AKTUELLES IM ÜBERBLICK:

 

 
16.2.2010:  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Februar eine Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in seiner Problematik  auch an den gerade geschilderten Fall aus Frankreich erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche Fälle):  Durchsetzung von Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt  gegen einen Elternteil  (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE OF DĄBROWSKA v. POLAND  (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006), nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrect erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind), obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck vorgegangen wurde (14.8.2008).  Am 2.4.2009  wurde dann dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters, nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him from the applicant"), und sie deshalb die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter empfehlen, der auch im Scheidungsurteil zunächst entsprochen wurde. Der Gerichtshof weist, wie schon wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8 auch den Anspruch auf Maßnahmen zur Durchsetzung eines Umgangsrechts beinhaltet, und zwar durch entschlossene und zügige Verfahren, weil sonst der  Ausgang und die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch die Verfahrensdauer praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach gegen Artikel 8 verstoßen.

Am  1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4 Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 - 145 Euro: CASE OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-

12.2.2010: Bei unserem Nachbarn Frankreich (und ähnlich in anderen Staaten auch) kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5 (früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5  (Ordonnance nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22 septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002)  Le fait de refuser indûment de représenter un enfant mineur à la personne qui a le droit de le réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 euros d'amende.

Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute, 12.2.2010, berichtet über so einen Fall,  in dem  2 Monate Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis):
Vendredi 12 Février 2010
THIERACHE (02) Une mère de famille en prison.

Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ; elle avait refusé le droit de visite et d'hébergement de ses deux premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et l'équilibre des enfants passe aussi par la présence du père biologique lorsqu'une décision de justice est en sa faveur.  C'est le message qu'a voulu faire passer le tribunal correctionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon vermitteln will.] Un jugement qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leurs enfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer leur rôle de parent..

Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre in einer nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der  2 Kinder hervorgingen (2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann und heiratete ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate alt ist. Sie bekam das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren Vater bekam ein  Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung die Mutter und ihr Ehemann jedoch systematisch  verhinderten.  Der Vater brachte Beschwerden ein, die  zu 2 Verurteilungen führten, das 2te Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt durch das Beschwerdegericht,  cour d'appel d'Amiens, am  13.  Mai, 2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte ignoriert und wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu militari, vor das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise gleich in das Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner, die sie aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten das Gericht und den Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt.  Letzterer hatte ihr vorgeworfen, den beiden älteren  Kindern psychologischen Schaden zuzufügen und  4 Monate Gefängnis unbedingt + 6 Monate aus der früheren Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung gefordert.
Kommentar: Das Urteil mag hart erscheinen, auch wenn es vermutlich wegen des noch sehr jungen dritten Kindes deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts und dem Strafrahmen blieb. Aus anderen Staaten und aus anderen Fällen ist bekannt, worauf z. B. Richard Gardner hinwies, dass oft auch wenige Tage Gefängnis oder andere deutliche Maßnahmen ausreichen, um eine Umkehr zu bewirken.  Der wesentliche Punkt ist, solchen Eltern sehr deutlich zu machen, dass sie die Rechte des anderen Elternteils -und des Kindes- und entsprechende gerichtliche Anordnungen nicht einfach ignorieren können ( wie das bei uns oft über viele Jahre geschieht, besonders, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um nichteheliche Kinder handelt, wo derzeit auch nicht mit einem Sorgerechtsentzug gedroht wird oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am besten erfolgt dies durch präventive Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch entschlossenes, möglichst frühzeitiges Eingreifen.
Nachtrag 16.2.2010: Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater der Kinder die elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der Mutter übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu verhindern. Die Kinder sind nicht auffindbar.  Bericht vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA.
Kommentar: Kindesentzug (Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich, anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article 227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9).  Diese Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht entzogen worden war ( Article 227-10).  Die Strafen verfünfachen sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt, durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß  6  Monate / 7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc.
Neueste Entwicklung, Dienstag 16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es in einem halbstündigen Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur Herausgabe der Kinder zu bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama,  bereits bei ihrem Vater. Der Vater sagte, dass er  sich dem Wunsch des Lebensgefährten nach Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen werde. (Bericht, der am 17.2  im Le Courrier picard erscheinen wird.).

10.2.2010: Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010  über das Family Bridges Modell zur  Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung:
DIVORCE: Tough love from Texas von ARA WALTON/TORONTO STAR.
Psychologist Richard Warshak offers intensive and controversial programs to help children who have suffered parental alienation during divorce. “Love your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und Veranstaltungen zu PAS.
Richard Warshak ist einer der führenden Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes Programm "Family Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter Fachleuten anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehoren, wie der Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die  ein möglichst breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten zwischen Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog. "Alienated Child " Modell von Kelly & Johnston, 2001) und entsprechend eine systemische Therapie unter Einbeziehung aller Familienmitglieder bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei Kooperatiuonsunwilligkeit  und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen des entfremdenden Elternteils sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem nachfolgend erwähnten Sonderheft von Family Court Review 48 (1), 2010.  Das primär auf Unterrichtung in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende Program Family Bridges ist auch in der gerade erschienenen, erweiterten  Neuauflage seines Buches "Divorce Poison" beschrieben. In Deutschland freilich müsste noch ein sehr langer Weg zurückgelegt werden, bevor solche Programme zum Einsatz kommen könnten, schon weil es an klaren richterlichen Anordnungen und deren Durchsetzung fehlt, die dafür unbedingt nötig sind.

17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete Scheidungskinder?" abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe, ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift erschienen, das sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada).
Inhaltsverzeichnis und Kurzzusammenfassungen sind online frei einsehbar.  Die Artikel selbst oder das gesamte Heft sind kostenpflichtig erhältlich. Wir werden Kurzbeschreibungen in unsere PAS Bibliographie aufnehmen und versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu besprechen. Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze zu sehr erfolgversprechenden neuen Programmen, die der Wiederherstellung der Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und Kind dienen sollen. Aus juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze erwähnt werden, die sich mit der Handhabung solcher Fälle durch die Gerichte (Richterin Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.) befassen. Vgl. dazu auch unsere Meldung vom 28.12.2009 (unten).  AFCC ist mit der Hofstra University (New York) Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in diesem Heft vertreten).  

09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären Buches "Divorce Poison" von Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /Scheidung betroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders empfohlen werden, vgl. unsere Rezension "Scheidungsgift" der Erstauflage von 2001.  Gegenüber dieser Auflage wurde es erweitert um eigene Kapitel, die sich speziell mit der Wiederherstellung der Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen, darunter eines zu inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neu entwickeltes und schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und begleiteten Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und einem Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des Autors. ( Wir wissen zwar  u.a. von einer tschechischen Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde, wie auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene Bücher zeigen.)

06.01.2010: Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir sicher sind, dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft, sondern von großem Interesse ist und auch glauben, dass die Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt und Unterstützung der beschriebenen Initiativen unabhängig von jeder parteipolitischen Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei um :

1. Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention

 2. Antrag von Rheinland-Pfalz im Bundesrat (Nov.  2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage — gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen". 

Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings nicht formatgetreu) in eine Webseite umgewandelt.

28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC) ist eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver, Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen des von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile. Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit Vorträgen zum Thema Parental Alienation and the DSM-V, eingeleitet von Prof. William Bernet, Vanderbilt University, Nashville, TN. Er leitet derzeit eine inzwischen auf über 60 Mitglieder angewachsene internationale Arbeitsgruppe, mit dem Ziel Parental Alienation in die anstehenden Neufassungen des Diagnostic and Statistical Manual  (DSM) der American Psychiatric Association und der International Classification of Diseases (ICD) der  Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind Standardwerke mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen Störungen bzw. aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur Klassifizierung und auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen dienen. Obwohl das vielfach immer noch wiederholte Argument, dass Eltern-Kind-Entfremdung nicht existiere, weil es auch nicht in DSM enthalten ist, völlig absurd ist, würde seine Aufnahme in diese Standardwerke nicht nur sinnlose Kontroversen beenden, sondern zu mehr empirischer Forschung anregen und die Arbeit von Therapeuten und psychologischen Gutachtern erleichtern. Entsprechende Vorschläge,  mit einer sehr umfangreichen Dokumentation aus weit über 600 wissenschaftlichen Veröffentlichungen,  wurden Nov. 2009 bei beiden Organisationen eingereicht und werden jetzt von den dafür eingesetzen Fachkommittees geprüft. Veröffentlichungen zu diesem Projekt werden im Frühjahr 2010 erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf breiter wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis ernsthaft beschäftigt, statt,  von wenigen "Einzelkämpfern" abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein "auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi als Standardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe richteten.    


27.12.2009: Seit 1.3.2005 ist  die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates der Europäischen Union  über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte internationaler  Kindesentführung  (HKÜ),  innerhalb der Europäischen Union bei internationaler Kindesentführung für eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über anhängige Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien wird leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung unter Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren zumindest erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der Europäischen Union für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und schafft mit der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Zugang zu internationaler Gerichtsbarkeit,  zusätzlich zu der Möglichkeit von Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja gerade in Fragen des Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung, dass sie rein praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen kann.  Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel IIa Abkommens  und ist deshalb auch sehr ausführlich in der Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung des EuGH enthält die Leitsätze:

Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.

Das Urteil vom 23.12.2009 und die Schlussanträge vom  9.12.2009 sind derzeit auf den Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aber u.a. in Englisch bzw. Französisch.  Zu beachten ist dabei, dass es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) eines slowenischen Gerichtes betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischen Entscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.

 
16.12.2009:  Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss - 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten. ...
...
Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.

Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr ausführlichen parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von Staaten mit so langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und Frankreich längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können. Darauf haben wir damals auch in unserer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch  viel weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber dennoch nichts in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch davon aus, dass sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung sehr ähnlich verhalten wie in anderen Staaten auch, die schon längst die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen haben, und das auch ohne ein vorheriges sehr deutliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange kann man diese Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?

14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte Schauspieler Mathieu Carrière sich vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Statt dessen ging er in einer spektakulären Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin hatte ihn seine frühere Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. Um ein (etwa acht Jahre altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich auch in einer Klage gegen  Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf weisen wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der gerichtlichen Entscheidung vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf der Webseite  http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/ zu finden.

9.12.2009: MARKUS LANZ, ZDF morgen 10.12. 2009,  23:30 - 00:35 Uhr, u.a. Mehr Rechte für unverheiratete Väter.

4.12.2009: Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen und Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu finden. Hier eine kleine online Auswahl:
Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein Kommentar von Helmut Kerscher
Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.
Reform des Kindschaftsrechts geplant: Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto: ddp)
Das Straßburger "Vatertags-Urteil" ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schluss mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr


Frankfurter Allgemeine: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter.  Von Reinhard Müller.  4 Weitere Kommentare.

Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht. Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
    * Sorgerecht für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
    * Kindeswohl Bei Streit kein Sorgerecht

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick.

3.12.2009: Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg:

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil
 
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des  Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention


Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt -  und widerspricht auch ganz klar der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Der Gerichtshof weist in einem Vergleich europäischer Rechtssysteme darauf hin, dass die Mehrheit der Staaten die Beteiligung nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge vorsieht, entweder unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls, wogegen nach noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein absolutes Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei Gründe angeben müssen. Wir hatten in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf die nach sorgfältigen und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei in Großbritannien ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung, die über die deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, sich nicht bewährt hatte. Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor kurzem gemäß dem damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts endlich in Gang gekommen ist, hätte sich also wenigstens unser Meinung nach schon damals erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten dazugekommen, die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als Regelfall vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt.  Wie  schnell  das geht wird allerdings vermutlich weiter vom öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

Aus der Presserklärung:

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte. 

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag. 

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).



2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien, u.a. die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38:
Weil sie den Wunsch des Vaters torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht.
Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa, obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
Mit ihrer ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater verhindert habe. Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........

In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings leider meist erst  nach langen Verfahren, weit länger als die 2 Jahre die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen sind, unberechtigten Missbrauchsvorwürfen  etc. etc. Ungewöhnlich ist auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber auch ohne Aktenzeichen. Demnach besonders interessant die Passagen (in der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es, dass beim Vater keinerlei Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage, das Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen Probleme“  – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da im Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es das Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch nicht entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies sei nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.

Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen, einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.  
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer U.S. Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.

Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:

Merkur-online.de: Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich....

Abendzeitung: Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht, weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die Mutter ist fassungslos. ....

1.12. 2009: Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest Europas und der Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wird am  Donnerstag den 3.Dezember seine Entscheidung im Falle 

Zaunegger v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a German national who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike divorced fathers and mothers, German law does not provide him with the opportunity to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction with Article 8 (right to respect for private and family life).

Kommentar dazu von Heribert Prantl  auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember; und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........

17.11.2009: Die Zeichnungsfrist für die öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung läuft morgen ab!.

12.11.2009: Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. (VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15 Seiten) an:
Das neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des neuen familienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung /Scheidung, einsetzen, damit auch für eine tatsächlich mögliche Ausübung (Durchsetzung) des Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg, sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen und insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln würden. Selbstverständlich ist auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig möglichen Alternativen sein können.

08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
 "W5 investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS):
W5: Poisoned Minds, part one
There is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking up there is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a proxy war that can produce poisoned minds.

W5: Poisoned Minds, part two
Family courts and social workers are grappling with how to make divorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.

aufmerksam gemacht. Im Film beschreibt unter anderem Pamela Richardson ihren extrem tragischen Fall, in dem das durch den Vater entfremdete Kind sich schließlich mit 16 von einer Brücke in den Tod stürzte. (Sie hat darüber ein Buch geschrieben). Aber es wird auch über einen sehr positiven Fall berichtet, in dem die geschiedenen Eltern nach einer Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von Vorwürfen, einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum Wohle ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die (allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit war.  Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege", 1998. Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur "Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu empfehlen!.

03.11.2009:  Als Reaktion auf den Artikel im U.S. News & World Report erschien folgender Aufsatz:
Group of 50 Mental Health Experts Pushing to Add Parental Alienation to DSM November 2nd, 2009 by Glenn Sacks, MA, Executive Director

Now 23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage, stimulate more systematic research, lend credence to a charge of parental alienation in court, and raise the odds that children would get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS Inclusion in DSM
October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.

Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten. Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.

30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr. 1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag:
Parental Alienation: A Mental Diagnosis?
Some experts say the extreme hatred some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.

By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009

   From an early age, Anne was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he was crazy, that at any moment he could just pop and do something violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some mental-health experts now label "parental alienation," her view of him became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she says. "But I was convinced that he would [be]." After her mother won custody, Anne all but severed contact with her father for years.
   If a growing faction of the mental-health community has its way, Anne's experience will one day soon be an actual diagnosis.   ..mehr

29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar  ,,Familien brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!" aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden hat.

07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder Unterschriftenaktion im Internet  zu einem gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
   Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht, haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell der  "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das  belgische ,,hébergement égalitaire" von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso" ebenfalls aus 2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im Sinne der Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das Kind mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht nur sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern auch ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes. Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007 entgegen der z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten üblichen Kostenaufteilung je nach relativer Verweildauer des Kindes und relativem Einkommen der Eltern (Siehe unsere Modellrechnung vom 1.3.2007) erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003  jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können, als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten, weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998 wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.

30.9.2009:  Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation
Der Film erzählt die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder gegenüberstanden.
Nach Jahren der Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindung an die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und wo er wohnt."----Mehr
[Anmerkung: Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen sie ebenfalls getrennt wurden?]

28.09.2009:  Wir haben folgende  Information zu einer neuen Webseite bekommen:
 Pressemitteilung zum Launch der Website Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
  Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
   In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
  Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einer Plattform ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und Väter austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird Foren und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung, Erziehung, Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de

Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu vertreten oder gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder  ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) darstellen. Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig mögliche Alternative sein kann. Für diejenigen, die die reale Situation des Alleinerziehens nicht aus eigener Anschauung kennen bieten die Interviews im e-book bereits einen guten Einblick. Wir wünschen diesem Projekt viel Erfolg!


22.09.2009: Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS 22.09.2009 22:15, ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr Nachtprogramm, VPS 23.09.2009 02:00): 37 Grad
Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die Aufarbeitung scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter.  Das Thema Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer leiden die Kinder und ihre Familien darunter, die zurzeit des SED-Regimes willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter verweigern den Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]

18.9.2009: Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per Einstweiliger Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas Wolfsperger, DER ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht dazu am 20.September um 20 Uhr im Kino Casablanca in Dresden Gelegenheit.  Der Regisseur wird anwesend sein und zu einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
 
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Kindschaftsrechts die der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft  getretenen FGG-Reformgesetz aktualisieren. Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen betrifft, auf die wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen hatten, ist dies jetzt geschehen: Logo
 Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen des  FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h. sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem Thema gewidmet ist)

13.09.2009: Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten Urteile gegen Deutschland betreffen wieder die überlange Verfahrendauer in Umgangsverfahren, bei denen der Weisheit letzter Schluss dann immer noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist (,,Kind muss zu Ruhe kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf dieses "Wundermittel" ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine besonders beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist, weil sonst sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind und ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz zerstört würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch den Ausgang des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zu hoffen, dass das FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese Problematik beachtet wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet. Es ist seit dem 1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.

12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h,   ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder leiden oft ein Leben lang.
Eine Scheidung ist ein einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum, http://www.scheidungskinder.de, das z. T. sehr bewegende Einblicke in die Seelen betroffener Jugendlicher gewährt, etc. Die Sendung ist aus der ZDF Mediathek abrufbar.

10.09.2009: Wir haben jetzt auch eine deutsche Übersetzung (mit weiteren Literaturhinweisen) der Rezension von A Family's Heartbreak [wörtlich: Herz zerbrechender Schmerz einer Familie] A Parent's Introduction to Parental Alienation [Eine Einführung in Eltern- Kind-Entfremdung durch einen betroffenen Elternteil] von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies.

04.09.2009: Buchrezension: Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak. A Parent's Introduction to Parental Alienation von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche Rezension zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im Original erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine deutsche Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet sich dadurch aus, dass der Autor als betroffener Vater seine Leidensgesschichte auf die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen Aspekte beschränkt, diese aber präzise an Hand von Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern in dieser Situation zu empfehlen sind) darstellt, und vor allem dadurch, dass er an jeder Stelle dazu Fragen stellt, wie sie sich allen von Entfremdung betroffenen Eltern immer wieder aufdrängen werden (oder sollten) und diese Fragen dann direkt von mit Eltern-Kind-Entfremfung (PAS) sehr erfahrenen Fachleuten beantwortet werden. 
 
01.09.2009: Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom 17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden) unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten, haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation, berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament (Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.

07.08.2009: Wir haben folgendeAnfrage erhalten, die wir gerne weiter geben:
      Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für das Wochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie angenommen) der leibliche Vater ihres Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre, sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich verspreche dem Vater, dass ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich gegenlesen lassen.
     Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten, einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen mich über Email: okrohd@gmail.com.

30.7.2009: Kindesentziehung: Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst. In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale Entführungen, bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von betroffenen Eltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können, sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf. Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale  Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland, wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009) haben, leider, im Gegensatz  auch zu Nachbarstaaten wie Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung" für "eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des automatischen  Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes. Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog. "Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu Kindesentführungen aus dem Ausland  (in das frühere "Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich ändert.
 
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher Literatur über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an die komplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon bis zu über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen, "Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhalt möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens hinreichend genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend möglich versuchen wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem Download oder zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet natürlich auch eine Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis, eine Einschränkung, die aber bei unseren Lesern, wenn auch unterschiedlich, ebenfalls vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und weil wir größere Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen Literatur vorgenommen haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen aufgeteilt, was ja zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen Staaten deutlicher macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf wichtige Arbeiten aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus sprachlichen Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach Sprachen/Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen (und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest das Verdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur überzeugend zeigt.

   Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein sog. "peer review", d.h. eine Begutachtung durch Fachkollegen/Fachkolleginnen auf wissenschaftliche Originalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit. Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in Deutschland bei psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl. Begutachtete Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.) Die wohl wichtigste professionelle psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA) unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak, Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente, neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist, Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al., La Sindrome da Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione dei Figli in Danno dell'altro Genitore  [Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]? Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an "politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht, die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen. Vgl. Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere allein dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“. Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit dem Thema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende Zahl von Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren für die "Kontaktverweigerung des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist, sondern die "Kindschaftssache" dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt" werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile, insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer, sowie  unseren Bericht zum Umgangsausschluss, mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.  

 02.07.2009: Wir erhielten folgenden Aufruf, den wir gerne weitergeben:
TV Produktion sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner/Lebensgefährten/sonstigen Verwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung. Bei Interesse, setzen Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes Kind nach 13 Jahren  in England schließlich aufgefunden wurde, allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu diesem Bericht mit großer Resonanz:

14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad: Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden, entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [ mehr]  Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr Nachtprogramm VPS 22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung, sowie ein  Forum zu diesen Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom  23.9.2008  (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.

Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung "KERNER".

29.6.2009: Uns erreichen immer wieder verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen  Elternteilen die meist sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepublik oder gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls einschränken,  anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den USA,  wo ein begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug nötig ist (z. B. 50 Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland dagegen betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen  Sorgerechts und des Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches Recht die Kinder einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme" der Kinder wird dann nicht etwa nach §235 StGB [Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern sogar u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h. allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung. Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit, weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher Begründung:
Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren: Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009), Seiten 211-214.

Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang: Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,  auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen, keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht  u.a. zu der empirischen Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html. Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht noch an einen Fall erinnern bei dem nach 7 Jahren noch überhaupt keine Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung und Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer weiter vertiefende Entfremdung,  ist ebenfalls absolut lesenswert, weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht selten die "Kindschaftssache" durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.  

10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr:  Meine, deine, unsere Kinder. Experiment Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer (Erstsendung 26.2.2009).
Viele Ehen scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.

26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5.  RTL, 22h15, STERN TV: "Du wirst Dein Kind nie wieder sehen" : Das Drama der Scheidungsväter.
Etwa 150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern.Douglas Wolfsperger hat erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater." stern TV berichtet darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein Miteinander gibt.
Der Film kommt ab 11.Juni in die deutschen Kinos.

11.05.2009: Die Hamburger Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“plant für das ZDF eine mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder „Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann.  Mehr Information und Kontakt.

23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft  2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang mit seinem Kind (Artiikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider so oft der Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch nicht um einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder eine Kindesentführung ins Ausland.
   Im ersten Fall  ,,Elterliche Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des gemeinsamens Kindes"  (AG  Bensheim, Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter in der mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf Aussetzung .des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung) ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als Staatsanwältin) antreten könnte.  Das AG hatte vorläufig begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und insbesonderes der Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser Beschluss des AG ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der redaktionelle Hinweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M  vom 2.10.2008 - 6 WF 138/08  mit dem der Mutter auf deren Beschwerde hin im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das 3 jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug freimachte (mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines Kindes aus seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld)  Mit einer ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt sich RA Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl. Was hat den Vorzug?.
   Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach der Trennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in ihre amerikanische Heimat  umziehen (wo sie auch bereits wieder geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte. Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte  jedoch,  wie so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihr liegen und  der Umzug  keineswegs aus Gründen der Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch besser entsprechen würde, wenn se weiterhin mit ihrer Mutter in Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte, reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG Zweibrücke, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom AG getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige Ausweitung durch die Eltern jederzeit müglich ist.  Ein für das Kind A. wichtiger regelmäßiger  Umgang mit dem Vater und ihren Wurzeln hier in Deutschland  ist durch die getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter (unter Zurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das AG bestätigt. (Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen zu diesem Problembereich).
  Wir hatten schon am 23.9.2008 ebenfalls wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige Kindesmitnahme" einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil im Gegensatz zu anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z. B. Übernahme der zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechsel oder sogar strafrechtliche Konsequenzen,  entsprechend  der Gesetzeslage z, B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns erwähnt), ja  sogar von Vorteil bei beabsichtigter Umgangsvereitelung ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar (aus formalen Gründen) eine Beschwerde dagegen nicht angenommen aber denooch sehr deutliche Worte gefunden:  - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27. Juni 2008, veröffentlicht ebenfalls in  ZKJ 9, 2008, S. 378-380.
 
  Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts. Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch unseren Bericht vom 29.1.2009 zur "Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010 vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung von 29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z. B. Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen. Das FamFG sieht in  §135 I lediglich eine kostenfreie Information darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung" auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation durch ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich) mit einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren, wie schon lange in Österreich.
           
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online abrufbar): Kindesentführung ohne Folgen. Der verzweifelte Kampf einer Mutter.  Ein erstaunlicher Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der verfeindeten Eltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen Tochter in die Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für ihre Tochter zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als einem Jahr noch immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.

So erstaunlich ist der Fall allerdings leider nicht. Zunächst zeigte eine frühe Untersuchung der Royal Canadian Mounted Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch enttäuschenden Entscheidung.Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen Aspekte  Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ) dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1. rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eine Sorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt, nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich.  Deutschland selbst galt jahrelang als wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick  auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen Sorgerecht "belohnt" wurden.  Anders als im vorliegenden Fall aus der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle) entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England schon längst der Fall war,  jetzt nicht mehr jedes beliebige Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl. kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durch das sog. Brüssel II a Abkommen ab 1.3. 2005 ein.

Nichts wesentliches geändert  hat sich bisher leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht  und auch keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z. B. in Frankreich, oder den teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B. Florida Statutes 61.13001  Parental relocation with a child, hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil. Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme" des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.  


26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum, JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere" für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt, recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de. Lieben Dank!"

22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS) wieder durch Urteile erweitert, die sich nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst zu vermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada. Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin (einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die  zwar handliche, weil zusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es überhaupt entfremdente Trennungs-/Scheidungskinder gibt, und vor allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille), aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.  

18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle spielen. Sie können ja durch  eigentlich unverständliche deutsche Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten (und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch, dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt anteilmässig nach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den relativen Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten möglichst gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern entgegen, mit der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl fast immer unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR 161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl. dazu unsere Berichte vom 31.3.2007 und 1.3.2007, mit einer Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009 dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes deutlich Nachdruck verliehen.
 . 
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama, das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern  (30 min).  
Wenn eine Tochter oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage "Mama, das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um 20 Uhr die Diskussion bei 37 Grad plus.
Anmerkung: Entfremdung und Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese Tatsache muss selbstverstandlich auch im Zusammenhang mit Trennung / Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome  (PAS)" abzulenken, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn  man durch ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente "entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das  PAS Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak (2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf gelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils zurückzuführen

    

8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten, aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis heute: VfK Buchrezension: Wolfgang Mayer König, Das zerissene Kind (2009).

4.3.2009:  Hamburger Abendblatt: Gericht enthüllt Hintergründe zum Martyrium Fall Lea-Marie: Schwere Versäumnisse im Jugendamt. Kind von der Mutter misshandelt - doch dann verschwand die Notiz mit der Warnung. Das Martyrium der kleinen Lea-Marie aus Teterow dauert mehr als drei Jahre, von April 2003 bis Juni 2006. ....

3.3.2009: Trennungsväter: Weil die Mutter es nicht will.  Von Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und  zunehmender  Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der  im Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger "Der entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg" zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der Film soll  im Juni in die Kinos kommen. 

Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr "natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist. Darauf hatten wir sogar schon in unserer Stellungnahme vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum Nichtehelichenrecht am Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich hingewiesen. In Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der deutschen Regelung mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe irgendeines Grundes),  mit der Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle Details dazu, dass auch eine solche erweiterte Regelung unzulänglich ist konnten spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001 (Verabschiedung der Reform in 2002) der umfangreichen parlamentarischen Dokumentation dazu entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur Reform des französischen Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls in 2002). Dabei geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme (von Vätern), sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche Gleichstellung von Müttern, Vätern und nichtehelichen Kindern, und das selbst in einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz zwar nur Mütter, nicht Eltern, ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen Kindern auch die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft durch die Gesetzgebung zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern. Durch die Duldung der Ausgrenzung eines Elternteils (und nicht selten sogar deren gerichtlicher Förderung durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss - ,,Kind muss zur Ruhe kommen" ) wird ja gerade besonders häufig nichtehelichen Kindern das Recht auf beide Eltern vorenthalten.

Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen Literatur, Effi Briest von Theodor Fontane, sehr deutlich, auf das Christine Brinck 2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt" ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen) Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind.  Das muss hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die Eltern-Kind-Enfremdung und deren Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs/Scheidungkonflikt sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten Titeln wie ,,Entfremdete Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7; 2/2001, S. 39-42).  Das ist nicht einmal originell.  Zu letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch  Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt dokumentiert ist:  Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen: Glenn Sacks, The Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened? (26.1. 2009). Sehr lesenswert!

29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch ganz allein als einsame Insel im europäischen Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte, bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos, über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll. (Vgl. dazu unsere Mitteilungen vom  28.10.2008 und  21.11.2008).
Die Schweiz, die ja  bisher auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung, die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern) gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll. Außerdem soll die Verletzung des Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des  Code Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern) auch in Extremfällen kaum gefährdet  ist, jedenfalls bisher nicht durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR 2275/08 gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt auf den leiblichen Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht rechtlich, aber faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ 1/2009, Seiten 34-36.).

Hier nun die offizielle Information des  Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 28.1.2009.
Elterliche Sorge

Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches

Worum geht es?
Für die harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des Kindeswohls für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden.
Was ist bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung ( Medienmitteilung).
 Dokumentation
 Vernehmlassungsverfahren
Beim sog. Vernehmlassungsverfahren fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei swissinfo.ch, einschließlich Videos (wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und den Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. : 
29. Januar 2009, Neue Zürcher Zeitung Väter sollen bei Scheidungen bessergestellt werden. 
Bundesrat schickt Vorlage über gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist in der Vernehmlassung.
Tagesanzeiger: Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.  Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare)
Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden. .

28.1.2008: Schon wieder Dauerthema Jugendamt: Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22/Seite 3, Verfolgt von einem Verdacht. Ein Ehepaar äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen Kleinstadt – bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie pauschal unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie sollen die Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt, bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer" über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft werden.  Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur bei selbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z. B. Endres, 1996). Eine solche Liste ist uns sogar als "Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt. Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer Zeit an die ausgezeichneten Berichte  in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch über einen weiteren, sehr tragischen Fall einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien erzählte. Das landete schließlich bei einer  „Task Force für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das Gericht  ,,...zwar von einem „untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe.  Ein Gericht urteilt nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem konkreten Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern oder gar ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“, schreibt das Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr der Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das Jugendamt schickt der Familie ein Formblatt,  in dem sie sich verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen. Yacob H.verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."

22.1.2009: Dauerthema Jugendamt:

  ARD, Panorama, heute 22.1.2009, 21h45, geplant u.a.:   Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter.
 
 Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU rügt Jugendämter. Brüssel – Der Petitionsausschuss des Europaparlaments  hat die Bundesregierung  aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu kontrollieren. ....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien beschweren, sowie,  insbesondere von polnischen Eltern, wegen der Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch  die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen (SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber auch die  prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von "in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
 
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt, 13.00 - The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin LIBICKI (UEN, PL).  Ein Bericht mit dem Titel „Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ liegt als Arbeitsdokument (PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des Europäischen Parlaments vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht unter anderem auf Forderungen der Jugendämter ein,  bei einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen. Diese "fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen Erfahrung binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen müsste, dass die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem Kind ein intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn alle der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher geradezu entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in erster Linie dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach Entfremdung dienen soll.  

Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft, warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des "Dritten Reiches" hinwies.  Wir berichteteten.  
Von  Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie reichlich im Internet zu finden sind,  wollen wir uns auch in Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche Kritik an der heutigen Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir auch nicht auf einen Bericht des Corriere della Sera vom 22.12.2008 über die Auseinandersetzungen um eine Kindesentführung von München nach Italien eingegangen und finden es in erster Linie enttäuschend, aber auch besorgniserregend, dass selbst eine so angesehene und führende Zeitung in der Schlagzeile dazu vom deutschen Jugendamt als einer von Himmler gegründeten Einrichtung spricht (La donna separata rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania vuole l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva negato il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.), abgesehen davon, dass die zu große und nicht genügend kontrollierte Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch überschätzt wird.

Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a.  z. B. Frankfurter Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008):  Sorgerecht. Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel.  Mit Links zu weiteren Berichten.

20.1. 2009: ZDF, 22h30 -23h, 37 Grad:  Kuckuckskinder. Gut gehütetes Familiengeheimnis. Mit  weiteren Hintergrundberichten. Wdh. am 03.02.2009 01:50 Uhr


9.1.2009: Gut, dass sich die Eltern dagegen schließlich doch wirksam wehren konnten!. Ansonsten ohne Kommentar:

tz, 9.1.2009: Kleine Derya stößt sich Kopf beim Spielen an – Ärzte glauben an MisshandlungJugendamt nimmt Eltern grundlos Tochter weg. (Zum Jugendamt und seinen Vollmachten, vgl.  www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm)

sz, 30.12.2008:Familie zu Unrecht beschuldigt. Falscher Verdacht mit schlimmen Folgen.  Es gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen. Von Ekkehard Müller-Jentsch.

sz, 8.1,2009: Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler". Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch

Abendzeitung, München, 8.1.,2009: Nach grundlosem Kindesentzug: Klinik muss 20 000 Euro zahlen.

Das Urteil, Landgericht München I; Urteil vom 07.01.2009,  AZ.: 9 O 20622/06, ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hauner Kinderschutzgruppe. Karl Heinz Brisch.


8.1. 2009: Väterzentrum Berlin ist Aushängeschild für Deutschland. Pressemitteilung von: Väterzentrum Berlin.  (openPR) - Standortwettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ zeichnet Väterzentrum Berlin aus

 
18.12.2008: Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen. Dieses Übereinkommen,
CONVENTION ON JURISDICTION, APPLICABLE LAW, RECOGNITION, ENFORCEMENT AND CO-OPERATION IN RESPECT OF PARENTAL RESPONSIBILITY AND MEASURES FOR THE PROTECTION OF CHILDREN (Concluded 19 October 1996), ist bei internationalen Sorgerechtfällen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union von Bedeutung, weil es ähnliche Bedingungen für die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte schafft wie das Brüssel IIa Abkommen innerhalb der EU, und das möglicherweise auch mit Staaten die das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 (HKÜ, auszugsweise, deutsch) bisher nicht unterzeichnet / ratzifiziert haben. Dazu gehört bereits Marokko, das das Übereinkommen von 1996 schon in 2002 ratifizierte. Die EU strebt eine gemeinsame Ratifiziering bis zum Juni 2010 an, vgl.  Presserklärung des BMJ.

15.12.2008: Unsere wieder aktualisierte Liste internationaler Literatur zum Parental Alienation Syndrome (PAS) umfasst derzeit 140 Einträge. Abgesehen von Büchern, betrifft der weitaus größte Anteil Arbeiten deren Veröffentlichung in renommierten Fachzeitschriften einer strengen wissenschaftlichen Qualitätskontrolle durch sogenannte "peer reviews" unterworfen war. Dazu kommen derzeit  20 Dissertationen, (Unsere Liste deutschsprachiger PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich Dissertationen und Diplomarbeiten.)
Der aktuellste Eintrag betrifft die Arbeit eines namhaften Psychiaters, William Bernet  (Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of Medicine, Nashville, Tenn. USA), Parental Alienation Disorder and DSM-V, in der Argumente vorgetragen werden, warum PAS in das derzeit in Vorbereitung befindliche nächste Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, DSM-V, als Diagnose aufgenommen werden oder zumindest als Prototyp einer Beziehungsstörung Erwähnung finden sollte, in Hinblick auch auf Differentialdiagnosen. Damit würde die systematische Erforschung dieses Phänomens und die Behandlung betroffener Kinder nach strengen Kriterien gefördert und schließlich dem Missbrauch dieses Begriffes entgegen gewirkt werden.

Dass PAS nicht im amerikanischen DSM-IV oder dem analogen WHO ICD 10 Katolog enthalten ist (obwohl die Literatur dazu zum Zeitpunkt der Entstehung dieser medizinischen Kataloge erst am Anfang stand) ist noch eines der relativ sachlichsten Argumente, die in der kontroversen Debatte um PAS vorgebracht und dann vielfach wiederholt wurden, einer Kontroverse in der auch nie vor persönlichen Angriffen auf den Psychiater Richard Gardner, der den Begriff auf Grund langer klinischer Erfahrung prägte, zurück geschreckt wurde.  Dass man sich, abgesehen von vielfach durch Interessensgruppen verursachten Kontroversen,  in der Psychiatrie mit dem PAS  Begriff etwas schwer tut,  ist uns gut verständlich, weil das Phänomen anders als etwa eine auch durch Medikamente mit behandelbare Depression nicht allein eine Einzelperson sondern ein Familiensystem betrifft und auch in den rechtlichen Bereich wesentlichj hinein spielt. Weit wichtiger als eine offizielle PAS Diagnose oder auch nur der PAS Begriff erscheint uns, dass Ärzte als vielfach erste Anlaufstelle mit den möglichen psychiatrischen Folgeerscheinungen von PAS vertraut gemacht werden, die schon bekannnten Langzeitfolgen einer Trennung / Scheidung auch speziell in Fällen mit massiven Elternkonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung systematisch in Längsschnittstudien untersucht werden und so der Umgang mit diesem an sich unbestreitbaren Phänomen verbessert würde, auch bei Familiengerichten, wo leider vielfach die Weichen für spätere Langzeitfolgen mit gestellt werden.     

4.12.2008: Wir wurden gebeten auf  eine Online Petition an den Deutschen Bundestag aufmerksam zu machen. Sie betrifft  das Einkommenssteuerrecht bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Barunterhalt.
 Die Petition kann über den Link https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1142  eingesehen und bis 15. Januar 2009 auch online unterzeichnet werden.
25.11.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier weitergeben. Wir hoffen, dass mit damit auf die besonders schwierigen Fälle internationaler Kindesentführung wirksam aufmerksam gemacht wird, bei denen
das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zur Rückführung der Kinder nicht greift. Vgl. dazu auch den Bericht vom 20.11.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich recherchiere im Moment für das ARD-Magazin Report München zum Thema Kindesentführung in binationalen Ehen. Problem sind ja die Länder, die das Haager Abkommen nicht unterzeichnen. Wenn dort ein Kind verschwindet hat der deutsche Elternteil  so gut wie keine Chance  es zurückzubekommen. In diesem Zusammenhang suche ich Fälle, sowohl von einem Elternteil, dem ein Kind wieder zugeführt werden konnte, als auch Fälle, bei denen man noch verzweifelt um die Rückführung kämpft.Sollten Sie mir in irgendeiner Form mit Fällen oder Kontakten weiterhelfen können, bitte ich Sie, mich so schnell wie möglich anzurufen. Sie erreichen mich unter 0160 / 8015765.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen,Andrea Mocellin                            e-mail:  Andrea.Mocellin@brnet.de     

22.11.2008  Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der heutigen Wochendausgabe,  Nr. 272, Seite 2, unter Thema des Tages, über eine Kindesentführung aus Deutschland und ihre Folgen. auf das deutsch-polnische Verhältnis. Dieses ist davon berührt, weil der Fall zu einer Reihe von Fällen gehört, in denen sich polnische Eltern über herablassende Behandlung und Sprachverbote durch deutsche Behörden, vor allem durch das Jugendamt (z. B. Die Zeit: Deutsch nach Vorschrift. Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen. Von Frank Drieschner .........Aus »fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet. ..., vgl. unseren Bericht) beklagten, mit diesen Klagen auch vor dem Petitionsauschuss des Europäischen Parlaments auftraten und diese Vorgänge in Polen stark an Vorgänge im "Dritten Reich" erinnern.  
Was uns jedoch besonders wichtig an dieser Berichterstattung erscheint, ist  der Aufsatz der auf die Folgen einer Kindesentführung auf das Kind selbst hinweist: Wenn das Vertrauen stirbt. Kinder erleben eine Entführung als grausam und verstörend – nur in wenigen Ländern wird versucht, das Thema wissenschaftlich zu ergründen. Von Felix Berth.
Erwähnt werden darin verschiedene Studien zu diesem Thema  und die von betroffenen Kindern, jetzt  Erwachsenen, gebildete Organisation, Take Root, die ein Forum für die Aufarbeitung der weit ins Erwachsenenalter reichenden psychologischen Folgen einer Kindesentführung, als der wohl massivsten Form einer Eltern-Kind-Entfremdung, sein will.  Details zu diesem Thema, mit entsprechenden Weblinks und Literaturhinweisen sind auf unseren Webseiten über Internationale Kindesentführung zu finden.

21.11.2008: Zeitschrift für  Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 11, 2008, Seiten 452-454 :  Karlheinz Muscheler (Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht , Ruhr-Universität Bochum): Die elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters.  
Übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.1.2003, das das absolute Vetorecht nichtehellicher Mütter gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater, d.h. ohne Angabe von Gründenr oder der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung  zur gemeinsamen Sorge, für verfassungskonform erklärte. Das Urteil sei auf einer regelrechten Vermutungskaskade aufgebaut, von der 7 Elemente aufgelistet und diskutiert werden Nach der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten einer rechtlichen  Korrektur des §1626a  II BGB wird schließlich als eigener Vorschlag für das französische Modell von 2002 einer automatischen gemeinsamen Sorge mit Geburt (und festgestellter/anerkannter Vaterschaft) ohne weitere materielle oder formale Voraussetzungen plädiert.  [Die Möglichkeit in wirklich gut begründeten Fällen das Sorgrecht einem Elternteil allein zuzuordnen oder sogar den Eltern ganz zu entziehen sollte und bliebe ja bestehen.] 
Genau über diese Sorgeregelung aus Frankreich haben wir bereits 2002 berichtet und ebenso über eine ähnliche Reform in Großbritannien, nachdem ein dem deutschen Modell von1998 ähnliches Modell einer gemeinsamen Sorgeerklärung, aber mit der zusätzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, sich dort als völlig unzulänglich erwiesen hatte. Auf beide Lösungen aus diesen europäischen Staaten mit einer sehr langen, ununterbrochenen demokratischen Tradition haben wir selbstverständlich auch in unserer vom Bundesverfassungsgericht angeforderten schriftlichen und mündlichen Stellungnahme vor dem Urteil deutlich hingewiesen.  Der Gesetzgeber und das Gericht  hätten sicher darüber hinaus jede Möglichkeit gehabt sich über diese Gesetzesreformen  und die Erwägungen die dazu führten zu informieren. Aber nun sollen wieder einmal in sehr deutscher Manier diese Fragen erst lange erforscht und dann vermutlich lange, hoffentlich nicht schier endlos lange, diskutiert werden, als ob es die exakt einschlägigen Erfahrungen und Lösungen anderswo, und das inzwischen auch in weiteren europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht schon längst gäbe. (Vgl dazu z. B. die Jahrzehnte lange Ladenschlussdebatte,  Geschwindigkeitsbeschränkung, Rauchverbot  etc.)


20.11.2008 Fernseh und Literaturhinweis: ARTE präsentiert heute von 22h35 -23h25 ein Portrat der großen französichen Kinderpsychiaterin  Françoise Dolto, die in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden wäre. Unter anderem schrieb sie das Buch  ,,Scheidung. Wie ein Kind sie erlebt (Kinder fordern uns heraus)" ,  Deutsche Übersetzung,  Verlag: J. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger GmbH; 3. Auflage. (März 2008), Klett-Cotta Verlag 2008, 139 Seiten. Vgl. auch die Literaturliste bei Arte.TV

20.11.2008: Süddeutsche Zeitung Nr. 270, Seite 6:  Verschleppte Kinder – machtlose Mütter. Wenn ausländische Väter ihre Söhne und Töchter in ihr Heimatland entführen, sind dem deutschen Staat meist rechtlich die Hände gebunden. Bericht von Birgit Schreiber über die großen Schwierigkeiten einer Rückführung entführter Kinder aus Staaten die nicht dem Haager Abkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung  (HKÜ) oder dem neuerem  EU Abkommen  Brüssel IIa angehören, insbesondere aus den arabischen Staaten, einschließlich eines Einzelfalls bei dem dies durch den persönlichen Einsatz der früheren Ausländerbeauftragten Marieluise Beck unter Nutzung iher Kontakte dennoch gelang., . 

18.11.2008: Gerne geben wir folgende Mitteilung an uns weiter:
Hallo an alle interessierten Väter,
der November-Väter-Chat will beworben werden:
am Donnerstag, den 20. November von 20 bis 22 Uhr treffen sich Väter auf der Seite
www.bke-elternberatung.de bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  und den "Umgang" mit Müttern.
Aufgrund der sehr positiven Rückmeldungen aus dem letzten Chat wird auch dieser wieder gemeinsam von unserem Moderatorenteam bke-Dana-Waskiw und bke-Thomas-Freytag moderiert.
Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf  Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Für Ihre Unterstützung bei der Bewerbung unserer moderierten Väterchats bedanken wir uns wieder ausdrücklich!
Freundliche Grüße
Christine Sutara
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de  Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de

2.11.2008: Unsere kommentierte Liste zu internationaler Literatur über das Parental Alienation Syndrome (PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst derzeit 138 Einträge aus Fachzeitschriften und Büchern, sowie 20 Dissertationen. Der Großteil der Aufsätze in Fachzeitschriften ist von speziell auf dem engeren Fachgebiete erfahrenen, anerkannten Fachleuten ("peers") auf ihre Eignung für eine Veröffentlichung geprüft worden. Dieser "peer review" Prozess ist ein ganz wichtiges Instrument der Qualitätssicherung, das in Deutschland unter Psychologen und Juristen, anders als unter Naturwissenschaftlern, leider weitgehend unbekannt ist. Deshalb wohl findet sich in der wohl wichtigsten und enorm umfangreichen professionellen psychologischen Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association, nur ein einziger deutscher Beitrag zu PAS, weil eben "peer reviewed", und ein weiterer, weil "peer reviewed" in einer spanischen Fassung aus Argentinien. Unsere Literaturliste enthält den Hinweis [peer reviewed], soweit uns das bekannt ist. Unsere kommentierte  Liste deutschsprachiger PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich Diplomarbeiten und Dissertationen.
Wir glauben mit diesen Literaturlisten auch Behauptungen hiesiger selbsternannter Experten klar widerlegen zu können, dass das Parental Alienation Syndrome keine wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass kontrovers diskutiert wird. Obwohl praktisch alle von uns zitierte Literatur den exakten Begriff "parental alienation syndrome" explizit verwendet, kommt es auf diese Bezeichnung des bei konfliktreicher Trennung / Scheidung häufig beobachteten Phänomens gar nicht an, schon gar nicht auf die fruchtlose Debatte, ob es sich dabei um ein Syndrom im medizinischen Sinne handelt.oder nicht. Allein wichtig sind der richtige Umgang mit diesem Phänomen und Maßnahmen zur Prävention. Dazu wären strenge empirische Untersuchungen, inbesondere der Langzeitfolgen von PAS (mittels Längsschnittstudien) von besonderer Wichtigkeit. 

28.10.2008: Info von ZDF Heute: Wann Männer "Bock  auf Familie" haben.  

Das Drehbuch der Vaterschaft: Erst wenn der Beruf und das Einkommen stimmen, liebäugeln Männer mit einem Kind. So steht es in einer neuen Studie. Neu von zehn kinderlosen Männern könnten sich vorstellen, Papa zu sein. Frauen ticken da schneller. [mehr]


28.10.2008: Wir haben schon gelegentlich auf die Webseiten http://www.abgeordnetenwatch.de hingewiesen, auf denen Bürger Fragen an einzelne Abgeordnete stellen können. Hieraus ( Abg. Willi Brase, 17.10.2008) wahrlich Erstaunliches zum deutschen Nichtehelichenrecht,  §1626a BGB:
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein.Es soll also 6 Jahre(!!) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts   BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html
und dem darin enthaltenen Auftrag (Abs. C I 4 b):
 ,,Da der Gesetzgeber Regelungen getroffen hat, die nur bei Richtigkeit seiner prognostischen Annahmen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG wahren, ist er verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Prämissen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich dabei heraus, dass dies nicht der Fall ist, wird der Gesetzgeber mit einer Korrektur der Regelung dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.",
erst einmal mit deutscher Gründlichkeit über 2 Jahre erforscht werden, was man selbst zum damaligen Zeitpunkt (2003) eigentlich schon längst hätte wissen können,  z. B. aus entsprechenden, umfangreichen und zweifellos sehr sorgfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit entsprechenden Reformen des Nichtehelichenrechts in Frankreich und Großbritannien, vgl unseren damaligen Bericht und Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht..
In Großbritannien bestand schon mit dem Children Act von 1989 die Möglichkeit einer übereinstimmenden Sorgeerklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, wie bei uns erst seit der Reform von 1998, aber anders als bei uns zusätzlich auch die Möglichkeit, die Zuerkennung des Sorgerechts an den nichtehelichen Vater (eine so genannte Parental Responsibility Order ) gerichtlich zu erwirken. Die Erfahrung zeigte aber, dass selbst letzteres nicht ausreichend war. Deshalb wurde nach sehr umfangreichen Erörterungen 2002 die Regelung dahingehend erweitert, dass der Eintrag im Geburtenregister, ohne weitere Formalitäten, nun genügt um das gemeinsame Sorgerecht zu begründen.  Einse solche Regelung gab es in Frankreich schon im Code Civile in der Fassung von 1993. Ein nichtehelicher Vater bekommt durch bloßen Eintrag in das Geburtenregister das gemeinsame Sorgerecht, wenn der Eintrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt erfolgt. Die am 21.2.2002 verabschiedete Reform brachte, neben zahlreichen anderen wichtigen Ergänzungen des Kindschaftsrechts, eine Ausweitung dahingehend, dass ein Zusammenleben der Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr erforderlich ist.
Sehr interessant dürfte auch sein, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im europäischen Kontext zur deutschen Regelung zu sagen hat. Eine entsprechende Beschwerde Zaunegger against Germany (Application no. 22028/04 ) wurde am1.4.2008 mit einstimmigen Beschluss zur Entscheidung angenommen.
Abschließend noch eine Bemerkung: Wir müssen bei Zuschriften von nichtehelichen Vätern an uns zu Problemen bei der Ausübung des Umgangs etc. immer wieder feststellen, dass von der seit der Reform von 1998 bestehenden Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgerklärung in guten Zeiten nicht Gebrauch gemacht wurde (oder konnte?), aus Unwissenheit oder welchen Gründen immer. Dadurch wird es praktisch aussichtslos ein Umgangsrecht durchzusetzen, wenn nicht doch Einsicht im Sinne des Kindeswohls (auch ohne dieser Einsicht durch Drohung mit dem Entzug des Sorgerechts etc. "nachhelfen" zu können) schließlich obsiegt.       

27.10.2008: Heute: 3sat  20.15 Uhr,  Dokumentation über Mediation: Die Entscheidung: Trennung oder Neubeginn

14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad: Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.Um das Studium rasch zu beenden, entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [ mehr]  Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr Nachtprogramm VPS 22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar.
Auf der Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung, sowie ein  Forum zu diesen Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom  23.9.2008  (unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.

14.10.2008: Wir haben folgenden Aufruf erhalten:
Hallo an alle interessierten Väter,
der neue Väter-Chat will beworben werden: am Donnerstag, den 16.Oktober um 20 Uhr treffen sich Väter auf der Seite www.bke-elternberatung.de bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über  die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  und den "Umgang" mit Müttern.
Neu an diesem Chat ist, dass als Moderator auch ein bke-Berater dabei sein wird. Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de   Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de

8.10.2008: Hinweis: Der U. S. Schauspieler Alec Baldwin  (u. a. Emmy Award 2008) hat soeben ein Buch über seinen seit der Trennung von Kim Basinger (Oscar 1997) in 2000 (Scheidung 2002) andauernden Kampf um die Aufrechterhaltung der Beziehung zu seiner jetzt 13 jährigen Tochter veröffentlicht, das er unter das Motto Parental Alienation (PAS) stellte:  A Promise to Ourselves. A Journey Through Fatherhood and Divorce. St  Martin's Press, New York, September 2008, 224 Seiten. Durch die Prominenz des Paares hat ihr "Rosenkrieg" und jetzt das Thema PAS (das in einem eigenem  längeren Kapitel mit zahlreichen Literaturangaben dargestellt ist) große nationale und internationale Aufmerksamkeit erhalten, leider aber auch durch einen  Zwischenfall bei dem Baldwin über den andauernden Schwierigkeiten seine Tochter zu den gerichtlich vereinbarten Zeiten telefonisch auch tatsächlichlich zu erreichen schließlich die Nerven verloren hatte und seine Tochter auf dem Anrufbeantworter wüst beschimpfte. Im Gefolge kam es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch mit ernsthaften Suizidgedanken.  
Das Buch ist eine sehr herbe Kritik der amerikanischen Familienrechtspraxis, vor allem der kostenträchtigen Eskalation durch Anwälte und der Richter, die dem nicht Einhalt gebieten.(Kosten der bisherigen Verfahren in diesem Fall etwa 3 Millionen Dollar) Auch deutsche Betroffene von Umgangsvereitelung und Eltern-Kind Entfremdung werden sich in diesem Bericht rasch wieder finden, obwohl sich das amerikanische (kalifornische) Familienrecht deutlich vom deutschen Familienrecht unterscheidet, nicht aber menschliches Verhalten. Im amerikanischen Familenrecht gibt es u.a. verpflichtende Beratung über Scheidungsfolgen für Kinder, Mediation, gerichtlich angeordnete Therapie und, was Baldwin in seinem Fall sehr positiv hervorhebt, sogenannte Special Masters, die vom Gericht mit Befugnissen ausgestattet sind um über Streitigkeiten bei der Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse sehr rasch entscheiden zu können, Dinge die in Deutschland z. T. nur sehr zaghaft, wenn überhaupt, erst angedacht werden oder jedenfalls noch auf zahreiche "Bedenkenträger" und sogar heftige Opposition stoßen. [ Im Internet sind zahlreiche Berichte und  Filmclips von Interviews etc zu Baldwin, seinem Umgangsstreit und seinen Ausführungen über PAS zu finden. ]

23.9.2008: Es ist in Deutschland gängige Praxis, dass ein Elternteil  bei einer Trennung die gemeinsamen Kinder unter Verletzung des Mitsorgerechts des anderen Elternteils einfach (meist heimlich) mitnimmt und dafür am neuen Wohnort gleich mit  der (vorläufigen ) Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts "belohnt" wird, ganz anders als etwa in Frankreich, wo es gegen einen derartigen Kindesentzug, aber auch schon gegen die "bloße" Verletzung des Umgangsrechts durch einen nicht mitgeteilten Umzug des Wohnelternteil eine Reihe von Strafvorschriften gibt (Art 227-5 - Art 227-11 des Code penal.). Wir haben diesen Umstand wiederholt beklagt, unter Hinweis auch auf den Aufsatz (1998) Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland erlaubt? von WERNER GUTDEUTSCH, Richter am OLG München, und Rechtsanwalt JÜRGEN RIECK, München. 
Meist wird durch einen solchen Umzug der Umgang des zurückgelassenen Elternteils mit dem Kind schon durch eine oft große Entfernung erheblich erschwert (Kosten und Folgen, die nach deutscher Praxis allein der Umgangsberechtigte zu tragen hat, nicht der verursachende Elternteil), wenn er nicht bewußt verhindert wird. Dessen ungeachtet wird im Allgemeinen dem eigenmächtig "mitnehmenden" (um nicht zu sagen "entführenden") Elternteil dann, unter Hinweis auf das sog. Kontinuitätsprinzip, selbst wenn Kontinuität allein durch eine lange Verfahrensdauer bedingt ist, dann endgültig zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen und damit der Vorgang unter weitgehendem Ausschluß des anderen Elternteils verfestigt.

Exakt dieses Verhaltensmuster, in einem Fall bei dem der zurückgelassene Vater des Kinder sogar unbestritten die Hauptbetreuungsperson gewesen war, war kürzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27.Juni, 2008, veröffentlicht in  Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 9, 2008, S. 378-380. Obwohl die Beschwerde (aus formalrechtlichen Gründen) leider nicht zur Entscheidung angenommen wurde, findet das Bundesverfassungsgericht dennoch sehr deutliche Worte zu dieser "gängigen  Praxis" und den negativen Folgen für das Kindeswohl.

Rechtlich wird sich an dieser Praxis auch durch die 2009 in Kraft tretende FGG Reform nur insofern etwas ändern, dass im Falle einer eigenmächtigen Kindesmitnahme, nicht wie bisher der neue Wohnort des Kindes automatisch Gerichtsort wird, sondern die Zuständigkeit beim Gericht des früheren Wohnorts belassen werden kann, aber nicht muss.(anders als die nach dem Haager Übereinkommen bei internationaler Kindesentführung verbindliche Rückführung an den Ort/Land des "gewöhnlichen Aufenthaltes" und der alleinigen Zuständigkeit der dortigen Gerichte zum Sorgerecht.) Die FGG Reform sieht außerdem Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer vor, die das Bundesverfassunggericht in seiner Stellungnahme auch gegen das Argument der "Kontinuität" und angesichts des besonderen kindlichen Zeitempfindens als besonders wichtig hervorhebt. (Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei eigenmächtiger Kindesmitnahme vgl. auch die Entscheidung des OLG Zweibrücken v. 15.2.2008, ZKJ 7/8, 2008. S. 335-336, sowie den Kommentar dazu von RiAG Martin Menne, ZKJ 7/8 2008, S. 308-309).
Anmerkung: Die Bestimmungen des deutschen Strafrechts zur "Entziehung Minderjähriger", § 235 StGB, scheinen hier auch nicht zu greifen, weil 1. ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich wäre, also gegen den anderen Elternteil des Kindes, was einer späteren gedeihlichen Ausübung der gemeinsamen Elternverantwortung sicher nicht dient, und 2. der einzige hier in Frage kommende Tatbestand, nach Abs. 1, Satz 1,  "List" ist, damit Gegenstand einer Interpretation, die, unserer Erfahrung nach (bei Einstellung des Verfahrens) wenigstens von  den Betroffenen kaum nachvollzogen werden kann.            
(Wir bemühen uns um eine baldige, ausführlichere Berichterstattung zu diesem in Anfragen an uns oft angesprochenen Thema.)

9.9.2008:  Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir hier gerne weitergeben:

Betreff : Stern TV sucht Väter höheren  Alters

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Film- und Fernsehproduktionsfirma MaraMedia sucht für eine Stern TV Reportage dringend Männer, die sich mit über 60 Jahren noch einmal entschließen/entschlossen haben Vater zu werden.

Haben oder erwarten Sie vielleicht gerade ein Kind? Vielleicht kennen Sie jemanden, der zur Zeit die Vor- aber auch Nachteile des Vaterseins im hohen Alter erlebt?
Dann melden Sie sich doch für ein erstes unverbindliches Gespräch bei uns.
Wir würden uns sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Bohl
(Redaktion MaraMedia)
MaraMedia Film- und Fernsehproduktion
Redaktion
Bogenstr. 52
20144 Hamburg
040/ 226 2296-14 Direktdurchwahl,  040/ 226 2296-0 Zentrale,  040/ 226 2296-10 Fax     redaktion@maramedia-online.de
 www.maramedia-online.de



3.8.2008: RTL  23h40  Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern. Reportage  30 min.
 Peter Witkowski aus der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter - misshandelt sie psychisch. Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe, keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk zum Geburtstag und zu Weihnachten.   ...........

6.7. 2008: Phoenix TV 21h45: Entsorgte Väter. Wenn Mütter mit Kindern Druck machen.  (Auch am  Sa. 12.7 12h45)

2.7.2008: 10 Jahre Kindschaftsrechtsreform. Pressemitteilung des BMJ.  
Diese längst fällig gewesene Reform hat zweifellos bedeutende Fortschrtitte gebracht, insbesondere beim gemeinsamen Sorgerecht, soweit es eheliche Eltern betrifft, obwohl es auch da zahlreiche "Bedenkenträger" und ganz erheblichen Widerstand gab.
,,..Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass es für die betroffenen Kinder das Beste ist, wenn sich die Eltern auch nach der Scheidung einvernehmlich um deren Angelegenheiten kümmern. „Inzwischen führen 90% aller Eltern, die sich trennen, die gemeinsame Sorge fort. Dies ist ein großer Erfolg der Reform“, sagte Zypries. „Aus einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur Kindschaftsrechtsreform wissen wir, dass die gemeinsame Sorge sich positiv auswirkt. Eltern, die nach der Trennung das Sorgerecht behalten, engagieren sich häufig mehr für ihre Kinder. Sie zahlen regelmäßiger Unterhalt und pflegen den persönlichen Kontakt.“

Recht seltsam dagegen die Aussage zu  nichteheliche Kindern: ,,...Hierzu hat die Kindschaftsrechtsreform einen wichtigen Beitrag geleistet. Gleichwohl müssen wir hier – wie auch in anderen Bereichen – immer wieder prüfen, ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, so Zypries..."  Das heißt, im Klartext, man ist auch mehr als 5 1/2 Jahre nach der Entscheidung des  Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder dem damals erfolgten Auftrag (Leitsatz 4) nicht nachgekommen, die bestehende Gesetzeslage (gemeinsames Sorgerecht zwar auf Antrag möglich, aber absolutes Vetorecht der Mutter) zu prüfen und ggfs. ,,..dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt....", obwohl eigentlich schon damals aus den Erfahrungen anderer Staaten längst bekannt war, dass sogar eine ähnliche aber erweiterte Regelung, wie mögliche gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur gemeinsamen Sorge in Großbritannien, oder die gemeinsame Sorgeregelung Frankreichs sich in der Praxis nicht bewährt hatten und diese Staaten deshalb schon damals, selbstverständlich nach umfangreicher Prüfung und Erörterung, eine modernere Regelung (gemeinsames Sorgerecht nach Anerkennung der Vaterschaft) eingeführt hatten, wie sie inzwischen die allermeisten Staaten haben. Vgl. dazu unsere Informationen  aus 2002, einschließlich unserer Stellungnahme bei der öffentlichen Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht.
 
1.7.2008: Das offizielle Kolleg spanischer Psychologen akzeptiert das Parental Alienation Syndrome in einem Communique vom 18.6.2008: Comunicado de la Coordinadora de Psicología Jurídica del Consejo General de Colegios Oficiales de Psicólogos de España. RohübersetzungVfK: Im Rahmen des Koordinierungsrats Forensischer Psychologen des Generalrates des offiziellen Kollegs der Psychologen Spaniens wollen wir die Zweckmäßigkeit der Analyse des als elterliches Entfremdungssyndrom bekannten Problems bei der psychologischen Begutachtung sowohl innerhalb des forensischen Bereichs des Familienrechts und damit zusammenhängenden Bereichen unterstützen. Forscher und Psychologen betrachten in einem breiten Konsens es als kognitive-, emotionelle- und Verhaltens -Störung, wenn ein Kind einen Elternteil verachtet und kritisiert.Ein solches Verhalten und die Haltung der Ablehnung und Abwertung ist ungerechtfertigt oder eine klare Übertreibung der angeblichen Defekte des abgelehnten Elternteils. Um von diesen Syndrom zu sprechen, muss die Existenz jeder Form von Missbrauch und Vernachlässigung in der Betreuung des Kindes vollständig ausgeschlossen sein, um sicher zu stellen, dass sich die Kritik nicht auf verwerfliches Verhalten oder Einstellungen des abgelehnten Elternteils bezieht. Wie bei jedem wissenschaftlichen und professionellen (beruflichen)  Fortschritt, unterliegt dieses Konzept kontinuierlicher Veränderung, aber es kann nicht a priori geleugnet werden, dass wissenschaftliche Literatur und professionelle Erfahrung existiert die seine Nützlichkeit anerkennen.
 
30.6.2008:  MDR-Magazin Umschau, Di., 01.07., 20:15 Uhr (29:30 min) u.a.: Streitfall Kind.  Wenn Väter ihr Umgangsrecht einklagen müssen.  Es sollen weitere Sendungen zu diesem Thema folgen.

13.6.2008: Wir wollen uns hier strikt aus jeder parteipoltischen Diskussion heraushalten, bedauern aber, dass ein erneuter Anlauf die Vorbehalte Deutschlands bei der Ratifizierung (6.3.1992) des UN Übereinkommens über die Rechte des Kindes aufzuheben, heute erneut im Bundesrat gescheitert ist. Diese Vorbehalte betreffen ja nicht nur die illegale Einreise von Ausländern, Einschränkungen des Rechtsschutzes bei geringen Straftaten und die immer wieder hervorgehobene, sicher löbliche Erklärung zu Kindersoldaten, die was aber direkt Deutschland (seit Kriegsende 1945) selbst betrifft, allerdings unsere geringste Sorge ist. Die Vorbehalte betreffen auch sehr direkt das Kindschaftsrecht:
II. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass aus Artikel 18 Abs. 1 des Übereinkommens nicht abgeleitet werden kann, mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung stehe das elterliche Sorgerecht auch bei Kindern, deren Eltern keine Ehe eingegangen sind, die als verheiratete Eltern dauernd getrennt leben oder geschieden sind, automatisch und ohne Berücksichtigung des Kindeswohls im Einzelfall beiden Eltern zu. Eine derartige Auslegung wäre unvereinbar mit Artikel Abs. 1 des Übereinkommens. Besonders im Hinblick auf die Fälle, in denen die Eltern über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht einig sind, sind Einzelfallprüfungen notwendig. Die Bundesrepublik Deutschland erklärt darum, dass die Bestimmungen des Übereinkommens auch die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts a) über die gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und c) über die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder nicht berühren; dies gilt ungeachtet der geplanten Neuordnung des Rechts der elterlichen Sorge, deren Ausgestaltung in das Ermessen des innerstaatlichen Gesetzgebers gestellt bleibt.

10.6.2008: Morgen, Mittwoch, ARD  21:45- 23:00 Uhr, Hart aber fair: 50 Jahre Gleichberechtigung - wann kommt der Männerbeauftragte?
Auf der Schule holen Frauen die besseren Noten, an der Uni die meisten Abschlüsse – ein halbes Jahrhundert Gleichberechtigung per Gesetz und die Frauen gehen in Führung. Doch haben sie wirklich schon überall gleiche Chancen? Und sind am Ende vielleicht die Männer die Verlierer: Überlastet, verunsichert und total von der Rolle? ....
Anmerkung: In Österreich z. B. gibt es jedenfalls schon seit Jahren eine ,,Männerpolitische Grundsatzabteilung" im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, die sehr aktiv ist, mit zahlreichen Veranstaltungen, umfangreichen Publikationen etc. und sehr rege zu männerspezifischen Fragen in Anspruch genommen wird. Wo bleibt da Deutschland, mit einem Ministerium in dessen Namen zwar Frauen, aber nicht Männer vorkommen?

10.6.2008: Weitere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland.
Wir haben schon bei unserer Aktualisierung vom 30.5.2008 auf einen Fall [AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE (Requête no 58364/00) vom 15.5.2008.] hingewiesen, bei dem nach Anerkennung einer Verletzung der Menschenrechtskonvention und dem Angebot eines Schadenersatzes durch die Bundesregierung das Verfahren aus der Liste der Verfahren vor dem Gerichtshof gestrichen wurde. Dieses Muster hat jetzt offenbar System, wobei anders als in diesem Falle einer einseitigen Erklärung und Streichung nach Artikel 37 §1 der Menschenrechtskonvention, selbstverständlich auch eine gütliche Einigung nach Artikel 39 die Grundlage für diese Streichung  bieten kann. Eine solche Streichung reduziert die hohe Überlastung dieses Gerichtshofes etwas, hat jedoch auch den unübersehbaren Effekt, dass die Klage dann im Vergleich zu einer Verurteilung praktisch keinerlei Beachtung findet, ja sogar um einiges schwerer selbst mit einer gezielten Suche aufzufinden ist. Die Öffentlichkeit erfährt dann leider auch nicht, worin und mit welcher Begründung das erlesene internationale Richtergremium des EGMR eine Verletzung der Menschenrechte gesehen hätte, oder auch nicht, was natürlich ganz besonders für zukünftige Beschwerdeführer für Präzedenzfälle von größtem Interesse wäre. Rein menschlich gesehen haben wir selbstverständlich uneingeschränktes Verständnis für Kläger, die nicht selten nach einem sogar einen Jahrzehnt langen, sehr ermüdenden und kostspieligen Kampf endlich ein Ende sehen wollen, besonders dann, wenn davon der Umgang mit einem Kind betroffen war, bei dem die verlorene gemeinsame Zeit ohnehin nie mehr nachgeholt werden kann, und deshalb ein solches Angebot annehmen, selbst dann, wenn es mit keinerlei Eingeständnis einer Menschenrechtsverletzung verbunden ist.

   Ein solcher besonders extremer und tragischer Fall (aber keineswegs der einzige dieser Art, vgl. unsere Urteilssammlung) einer beharrlichen Umgangsvereitelung über mehr als ein Jahrzehnt und dem kompletten Versagen der deutschen Institutionen das Umgangsrecht des stets ausdrücklich als uneingeschränkt erziehungsfähig erklärten (amerikanischen)Vaters und der beiden Kinder (Zwillinge) durchzusetzen, ist der Fall Glenn GEBHARD against Germany (Application no. 13415/06 ), den viele unserer Leser sicher bereits aus den zahlreichen Entscheidungen deutscher Gerichte (1995-2007!!, größtenteils auch auf unseren Webseiten, obwohl z. T. noch anonymisiert), die diese Umgangsvereitelung zwar teilweise sogar in klassisch deutlicher Weise beschreiben, aber leider nicht zu unterbinden vermögen, kennen, manche sicher auch aus persönlichen Kontakten. Die Bundesregierung erklärte sich am 1.4. 2008 ex gratia (freiwillig) zu einer steuerfreien Zahlung von 25,000€ im Sinne einer gütlichen Einigung bereit, ohne jedes explizites Eingeständnis einer Menschenrechtsverletzung. Dieses Angebot wurde angenommen und damit der Fall aus der Liste des EGMR gestrichen. Eine sehr kurze Darstellung des Sachverhaltes (ohne jede sonst übliche Bewertung durch den EGMR) mit einer Liste der einzelnen nationalen Verfahren findet sich in der Entscheidung vom 13.5.2008 zur Streichung von der Liste.
Nicht mehr aufgeführt in dieser langen Liste ist die Entscheidung des AG Frankfurt / Main (Abt. Höchst) vom 4. 4.2007- 402 F 22260/06 SO mit der die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater durch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 11.5.2005) aufgehoben wird und die alleinige elterliche Sorge für die nun fast 15 Jahre alten Zwillinge wieder der Mutter übertragen wird, nicht etwa, weil sich an der Einschätzung bzgl.  Erziehungsfähigkeit etwas geändert hätte, sondern ,,damit zunächst einmal Ruhe einkehrt, und der Ast. sich an seine Ankündigung hält, seinen Kindern nur zu schreiben". Außerdem könne der Wille der Jugendlichen nicht mehr länger unbeachtet bleiben, hieß es da, obwohl ebenso unbestritten blieb, dass sie bereits über mehr als ein Jahrzehnt von der Mutter massivst gegen den Vater beeinflusst worden waren. Die sehr lange Urteilsbegründung des AG liest sich zumindest für uns eher wie eine komplette Bankrotterklärung. Vgl. ,,Abänderungen gerichtlicher Anordnungen (Fall ,,Gebhard"). §§ 1686, 1696 Abs.1 und 2 BGB."  Mit Anmerkungen ,,Zurück zum Anfang" von PD Dr. Jörg Reichert, Berlin Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, ZKJ 12, Seite  498, 2007.
 
  Gleichermaßen wurde im Falle Małgorzata KWIATKOWSKA  against  Germany  (Application no. 16937/05) verfahren: Beschwerde wegen überlanger Verfahrendauer zu Unterhaltszahlung, Angebot von  8000 € ex gratia angenommen (EGMR Beschluss vom 13.5.2008).
Ebenso Werner POKORNY against Germany (Application no. 74664/01) ex gratia 8,000 € in einer Versicherungsangelegenheit, angenommen. Streichung von der Liste mit Entscheidung vom 1.4.2008
Ebenso Gotthard KLOSE and others against Germany (Applications nos. 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05 and 16219/06 ) Beschewerde wegen zu langer Verfahrendauer in einer  Rentensache.  Angebot  ex gratia von 6,000€ angenommen. Streichung von der Liste des EGMR mit Entscheidung vom 18.3.2008

Im Falle Peer GENTH against Germany (Application no. 34909/04) wurde eine überlange Dauer eines Verfahrens bzgl. Immobilien eingeräumt und ein Schadensersatz von 3,100€ gegen Streichung von der Liste des EGMR angeboten. Der Streichung wurde am 13.5. nach Artikel 37 §1 entsprochen, obwohl der Kläger einen ungleich höheren Schaden geltend machte und daher das einseitige Angebot der Bundesregierung abgelehnt hatte.

Gleichermaßen im Fall Uwe ORLOWSKI against Germany ( Application no. 35000/05), bei dem die überlange Dauer eines Verfahrens wegen Waisenrente eingeräumt, das Angebot von 10,000€ aber nicht angenommen wurde. Streichung von der Liste des EGMR am 1.4.2008. 
    
8.6.2008: Kanadisches Gericht (Ontario Superior Court) überträgt das Sorgerecht auf die entfremdete Mutter und ordnet die Teilnahme des 13 jährigen Kindes am Programm einer speziellen U.S. Einrichtung für vom Parental Alienation Syndrome betroffene Kinder, "Family Workshop for Alienated Children" (Mitbegründer Prof. Warshak, Dallas, Texas), an, berichtete ausführlich die große Tageszeitung Toronto Globe and Mail:
und am 19.5.2008 ebenfalls über PAS Fälle: Turning child against parent 'very common' in nasty separations  by CARLY WEEKS. Print Edition 19/05/08 Page L1 : The last time Jane Smith spoke to her eldest son, he told her he wished she was dead. She hasn't had a conversation with her youngest son in seven years......

zu diesen Berichten vgl. auch:  http://parentalalienationcanada.blogspot.com/2008/05/chapter-113-precedent-setting-case-in.html
Dr. Warshak wurde auch vom führenden kanadischen Nachrichtenmagazin Maclean's magazine ausführlich zum "Family Workshop for Alienated Children" interviewed: Rescuing children from a toxic divorce. When Parents go bad.  Richard Warshak talks to Ken MacQueen about kids who've been brainwashed by one parent into hating the other.(erscheint am 16.6.2008, S. 12-13, Zeitschrift ist aber bereits als Download erhältich, $4,.99 ). Er ist Autor zahreicher Arbeiten zu PAS, darunter in deutscher Übersetzung: Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik, Zentralblatt für Jugendrecht 5, 2005, Seiten 186-200.
Im Interview verwahrt sich Dr. Warshak gegen die Darstellung in den Medien, dass es sich bei dem Workshop um eine Deprogrammierung handelt, vielmehr soll das Kind dabei lernen sich aus dem Konflikt herauszuhalten, kritisch zu denken und eine mitfühlende Haltung für beide Eltern zu entwickeln. Das Kind beginnt dann die Beziehung zum ausgegrenzten Elternteil wieder aufzunehmen, ohne sich für die Entfremdungsphase entschuldigen zu müssen. Diese intensive Kursphase dauert 4 Tage, dies sei ausreichend für eine "Resistenz" gegen weitere Entfremdungsversuche oder gar die nunmehrige Ablehnung durch den entfremdenden Elternteil (,,wenn du nicht auf meiner Seite bist, bist du gegen mich"). Konventionelle Therapie mit vielleicht wöchentlichen Sitzungen über lange Zeit brächten dagegen nicht diesen Erfolg bei PAS (würden versagen).
Bei entfremdenden Elternteilen gäbe es manchmal auch Erfolge, vielfach seien sie aber überhaupt nicht kooperativ (oder auf Grund von Personlichkeitsstörungen nicht einmal einsichtsfähig, wie  das  R.A. Gardner bereits in seinem Buch Therapeutic Interventions for Children with Parental Alienation Syndrome, 2002, ausführlich beschrieb).

Eine vielleicht etwas weniger dramatische, aber im Prinzip ähnliche Gerichtentscheidung (weitgehend aber auch den frühen Vorschlägen von R. A. Gardner für besonders schwere PAS Fälle entsprechend) , " Sentencia pionera sobre el síndrome de alienación parental" (Pioneerurteil mit Bezug auf das Parental Alienation Syndrome) erging in Manresa, Spanien, am 14.6.2007 gegen eine Mutter, die aus Rachsucht und Hass die Tochter gegen den Vater programmierte (das ist immer primär eine Frage der Macht dazu, nicht des Geschlechts!). Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf den Vater übertragen. Außerdem wurde ihr und ihrer Herkunftsfamilie der Kontakt zur Tochter für die nächsten 6 Monate untersagt. Für eine Übergangsphase, bis zum Wechsel zum Vater, sollte das Kind bei den vaterseitigen Großeltern leben. Details und Kommentare dazu aus nationalen Fernsehsendungen, Zeitungen etc. sind für Zuschauer / Leser mit guten Spanisch Kenntnissen noch reichlich im Internet zu finden, u.a. auch das Urteil (pdf,  24 Seiten), ein Bericht (auch mit Video) der großen Madrider Tageszeitung EL PAÍS, nationaler Fernsehstationen, z. B. TVE (13:25 min) oder von Telecinco (1:43 min) etc. (Die bekannten Angriffe ad hominem auf R. A. Gardner fehlen erwartungsgemäß leider auch nicht ganz.)  Dieses Urteil ist aber nur eines unter zahlreichen mit Bezug auf PAS, wie einer Grafik der zivilen und strafrechtlichen Anhörungen in Spanien, 2002- 30.6. 2007 zu entnehmen ist (weitere Urteile ebenfalls im Internet). Überhaupt scheint die Beachtung, auch durch offizielle Stellen Spaniens, dieser Art von seelischer Kindesmisshandlung, eine ganz andere zu sein als in Deutschland, wo die alten schon längst bekannten Kontroversen wiederholt werden (und sogar die persönlichen Angriffe auf den inzwischen verstorbenen Dr.Gardner) obwohl es weder auf den Namen, noch ob PAS ein Syndrom ist etc. ankommt,  aber wenigstens die Tatsache unbestritten sein sollte, dass es Eltern-Kindentfremdung nach Trennung / Scheidung gibt, ernsthafte Langzeitfolgen haben kann und deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert.  Darauf haben wir schon im Zusammenhang mit Neueinträgen in unsere Literaturliste hinwiesen. Da ist  z. B. ein dreitägiger Kursus zu PAS, veranstaltet vom Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten in Zaragoza, Nov. 2007 (vgl. dagegen etwa die öffentliche Förderung einer Tagung in Frankfurt und weiterer einseitiger Darstellungen von Interessengruppen in Deutschland, auch gegen PAS). Zahlreiche weitere Informationen aus Spanien finden sich z. B. auf dieser Webseite und besonders auch auf der des Psychologen und Sachverständigen José Manuel Aguilar (Cuenca, Spanien) u.a. Autor des Buches, S.A.P. Síndrome de alienación parental. Hijos manipulados por un cónyuge para odiar al otro. (4ª edicion, 2004) und Con mamá y con papá (2006), sowie weiterer Publikationen. Zahlreiche Medienberichte zu PAS und Informationen aus anderen Spanisch sprechenden Staaten sind ebenfalls dort zu finden.

30.5.2008: Dauerthema Jugendamt: NDR Montag 2.6. 23h-23h45: Wenn Jugendämter versagen. Warum Lea Sophie sterben musste. Der Film "Wenn Jugendämter versagen" der NDR Autoren Cathérine Menschner und Michael Richter untersucht anhand mehrerer Fälle die Defizite in deutschen Jugendämtern, nicht nur, wenn es um den Schutz vernachlässigter Kinder geht, sondern auch, wenn Jugendämter in intakte Familien eingreifen - mit katastrophalen Folgen.

30.5. 2008: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf Deutschland.
In den letzten Monaten sind  einige Entscheidungen zu Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens), Artikel 6 §1 (angemessene Verfahrensdauer), teilweise verbunden mit  Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) gefallen, auf die wir hier kurz aufmerksam machen möchten:
  1. Zaunegger against Germany (Application no. 22028/04 ) zum Nichtehelichenrecht: Mit einstimmigen Beschluss vom 1. April 2008 wurde die Beschwerde nach Artikel 8 und Artikel 14 (Diskriminierung auf Grund des Geschlechts) gegen die Sorgerechtsregelung §1626a Abs. 2, die nichtehelichen Müttern ein absolutes Vetorecht gegen ein gemeinsames Sorgerecht gewährt, zur Entscheidung angenommen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96) zu §1626a eingeräumte Übergangsbestimmung war in diesem Fall nicht anwendar, da die Trennung etwa einen Monat nach Inkrafttreten der Reform von 1998 erfolgte, die eine gemeinsame Sorgerklärung erstmals ermöglichte. Das 1995 geborene Kind lebte bis 2001, also sogar auch nach der Trennung, mit dem Vater. 
  2. AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE (Requête no 58364/00) vom 15.5.2008. Presseerklärung auch in Englisch.  Der Beschwerdeführer ist der leibliche Vater eines 1989 in eine bestehende Ehe geborenen  Kindes. Von 1993 an wurde ihm der Umgang von der Mutter des Kindes sowie deren Ehemann und rechtlichen Vater des Kindes untersagt.  In seiner Entscheidung 1 BvR 1493/96 vom 9.4.2003, Absatz-Nr. (1 - 126)  erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen Art. 6 Abs. 1 GG vertoße den so mit seinem Kind durch eine sozial-familiäre Beziehung verbundenen biologischen, aber nicht rechtlichen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient und hob frühere Entscheidungen auf. Die geforderte Abänderung des §1685 BGB trat am 30.4.2004 in Kraft. Das Kind war jedoch zu  diesem Zeitpunkt über 14 und lehnte einen Umgang ab, worauf der Vater auf die Fortsetzung des Verfahrens verzichtete. Er hielt jedoch an seiner Beschwerde beim EGMR nach Art. 8, 6, 14  aus 2000 fest. Eine vorgeschlagene und von der Bundesregierung akzeptierte gütliche Einigung lehnte er am 26.7.2007 ab. Am 7.11.2007 erklärte die Bundesregierung unilateral, dass Artikel 6 §1 durch zu lange Verfahrensdauer verletzt worden sei und verwies bezüglich Art. 8 auf die Erklärungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie erklärte sich zu einer Schadenersatzzahlung von 10.800€ bereit, wenn im Gegenzug das Verfahren beim EGMR eingestellt würde. Dem wurde vom EGMR entsprochen, mit der Erklärung, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde abgeholfen wurde, bis auf eine insgesamt zu lange Verfahrensdauer (die den Beschwerdeführer effektiv an der Fortsetzung des Umgangsverfahrens hinderte). Insbesondere sei die Verletzung des Artikels 8 zwar durch das BVerfG nicht explizit festgestellt worden, gehe aber klar aus der Formulierung des Urteils hervor. [ VfK Anmerkung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist in Deutschland nur einfaches Bundesgesetz, im Gegensatz etwa zu Österreich, wo sie unmittelbar Verfassungsrang besitzt.]
    Entsprechend diesem Sachverhalt, Streichung des Verfahrens beim EGMR nach einseitiger Erklärung der Bundesregierung zur Schadensersatzleistung, sind Berichte in den Medien und im Internet, die von einer Verurteilung Deutschlands durch den EGMR zu Schadensersatzzahlung sprechen so nicht korrekt, obwohl man natürlich darüber spekulieren könnte, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ohne das einseitige Angebot der Bundesregierung gewesen wäre.
  3. Es gab eine Reihe weiterer Beschwerden aus Deutschland, die aber nicht zugelassen wurden, allerdings anders als meist bei Beschwerden am Bundesverfassungsgericht, jeweils mit einer ausführlichen Begründung. Darunter ist der Fall Cornelia HAASE and Others against Germany, Application no. 34499/04 (12.2.2008), vgl dazu auch HAASE v. GERMANY, Application no. 11057/02, Urteil vom 8.4.2004. Ferrner Friedrich SCHUMACHER against Germany, Application no. 14029/05 wegen fehlendem Umgang (einschließlich Aussetzung des Umgangs) seit 1994 (26.2.2008).  Im Fall Ingo Hub against Germany, Application no. 1182/05, in dem es seit 1998 ebenfalls um die Durchsetzung eines Umgangsrechts ging (das Kind wird im Juli 2008 volljährig) wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest nicht zugelassen (22.4.2008). Auch im Fall Wildgruber against Germany,  Applications no. 42402/05 and no. 42423/05 wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest abgewiesen. (29.1.2008). Im Fall GLESMANN v. GERMANY Application no. 25706/03, bei dem es um Umgang, Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie und zu lange Verfahrensdauer geht, soll ein Antrag auf  Entscheidung durch die Große Kammer gestellt werden.  
  4. Details dieser Fälle können der Datenbank des EGMR entnommen werden.
20.5.2008: Filmklassiker zum Thema Trennung / Scheidung: Kramer gegen Kramer, Spielfilm, USA 1979,  im Bayerischen Fernsehen,  Do. 22.5. 2008,  21h30 (mit Dustin Hoffman, Meryl Streep).

17.5.2008: Unsere Webseite zu Langzeitfolgen von Trennung/Scheidung wurde um Hinweise auf neue Forschungsergebnisse erweitert und gründlich umgestaltet.

15.5.2008: YouTube - The Gregory Mantell Show -- Parental Alienation Syndrome.  When divorce turns nasty and one parent tries to turn the kids against the other. Dr. Jayne Major, police officer Catherine MacWillie, and film director Shelli Ryan discuss parental alienation syndrome (25 min.) Ausführliche Diskussion über PAS in einer populären wöchentlichen U. S. TV Show.  Jayne A. Major, Ph.D. ist Gründerin von Breakthrough Parenting Services, einer Organisation die seit 21 Jahren Kurse für Eltern anbietet. Sie ist Autorin von u.a.Parents Who Have Successfully Fought Parent Alienation (für betroffene Eltern) und Helping Clients Deal with Parental Alienation Syndrome (für Fachleute), Kap. 20, The International Handbook of Parental Alienation Syndrome (2006), S. 276-285.
Eine Suche mit "parental alienation" bei http://www.youtube.com liefert etwa 95 video clips (mit "parental alienation syndrome": 41), viele von betroffenen Eltern, einige von betroffenen Kindern, manche von Interessengruppen sehr unterschiedlicher Prägung, etc. Sie sind allerdings naturgemäß bei einem für jedermann zugänglichen Forum von sehr unterschiedlicher inhaltlicher und technischer Qualität und wie strikt das Copyright eingehalten wurde ist für uns auch nicht immer ohne weiteres ersichtlich. Deutschsprachige Beiträge sind bisher nur sehr wenige vorhanden.

11.5.2008: TV Hinweise:
   Mi. 14.5. RBB, 22:05 Kuckuskinder. Wenn Väter zweifeln.  (Wiederholung Do.  9:30)
   MI. 14.5. NDR, Fernsehen, 22:30, Die Reportage: (Schluss mit Liebe - Noch acht Wochen bis zur Scheidung.) Programmänderung: Günter Wallraff
   Do. 15.5. 3 sat, 18h 37 Grad: Bankrott durch Scheidung (Erstsendung 6.5.2008)
   Do. 15.5. RBB, 23:20 Söhne ohne Väter. Dokumentarfilm. (Erstaustrahlung Mai 2007, vgl. unsere Webseite ,,Väter und Väterabwesenheit". )

7.5.2008: HEUTE:  Das Erste | Mittwoch, 07.05.2008 | 21:45 Uhr  ARD-exclusiv  NDR (Stern.)  Jagd auf Rabenväter. Film von Rita Knobel-Ulrich | Länge: 30 Minuten.
Rund eine halbe Million geschiedene oder getrennt lebende Väter geben an, für ihre Kinder keinen Unterhalt bezahlen zu können. Die Mütter bekommen das Geld dann vom Jugendamt. Das kostet den Steuerzahler rund 900 Millionen Euro im Jahr.  Doch viele Väter könnten zahlen, wollen aber nicht. Für manche Frauen ist ein Detektiv die letzte Hoffnung. Mit seiner Hilfe versuchen sie, dem Rabenvater auf die Spur zu kommen. Der Detektiv kennt die Tricks: Manche Männer geben vor, arbeitslos zu sein, arbeiten aber heimlich schwarz. Andere fahren mit teuren Wagen durch die Gegend und wohnen in großen Häusern, behaupten aber, Auto, Haus und Geld gehörten der neuen Lebenspartnerin, den Eltern oder einem Freund. ... Mehr
Auch wenn solche Fälle, von denen ja das eigene Kind betroffen ist, klar zu verurteilen sind (Unterhaltsverletzung ist ja auch ein Straftatbestand, § 170 StGB), so sollte ( jetzt wenigstens in Zuschauerbriefen) zur Ausgewogenheit doch auch auf die vielen ganz anders gelagerten Fälle hingewiesen werden in denen nach einer (konfliktbeladenen) Trennung / Scheidung gravierende wirtschaftliche Not beim Unterhaltsverpflichteten herrscht, der ja, so der Umgang überhaupt ermöglicht wird, auch allein die Umgangskosten zu tragen hat, selbst wenn der andere Elternteil mit den Kindern auch noch so weit und ohne zwingenden Grund weg gezogen ist. Und obwohl wir vermeiden wollen, Mütter gegen Väter auszuspielen, wäre zur Ausgewogenheit auch ein prozentueller Vergleich der Erfüllung der Unterhaltspflicht von Vätern und (der geringen Zahl) von unterhaltspflichtigen Müttern heranzuziehen.  Fakt ist auch, obwohl Kindesunterhalt unabhängig vom Umgang zu zahlen ist, dieser Unterhaltspflicht besser nachgekommen wird, wenn  eine befriedigende Umgangsregelung praktiziert werden kann. 
vgl. dazu:  " Bankrott durch Scheidung." Der Krieg beginnt erst.  (siehe oben, 11.5 Wiederholung der Sendung 15.5 )

7.5.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Journalistin sucht für einen Artikel zum Thema "Kuckuckskinder" betroffene Männer, die ihre Situation schildern möchten. Anlass ist das aktuelle BGH-Urteil, nach dem Männer nun Unterhalt zurückfordern können, wenn sie für ein "Kuckuckskind" gezahlt haben. Willkommen sind Geschichten von Männern, die zu Recht an der Vaterschaft zweifelten und einen Test machen ließen, aber auch Männer, bei denen sich herausstellte, dass sie zu Unrecht zweifelten oder solche, die sich gegen den Test entschieden. Auf Wunsch anonym. Kontakt: rennehenne@arcor.de

5.5.2008:  Dauerthema Jugendamt: Wenn die Jugendämter zu mächtig werden.  Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt – aber Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen Willkürentscheidungen. Von Cornelia Bolesch.  Süddeutsche Zeitung Nr. 104 (5.5.2008), Seite 6.
Brüssel – Die Briefe stammen von Eltern, die über „Nacht-und-Nebel-Aktionen“und über „Nazi-Methoden“ klagen. Man habe ihnen ihre Kinder entrissen und in Pflegefamilien gesteckt, wo sie zum Teil misshandelt würden. Gutachter hätten den Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht abgesprochen. Französische und polnische Väter beschweren sich, sie dürften mit ihren Kindern in Deutschland nur Deutsch sprechen – seit zwei Jahren schon treffen solche Briefe im Europaparlament ein. Und fast immer stehen darin deutsche Jugendämter am Pranger............

28.4.2008: Dauerthema Jugendamt: Der Schweriner Oberbürgermeister  Norbert Claussen  wurde mit  82,7 Prozent der gültigen Stimmen durch einen Bürgerentscheid abgewählt. Der abgewählte Bürgermeister geht nun in den einstweiligen Ruhestand - bei weiterlaufenden Bezügen.  Claussen hatte eine Mitverantwortung des Jugendamts zunächst abgestritten. Schwerin habe mit dem Fall Lea-Sophie einfach "Pech gehabt".  Nach Ansicht eines Untersuchungsausschusses des Stadtparlaments hätte Lea-Sophies Tod verhindert werden können, wenn das Jugendamt richtig reagiert hätte. ( NDR Online und zahlreiche weitere Medienberichte).

24.4.2008: Diesmal einmal kein Hinweis zum leidigen Thema Trennung / Scheidung, aber dennoch für Eltern interessant:
Wenn auch Bildungschancen nicht so stark vom Bildungsstand der Eltern und deren Förderungsmöglichkeiten und Einsatz abhängen sollten, wie das in Deutschland derzeit wohl der Fall ist, so gehört Förderung der Interessen / Begabungen seiner Kinder doch ganz wesentlich zu den Elternfreuden. Hier also ein Hinweis auf die  Hauptergebnisse des Bildungsbarometers zum Jahr der Mathematik, der uns gerade zuging. 

12.4.2008:  Morgen, 13.04.2008  17.30 - 18.00  ARD:  Mein Enkel fehlt mir so - Großeltern nach der Scheidung.

5.4.2008: Inzwischen sind eine Reihe von Stellungnahmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008 zur Umgangspflicht erschienen. Wir hatten eine Stellungnahme im Vorfeld auf Aufforderung des BVerfG abgegeben. (vgl. Passage im Urteil) und möchten deshalb hier nur Folgendes anmerken: 
Wir haben in all den Jahren bisher keine einzige Anfrage erhalten von Eltern(teilen), die die Umgangspflicht nach § 1684 Abs. (1) BGB umgehen wollten, erhielten aber von Zeit zu Zeit Anfragen zur Durchsetzung der Umgangspflicht (des anderen Elternteils).
Die überwiegende Zahl der Anfragen zu Umgang stammt jedoch von verzweifelten Eltern, die sich sehnlichst einen Umgang mit ihrem Kind wünschen, betreffen also die Durchsetzung des Umgangsrechtes, um die es in Deutschland, im Vergleich zum Ausland, denkbar schlecht bestellt ist. In Deutschland können auch Gerichtsbeschlüsse, die noch so deutlich Umgangsvereitelung und negative Beeinflussung des Kindes durch den betreuenden Elternteil feststellen und aus Gründen des Kindeswohls wiederholt Umgang anordnen, praktisch risikolos sogar über viele Jahre einfach ignoriert werden (und das erst recht, wenn es sich um nichteheliche Mütter mit alleinigem Sorgerecht handelt, die ja, wiederum einmalig, selbst theoretisch keinen Wechsel des Sorgerechts zum anderen Elternteil befürchten müssen.) Damit wird im Normalfall auch das Umgangsrecht des Kindes verletzt  (vgl. Urteile zum Sorge-/Umgangsrecht).
Dass es auch Fälle von Misshandlung etc. gibt, in denen ein Umgang aus Gründen des Kindeswohls nicht angezeigt ist und zu Recht vom Kind oder betreuendem Elternteil als unzumutbar abgelehnt wird, ist unbestritten. Aber diese Tatsache ist im Einzelfall von Gericht und Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und sollte nicht generell als Argument gegen eine bessere Durchsetzung des Umgangsrechts und selbst gegen die bescheidenen, zaghaften Massnahmen (z. B. Ordnungsmaßnahmen, statt der von vornherein wirkungslosen, bisherigen Zwangsmaßnahmen nach § 33 FGG ), die der Entwurf zum FGG-Reformgesetz dafür endlich vorsieht, verwendet werden. Vernünftigerweise fordert niemand Umgang um jeden Preis. Das Kind hat selbstverständlich ein Recht dazu auch gehört zu werden, wenn es dafür reif genug ist und sicher gestellt werden kann, dass es seine Meinung möglichst unbeeinflusst, auch frei von Loyalitätskonflikten, darlegen kann.  (Vgl. Anmerkungen zu  PAS und Frankfurter Tagung 1/2008).
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich direkt mit der Durchsetzung der Umgangspflicht befasst, sollte es niemanden überraschen, dass auf dieses Urteil auch hinsichtlich der Durchsetzung des Umgangsrechts Bezug genommen wird. Das Spektrum der Meinungsäußerungen zum Urteil ist breit, einschließlich allgemeiner Äußerungen über eine Stärkung der Kinderrechte (wozu allerdings auch das Umgangsrecht des Kindes oder zumindest Kenntnis seiner beiden Eltern gehört!) und der Bemühungen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (vgl. z. B.  http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/), bis zu Stellungnahmen, die daraus direkt  Folgerungen für die Durchsetzung des Umgangsrechts ziehen (z. B. VAMV, PFAD und Interview mit Prof. Ludwig Salgo im SPIEGEL 15/2008, S. 15. ). Die Leser mögen dies aber selbst beurteilen.   

3.4.2008:  Sabine Rückert berichtet in der ZEIT 15/2008 über falsche Zeugen vor Gericht: Nichts als die Unwahrheit.  Sie behaupten, von Neonazis oder Sexualverbrechern überfallen worden zu sein. Geschichten, von denen oft kein Wort wahr ist. Falsche Zeugen werden für die Justiz zunehmend zum Problem. Leidtragende sind die echten Opfer.  Dazu auch ihr Interview: Böse EloquenzDie gefährlichsten Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken.
Vgl. dazu unsere Informationen über die in dieser Kategorie besonders häufigen sexuellen Missbrauchsanschuldigungen.

1.4.2008: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 44/2008 vom 1. April 2008
Urteil vom 1. April 2008 – 1 BvR 1620/04 –
Regelmäßig keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils.
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.  ....

1.3.2008: Morgen,  Urteilsverkündung in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind".  Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung Nr. 89 vom 7. September 2007) am  Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr,  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,  Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
 Es geht dabei um die Verpflichtung zum Umgang nach§ 1684 BGB,  (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Vermutlich wird die Urteilsverkündung von einigen (Nachrichten-) Sendern live übertragen.

31.3.2008: Morgen, 1. April,Phoenix, 21h-21h45,   Scheiden tut weh! Wenn ein Paar sich trennt.Mehr als 200.000 Ehepaare lassen sich hierzulande jedes Jahr scheiden. 50 Prozent von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Bei vielen Paaren geht der Kampf ums Geld und die Kinder erst richtig los, wenn Mann und Frau von Tisch und Bett getrennt sind.  ......

31.3.2008: Dauerthema Jugendamt:  Süddeutsche Zeitung vom 31.3.2008, S. 10.  Lea-Sophies Tod war vermeidbar. Der Abschlussbericht zum Fall der verhungerten Fünfjährigen rügt "eklatante Mängel" des Schweriner Jugendamts.  Von Arne Boecker

27.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Westdeutsche Zeitung: WUPPERTAL AKTUELL: Familie der toten Talea stellt Strafanzeige gegen die Stadt.  Totes Kind: Jugendamt unter Verdacht

25.03.2008: Die sehr anspruchsvolle Zeitschrift mit hohem Prestige, Mut . Forum für Kultur, Politik und Geschichte, bringt in seiner März Ausgabe, 43, Nr.487, Seiten 50 -57, einen Aufsatz der Familientherapeutin und Publizistin Astrid von Friesen (jüngst ,,Schuld sind immer die anderen!. Die Nachwehen des Feminismus:Frustrierte Frauen und schweigende Männer", Ellert & Richter Verlag, 160 Seiten)  und des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Dieter Katterle;.,,Kampf der Ideologien. Stoppt die Auflösung der Familienstrukturen". Enthalten sind  23 Forderungen zum Umgang mit Sorgerecht-Umgangskonflikten.  (Ein Interview mit Dr. Katterle zu diesem Thema, insbesondere zu Eltern-Kind-Entfremdung, das Frau von Friesen führte, ist bereits im Heft Nr. 482, Oktober 2007, dieser Zeitschrift erschienen: Bürger-Krieg. Verlorene Kinder, Entsorgte Eltern.)
Im selben Heft, Nr. 487, auch ein sehr kritischer Aufsatz der Autorin Karin Jäckel zum Dauerthema Jugendamt: ,,Das Jugendamt. Erzwungenes Kindeswohl im rechtsleeren Raum".   (Seiten 34-49.) 

24.03.2008: Für Leser/innen mit Spanisch Kenntnissen: Unsere Literaturliste und Link Liste zum Parental Alienation Syndrom (PAS) wurde um Spanisch sprachige Literatur erweitert, darunter 5 Bücher über PAS (Cantón Duarte  et al; José Manuel AguilarManonellas, Graciela N.; TEJEDOR, HuertaARANTXA COCA Y DOMÈNEC LUENGO) und eine offizielle Publikation des Defensor del Menor de la Comunidad de Madrid (etwa: Beauftragter für die Rechte Minderjähriger der Stadt Madrid)  ruptura de pareja e hijos. EL SÍNDROME DE ALIENACIÓN PARENTAL (pdf, 16 Seiten).  
Das im Buch von Manonellas, Graciela N., Responsabilidad penal del padre obstaculizador, La Ley 24270. Sindrome de alienación parental (SAP) behandelte argentinische Gesetz  Ley 24270  IMPEDIMENTO DEL CONTACTO DE LOS HIJOS MENORES CON SUS PADRES,  LEY 24.270 Sanción: 3/XI/1993 Promulgación: 25/XI/1993 Publicación: B.O. 26/XI/1993,  stellt, anders als in Deutschland,  Umgangsvereitelung unter Strafe, ähnlich wie z. B. in Frankreich auch (Article 227-5), vgl. auch unseren früheren Bericht.
 
20.03.2008: Bis jetzt haben Bermuda und die Gouverneure von 10 U.S. Staaten den 25. April als ,,Parental Alienation Awareness Day" anerkannt und/oder entsprechende offizielle Proklamationen erlassen:  Die  Proklamationen unterscheiden sich in Einzelheiten der Formulierung, hier z. B. unsere rasche deutsche Übersetzung der Proklamation von Alabama, mit Anmerkungen. 

Es wäre interessant zu sehen, wie das offizielle Deutschland auf den Vorschlag zu einer solchen Proklamation oder auch nur Anerkennung reagieren würde. Zumindest beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat es aber den Anschein, dass man sich da lieber an den VAMV hält (entsprechend auch der Förderung der Frankfurter Tagung von VAMV, Frauenhäusern etc.):
Publikationsliste des BMFSFJ:Alleinerziehend - Tipps und Informationen 27.12.2007  Der "Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer juristischen Beratung und manches andere mehr zusammengestellt. 17. Ausgabe 2007. herunterladen (pdf, 208 Seiten).
Daraus zum Stichwort PAS auf Seite 36 zu finden (Obwohl mit Wissenschaftlichkeit argumentiert  wird, ohne Literaturstellen dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen. Vgl. dagegen unsere umfangreiche, internationale Literaturliste begutachteter Aufsätze zu PAS in anerkannten Fachzeitschriften): 

Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen Elternteil,  wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie würden das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen Elternteil will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“ kurz „PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe suchen.

Wir hielten dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit Hilfe einer Beratungsstelle, weit eher im Sinne des Kindeswohls, statt einer weiteren Eskalation und Verlängerung des Konflikts,  zu der leider auch immer wieder einzelne Anwälte beitragen, vgl.: Verhalten von Rechtsanwälten bei strittiger elterlicher Sorge.

18.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Bericht der  Frankfurter Allgemeine (FAZ.NET), F.A.Z., 15.03.2008, Nr. 64 / Seite 3,  über arrogante Familienhilfen,  fragwürdige "Inobhutnahmen" oder deren Androhung und die Flut von Petitionen beim Europaparlament: Jugendämter in der Kritik. Wegnehmen ist das Einfachste.  Von Katrin Hummel. Bildmaterial: Franz Bischof, privat.

17.03.2008 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 34/2008 vom 17. März 2008, 1 BvR 1620/04.
Urteilsverkündung in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind" 
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung Nr. 89 vom 7. September 2007) am  
 Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr,  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,  Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden. Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Donnerstag,
27. März 2007, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461).

10.03.2008:  Morgen  11.3.   22:15 - 23:00 Uhr. ZDF 37 Grad:   Was geschah mit Karolina ?  Auf den Spuren einer Kindesmisshandlung.   Anfang 2004 wird auf der Toilette eines Krankenhauses ein schwer verletztes Kind gefunden. Notfallmaßnahmen werden eingeleitet. Schnell erkennen die Ärzte: Das kleine Mädchen, dessen Alter sie auf etwa drei Jahre schätzen, wurde schwer misshandelt. Die Polizei fahndet intensiv um herauszufinden: Wer ist dieses verletzte Kind? Wer sind die Eltern und vielleicht die Täter? ...
Anschließend, 23h00 -23h30, Diskussion dazu.  Nachtrag: Die Diskussion ist jetzt als Video aus der ZDF Mediathek abrufbar (empfehlenswert!).

10.03.2008: Lernprogramm gegen häusliche Gewalt für Frauen - ein weiteres Pionierprojekt des Kantons Baselland.  Den interessanten Hinweis auf dieses nachahmenswerte neue Programm und einen entsprechenden Artikel von Denise Battaglia in der Basler Zeitung vom 8.3. 2008 erhielten wir von einem Mann, der trotz der noch herrschenden Tabus über häusliche Gewalt durch Frauen seine eigene Betroffenheit nicht verschweigt, aber darüber hinaus eine Fülle von interessanten Informationen zu diesem Thema zusammen getragen hat:http://www.mann-als-opfer.com/.  Wie auch wir aus Anlass des Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008, betonten, geht es allein darum, von der vorherrschenden einseitig ideologisierten Haltung zum Thema Häusliche Gewalt, die leider auch von öffentlichen Stellen gefördert wird, wegzukommen, zu Gunsten geschlechtsneutraler Prävention und einem ausgewogenen, ergebnisoffenen Vorgehen gegen jede Art von Gewalt. Vgl. dazu auch unsere Hinweise vom 19.2. 2008 auf eineTagung (in den USA) mit dem selben Anliegen. 

06.03.2008: Pressemitteilung und Urteil (liegt noch nicht vor) des Bundesgerichtshofes:
6.3.2008 48/08 neues Fenster Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen
siehe auch: Urteil des XII. Zivilsenats vom 5.3.2008 - XII ZR 150/05 -





05.03.2008: Heute,  Mittwoch, 3sat, 20h15: Recht brisant - Gerichtsreporter berichten. U.a.:  Entfremdung: Ich will mein Kind sehen!
Scheidung - dabei wird oft mit unfairen Mitteln gekämpft. Die stärkste Waffe: Die Kinder. Wer sie hat, kann sie gegen den Partner einsetzen. Das geht so weit, dass sie dem anderen Elternteil komplett entzogen und damit entfremdet werden. Die Justiz scheint da oft genug völlig machtlos zu sein. Mehr  zum Thema.

20.02.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter geben:
Mein Name ist Florian Kaindl, ich arbeite für das Magazin der Süddeutschen Zeitung und suche für eine Geschichte zum Thema "40 Jahre ´68" folgende Konstellation: Wir wollen einen 60-jährigen Vater mit seinem 8-jährigen Kind
auf den Schultern fotografieren, so dass sich in der Bildsprache "Achtundsechzig" ergibt. Zudem wäre es schön, wenn der Vater noch etwas Spannendes zu seinen persönlichen Erfahrungen rund um ´68 erzählen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand findet und bereit wäre, sich mit seinem Kind fotografieren zu lassen. Ein enger zeitlicher Rahmen besteht bei dieser Anfrage nicht. Bei Interesse, oder Anhaltspunkten, Tipps und
Hinweisen in jeglicher Hinsicht bitte einfach melden: per e-mail (florian.kaindl@sz-magazin.de) oder per Telefon: 089/2183 9561.
20.02.2008: Heute Mi, 20.02.08, 20.15 Uhr und Fr, 22.02.08, 14.00 Uhr Phoenix: Für mich bist Du gestorben. Wenn Menschen den Kontakt abbrechen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven erzählt der Film von drei Fällen eines plötzlichen und radikalen Kontaktabbruchs, von einer verstörenden Funkstille zwischen Menschen, von den Versuchen, den Abbruch zu verstehen und schließlich davon, die Beziehung wieder aufzunehmen. Mara hat den Kontakt zu ihrer Mutter abgebrochen, Ute versucht verzweifelt, ihre Schwester zu erreichen, und Eva-Maria weiß nicht, warum ihr Sohn nichts mehr von ihr wissen will. Jeder Kontaktversuch wird mit eisigem Schweigen beantwortet. Die Schwester und der Sohn sind ohne ein Wort der Erklärung gegangen. Ute und Eva-Maria suchen den verlorenen Menschen, begegnen ihm, werden zurückgewiesen. Das geht soweit, dass Utes Schwester sogar ihre Identität verleugnet. Aber auch für die Abbrecher ist der vermeintlich plötzliche Kontaktabbruch oft erst das Ende eines quälenden Prozesses. Es geht um Verletzungen, Angst und die Suche nach Schutz, um die Unmöglichkeit der Kommunikation - und darum, sich vielleicht doch wieder begegnen zu können. "Ich musste mich aus der zu engen Beziehung zu meiner Mutter für eine Weile herausziehen, musste mir selber klar werden, warum es ihr immer wieder gelang, meine Grenzen zu überschreiten. Ich war mir über meine eigenen Bedürfnisse nicht klar, wie sollte ich ihr das erklären?", so Mara in diesem Film. Dokumentation von Tina Soliman (2007)

19.02.2008: Vom 15-16. Februar wurde in Sacramento, Kalifornien, eine bemerkenswerte Konferenz mit führenden Experten/Expertinnen zu häuslicher Gewalt abgehalten: ,,From Ideology to Inclusion: Evidence-Based Policy and Intervention in Domestic Violence"(Programm, pdf Datei), mit dem Anliegen Fakten statt einseitiger Ideologie zu präsentieren und in entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Wie notwendig das ist (und ganz besonders auch in Deutschland wäre) macht allein schon ein kurzes Radio Interview mit der Gründerin des ersten Hauses für Opfer häuslicher Gewalt (Frauenhauses) in der Welt, Erin Pizzey (England), aus Anlass der Konferenz sehr deutlich: Streaming audio (schneller), oder file download (mp3). Vgl. dazu auch den offenen Brief von Prof. Gerhard Amendt, aus Anlass des Frankfurter Kongresses, 18-19.1.08, und mit wesentlich gleichem Tenor:  Die Zeit ist reif, daß wir schlagende Frauen so verabscheuungswürdig finden wie schlagende Männer!
Veröffentlichungen von Erin Pizzey u.a.: Prone to Violence (252 Seiten,1982) ist jetzt auch online (teilw.) verfügbar.Scream Quietly or the Neighbours Will Hear, 1974, ist in Deutsch als Schrei leise. Mißhandlungen in der Familie, Fischer TB. 1989 erschienen. DOMESTIC VIOLENCE IS NOT A GENDER ISSUE (2005), vgl. dazu auch die Untersuchung der Psychologen Donald G. Dutton, Tonia L. Nicholls, The gender paradigm in domestic violence research and theory: Part 1—The conflict of theory and data, in der Fachzeitschrift Aggression and Violent Behavior 10 (2005), Seiten 680–714.  
Auch: La vérité sur les violences conjugales par Elisabeth Badinter  (Franz. Feministin der ersten Stunde, Prof. für Philosophie). L'Express du 20/06/2005. Deutsche Übersetzung: ,,Die Wahrheit über Partnergewalt" von  Reinhart Stölzel.
  Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht.  Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt von Michael Bock.( Prof., Lehrstuhl für  Kriminologie, Jugendstrafrecht,  Strafvollzug und Strafrecht, Universität Mainz) in: Der Bürger im Staat 2003, S. 25-31.
Selbstverständlich wird männliche Gewalt durch die Tatsache, dass Gewalt auch von Frauen ausgeht um keine Spur erträglicher. Aber diese Tatsache sollte dazu führen, gegen häusliche Gewalt  unabhängig vom Geschlecht  vorzugehen, insbesondere von Kindern fern zu halten, und Gewaltvorwürfe ergebnisoffen zu untersuchen, auch um zu verhindern, dass damit zu Unrecht ein Elternteil (meist der Vater) ausgegrenzt wird.   

14.2.2008: Dauerthema Jugendamt: Heute 21h45 ARD Panorama u.a.: Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter. Über das Wormser "Spatzennest" und seinem Heimleiter.  
 Nachtrag: Der Bericht ist jetzt von obiger Webseite als Video abrufbar, auch ist ein Forum zugänglich.

13.2.2008: Reform des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten
Rechtsausschuss (Anhörung)/
Berlin: (hib/BOB) Fast alle Sachverständigen haben am Mittwochnachmittag bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308) als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn. Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen. Ludwig Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven Bewertung dieser Reform. Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen: Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt. Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte" Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen. Röse Häußermann, Präsidentin des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent". Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden. Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend, rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_041/02

13.2.2008: Heute im Bundestag, 14h, Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG), Teil II Familiengerichtliches Verfahren. Liste der Berichterstatter und Sachverständigen, Stellungnahmen der Sachverständigen.
Zur Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen vgl. auch die Beiträge zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.

10.2.2008: Deutschlandfunk (Radio)  18h40 HintergrundZum Wohle der Kinder - Neue Verfahren sollen Scheidungsfamilien helfen (20 min) .  Abrufbar als MP3, Flash
                    Vgl. zum Thema PAS und "Cochemer Praxis" auch das Video Planetopia: Endstation Scheidung.  Wenn fehlender Kontakt Eltern und Kinder krank macht .

10.2.2008: Aus der (Frauen-) Zeitschrift  Für Sie:Väter und Töchter: Der erste Mann im Leben prägt auch ihren Erfolg im Beruf.  
Auch:    Zusammenbleiben – der Kinder wegen? Ein emotionales und kontrovers diskutiertes Thema. Wir fragten Therapeuten, was Eltern tun können, wenn es in ihrer Ehe kriselt: Weitermachen trotz allem oder Konsequenzen ziehen? Diskutieren Sie mit im FÜR SIE Forum.
Der verlassene Mann. Er betrinkt sich, und dann ist die Sache vergessen? Das ist ein Klischee: Meistens leiden Männer unter einer Trennung mehr als Frauen. (Vgl. dazu auch u.a. die Studie von Gerhard Amendt, Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben, Campus Verlag, 2006, 308 Seiten.).   
7.2.2008: Im Rahmen eines Themenabends "Unter Verdacht", Beginn Sonntag, 10.2 um 20h40, zeigt ARTE um 22h45 (VPS : 22.40) den Film 

Verdacht Kindesmissbrauch

 über die Wormser "Kinderschänderprozesse" 1994-1997.
Mitte der 90er Jahre wurden in Worms 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch die Vorwürfe konnten im Verlauf des Prozesses nicht erhärtet werden. Die Ermittlungen erwiesen sich als schlampig durchgeführt, die Gutachten als voreingenommen verfasst. Die Angeklagten wurden zwar freigesprochen, doch ihr Leben und das ihrer Kinder war zerstört. ....
Wiederholung:
Freitag, 22. Februar 2008 um 01.50 Uhr VPS : 01.55
Vgl. dazu auch unsere früheren Hinweise und Berichte. Nachtrag 11.2.2008: Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute auf S. 10 unter dem Titel  ,,Ein Zeuge wird zum Beschuldigten. Wegen Missbrauchs-Verdachts sitzt ein Pädagoge in Haft, der einst die Eltern seiner Schützlinge belastete"  über den ehemaligen Leiter des Heims "Spatzennest" in dem das  Jugendamt  Worms noch viele Jahre nach den Freisprüchen betroffene Kinder untergebracht hatte, obwohl schon früh Vorwürfe gegen den Heimleiter bekannt geworden waren. Schon 2003 erstattete eine Mutter Strafanzeige wegen Kindesmissbrauch, die aber nicht weiter verfolgt wurde.
 Vgl. auch ARD Panorama vom 6.12.2007: Bericht als pdf Datei und Video abrufbar aus dem Archiv: Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien.
Auch wenn es seither keine irrationalen Massenprozesse dieser Art in Deutschland mehr gab, so weist der auch aus den Wormser Prozessen bekannte Glaubhaftigkeitssachverständige, Prof . Steller,  in einem Int erview darauf hin, dass aber in Beratungstellen etc. vielfach das alte Gedankengut noch weiter lebt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt "Aufdeckungsarbeit" eher im Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das Kind von sich aus geredet". Das ausführliche Interview ist in dem Buch von Sabine Rückert  ,,Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) über den Fall  einer Falschbeschuldigung durch eine junge Frau, die damit das Leben ihres Vaters und ihres Onkels zerstörte, enthalten (S. 87 -103). Die Autorin hat auch über einen weiteren Fall berichtet (2003), bei dem aber glücklicherweise die "Uberlebende", wie (angeblich) missbrauchte Kinder und Frauen in der Aufdeckerideologie heißen (vgl. z. B. "Trotz allem" und ähnliche Schriften, die nicht zuletzt mittels öffentlicher Gelder in Deutschland große Verbreitung fanden), nach 2 Jahren "Inobhutnahme" durch Jugendamt und Gericht, ganz anders als leider in den Wormser Fällen, dennoch wieder voll und glücklich in ihre Familie integriert werden konnte und dem grundlos beschuldigten Vater ein Strafverfahren erspart blieb, weil wenigstens die Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den Wormser Prozessen, die ganz erheblichen Mängel des "Sachverständigengutachtens" sofort erkannte.

Für uns immer noch völlig unverständlich ist, dass es in Deutschland bei Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Rahmen von  familiengerichtlichen Auseinandersetzungen nur äüßerst selten zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt, obwohl jeder solcher Hinweis zum Schutze von Kindern sehr ernst genommen werden müsste und sexueller Kindesmissbrauch, als eines der abscheulichsten Verbrechen, sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem von Staats wegen zu ermitteln ist, sobald die Justiz von einem Verdacht Kenntnis erhält. Sogar noch seltener sind strafrechtliche oder auch nur sorgerechtliche  Konsequenzen für diejenigen, die solche Beschuldigungen zu Unrecht erheben. Solche Beschuldigungen können daher praktisch risikolos, aber als äußerst wirksame "ultimative Waffe" in Hochkonfliktfällen eingesetzt werden, mit verheerenden Folgen jedoch für das Kind und den falsch beschuldigten Elternteil (praktisch immer der Vater). In anderen Staaten, z. B. in den USA, gibt es sogar eigene familienrechtliche und strafrechtliche Statuten, um diesem schon lange als "Sexual Allegation in Divorce Syndrome" (SAIDS) bekannten Phänomen wirksamer zu begegnen. Allein schon, wenn wenigstens solche schwerwiegende Anschuldigungen von Anwälten nur auf Grund einer eidesstattlichen Erklärung vertreten würden, statt, wie leider so oft, damit den Fall leichtfertig noch weiter zu eskalieren, hätte dies eine abschreckende Wirkung bei bewussten Falschbeschuldigungen.

31.1.2008: Familie zu Unrecht beschuldigt.  Falscher Verdacht mit schlimmen Folgen. Es gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch- Süddeutsche Zeitung vom 31.1.2008.

27. 1. 2008: Heute um 15h45 NDR Fernsehen: Wenn Mütter gehen ... und die Kinder  bei den Vätern bleiben.  Ein Film von Susanne Brand. (Wiederholung am 29.01.2008, 6 Uhr im NDR Fernsehen.)

26.1.2008: Gefahr eines Entmündigungsverfahrens, wenn Verfahren beim Familiengericht anhängig sind?  report MÜNCHEN, ARD  am Montag 28.01. um 21.45 Uhr u. a.  Drohen statt vermitteln – Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte.

12.1.2008: Unsere Hinweise auf "PAS Urteile" wurden wieder aktualisiert.

6.1.2008: Wir haben bereits am 1.12. über den bevorstehenden Kongress ,,Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge -und Umgangsrecht", Frankfurt/Main 18-19.1.2008 berichtet und unsere Leser aufgefordert, sich über die ReferentInnen und die von Ihnen vertretenen Positionen, soweit noch nicht längst einschlägig bekannt, z. B. über das Internet zu informieren, insbesondere auch in Hinsicht auf die öffentliche Förderung, aus unseren Steuergeldern, dieser Tagung. Wir meinen, dass gerade öffentliche Träger die Möglichkeit und auch die besondere Pflicht haben vor der Zusage einer solchen Förderung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten. Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies offenbar hier nicht geschehen ist, ist leider nicht möglich, weil die unkritische öffentliche Förderung einseitig orientierter Gruppen in Deutschland offenbar Tradition hat. Wesentlich deutlicher als wir das schon andeuteten hat dies Prof. Dr. Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einem offenen Brief (10.12.2007) an die hessische Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck  gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, seinen Brief hier zu veröffentlichen. Mehr

 

   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2007

   Neues bei Väter für Kinder e.V. 2006

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2005

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2004

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2003

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2002

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2001

Neues bei Väter für Kinder e.V. 2000

Neues bei Väter für Kinder e.V. 1999

Neues bei Väter für Kinder e.V. (1997- 1998)