AKTUELLES IM ÜBERBLICK:16.6.2010
24.7.2010: SPIEGEL Online von heute: Bundesjustizministerium:
Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten.
Die schwarz-gelbe
Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete Eltern
sollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten -
es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll ein
Gesetzentwurf fertig sein. .....
Danach
würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam
ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim
Familiengericht Recht.
17.7.2010: In Deutschland betrachten es
viele getrennte Eltern noch als ihr selbstverständliches Recht bei
einem Umzug Kinder auch ohne Absprache mit dem anderen Elternteil
einfach "mitzunehmen". Selbst wenn dies heimlich und/oder unter
Verletzung des gemainsamen Sorgerechts geschieht haben hiesige Gerichte
dagegen bisher wenig dagegen übernommen. Sie haben sich bisher auch der
Problematik des durch einen Umzug bedingten oft gravierenden Einfluss
auf das Umgangsrecht des anderen Elternteils weitgehend verschlossen,
selbst wenn der Umzug in den entferntesten Winkel Deutschlands
oder gar der Welt erfolgen sollte. Weil nach deutschem Recht der
Umgangsberechtigte noch dazu allein für die Logistik und die Kosten des
Umgangs verantwortlich ist bedeutet dies nicht selten praktisch sogar
das Ende des Umgangs. Deshalb erreichen uns auch immer wieder
verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen Eltern und wir haben
wiederholt schon zu diesem Thema berichtet (z. B.
29.6.2009,
23.4.2009
und 21.4.2009), insbesondere über Entscheidungen bei denen sich nun
doch ein Trend zur besseren Berücksichtigung dieser Problematik
abzeichnet, auch wenn man hier noch sehr weit von dem entfernt ist was
z. B. in Nordamerika (USA, Kanada) weitgehend Standard ist, vgl. dazu
z. B. die sehr ausführliche und ausgezeichnete Darstellung in .
Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala, Rachel Birnbaum,Katherine Kavassalis, Challenging Issues in Child Custody Disputes. A Guide for Legal and Mental Health Professionals, Carswell, Toronto 2008, Kapitel 1, 2 über "relocation".
Hier ist nun eine weitere Entscheidung mit ausführlicher Begründung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010 Aktenzeichen: 11 UF 149/10 -Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-
Beantragt
ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind
ins Ausland (hier: Italien) überzusiedeln und wird hierdurch das
Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige
Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das
Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das
Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren
verneint.
Bei einem eigenmächtigen Umzug ins Ausland unter "Mitnahme" des Kindes
hätte dieser Elternteil (Mutter), anders als im Inland, allerdings damit
rechnen müssen, dass das Kind nach den Abkommen über internationale
Kindesentführung (HKÜ und Brüssel IIa) schleunigst an den
Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts (in Deutschland) rückgeführt würde.
15.7. 2010:
Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung vom 15.7.2010,
Wenn
Mütter und Väter versagen. Im vorigen Jahr wurde Eltern mehr als 12 000
Mal das Sorgerecht entzogen – die Gerichte sehen das kritisch.
Bericht von
Felix
Berth, Umfrage der Südddeutschen Zeitung bei den 16 statistischen
Landesämtern. In mehr als 15000 Fällen forderten Jugendämter in 2009
den Sorgerechtsentzug. Während die Familengerichte vor einigen Jahren
fast alle Anträge akzeptierten, lehnen die Richter inzwischen jeden
fünften ab. Im Jahr 2009 wiesen sie insgesamt 3110 Anträge der
Jugendämter zurück – mehr als je zuvor. Das Bundesverfassungsgericht
rügte in den vergangenen Monaten mehrmals, dass Jugendämter das Recht
der Eltern „auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder“ missachtet hätten:
„Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt
den Staat, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes
auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen“,
Entscheidung vom 19. Januar 2010 (1 BvR 1941/09 ) und ähnlich: „Das
elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen,
dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen,
geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.“ [BVerfG, 1 BvR 374/09 vom 29.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 61),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html ) Die Zahl der Sorgerechtsentzüge hat damit erstmals leicht
abgenommen, aber liegt 50% über dem Niveau von 2003. Die Zahl der
Anträge durch das Jugendamt hatte dagegen wieder zugenommen, ebenso wie
die Zahl der "Inobhutnahmen" (34000 Kinder in 2009). Vgl dazu
einen ähnlichen Bericht aus 2009, Sorgerecht:
Dem
Entsetzen folgen Taten. Familiengerichte und Jugendämter greifen nach
Erkenntnissen der Süddeutschen Zeitung härter durch - immer häufiger
wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Von Felix Berth, 15.06.2009.,
23.6.2010: Zur parlamentarischen
Anfrage (15.6.2010) von Katja Dörner, MdB, Obfrau im Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kinder- und
Familienpolitische Sprecherin erhielten wir (als Kopie) die
Antwort des Bundesjustizministeriums (Staatssekretär Dr. Max Stadler, MdB) von heute, 23.6.2010:
Darin heißt es u.a.:,
,Mit
den Ergebnissen des Forschungsprojekts "Gemeinsames Sorgerecht
nicht miteinander verheirateter Eltern" ist entgegen der ursprünglichen
Planung bereits im September d. J. zu rechnen. .....
..Weil sich wegen
dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich
vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben
realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet".
Kommentar: Ein Hinweis, wann ein entsprechender Gesetzesentwurf, wie
ihn ja inzwischen auch das Urteil aus Straßburg fordert, dem Parlament
zugeleitet werden soll, wurde nicht gegeben.
Vielleicht kann man dann endlich doch z. B. die sehr
gründlichen Untersuchungen aus Großbritannien und Frankreich
anläßlich deren Reformen heranziehen, die schon vor dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.2003 vorlagen. Daraus geht klar
hervor, dass sich auch eine "kleine Lösung", nach der wenigstens
ein gerichtlicher Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen Sorge möglich
sein soll, nach den Erfahrungen in Grossbritannien nicht bewährt hatte.
In diesen Staaten, wie in den meisten Staaten auch, besteht daher eine
gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern von Anfang an (sobald die
Vaterschaft anerkannt wird). Wenn das dem Kindeswohl widersprechen
sollte, kann sie selbstverständlich, wie bei verheirateten Eltern ja
auch, aufgehoben werden. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom
16.9.2009.
21.6.2010: The White House Blog:
President Obama Promotes Responsible Fatherhood: "No Excuses" (Video & Transkript).
The President spent his day today reflecting on fatherhood, how it
shapes our kids, and the responsibilities fathers face. He spoke this
morning at an event in Washington, DC before hosting a Father’s Day
Mentoring Barbeque on the South Lawn later on.
20.6. 2010:
The Most Important Job.
President Obama delivers a father's day message. -- The
President's Fatherhood and Mentoring Initiative. You can learn more at
www.fatherhood.gov.
19.6.2010: Morgen So. 20.6. 2010 ist
amerikanischer Vatertag. Ganz anders als in Deutschland, wo nur über
Saufgelage am Vatertag berichtet wird, ist dies in den U.S.A. ein
Anlass für eine
offizielle Proklamation des Präsidenten
und die Beflaggung aller Regierungsgebäude, sowie zu zahlreichen
Veranstaltungen. Präsident Obama wird am Montag Father’s Day feiern und
über das Thema Väter diskutieren, ähnlich wahrscheinlich wie letztes
Jahr in einem
"town hall meeting",
bei dem er sehr persönliche Worte fand, als er Fragen aus dem Publikum
beantwortete. Er selbst ist ja ohne Vater aufgewachsen. In einem
Interview
'We Need Fathers To Step Up' (21.6.2009) sagt er dazu :
,,In
many ways, I came to understand the importance of fatherhood through
its absence—both in my life and in the lives of others. I came to
understand that the hole a man leaves when he abandons his
responsibility to his children is one that no government can fill. We
can do everything possible to provide good jobs and good schools and
safe streets for our kids, but it will never be enough to fully make up
the difference." Und an anderer Stelle :
"I resolved many
years ago that it was my obligation to break the cycle, that if I could
be anything in life, I would be a good father to my children; that if I
could give them anything, I would give them that rock, that foundation,
on which to build their lives." Er findet mit seinen Töchtern, dass es
nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein Privileg ist Vater zu sein.
Kurz vor seiner Inauguration als Präsident schrieb er diesen Brief an seine Töchter
(18.1.2009) :
'What I Want for You — and Every Child in America'.
Wann werden wir ähnliches zur Rolle von Vätern und Familie von einem
deutschen Präsidenten oder anderen offiziellen Repräsentanten hören?
18.6.2010: Interessanter Link zum Thema Trennung / Scheidung:
Divorce Source Radio
is your FREE Audio Source for help and support if you are in the
process of divorce. We interview leading divorce attorneys,
psychologists, family counselors and experts in the field of divorce to
provide you advice and support during and after your divorce. Das
aktuelle Interview (45 min), Program #32 "
A Family's Heartbreak. A Parent's Guide to Parental Alienation", ist mit Michael Jeffries, dem Autor des gleichnamigen Buches (vgl. unsere
Rezension),
der auch als selbst ausgegrenzter (entfremdeter) Elternteil darin für
ähnlich Betroffene sicher wertvolle Erfahrungen und Einsichten zum
Ausdruck bringt.
17.6.2010: Aus einer der renommiertesten
amerikanischen Zeitungen (und das nicht nur für die Börsenberichte),
dem Wall Street Journal vom 15.6, zur Vater-Tochter Beziehung (Auch Väter haben Gefühle):
Finding Dad's Softer Side By ELIZABETH BERNSTEIN
und dazu ein ausführliches Interview (podcast, 17:34 min) mit der Psychologin
Dr. Linda Nielsen,
Professor of Adolescent & Educational Psychology, Wake Forest
University Winston Salem, NC. Sie hält im Gegensatz
zu den zahlreichen Kursen über die Mütter-Tochter Beziehung die einzige
U.S. Vorlesung über die Vater-Tochter Beziehung, und zwar vornehmlich
zu jungen erwachsenen Töchtern (18-35). Sie versucht darin auch mit den
zahlreichen Vorurteilen (auf beiden Seiten), die sehr oft diese
Beziehung prägen (wesentlich auch aus den Medien), aufzuräumen. Ihr
neuestes Buch
Between Fathers & Daughters. Enriching and Rebuilding Your Adult Relationship
(2008) richtet sich insbesondere an Väter und ihre Töchter nach einer
Scheidung, wenn diese Vorurteile im besonderem Maße zum Tragen kommen.
(vgl. Quizzes). Auf der AFCC Tagung
"Traversing the Trail of Alienation" in Denver (vgl. 12.6.2010) hielt sie den Workshop 61:
Divorced Fathers and Their Daughters: Strenghthening or Rebuilding Relationships. Vgl auch das Interview von Gina Stepp mit Linda Nielsen:
Väter und Töchter -die verlorene Beziehung.(Am So 20.6. ist amerikanischer Vatertag.)
16.6.2010: Von einer Webseite für Mütter
(Momlogic. What mothers are talking about) mehr Details und ein
Kommentar zu dem neuen "PAS Urteil" aus New York (vgl. 10.6.2010):
Parental Alienation IS a Crime!
by dr. michelle golland
A Nassau
County Supreme Court justice has sentenced a mother to six weekends in
jail for civil contempt. Per the judge, the guilty mom -- Lauren Lippe
-- engaged in a pattern of "alienating" behavior wherein she made false
allegations of sexual abuse against her children's father, Ted Rubin --
allegations that were calculated to interfere with her ex-husband's
scheduled time and relationship with their children....Mehr
12.6.2010: Morgen 13.6. 3 sat 6h:45: Tele-Akademie, Prof. Dr. Matthias Franz: Der vaterlose Mann
Dass die Beziehung
zum Vater wichtig für die kindliche Entwicklung ist, kann heute niemand
mehr infrage stellen. Sie stärkt das Selbstverständnis und die
Beziehungsfähigkeit. Jungen brauchen den Vater für den Aufbau einer
männlichen Identität und sind von einem Verlust des Vaters besonders
stark betroffen. Die 1975 begonnene Mannheimer Kohortenstudie
untersuchte Kriegskinder der Geburtsjahrgänge 1935 und 1945 über einen
langen Zeitraum hinweg. Dabei zeigten sich bis heute bestehende
gravierende Langzeitfolgen der kriegsbedingten Vaterlosigkeit.
Vor dem
Hintergrund dieser Studie und aktueller entwicklungspsychologischer
Konzepte analysiert Matthias Franz die Situation der heutigen
Vaterlosigkeit vieler Jungen mit immer mehr Scheidungen und Trennungen
unverheirateter Paare. Professor Dr. Matthias Franz ist
stellvertretender Direktor des Instituts für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie der Universität Düsseldorf. Er entwickelte ein
Präventionsprogramm für psychisch belastete alleinerziehende Mütter und
ihre Kinder.
(ARD/SWR) Wiederholung 14.6., 5h10 Videodownload: http://mediaserver.planet-schule.de/data/tele-akademie/streams/video/ta_2010_06_06.mp4
Vgl. dazu unseren Bericht über die Veröffentlichung:
"Wenn der Vater fehlt.
Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher Abwesenheit
des Vaters für die psychische Gesundheit im späteren
Leben" (Zsch. psychosom. Med 45,
260-278, 1999.)
12.6.2010: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC)
ist eine interdisziplinäre Vereinigung von Fachleuten
(Psychologen, Anwälten, Richtern...), die sich der Verbesserung
des Lebens von Kindern und Familien durch die Lösung von Konflikten
widmen. [conciliation=Schlichtung, Versöhnung] Sie
hat über 4000 Mitglieder aus den USA, Kanada und vielen
anderen Staaten. Über 1000 Mitglieder versammelten sich vom 2-5.
Juni in Denver, Colorado zur 47 igsten Jahreskonferenz. Sie stand unter
dem Motto "Traversing the Trail of Alienation" (Programm, pdf Datei), widmete sich also ausschließlich dem Thema Eltern-Kind Entfremdung bei hochkonflikthafter Trennung / Scheidung und wie solchen Familien geholfen werden kann. Die Frage "Entfremdete Scheidungskinder?"
(ZKJ, Heft 6/2007, S.
218 -224), wie sie manche in Deutschland noch für nötig halten, stellte
sich also nicht. Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) wurde
allgemein als sehr ernstes Problem gesehen, obwohl die Frage, ob in
welcher Form Parental Alienation in die Neufassungen der medizinischen
Klassifizierungsschemata DSM und ICD aufgenommen werden sollte durchaus
kontrovers diskutiert wurde (Bernet, Baker, Jaffe, Johnston,
Plenarsitzung 1). Wie zu erwarten, fehlte aber auch ein Workshop nicht (Nr.
63, Meier, Field), in dem die bekannten persönlichen Angriffe auf
Richard Gardner und seine Formulierung des Parental Alienation
Syndroms-PAS,
sowie die
Behauptungen das PAS in erster Linie als Argument von gewalttätigen
Vätern gegen ihre misshandelten Frauen benützt würde, wiederholt
wurden (ähnlich z. B. Bruch, FamRZ 2002, Heft 19, S. 1304-1315). Ganz besonderes Interesse fanden aber die Workshops, die sich
mit ganz neuen Methoden befassten, für Fälle hochgradiger
Eltern-Kind-Entfremdung, in denen die konventionellen
Therapiemethoden und gerichtlichen Massnahmen sämtlich versagt haben.
Das Program "Family Bridges" (Warshak & Otis, Workshop 1) ist für
Fälle in denen das Gericht deshalb bereits den Wechsel des Kindes zum
bisher abgelehnten Elternteil beschlossen hat, während
"Overcoming Barriers" (Ward, Deutsch, Sullivan, Workshop
25) durch sehr intensive Intervention in einem einwöchigen Family
Camp oder auch einem Wochenende versucht unter Beteiligung des gesamten
Familiensystems eine Lösung herbeizuführen und das bisher sehr
erfolgreich. Beide Verfahren bedürfen allerdings im Allgemeinen einer
strengen gerichtlichen Anordung, die zur Teilnahme verpfichtet.
Ingesamt gab es 4 Plenarsitzungen und 80 einzelne Workshops (jeweils 90 min), von denen
jeweils bis zu 12 parallel stattfanden. Deshalb werden wir auch erst
nach Austausch mit anderen Teilnehmern detaillierter über die einzelnen
Workshops berichten können.
10.6.2010: New York: Jedes zweite Wochenende diesen Sommer im Gefängnis wegen fortgesetzter
Umgangsvereitelung und negativer Beeinflussung des Kindes gegen
den Vater (mit Videoclip)
Judge Orders Jail Time In Divorce Case
Updated: Thursday, 10 Jun 2010, 12:54 PM EDT
Published : Thursday, 10 Jun 2010, 12:53 PM EDT
http://www.myfoxny.com/dpp/good_day_ny/judge-orders-jail-time-in-divorce-case-20100610
MYFOXNY.COM - A woman from Long Island was ordered by a judge to report
to Nassau County jail every other weekend this summer for violating a
court order by deliberately alienating her school-age daughters from
her ex-husband. Lauren Lippe's sentence was stayed pending an appeal.
Good Day NY spoke with attorney Raoul Felder about the unusual sentence for a civil case.
"In divorce cases you get this alienation business all the time.. it's
called parental alienation syndrome. It is not a diagnosis. It's
not a disease. It's a fact of life. It's junk science. People like this
who go to jail and get out will likely do it again. Alienators believe
they are protecting their children."
The judge said the following in his decision: The extensive record is
replete with instances of attempts to undermine the relationship
between the children and their father and replace him with her new
husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and
unfettered vilification of the defendant to the children, false
reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good faith,'
and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment
if they embrace the relationship they want to have with their father."
As for the unusual sentence, Felder says the judge had no alternative
as the custody battle and the violation of the court order went on for
several years.
18.5.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für eine Recherche bin ich auf der Suche nach Eltern und Kindern, die
über große Entfernungen voneinander getrennt leben müssen, weil einer
der Eltern aus beruflichen (oder anderen) Gründen den gemeinsamen
Wohnort verlassen hat. Dies wird in erster Linie nach einer Trennung
der Eltern der Fall sein.
In meiner Reportage, die ich im Auftrag der Zeitschrift Das Magazin
(dasmagazin.de) schreibe, soll es um die Problematik dieser großen
Trennung gehen. Möglicherweise müssen Sie sehr viel Geld aufbringen,
Ihr Kind zu sehen und/oder es bleibt Ihnen nur der Urlaub, um Zeit mit
Ihrem Kind zu verbringen. Wie gehen Sie mit dieser Situation um? Wie
stark belastet Sie das? Mussten Sie um das Recht, Zeit mit Ihrem Kind
zu verbringen, kämpfen? Fühlen Sie sich von dem ehemaligen Partner und
seiner neuen Familie (evtl.) fair behandelt?
Ich möchte auch gern mit den betroffenen Kindern sprechen. Mir ist
klar, dass ich dafür das Einverständnis beider Elternteile brauche.
Aber ich möchte zeigen, was eine solche Trennung für die Kinder
bedeutet, wie sie damit umgehen, umzugehen lernen.
Ich halte es für dringend, über diese Situation für Kinder und
Eltern zu sprechen, auch, weil ich überzeugt bin, dass immer mehr
Familien in Zukunft davon betroffen sein werden und wir uns dafür
einsetzen müssen, dass in Europa Rechtsgrundlagen, ähnlich wie in den
USA, für diese Fälle geschaffen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie
mir helfen, indem Sie über ihre Situation sprechen.
Ich lebe in Berlin, arbeite als freie Autorin u.a. für die Berliner
Zeitung und die taz. Bitte schicken Sie mir eine Mail oder rufen Sie
mich an. Vielen Dank!
Ihre Kathrin Schrader
so erreichen Sie mich:
kathrins@mac.com
0049-178-3 42 76 94 (base)
0049-177-4 69 86 21 (e-plus)
www.kathrinschrader.de
17.5.2010: Anschuldigungen von häuslicher Gewalt, sexuellem Kindesmissbrauch
etc. etc. sind häufig im Zuge hochstrittiger Auseinandersetzungen um
das Sorge- oder Umgangsrecht. Auch wenn zu erkennen ist, dass es sich
um mutwillige, falsche Anschuldigungen handelt, kommt es in Deutschland
äußerst selten zu Strafverfahren
wegen
falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Selbst bei
Anschuldigungen, die ein Offizialdelikt darstellen, d. h. die von Staats
wegen (auch ohne Antrag eines Geschädigten) zu verfolgen sind,
wie sexueller Kindesmissbrauch (§§ 176, 176a StGB), kommt es meist
auch nicht einmal zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den
Beschuldigten, sondern sie "erledigen" sich einfach, wenn sich die
Vorwürfe z. B. nach einem vom Familiengericht in Auftrag gegebenen
Glaubhaftigkeitsgutachten nicht bestätigen lassen, aber wirksam zumindest den Umgang eingeschränkt hatten.. Wir meinen, dass
sowohl ein Verweis auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, statt
des Familiengerichts, bei solchen Anschuldigungen, als auch eine
Bestrafung wegen vorsätzlicher, nicht gutgläubiger Anschuldigungen eine
deutliche abschreckende Wirkung auf falsche Anschuldigungen im Zuge von
Sorge-/Umgangskonflikten hätten. In den USA gibt es dazu spezielle
strafrechtliche Bestimmungen, mit Konsequenzen dann auch für das
Sorgerecht. Verurteilungen wegen falscher Missbrauchsanschuldigungen
und Gefälligkeitsgutachten von Ärzten sind aber auch z. B. aus Frankreich
bekannt. Zu den ganz wenigen Verurteilungen aus Deutschland ist uns nun
eine weitere bekannt geworden, wenn auch nur zu einer Bewährungsstrafe
(Thüringer Allgemeine):
Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt.
Vor dem
Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frau
zu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie
hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen
vorgeworfen.
Eisenach. Das
Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009
wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter
ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen "nicht
gegeben" habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe
eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste
Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen. .......
13.5.2010:
Väter für Kinder e. V. Buchrezension: Katrin Hummel, Entsorgte Väter.
Der Kampf um die Kinder: Warum Männer weniger Recht bekommen. (2010).
Die Autorin war übrigens am 3.5.2010 auch Gast in der Sendung Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben,
in der zwar kein betroffener Vater, aber
wenigstens ein inzwischen erwachsenes "PAS Kind" ebenfalls ausführlich
zu Worte kam (vgl. auch http://www.eskhilfe.de.vu/). Zu der Sendung gibt es auch zahlreiche Kommentare,
die Sendung selbst ist aber leider in der Mediathek schon nicht mehr
verfügbar (warum eigentlich?). Weiterer Aufsatz (FAZ 21.12.208) von Katrin Hummel : Amtlicher Größenwahn. Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal.
Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie.
Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine
Kontrollinstanz gibt es nicht.
Heute ist übrigens Vatertag. Weil der in Deutschland aber zu
Berichten über Saufgelage verkommen ist, sparen wir uns schon seit längerem
Kommentare dazu. Aber wir sind gespannt, ob und welche offizielle
Deklaration, ähnlich denen der früheren Präsidenten, Präsident Obama
zum amerikanischen Vatertag am 20. Juni abgeben wird (siehe oben).
6.5.2010: 3sat, heute 21h: Mythos Mutter. Frauenbilder damals und heute.
Vom Blumenhandel
ins Leben gerufen und von den Nazis zum offiziellen Feiertag gemacht:
der Muttertag. Am 9. Mai 2010 ist es wieder soweit. Kinder basteln und
sagen Gedichte auf und die Blumenbranche erlebt ihren umsatzstärksten
Tag im Jahr. Stecken Restbestände dieser Mütterüberhöhung aus
vergangenen Tagen noch heute in unseren Köpfen? Wir beleuchten den
"Mythos Mutter".
Wiederholung: 11. Mai 2010, 4.10 Uhr und online in der Mediathek (obiger link, 60 min).
Anmerkung VfK: Es kann zumindest vermutet werden, dass der deutsche
Muttermythos auch seine Auswirkungen auf die deutsche
Kindschaftsrechtspraxis und das eigenwillige, bisherige absolute
Vetorecht (als "natürliches Recht" und ohne irgend eine Begründung
abgeben zu müssen!) beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter
Eltern hatte.
Vgl. auch, Barbara Vinken (Gast der Sendung), Die deutsche Mutter. Der
lange Schatten eines Mythos. Piper Verlag, München 2001. Rezensionen des Buches.
6.5.2010: Das Bundeskabinett hat am 3. Mai die Rücknahme der Erklärungen (1992) zur UN Kinderrechtekonvention
der Vereinten Nationen beschlossen. Das scheiterte bisher immer
wieder am Widerstand einzelner Bündesländer. Diese Vorbehalte betrafen
nicht nur das Ausländerrecht (Flüchtlingskinder) und Kindersoldaten,
sondern auch das Kindschaftsrecht. Zu letzterem erklärte die
Bundesministerin Sabine Leuthäuser-Schnarrenberger in der
parlamentarischen Aussprache (Video 37:30 min),
dass durch die Rücknahme der Vorbehalte kein neuer Gesetzgebungsbedarf
auf Bundesebene entstehe, da nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte auch bereits an einem Gesetzentwurf zum
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern gearbeitet werde. Die
UN Kinderrechtekonvention mache zu diesem Entwurf keine spezifischen
Vorgaben.
6.5.2010:
Vom Büro der Kinderbeauftragten, Landeshauptstadt München,
Sozialreferat, haben wir eine Einladung ins „Zentrum Kinder“ beim 2.
Ökumenischen Kirchentag und speziell
zur großen „Kinderversammlung“: Samstag, 15.05.2010, 14 Uhr bis ca. 16.30 Uhr, Sebastiansplatz, Hauptbühne (pdf Datei)
erhalten, die wir gerne unserem Leserkreis bekannt machen.
3.5.2010: Fakt ist ...! | MDR FERNSEN | 03.05.2010 | 22:10 Uhr (Wiederholung 4. Mai 2010, 12:30 Uhr) Getrennte Eltern - Wenn Kinder auf der Strecke bleiben. Moderation Dr. Andreas Menzel und Ines Klein.
Video online in der MDR Mediathek verfügbar (45 min).
"Was Erwachsene
ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht
mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch." Das sagt Hans-Otto
Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen.
Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen.Dass
Kinder unter diesen "Machtspielen" ein Leben lang leiden, belegen
entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin
Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach "entsorgt werden".
Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der
Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche
Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt
hat sich nicht viel getan. Unter welch dramatischen Folgen Kinder
leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute erwachsenen
Trennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene Scheidungskinder.
Wie kann man die Rechte der Kinder bei Trennungen und Scheidungen der
Eltern besser schützen? Wie müsste das deutsche Umgangs- und Sorgerecht
reformiert werden? Welche Möglichkeiten haben Familienrichter und
Anwälte?
Diese und andere Fragen diskutieren:
Monika Hofmann, Rechtsanwältin; Hans-Otto Burschel, Familienrichter;
Katrin Hummel, Journalistin und Buchautorin; Edgar P., erwachsenes
Scheidungskind.
3.5.2010: Bericht in STERN.de: Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen. Nicht nur Männer missbrauchen Kinder.
In Bayern wird einer 51-Jährigen vorgeworfen, sich jahrelang an ihrem
nun acht Jahre alten Sohn vergangen zu haben. Für Experten ist das kein
Randphänomen. Von Malte Arnsperger.
Auch wir haben bisher ausschließlich über Vorwürfe sexuellen Kindesmissbrauchs
gegen Männer berichtet, und zwar über Vorwürfe gegen Väter, die
überwiegend erst im Verlaufe einer hoch konflikthaften Trennung /
Scheidung und dem Streit über den Umgang mit dem Kind erhoben wurden.
Das ist das häufigste an uns herangetragene Problem dieser Art,
mit ernsten und langfristigen Auswirkungen auf die
Eltern-Kind-Beziehung, so häufig auch allgemein, dass es schon 1987 in
der amerikanischen psychologischen Fachliteratur als Syndrom bezeichnet
wurde: Sexual Allegation in Divorce Syndrome (SAIDS). Dabei geht es in
erster Linie um Vorwürfe, die sich letzten Endes nicht bestätigen
lassen und um Fragen, wie damit die Justiz, Jugendämter
und diversen, selbsternannten "Kinderschützer" und "Aufdecker"
umgehen. Gerade über letztere, einschließlich auch mancher Jugendämter,
psychologischer Sachverständiger und Ärzte, wird ja oft berichtet, dass
sie
voreilig und nicht ergebnisoffen, sondern ideologisch motiviert statt
qualifiziert handeln und durch suggestive Befragung
("Aufdeckungsarbeit") sogar die besonders wichtigen Erstaussagen
unbrauchbar machen. Es ist daher aufschlussreich zu erfahren, wie und
möglicherweise anders mit diesem Fall umgegangen wird, der sich
wesentlich darin unterscheidet, dass die Vorwürfe gegen eine Mutter
erhoben werden und das nicht erst im Verlaufe eines heftigen Streits um
das Sorge -/ Umgangsrecht, sondern das am Anfang der Verfahren steht.
Im Bericht wird schon dargestellt, dass das Kind nicht etwa, wie sonst
oft berichtet wird, voreilig "in Obhut" genommen wurde, sondern das
Kind trotz der auch dem Jugendamt seit Sommer 2009 schon bekannten
massiven Vorwürfe und der Strafanzeige weiterhin bei der Mutter
verbleiben durfte und erst vor kurzem, nach Wiederaufnahme der staatsanwaltlichen
Ermittlungen und schließlichen Untersuchungshaft der Mutter, eine
"Inobhutname" erfolgte. Dem Vater geht es jetzt natürlich in erster
Linie darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind wieder zu
erlangen und so die schon erhebliche Traumatisierung des Kindes
möglichst rasch zu beenden. Wir werden weiter berichten.
30.4.2010:
Wenn ein Partner Probleme aus einer früheren Beziehung hat, z. B. mit
dem Kontakt zu den Kindern aus der früheren Beziehung, wird der
andere, neue Partner praktisch immer da hineingezogen. Damit werden wir
auch recht häufig in Anfragen an uns konfrontiert. Was uns zunächst
erstaunte, sind es zu einem erheblichen Teil Anfragen der neuen
Partnerin / Frau, die sich für die Umgangsprobleme ihres Partners /
Mannes einsetzt, statt dass die Anfrage vom betroffenen Vater selbst
kommt. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der heutige Film auf Arte, Der verlorene Vater, 20h15 (Wiederholung, 04.05.2010 um 14:45): Als
Elke sich in Arndt verliebt, glaubt sie an die große Liebe. Mehr und
mehr jedoch wird ihre Beziehung überschattet von Arndts Streit mit
seiner Ex-Frau Bettina...
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich dann mit Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
30.4.2010: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Für ein Fotoprojekt für „GEO Wissen“ (Magazin) zum Thema Väter bin ich
auf der Suche nach Männern, die ein ganz besonderes Verhältnis zu ihrem
Kind/ihren Kindern haben, sich also von den „klassischen“
Vater-Kind-Konstellationen unterscheiden. In Gedanken bin ich
schon einmal mehrere Möglichkeiten an besonderen Vatertypen
durchgegangen und dabei auf folgende, teils vielleicht utopische
Beispiele gestoßen:
1. Alleinerziehende Väter 2. Väter in Elternzeit 3. Väter als Hausmann
4. Teenager-Väter 5. Alte Väter, späte Vaterschaft (wichtig!) 6.
Adoptivväter 7. Leihväter (als Pendant zur Leih-Oma. Sprich, jemand,
der keine Kinder hat, sich aber manchmal als Vater
zur Verfügung stellt) 8. Väter, die das Sorgerecht verloren haben 9.
Väter, die das gemeinsame/alleinige Sorgerecht nie bekommen haben 10.
Väter mit behindertem Kind
11. Opa in der Vaterrolle 12. Bruder in der Vaterrolle 13. Schwangere
Väter (z.B. bei Transsexualität) 14. Mit einem Preis ausgezeichnete
Spitzenväter...15. ... und gerne weitere Ideen
Interessierte Väter können sich auf den Webseiten www.geschejaeger.de ein Bild vom fotografischen Stil machen und möchten sich dann bitte unter
info@geschejaeger.de oder geschesdesign@gmx.de melden.
30.3.2010: ZDF 37 Grad am 30.03.2010, 22:15 - 22:45 Uhr: Väter wider Willen ... und trotzdem ist es Liebe
Geborgenheit,
Orientierung, Stärke: Das will jeder gute Vater seinem Kind mit auf den
Weg ins Leben geben. Eine erfüllte Ehe mit der Kindesmutter ist dafür
heutzutage schon längst keine Voraussetzung mehr, ganz im Gegenteil:
Besuchszeitenregelung und Sorgerechtdiskussionen - so sieht der Alltag
vieler Väter aus. Besonders hart trifft es dabei jene Männer, die wie
aus heiterem Himmel mit einer Schwangerschaft konfrontiert werden.
Mit weiteren Hintergrundinformationen: u.a. ausführlicher Recherchebericht der Regisseurin
Chiara Sambuchi. Wiederholungen des Film bei ZDF_NEO und auch in der
ZDF Mediathek verfügbar.
29. 3.2010: Von der Konferenz "Das
Parental Alienation Syndrom (PAS). Eine interdisziplinäre
Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Internationale
Konferenz, Frankfurt (Main), 18.-19. Oktober 2002"
sind jetzt die Vorträge, einschließlich der Diskussionen, zum Anhören und Download (als MP3 Dateien) frei verfügbar.
16.2.2010:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Februar eine
Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in seiner
Problematik auch an den gerade geschilderten Fall aus Frankreich
erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche Fälle): Durchsetzung von Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt gegen einen Elternteil (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE OF DĄBROWSKA v. POLAND (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus
dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche
Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang
und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006),
nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei
der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im
wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrect
erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen
eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind),
obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht
des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck
vorgegangen wurde (14.8.2008). Am 2.4.2009 wurde dann
dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der
Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit
nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters,
nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim
Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige
Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung
und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass
die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje
Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er
zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him from the applicant"),
und sie deshalb die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter
empfehlen, der auch im Scheidungsurteil zunächst entsprochen wurde. Der
Gerichtshof weist, wie schon wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8
auch den Anspruch auf Maßnahmen zur Durchsetzung eines Umgangsrechts
beinhaltet, und zwar durch entschlossene und zügige Verfahren, weil
sonst der Ausgang und die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch
die Verfahrensdauer praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach
gegen Artikel 8 verstoßen.
Am 1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach
Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4
Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter
Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht
durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 -
145 Euro: CASE OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-
12.2.2010:
Bei unserem Nachbarn Frankreich (und ähnlich in anderen Staaten auch)
kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5
(früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr
Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5 (Ordonnance
nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22
septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002) Le
fait de refuser indûment de représenter un enfant
mineur à la personne qui a le droit de le
réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 euros
d'amende.
Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute,
12.2.2010, berichtet über so einen Fall, in dem 2 Monate
Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung
gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis):
Vendredi 12 Février 2010
THIERACHE (02)
Une mère de famille en prison.
Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ;
elle avait refusé le droit de visite et d'hébergement de ses deux
premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et
l'équilibre des enfants passe aussi par la présence du père biologique
lorsqu'une décision de justice est en sa faveur. C'est le message qu'a
voulu faire passer le tribunal correctionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das
Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das
Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen
Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten
ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon
vermitteln will.] Un jugement
qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leurs
enfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer
leur rôle de parent..
Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre
in einer nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der 2 Kinder
hervorgingen (2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann
und heiratete ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate alt
ist. Sie bekam das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren
Vater bekam ein Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung
die Mutter und ihr Ehemann jedoch systematisch
verhinderten. Der Vater brachte Beschwerden ein, die zu 2
Verurteilungen führten, das 2te Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt
durch das Beschwerdegericht, cour d'appel d'Amiens, am
13. Mai, 2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte
ignoriert und wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu militari, vor
das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise gleich in das
Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner, die sie
aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten das Gericht und den
Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt. Letzterer hatte ihr
vorgeworfen, den beiden älteren Kindern psychologischen Schaden
zuzufügen und 4 Monate Gefängnis unbedingt + 6 Monate aus der
früheren Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung gefordert.
Kommentar: Das Urteil mag hart erscheinen, auch wenn es vermutlich
wegen des noch sehr jungen dritten Kindes deutlich unter dem Antrag des
Staatsanwalts und dem Strafrahmen blieb. Aus anderen Staaten und aus
anderen Fällen ist bekannt, worauf z. B. Richard Gardner hinwies, dass
oft auch wenige Tage Gefängnis oder andere deutliche Maßnahmen
ausreichen,
um eine Umkehr zu bewirken. Der wesentliche Punkt ist, solchen
Eltern sehr deutlich zu machen, dass sie die Rechte des anderen
Elternteils -und des Kindes- und entsprechende gerichtliche Anordnungen
nicht einfach ignorieren können ( wie das bei uns oft über viele Jahre
geschieht, besonders, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um
nichteheliche Kinder handelt, wo derzeit auch nicht mit einem
Sorgerechtsentzug gedroht wird oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am
besten
erfolgt dies durch präventive
Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch entschlossenes,
möglichst
frühzeitiges Eingreifen.
Nachtrag 16.2.2010:
Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater der Kinder die
elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der Mutter
übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu verhindern. Die
Kinder sind nicht auffindbar. Bericht vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA.
Kommentar: Kindesentzug
(Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich,
anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article
227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese
Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den
Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind
unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9). Diese
Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht
entzogen worden war ( Article 227-10). Die Strafen verfünfachen
sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt,
durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn
ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß 6 Monate /
7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in
Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen
gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das
Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell
beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc.
Neueste Entwicklung, Dienstag 16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es
in einem halbstündigen Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur
Herausgabe der Kinder zu bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama,
bereits bei ihrem Vater. Der Vater sagte, dass er sich dem Wunsch
des Lebensgefährten nach Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen
werde. (Bericht, der am 17.2 im Le Courrier picard erscheinen
wird.).
10.2.2010:
Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010 über das Family
Bridges Modell zur Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind
und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung:
DIVORCE: Tough love from Texas von ARA WALTON/TORONTO STAR.
Psychologist
Richard Warshak offers intensive and controversial programs to help
children who have suffered parental alienation during divorce. “Love
your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und Veranstaltungen zu PAS.
Richard Warshak ist einer der führenden Experten zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes Programm "Family
Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter Fachleuten
anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehoren, wie der
Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die ein möglichst
breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten zwischen
Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog. "Alienated Child
" Modell von Kelly & Johnston, 2001) und entsprechend eine
systemische Therapie unter Einbeziehung aller Familienmitglieder
bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei Kooperatiuonsunwilligkeit
und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen des entfremdenden Elternteils
sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem nachfolgend erwähnten Sonderheft
von Family Court Review 48 (1), 2010. Das primär auf Unterrichtung
in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende
Program Family Bridges ist auch in der gerade erschienenen,
erweiterten Neuauflage seines Buches "Divorce Poison"
beschrieben. In Deutschland freilich müsste noch ein sehr langer Weg
zurückgelegt werden, bevor solche Programme zum Einsatz kommen könnten,
schon weil es an klaren richterlichen Anordnungen und deren
Durchsetzung fehlt, die dafür unbedingt nötig sind.
17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer
amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zum
Thema Eltern-Kind-Entfremdung
zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der
Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in
der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete Scheidungskinder?"
abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe, ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift
erschienen, das sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema
widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada).
Inhaltsverzeichnis und Kurzzusammenfassungen sind
online frei einsehbar. Die Artikel selbst oder das gesamte Heft
sind kostenpflichtig erhältlich. Wir werden Kurzbeschreibungen in
unsere PAS Bibliographie aufnehmen und
versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu besprechen.
Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze zu sehr
erfolgversprechenden neuen Programmen, die der Wiederherstellung der
Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und Kind dienen sollen. Aus
juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze erwähnt werden, die sich
mit der Handhabung solcher Fälle durch die Gerichte (Richterin
Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.) befassen. Vgl. dazu
auch unsere Meldung vom 28.12.2009
(unten). AFCC ist mit der Hofstra University (New York)
Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit
stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in diesem Heft vertreten).
09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären Buches "Divorce Poison" von
Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch
schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online
Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten
zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich
primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /Scheidung
betroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders empfohlen
werden, vgl. unsere Rezension "Scheidungsgift"
der Erstauflage von 2001. Gegenüber dieser Auflage wurde es
erweitert um eigene Kapitel, die sich speziell mit der
Wiederherstellung der Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen,
darunter eines zu inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neu
entwickeltes und schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und
begleiteten Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und
einem Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des
Autors. ( Wir wissen zwar u.a. von einer tschechischen
Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher
noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,
wie auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene
Bücher zeigen.)
06.01.2010:
Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der Staatskanzlei
von Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir sicher sind,
dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft, sondern von
großem Interesse ist und auch glauben, dass die Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt
und Unterstützung der beschriebenen Initiativen unabhängig von
jeder parteipolitischen Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei
um :
1. Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention
2. Antrag von Rheinland-Pfalz im
Bundesrat (Nov. 2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage —
gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von
Kinder- und Jugendeinrichtungen".
Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings nicht formatgetreu) in eine Webseite umgewandelt.
28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC)
ist eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit
etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der
Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von
Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver,
Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm
umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte
dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen des
von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental
Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der
Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile.
Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit Vorträgen zum Thema
Parental Alienation and the DSM-V,
eingeleitet von Prof. William Bernet, Vanderbilt University, Nashville,
TN. Er leitet derzeit eine inzwischen auf über 60 Mitglieder angewachsene
internationale Arbeitsgruppe, mit dem Ziel Parental Alienation
in die anstehenden Neufassungen des Diagnostic and Statistical
Manual (DSM) der American Psychiatric Association und der
International Classification of Diseases (ICD) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind Standardwerke
mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen Störungen bzw.
aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur Klassifizierung und
auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen dienen. Obwohl das
vielfach immer noch wiederholte Argument, dass Eltern-Kind-Entfremdung
nicht existiere, weil es auch nicht in DSM enthalten ist, völlig absurd
ist, würde seine Aufnahme in diese Standardwerke nicht nur sinnlose
Kontroversen beenden, sondern zu mehr empirischer Forschung anregen und
die Arbeit von Therapeuten und psychologischen Gutachtern erleichtern.
Entsprechende Vorschläge, mit einer sehr umfangreichen
Dokumentation aus weit über 600 wissenschaftlichen
Veröffentlichungen, wurden Nov. 2009 bei beiden Organisationen
eingereicht und werden jetzt von den dafür eingesetzen Fachkommittees
geprüft. Veröffentlichungen zu diesem Projekt werden im Frühjahr 2010
erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf breiter
wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis ernsthaft
beschäftigt, statt, von
wenigen "Einzelkämpfern" abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte
Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein
"auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi als
Standardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile
deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich
vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht
nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe
richteten.
27.12.2009:
Seit 1.3.2005 ist die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des
Rates der Europäischen Union über die Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in
Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa
Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager
Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte
internationaler Kindesentführung (HKÜ), innerhalb der
Europäischen Union bei internationaler Kindesentführung
für eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen
Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über anhängige
Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien wird
leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung unter
Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren zumindest
erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der Europäischen Union
für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und schafft mit der
Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Zugang zu
internationaler Gerichtsbarkeit, zusätzlich zu der Möglichkeit von
Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja gerade in Fragen des
Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung, dass sie rein
praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen kann.
Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende
Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel
IIa Abkommens und ist deshalb auch sehr ausführlich in der
Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung des EuGH enthält die Leitsätze:
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind
befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem
Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats,
das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den
anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit
anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber
verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem
Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.
Das Urteil vom 23.12.2009
und die Schlussanträge vom 9.12.2009 sind derzeit auf den
Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aber
u.a. in Englisch bzw. Französisch. Zu beachten ist dabei, dass es
sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) eines slowenischen Gerichtes
betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischen
Entscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines
betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.
16.12.2009: Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss - 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche
Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der
Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig
beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den
Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem
Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der
Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten
Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit
ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender
Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der
betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und
Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem
Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen
könnten. ...
...
Eine im März 2009 begonnene
wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die
tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“,
betonten die Ausschussmitglieder.
Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend
erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr
ausführlichen
parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von Staaten mit so
langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und Frankreich
längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können. Darauf haben
wir damals auch in unserer Stellungnahme für das
Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch viel
weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber
dennoch nichts
in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch davon aus, dass
sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung sehr ähnlich verhalten wie
in anderen
Staaten auch, die schon längst die entsprechenden Schlussfolgerungen
daraus gezogen haben, und das auch ohne ein vorheriges sehr deutliches
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange
kann man diese Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?
14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte Schauspieler Mathieu Carrière sich
vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu
zahlen. Statt dessen ging er in
einer spektakulären Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit
seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren
lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin hatte ihn
seine frühere Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht
hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. Um ein (etwa acht Jahre
altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich auch in einer Klage
gegen Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz
zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als
Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines
Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf weisen
wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene
Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der gerichtlichen Entscheidung
vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf der Webseite http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/ zu finden.
9.12.2009: MARKUS LANZ, ZDF morgen 10.12. 2009, 23:30 - 00:35 Uhr, u.a. Mehr Rechte für unverheiratete Väter.
4.12.2009:
Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen und
Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu
finden. Hier eine kleine online Auswahl:
Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein Kommentar von Helmut Kerscher
Mehr Rechte für ledige Väter:
Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin
will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.
Reform des Kindschaftsrechts geplant:
Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto: ddp)
Das Straßburger "Vatertags-Urteil"
ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schluss
mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller
ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich
überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den
deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher
Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im
Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr
Frankfurter Allgemeine: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter. Von Reinhard Müller. 4 Weitere Kommentare.
Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht.
Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache
bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
* Sorgerecht für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
* Kindeswohl Bei Streit kein Sorgerecht
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick.
3.12.2009: Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg:
Pressemitteilung des Kanzlers
Kammerurteil
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen
Menschenrechtskonvention
Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des
deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt - und widerspricht
auch ganz klar der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im
Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte.
Der Gerichtshof weist in einem Vergleich europäischer Rechtssysteme
darauf hin, dass die Mehrheit der Staaten die Beteiligung
nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge vorsieht, entweder
unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls, wogegen nach
noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein absolutes
Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei Gründe angeben müssen. Wir
hatten in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme
vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf
die nach sorgfältigen und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen
erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei
in Großbritannien ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung,
die über die deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer
gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, sich nicht
bewährt hatte. Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor
kurzem gemäß dem damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts
endlich in Gang gekommen ist, hätte sich also wenigstens unser Meinung
nach schon damals erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten
dazugekommen, die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als
Regelfall vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung
selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen
läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt. Wie
schnell das geht wird allerdings vermutlich weiter vom
öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst
viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls
ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß
Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die
Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines
Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an
die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall
berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine
schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder
ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner
Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch
endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der
Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird.
Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der
Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien
erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer
nicht beantragen werden.
Aus der Presserklärung:
Der Gerichtshof
stellte fest, dass der Beschwerdeführer
mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des
gemeinsamen
Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes
gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als
verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine
Diskriminierung
im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass
§ 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden
hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll
gewährleisten,
dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als
gesetzlicher
Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über
Sorgerechtsfragen
zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten
demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm
der Gerichtshof zur Kenntnis, dass
es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes
die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel
an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden.
Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht
anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein
Kind kümmert.
Der Gerichtshof
teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts
nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter
grundsätzlich
dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der
elterlichen
Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht
das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung
in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder
waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der
Gerichtshof
sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden
Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der
generelle Ausschluss einer gerichtlichen
Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den
verfolgten
Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht
verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer
Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung
mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt
äußerte eine abweichende Meinung,
die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof
vertrat außerdem einstimmig, dass
die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende
gerechte
Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt
nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung
ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend.
Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung
(http://www.echr.coe.int).
2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle
Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien, u.a.
die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38:
Weil sie den Wunsch des Vaters torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht.
Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa, obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
Mit ihrer
ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für
Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil
diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater
verhindert habe.
Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster
Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer
Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........
In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch
vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings
leider meist erst nach langen Verfahren, weit länger als die 2 Jahre
die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen sind,
unberechtigten Missbrauchsvorwürfen etc. etc. Ungewöhnlich ist
auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber auch ohne Aktenzeichen. Demnach
besonders interessant die Passagen (in der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es, dass beim Vater keinerlei
Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge
vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung
des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage,
das Bedürfnis ihres Sohnes
nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen
Probleme“ – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da
im Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des
gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es
das Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch
nicht entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies
sei nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von
der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.
Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir
schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel
bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu
unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen, einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle
psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark
entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern
sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer U.S.
Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.
Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:
Merkur-online.de:
Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner
Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10)
entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht
wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter
wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die
Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das
Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu
bewegen. Vergeblich....
Abendzeitung:
Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht,
weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht
das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die
Mutter ist fassungslos. ....
1.12. 2009:
Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest Europas und der
Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Strasbourg wird am Donnerstag den 3.Dezember seine Entscheidung im Falle
Zaunegger
v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a
German national
who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having
been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike
divorced
fathers and mothers, German law does not provide him with the
opportunity
to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially
relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction
with Article 8 (right to respect for private and family life).
Kommentar dazu von Heribert Prantl auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter
von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember;
und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster
Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht.
Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter
waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........
17.11.2009: Die Zeichnungsfrist für die öffentliche Petition an den
Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht
der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung
läuft morgen ab!.
12.11.2009:
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
(VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15 Seiten) an:
Das neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des neuen familienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst
gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung /Scheidung, einsetzen, damit auch
für eine tatsächlich mögliche Ausübung (Durchsetzung) des
Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes
gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften
Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg,
sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte
alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse
gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen
und insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher
häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln würden. Selbstverständlich ist auch
von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!),
Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang
unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig
möglichen Alternativen sein können.
08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich
hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen
Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
"W5
investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS):
W5: Poisoned Minds, part one
There
is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking up
there is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a
proxy war that can produce poisoned minds.
W5: Poisoned Minds, part two
Family
courts and social workers are grappling with how to make
divorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal
system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.
aufmerksam gemacht. Im Film beschreibt unter anderem Pamela
Richardson ihren extrem tragischen Fall, in dem das durch den Vater
entfremdete Kind sich schließlich mit 16 von einer Brücke in den Tod
stürzte. (Sie hat darüber ein Buch geschrieben). Aber es wird auch über
einen sehr positiven Fall berichtet, in dem die geschiedenen Eltern
nach einer Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von
Vorwürfen, einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum
Wohle ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die
(allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit
war. Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für
Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie
Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten
Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege",
1998.
Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur
"Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten
Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu
gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen
ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu
empfehlen!.
03.11.2009: Als Reaktion auf den Artikel im U.S. News & World
Report erschien folgender Aufsatz:
Group of 50 Mental
Health Experts Pushing to Add Parental Alienation to DSM
November 2nd, 2009 by Glenn Sacks, MA, Executive Director
Now
23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently
that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t
accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve
missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an
effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders,
the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According
to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage,
stimulate more systematic research, lend credence to a charge of
parental alienation in court, and raise the odds that children would
get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS
Inclusion in DSM
October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten.
Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in
Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.
30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr.
1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag:
Parental
Alienation: A Mental Diagnosis?
Some experts say the extreme hatred
some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.
By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009
From an early age, Anne
was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom
warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite
her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she
would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he
was crazy, that at any moment he could just pop and do something
violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name
be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some
mental-health experts now label "parental alienation," her view of him
became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie
during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told
the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she says.
"But I was convinced that he would [be]." After her mother won custody,
Anne all but severed contact with her father for years.
If a growing faction of
the mental-health community has its way, Anne's experience will one day
soon be an actual diagnosis. ..mehr
29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen
ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar ,,Familien
brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!"
aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der
Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden
hat.
07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition an den
Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht
der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung
aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein
weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder
Unterschriftenaktion im Internet zu einem gemeinsamen Sorgerecht
für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die
laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit
seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht,
haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das
Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell
der "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das
belgische ,,hébergement
égalitaire" von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso"
ebenfalls aus 2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im
Sinne der Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder
sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In
Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die
Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch
unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das
Kind
mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht nur
sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern auch
ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu
zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer
exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes.
Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04
des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007
entgegen der z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten üblichen
Kostenaufteilung je nach relativer Verweildauer des Kindes und
relativem Einkommen der Eltern (Siehe unsere Modellrechnung vom 1.3.2007)
erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so
soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
2003 jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser
Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen
Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können,
als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten,
weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998
wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.
30.9.2009: Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung
von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation
Der Film erzählt
die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig
getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder
gegenüberstanden.
Nach Jahren der
Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde
geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß
sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindung
an die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert,
viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb
"ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und
wo er wohnt."----Mehr
[Anmerkung: Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen
sie ebenfalls getrennt wurden?]
28.09.2009: Wir haben folgende Information zu einer neuen
Webseite bekommen:
Pressemitteilung zum Launch der Website
Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende
Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den
Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten
alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem
Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits
Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die
Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben
ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von
O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im
Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten
niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk
Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in
Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der
gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einer
Plattform ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und
Väter austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird
Foren und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News
zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung, Erziehung,
Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de
Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von
Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend
männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die
Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu
vertreten oder gar ,,Alleinerziehen
als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive
Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita
Heiliger, 1993) oder ,,Einelternfamilien"
als ,,zukunftsweisende
Lebensform" (VAMV
Pressemitteilung
vom 24.1.2007) darstellen.
Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass
Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und
eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden
Umständen die einzig mögliche Alternative sein kann.
Für diejenigen, die die reale Situation des Alleinerziehens nicht aus
eigener Anschauung kennen bieten die Interviews im e-book bereits einen
guten Einblick. Wir wünschen diesem Projekt viel Erfolg!
22.09.2009:
Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS 22.09.2009 22:15,
ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr Nachtprogramm, VPS
23.09.2009 02:00): 37 Grad
Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in
der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die
Aufarbeitung scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter.
Das Thema Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer
leiden die Kinder und ihre Familien darunter, die zurzeit des
SED-Regimes willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter
verweigern den Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]
18.9.2009:
Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per Einstweiliger
Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas Wolfsperger, DER
ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht dazu am 20.September
um 20 Uhr im Kino
Casablanca
in Dresden Gelegenheit. Der Regisseur wird anwesend sein und zu
einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos
zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer
Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen
Kindschaftsrechts die der freiwilligen
Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft
getretenen FGG-Reformgesetz
aktualisieren.
Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen betrifft, auf die
wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen hatten, ist dies
jetzt geschehen: 
Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen
des FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen
dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten
Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf
einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h.
sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der
einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die
Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch
beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das
Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann
nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr
kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von
Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem Thema
gewidmet ist)
13.09.2009:
Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten Urteile
gegen Deutschland betreffen wieder die überlange Verfahrendauer in
Umgangsverfahren, bei denen der Weisheit letzter Schluss dann immer
noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist
(,,Kind muss zu Ruhe kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf
dieses "Wundermittel" ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine
besonders beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist,
weil sonst sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind
und ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz
zerstört würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch
den Ausgang des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zu
hoffen, dass das FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese
Problematik beachtet wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet.
Es ist seit dem 1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.
12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h, ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder
leiden oft ein Leben lang.
Eine Scheidung ist ein
einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat
Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die
längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der
Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen
Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum,
http://www.scheidungskinder.de,
das z. T. sehr bewegende
Einblicke in die Seelen betroffener Jugendlicher gewährt, etc. Die
Sendung ist aus der ZDF Mediathek abrufbar.
10.09.2009: Wir haben jetzt auch eine deutsche
Übersetzung (mit weiteren Literaturhinweisen) der Rezension von A
Family's Heartbreak [wörtlich:
Herz zerbrechender Schmerz einer Familie] A Parent's Introduction to
Parental Alienation [Eine Einführung in Eltern- Kind-Entfremdung durch
einen betroffenen Elternteil] von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies.
04.09.2009: Buchrezension:
Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak.
A Parent's Introduction to Parental Alienation
von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche
Rezension zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im
Original erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine
deutsche Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet
sich dadurch aus, dass der Autor als betroffener Vater seine
Leidensgesschichte auf die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen
Aspekte beschränkt, diese aber präzise an Hand von
Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern in dieser Situation zu
empfehlen sind) darstellt, und vor allem dadurch, dass er an jeder
Stelle dazu
Fragen stellt, wie sie sich allen von Entfremdung betroffenen Eltern
immer wieder aufdrängen werden (oder sollten) und diese Fragen dann
direkt
von mit Eltern-Kind-Entfremfung (PAS) sehr
erfahrenen Fachleuten beantwortet werden.
01.09.2009: Das Gesetz
zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom
17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61,
ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009
in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder
heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden)
unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des
Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer
Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen
Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der
wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten,
haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation,
berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen
Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament
(Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.
07.08.2009: Wir haben folgendeAnfrage erhalten, die wir gerne weiter
geben:
Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für das
Wochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer
Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie
angenommen) der leibliche Vater ihres
Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre,
sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen
zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich
verspreche dem Vater, dass
ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in
meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich
gegenlesen lassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten,
einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen
mich über Email: okrohd@gmail.com.
30.7.2009: Kindesentziehung:
Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale Entführungen,
bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins
Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von betroffenen
Eltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer vergangenen
Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe
entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können,
sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die
notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen
ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und
Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller
involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien
verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit
allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem
hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste
Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens
für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale
Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland
durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch
des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland,
wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009)
haben, leider, im Gegensatz auch zu Nachbarstaaten wie
Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab
September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung" für
"eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des
automatischen Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes.
Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog.
"Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der
zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der
parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche
Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu
Kindesentführungen aus dem Ausland (in das frühere
"Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich
verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch
ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich
ändert.
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher Literatur
über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst
derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an die
komplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach
aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon bis
zu über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen,
"Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten
heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten
Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhalt
möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens hinreichend
genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend möglich versuchen
wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem Download oder
zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet natürlich auch eine
Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis, eine Einschränkung,
die aber bei unseren Lesern, wenn auch unterschiedlich, ebenfalls
vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und weil wir größere
Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen Literatur vorgenommen
haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen aufgeteilt, was ja
zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen Staaten deutlicher
macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf wichtige Arbeiten
aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus sprachlichen
Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach
Sprachen/Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental
Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder
gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte
ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen
(und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der
diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen
kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor
Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man
durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest das
Verdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem
unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur
überzeugend zeigt.
Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein
sog. "peer review", d.h. eine
Begutachtung durch Fachkollegen/Fachkolleginnen auf wissenschaftliche
Originalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit.
Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in Deutschland bei
psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden
Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier
Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl.
Begutachtete
Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.)
Die wohl wichtigste professionelle
psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA)
unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und
berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren
Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz
wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im
internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend
Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak,
Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt
Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer
ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen
Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist
das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein
einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit
allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente,
neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist,
Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al.,
La Sindrome da
Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione dei
Figli in Danno dell'altro Genitore
[Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und
Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]?
Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an
"politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch
selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht,
die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der
Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.
Vgl. Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere
allein dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus
verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir
erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für
Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten
Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische
Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“.
Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig
unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch
in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit dem
Thema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende
Zahl von Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer
Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser
Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt
immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar
erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät
geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist
unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren
für die "Kontaktverweigerung
des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist,
sondern die "Kindschaftssache"
dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel
Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt"
werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer,
sowie unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
02.07.2009: Wir erhielten folgenden
Aufruf, den wir gerne weitergeben:
TV Produktion
sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner/Lebensgefährten/sonstigen
Verwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung. Bei Interesse, setzen
Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und
spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf
erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes
Kind nach 13 Jahren in England schließlich aufgefunden wurde,
allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der
jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu
diesem Bericht mit großer Resonanz:
14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37
Grad:
Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden,
entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum
Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach
Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die
Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [
mehr] Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr 
VPS
22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der
Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu
Kindesentführung
und daraus resultierender
Eltern-Kind-Entfremdung,
sowie ein
Forum zu diesen
Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom 23.9.2008
(unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.
Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und
der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF
Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung
"KERNER".
29.6.2009: Uns erreichen immer wieder
verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen Elternteilen die meist
sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere
Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepublik
oder gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die
diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls einschränken,
anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den USA, wo ein
begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug nötig ist (z. B. 50
Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland dagegen
betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der gemeinsamen
Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen Sorgerechts und des
Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches Recht die Kinder
einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme" der Kinder wird
dann nicht etwa nach §235 StGB
[Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern sogar
u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder
automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der
FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche
Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h.
allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung.
Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht
selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit,
weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt
genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der
bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus
Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr
interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher
Begründung:
Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren:
Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der
Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin,
Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009),
Seiten 211-214.
Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang:
Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,
auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des
Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei
einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine
körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht
oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische
Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des
Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen
Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen,
keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es
die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht u.a. zu der empirischen
Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch
das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss
BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html.
Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus
auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht
noch an einen Fall erinnern bei dem nach
7 Jahren noch überhaupt keine Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters
gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung
und Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne
adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer
weiter vertiefende Entfremdung, ist ebenfalls absolut lesenswert,
weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen
Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht
selten die "Kindschaftssache"
durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte
über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.
10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr:
Meine, deine, unsere Kinder.
Experiment Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer
(Erstsendung 26.2.2009).
Viele Ehen
scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner
und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte
zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf
ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.
26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5. RTL, 22h15, STERN TV:
"Du wirst Dein Kind nie wieder sehen"
: Das Drama der
Scheidungsväter.
Etwa
150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer
Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für
die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss
Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern.Douglas Wolfsperger hat
erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das
Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine
Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine
Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter
einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater." stern TV berichtet
darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein
Miteinander gibt.
Der Film kommt ab
11.Juni in die deutschen
Kinos.
11.05.2009: Die Hamburger
Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“plant für das ZDF eine
mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der
Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie
auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn
vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder
„Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die
beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann. Mehr Information und Kontakt.
23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den
im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen
Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft
2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige
Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und
dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang
mit seinem Kind (Artiikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider so oft
der Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch nicht um
einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder eine
Kindesentführung ins Ausland.
Im ersten Fall ,,Elterliche
Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des
gemeinsamens Kindes" (AG
Bensheim, Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter
in der mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf
Aussetzung .des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen
Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie
ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung)
ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als
Staatsanwältin) antreten könnte. Das AG hatte vorläufig
begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches
Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss
des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und insbesonderes
der Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser Beschluss des AG
ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der redaktionelle Hinweis
auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M vom 2.10.2008 - 6 WF 138/08
mit dem der Mutter auf deren Beschwerde hin im Wege der
einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das 3
jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug freimachte
(mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines Kindes aus
seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld) Mit einer
ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt sich RA
Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl.
Was hat den Vorzug?.
Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei
Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss
vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach der
Trennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in ihre
amerikanische Heimat umziehen (wo sie auch bereits wieder
geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland
wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte.
Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat
das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte jedoch, wie
so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung
übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die
besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihr
liegen und der Umzug keineswegs aus Gründen der
Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren
Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch
besser entsprechen würde, wenn se weiterhin mit ihrer Mutter in
Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte,
reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der
Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG
Zweibrücke, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom AG
getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige
Ausweitung durch die Eltern jederzeit müglich ist. Ein
für das Kind A. wichtiger regelmäßiger Umgang mit dem Vater
und ihren Wurzeln hier in Deutschland ist durch die
getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter (unter
Zurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der elterlichen
Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das AG bestätigt.
(Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen zu diesem
Problembereich).
Wir hatten schon am 23.9.2008
ebenfalls wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige
Kindesmitnahme" einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil
im Gegensatz zu anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z.
B. Übernahme der zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechsel
oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, entsprechend der
Gesetzeslage z, B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns
erwähnt), ja sogar von Vorteil bei beabsichtigter
Umgangsvereitelung ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar
(aus formalen Gründen) eine Beschwerde dagegen nicht angenommen aber
denooch sehr deutliche Worte gefunden: - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27. Juni 2008,
veröffentlicht ebenfalls in ZKJ
9, 2008, S. 378-380.
Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts.
Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina
Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht
insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an
uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und
Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender
Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des
insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage
der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche
Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK
unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder
ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch
unseren Bericht vom 29.1.2009 zur
"Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen
Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst
vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010
vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer
Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung von
29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den
einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z.
B. Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres
hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das
Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die
Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der
Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen.
Das FamFG sieht in §135 I lediglich eine kostenfreie Information
darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu
unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle
häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit
Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung"
auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation
durch ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich)
mit einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil
und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren,
wie schon lange in Österreich.
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online
abrufbar):
Kindesentführung ohne Folgen. Der
verzweifelte Kampf einer Mutter. Ein erstaunlicher
Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der verfeindeten
Eltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen Tochter in die
Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für ihre Tochter
zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als einem Jahr noch
immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.
So erstaunlich ist der Fall allerdings leider
nicht. Zunächst zeigte eine frühe
Untersuchung der Royal Canadian Mounted
Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines
Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen
Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch
enttäuschenden Entscheidung.Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen
Aspekte Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ)
dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1.
rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in
den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eine
Sorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt,
nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich.
Deutschland selbst galt jahrelang als
wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter
exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern
entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem
Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und
deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick
auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes
nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem
Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen
Sorgerecht "belohnt" wurden. Anders als im vorliegenden Fall aus
der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des
Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen
Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der
Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in
Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle)
entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England
schon längst der Fall war, jetzt nicht mehr jedes beliebige
Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung
einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger
dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb
der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl.
kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durch
das sog. Brüssel II a Abkommen ab
1.3. 2005 ein.
Nichts wesentliches geändert hat sich bisher
leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie
nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und
sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder
Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht und auch
keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug
nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung:
ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z.
B. in Frankreich, oder den
teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen
eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder
ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B.
Florida Statutes 61.13001 Parental relocation with a child,
hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil.
Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine
Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der
im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme"
des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten
zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder
hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein
der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.
26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier
weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für
verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum,
JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere"
für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt,
recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche
Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen
Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir
Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und
gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich
bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen
Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die
Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor
Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine
E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de.
Lieben Dank!"
22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug
auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS)
wieder durch Urteile erweitert, die
sich nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den
auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten
auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen
gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet
werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich
auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere
Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst zu
vermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige
Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten
bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die
sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar
sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch
ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental
Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren
Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von
Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus
Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada.
Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin
(einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf
solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen
bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht
direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale
Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den
Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die zwar handliche, weil
zusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da
sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas
unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind
diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen
selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die
damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon
ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch
korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es
überhaupt entfremdente Trennungs-/Scheidungskinder gibt, und vor
allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit
Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen
zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille),
aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu
Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.
18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen
der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich
bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle
spielen. Sie können ja durch eigentlich unverständliche deutsche
Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten
(und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom
eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob
dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine
sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten
effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch,
dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des
Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt anteilmässig
nach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den relativen
Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten möglichst
gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern entgegen, mit
der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl fast immer
unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR
161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl.
dazu unsere Berichte vom 31.3.2007
und 1.3.2007, mit einer
Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für
ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige
Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass
Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab
einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht
besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit
Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im
Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum 1.
Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt
(§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon
aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009
dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils
für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes
deutlich Nachdruck verliehen.
.
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama,
das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern (30 min).
Wenn eine Tochter
oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater
abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende
Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer
bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung
zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage
"Mama, das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um
20 Uhr die Diskussion bei 37
Grad plus.
Anmerkung: Entfremdung und
Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache
Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese
Tatsache muss selbstverstandlich auch im Zusammenhang mit Trennung
/ Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht
dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome (PAS)"
abzulenken, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn
man durch ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes
Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch
Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente
"entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das PAS
Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak
(2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig
vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die
das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf
gelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste
Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils
zurückzuführen
8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über
Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen
Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt
aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten,
aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen
Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen
Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis
heute: VfK Buchrezension: Wolfgang
Mayer König, Das zerissene Kind (2009).
4.3.2009: Hamburger Abendblatt: Gericht
enthüllt Hintergründe zum Martyrium Fall Lea-Marie: Schwere
Versäumnisse im Jugendamt. Kind von der Mutter misshandelt - doch
dann verschwand die Notiz mit der Warnung. Das Martyrium der kleinen
Lea-Marie aus Teterow dauert mehr als drei Jahre, von April 2003 bis
Juni 2006. ....
3.3.2009:
Trennungsväter: Weil die Mutter es nicht will. Von
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und
zunehmender Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere
nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter
sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch
rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die
Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des
gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der im
Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger
"Der entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg"
zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der
Film soll im Juni in die Kinos kommen.
Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer
übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich
wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch
gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise
auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche
Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz
nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal
berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr
"natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe
sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht
noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die
bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den
Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist.
Darauf hatten wir sogar schon in unserer
Stellungnahme vor der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum
Nichtehelichenrecht am Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich
hingewiesen. In Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen
Sorgeerklärung schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der
deutschen Regelung mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe
irgendeines Grundes), mit der Möglichkeit der gerichtlichen
Ersetzung ihrer Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle
Details dazu, dass auch eine solche erweiterte Regelung
unzulänglich ist konnten spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001
(Verabschiedung der Reform in 2002) der umfangreichen parlamentarischen
Dokumentation dazu entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur
Reform des französischen Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls
in 2002). Dabei geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme
(von Vätern), sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche
Gleichstellung von Müttern, Vätern und nichtehelichen
Kindern, und das selbst in einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz zwar nur
Mütter, nicht Eltern, ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen
Kindern auch die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische
Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft durch die
Gesetzgebung zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern. Durch die
Duldung der Ausgrenzung eines Elternteils (und nicht selten sogar deren
gerichtlicher Förderung durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss -
,,Kind muss zur Ruhe kommen" ) wird ja gerade besonders häufig
nichtehelichen Kindern das Recht auf beide Eltern vorenthalten.
Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische
Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines
Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder
Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und
Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem
Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen
Literatur, Effi Briest von
Theodor Fontane, sehr
deutlich, auf das Christine Brinck
2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie
Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt"
ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu
erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen)
Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von
Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind. Das muss
hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die
Eltern-Kind-Enfremdung und deren
Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als
eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs/Scheidungkonflikt
sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten
Titeln wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental
Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7;
2/2001, S. 39-42). Das ist nicht einmal originell. Zu
letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von
PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben
mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls
auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise
selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch
Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches
aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es
den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne
des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch
umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt
dokumentiert ist: Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen
Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:
Glenn Sacks, The
Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?
(26.1. 2009). Sehr lesenswert!
29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch
ganz allein als einsame Insel im europäischen
Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame
Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst
über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen
Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte,
bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos,
über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll.
(Vgl. dazu unsere Mitteilungen vom 28.10.2008
und 21.11.2008).
Die Schweiz, die ja bisher
auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber
wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden
Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung,
die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes
macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch
fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage
ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern)
gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch
bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll.
Außerdem soll die Verletzung des
Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei
unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich
schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des Code
Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch
vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte
Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht
nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise
doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern)
auch in Extremfällen kaum gefährdet ist, jedenfalls bisher nicht
durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR
2275/08 gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des
Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt
auf den leiblichen Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht
rechtlich, aber faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ
1/2009, Seiten 34-36.).
Hier nun die offizielle Information des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom
28.1.2009.
Elterliche Sorge
Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches
Worum geht es?
Für die
harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich
mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die
gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des Kindeswohls
für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur
Regel werden.
Was ist
bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des
Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Bericht zum Vorentwurf einer Teilrevision des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des
Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) (216 Kb, pdf)
- Vorentwurf (73 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 28.
Januar 2009
- Medienmitteilungen
Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden (EJPD,
28.01.2009), daraus:
Verletzung
des Besuchsrechts soll strafbar werden
Nach geltendem Recht haben der
Elternteil ohne Sorgerecht sowie das Kind einen Anspruch auf
angemessenen persönlichen Verkehr. In der Praxis verhindert oder
erschwert die obhutsberechtigte Person allerdings häufig die Ausübung
des Besuchsrechts. Sie riskiert praktisch keine Sanktionen, während der
Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht
zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann. Mit einer Ergänzung
der Strafnorm, die das Entziehen von Unmündigen unter Strafe stellt,
soll diese Ungleichhandlung beseitigt werden: In Zukunft soll auch
bestraft werden können, wer einen Elternteil daran hindert, sein
Besuchsrecht auszuüben.
-
siehe auch im Index
Elterliche Sorge
Gesetzgebungsprojekt
Beim sog.
Vernehmlassungsverfahren
fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen
Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu
Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei
swissinfo.ch, einschließlich
Videos (wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und
den Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. :
29. Januar 2009,
Neue Zürcher Zeitung Väter sollen
bei Scheidungen bessergestellt werden.
Bundesrat schickt Vorlage über
gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die
gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und
unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist
in der Vernehmlassung.
Tagesanzeiger: Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.
Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare)
Geschiedene und unverheiratete Eltern
sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den
anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft
werden. .
28.1.2008: Schon wieder Dauerthema
Jugendamt:
Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22/Seite 3,
Verfolgt von einem Verdacht.
Ein Ehepaar
äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen Kleinstadt
– bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie pauschal
unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie sollen die
Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar
erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen
Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt,
bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so
erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht
wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer"
über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in
Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft
scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des
Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts
kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft werden.
Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen
sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst
genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch
besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs
aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen
Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur bei
selbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z. B. Endres, 1996). Eine solche Liste ist uns sogar als
"Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des
Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt.
Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die
fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer Zeit
an die ausgezeichneten Berichte in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch
über einen weiteren, sehr tragischen Fall
einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die
Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom
bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien
erzählte. Das landete schließlich bei einer „Task Force für
effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in
Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den
Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die
Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck
praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das
Gericht ,,...zwar
von einem
„untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen
Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach
Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe.
Ein Gericht
urteilt nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem
konkreten Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern
oder gar ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“,
schreibt das Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr
der Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das
Jugendamt schickt der Familie ein Formblatt, in dem sie sich
verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt
aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen.
Yacob H.verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten
verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."
22.1.2009: Dauerthema Jugendamt:
ARD, Panorama, heute
22.1.2009, 21h45, geplant u.a.:
Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter.
Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der
Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z. B.
Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU
rügt Jugendämter. Brüssel – Der
Petitionsausschuss des Europaparlaments hat die Bundesregierung
aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu
kontrollieren. ....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von
Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien
beschweren, sowie, insbesondere von polnischen Eltern, wegen der
Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu
sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des
Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die
Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch
die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl
diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an
ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen
(SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die
nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach
auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein
sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im
Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber
auch die prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der
Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher
Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der
Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von
"in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische
und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell
ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt,
13.00 - The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin
LIBICKI (UEN, PL). Ein Bericht mit dem Titel
„Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen
der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und
insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ liegt als
Arbeitsdokument (PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des
Europäischen Parlaments vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht
unter anderem auf Forderungen der Jugendämter ein,
bei einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen.
Diese "fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen
Erfahrung binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen
müsste, dass die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem
Kind ein intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn
alle der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher
geradezu entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in
erster Linie dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach
Entfremdung dienen soll.
Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder
aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche
Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft,
warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um
Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des
"Dritten Reiches" hinwies. Wir
berichteteten.
Von Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter
direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie
reichlich im Internet zu finden sind, wollen wir uns auch in
Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche
Kritik an der heutigen
Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir
auch nicht auf einen Bericht des
Corriere della Sera vom 22.12.2008 über
die Auseinandersetzungen um eine Kindesentführung von München nach
Italien eingegangen und finden es in erster Linie enttäuschend,
aber auch besorgniserregend, dass selbst eine so angesehene und
führende Zeitung in der Schlagzeile dazu vom deutschen Jugendamt als
einer von Himmler gegründeten Einrichtung spricht (La donna separata
rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania vuole
l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva negato
il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.), abgesehen
davon, dass die zu große und nicht genügend kontrollierte
Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch überschätzt wird.
Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a. z. B. Frankfurter
Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008):
Sorgerecht. Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel. Mit
Links zu weiteren Berichten.
20.1. 2009: ZDF, 22h30 -23h, 37 Grad:
Kuckuckskinder. Gut gehütetes
Familiengeheimnis. Mit weiteren Hintergrundberichten. Wdh. am 03.02.2009 01:50 Uhr
9.1.2009: Gut, dass sich die Eltern dagegen schließlich doch
wirksam wehren konnten!. Ansonsten ohne Kommentar:
sz, 30.12.2008:Familie zu
Unrecht beschuldigt. Falscher
Verdacht mit schlimmen Folgen.
Es gibt
nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein
dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer
unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
sz, 8.1,2009:
Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler".
Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines
Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch
Das Urteil, Landgericht München I; Urteil vom 07.01.2009, AZ.: 9 O 20622/06, ist noch
nicht rechtskräftig.
Die Hauner Kinderschutzgruppe. Karl Heinz Brisch.
8.1. 2009: Väterzentrum
Berlin ist Aushängeschild für Deutschland. Pressemitteilung von:
Väterzentrum Berlin. (openPR) - Standortwettbewerb „365 Orte
im Land der Ideen“ zeichnet Väterzentrum Berlin aus