
    
        Die Episoden 211-216 sind auch als YouTube Clips verfügbar: http://www.youtube.com/playlist?list=PL443E2523747A58C6
    Prof.
Richard
        Warshak (Dallas),
      einer der herausragendesten Experten zu Hochkonfliktfällen und
      Eltern-Kind-Entfremdung war Gast in 3 dieser Episoden. Das ist was er dazu
      sagt:
    Each
show
      covers a different aspect of how parents' hostilities hurt children. Click
      on the title to see the video.
      
          High
        Conflict Divorce (air
date:
      June 22) deals with parental alienation, with attention to the ways
      professionals and courts can either help or harm parent-child
      relationships. Episode 214
         
 Divorce At
        School (air date:
      June 29) covers the ways in which divorce conflict and divorce poison
      derail children's school adjustment. Episode 209
         
 Child
        Abduction (air date:
      June 1) explains why parents abduct children, how to prevent abductions,
      and how to help alienated children reunite with the left behind
      parent. Episode 213
 
          Web extra extended interview on
 parental alienation.
 
      
      I enjoyed appearing on the show and hope you find these clips rewarding
      and worthy of your time.
    
    
    13.12.2013: Ein umfassendes Handbuch
        mit dem derzeit wohl aktuellstem Stand zur Eltern-Kind-Entfremdung
        (Parental Alienation)
         ist mit heutigem Tag erschienen:
        
      
    
      
        
          |  
 | 
 Demosthenes Lorandos, William Bernet und S. Richard Sauber
                  (Herausgeber),  PARENTAL ALIENATION: The
                    Handbook for Mental Health and Legal Professionals,
                550 Seiten, gebunden  +1  CD  mit  über 1000
                Literaturangaben, der Analyse von 500 Fällen (aus Nordamerika)
                und 25 Muster-Gerichtsanträgen. Auch als e-book.
 
 Verlag CHARLES C THOMAS PUBLISHER · LTD.  
                |   2600 South First Street, Springfield, IL
                62704   |   (800) 258-8980 or Outside U.S.:
                (217) 789-8980   |   books@ccthomas.com (und
                in den nächsten Tagen sicher auch lokal beziehbar).
 
 Es enthält 16 Kapitel. Eine Beschreibung, die Autorenliste, das
                Inhaltsverzeichnis und Auszüge aus dem Buch sind  auf den
                Webseiten des Verlags zu finden: http://www.ccthomas.com/details.cfm?P_ISBN13=9780398088811
                  .
 | 
      
    
    
        Kapitel 13 Parental
          Alienation Initiatives Around the World (Christian T. Dum
        Ph.D.) befasst sich speziell mit der internationalen Entwicklung,
        insbesondere in nicht Englisch sprachigen Staaten, darunter auch
        Deutschland, Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
        mit Bezug auf Eltern-Kind-Entfremdung, sowie mit Gesetzgebung dazu,
        siehe Inhaltsverzeichnis.
        
        Zu der in Deutschland nach einer zunächst enthusiastischen Phase (ab
        1998) dann überwiegend ideologisch, statt auf empirischen Untersuchungen
        beruhend geführten Debatte (die allerdings zum allergrößten Teil
        anderswo schon längst geführt worden war) aus Kapitel 13 nur einige
        Anmerkungen:
      
    
      - Auf die Bezeichnung Parental Alienation (PA) oder gar ob die
            Verhaltensmuster die Gardner zu einem Parental Alienation Syndrom
            (PAS) zusammenfasste, zu Recht ein reales medizinisches Syndrom
            darstellen kommt es überhaupt nicht an, deshalb auch nicht ob
            entsprechende Einträge in den medizinischen Klassifizierungsschemata
            DSM und ICD existieren oder nicht. Das ändert nichts an der Realität
            des Problems, oder wie es ein spanischer Familienrichter, Ángel Luis
            Campo (2011) ausdrückte: ,,Familienrichter
müssen
              nicht über die Angemessenheit der Bezeichnung Parental Alienation
              entscheiden, sondern darüber was dahinter steckt. Es kann kaum ein
              Zweifel darüber bestehen, dass es Eltern gibt die versuchen ihr
              Kind dahin zu manipulieren den Kontakt mit dem anderen Elternteil
              abzulehnen, und Richter müssen entsprechend handeln." Ein
            anderer Familienrichter, Francisco Serrano Castro (2011), sagte ,,Die Realität von
              Parental Alienation abzustreiten, weil es nicht in DSM als
              Krankheit aufgeführt ist, ist gleichbedeutend mit der Behauptung
              es gäbe keine misshandelten Frauen, weil das “battered wife
              syndrome” nicht in DSM aufgeführt ist."
- Zu
der
            jetzigen starken Tendenz in Deutschland die Bezeichnung Parental
            Alienation oder auch Eltern-Kind-Entfremdung ganz zu
            vermeiden,  auch in psycholologischen Gutachten und Urteilen
            die den wesentlichen Sachverhalt sehr detailliert und hervorragend
            beschreiben, passt die Feststellung des OLG Richters a.D. D. W.
            Weychardt in seinem exzellenten  "Vortragsmanuskript
zur
              Elterlichen Verantwortung" (2007): ,,Der
RA
              sollte sich allerdings überlegen, ob es sinnvoll ist, sofort (im
              Vorfeld und/oder bei Gericht) mit dem Stichwort ‚PAS’ zu
              operieren. Dadurch könnten auf der Richterbank auch gewisse
              Aversionen geweckt werden, wie weiland, als man/frau mit dem
              Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs punkten wollte. Es geht doch
              darum, Eskalationen bei allen Beteiligten zu vermeiden!"
            Dem ist voll zuzustimmen, weil es sicher nicht sinnvoll wäre einfach
            mit dem Schlagwort "Parental Alienation" quasi als Anschuldigung zu
            operieren, sondern es muss der tatsächliche Sachverhalt im
            jeweiligen Einzelfall ermittelt werden und zur Sprache kommen.
            Gewisse Kreise wiederholen zwar häufig Behauptungen, dass Väter
            häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch etc. durch PA Anschuldigungen
            verdecken würden, sind aber bisher den Nachweis auch nur eines
            einzigen konkreten Falles schuldig geblieben, in dem es gelungen
            wäre so Gerichte in die Irre zu führen. Sie wollen dabei auch
            offensichtlich übersehen, dass es jetzt auch immer mehr Mütter gibt
            die auf gleiche Weise von Ausgrenzung betroffen sind, weil dies
            nicht eine Frage des Geschlechts  ist sondern der Macht, die in
            erster Linie der Wohnelternteil besitzt.
 
- Obwohl Gardner nicht der erste war der das Phänomen der
            Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung / Scheidung ausführlich
            beschrieb und bei aller möglichen Kritik an seinen Formulierungen
            ist es sein Verdienst mit "Parental Alienation" eine Bezeichnung
            gefunden zu haben die sich nun einmal weltweit eingebürgert hat, ob
            man sie nun mag oder nicht. Ohne sie (als Stichwort) ist es daher
            sehr viel schwieriger Urteile oder die riesige Menge an 
            wissenschaftlicher Literatur aufzufinden, die sich auf entsprechende
            Verhaltenmuster beziehen, und die auch in der neuen Fassung DSM-5
            des Klassifizierungschemas der American Psychiatric Association
            sogar erweitert angeführt sind, vgl. unseren Bericht
              zu DSM-5. Erkenntnisse daraus wären aber wichtig um 1. die
            Aussagen eines Kindes das sich in der Mitte eines heftigen
            Elternkonfliktes befindet besser bewerten zu können. 2. Zu erkennen
            wann wiederholte bloße richterliche Appelle an die
            Einsichtsfähigkeit eines entfremdenden Elternteils nutzlos sind und
            das Problem mit zunehmender Dauer nur vertiefen oder sogar
            irreparabel machen, und wann und wie statt dessen energischere
            Massnahmen, und zwar möglichst frühzeitig, erfolgen sollten. Zu
            diesen in der richterlichen Praxis unabhängig von jeder Ideologie
            aber auch von unterschiedlichen Theorien entscheidenden 2 Punkten
            vgl. insbesondere auch die sehr konkreten Ratschläge (auch für
            betroffene Eltern) einer langjährigen Anwältin für Familienrecht und
            seit 1995 Familienrichterin, Kap. 16, "A
              Judge's Perspective on Parental Alienation" von Michele
            Lowrance (vgl. auch http://parentalalienationawareness.wordpress.com/2012/08/10/parental-alienation-a-corrosive-legacy/).
            
    
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          1.12.07: