AKTUELLES IM ÜBERBLICK:
16.2.2010:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Februar eine
Entscheidung gegen Polen gefällt, in einem Fall der in seiner
Problematik auch an den gerade geschilderten Fall aus Frankreich
erinnert (und natürlich auch an zahlreiche deutsche Fälle): Durchsetzung von Sorge-Umgangsregelungen, notfalls auch mit Gewalt gegen einen Elternteil (nicht aber gegen das Kind) und Kindesentführung im Inland: CASE OF DĄBROWSKA v. POLAND (Application no. 34568/08).
Der Vater des Kindes kehrte 2006 aus
dem Urlaub mit dem damals 7 jährigen Kind nicht mehr in die eheliche
Wohnung zurück, sondern verweigerte der Mutter des Kindes den Umgang
und beantragte die Scheidung. Eine einstweilige Anordnung (24.5.2006),
nach der der Aufenthalt des Kindes bis zum Abschluss des Verfahren bei
der Mutter sein sollte, mit einem Umgangsrecht des Vaters, die im
wesentlichen auch im späteren Scheidungsurteil (10.9.2007) aufrect
erhalten wurde, scheiterte immer wieder am Widerstand des Vaters gegen
eine Herausgabe des Kindes (einschließlich Untertauchen mit dem Kind),
obwohl auch Gewaltanwendung autorisiert wurde, aber selbst nach Ansicht
des zuständigen Gerichtspräsidenten nicht mit dem nötigen Nachdruck
vorgegangen wurde (14.8.2008). Am 2.4.2009 wurde dann
dennoch einem Antrag des Vaters stattgegeben, sogar ohne Anhörung der
Mutter, wonach das Kind angesichts der schon langen Verweildauer, mit
nur sehr eingeschränkten Kontakt zur Mutter (nach Willkür des Vaters,
nur in seiner Gegenwart und auf öffentlichen Plätzen), weiterhin beim
Vater verbleiben sollte. Dafür hatte sich auch das jetzt 11 jährige
Kind ausgesprochen. Der Gerichtshof erwähnt in seiner Fallbeschreibung
und Würdigung in diesen Zusammenhang mehrmals (Abs. 20, 25, 50), dass
die Sachverständigen die Gerichte darauf hingewiesen hatten, dass dje
Erziehungsfähigkeit des Vater erheblich eingeschränkt wäre, weil er
zusätzlich zur Verhinderung privater Kontakte mit der Mutter, das Kind auch mit dem Ziele manipuliere, es von der Mutter zu entfremden (,,manipulating his son and alienating him from the applicant"),
und sie deshalb die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter
empfehlen, der auch im Scheidungsurteil zunächst entsprochen wurde. Der
Gerichtshof weist, wie schon wiederholt, darauf hin, dass Artikel 8
auch den Anspruch auf Maßnahmen zur Durchsetzung eines Umgangsrechts
beinhaltet, und zwar durch entschlossene und zügige Verfahren, weil
sonst der Ausgang und die zukünftige Eltern-Kind-Beziehung durch
die Verfahrensdauer praktisch vorbestimmt seien. Polen habe demnach
gegen Artikel 8 verstoßen.
Am 1. Dezember 2009 war ähnlich ein Urteil gegen Slowenien nach
Artikel 8 ergangen, weil ein Umgangsrecht des Vaters in den mehr als 4
Jahren seit dem Auszug der Mutter aus der ehelichen Wohnung, unter
Mitnahme des zu diesem Zeitpunkt (April 2001) 4 jährigen Kindes, nicht
durchgesetzt wurde, nicht einmal die wiederholten Geldstrafen von 25 -
145 Euro: CASE OF EBERHARD AND M. v. SLOVENIA (Applications nos. 8673/05 and 9733/05)-
12.2.2010:
Bei unserem Nachbarn Frankreich (und ähnlich in anderen Staaten auch)
kann das Nichteinhalten einer Umgangsregelung nach Article 227-5
(früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit bis zu 1 Jahr
Gefängnis und 15 000 Euros Geldstrafe verfolgt werden:
Article 227-5 (Ordonnance
nº 2000-916 du 19 septembre 2000 art. 3 Journal Officiel du 22
septembre 2000 en vigueur le 1er janvier 2002) Le
fait de refuser indûment de représenter un enfant
mineur à la personne qui a le droit de le
réclamer est puni d'un an d'emprisonnement et de 15000 euros
d'amende.
Einer französische Regionalzeitung, Le Courrier picard, von heute,
12.2.2010, berichtet über so einen Fall, in dem 2 Monate
Haft wegen hartnäckiger Umgangsvereitelung und Missachtung
gerichtlicher Beschlüsse verhängt wurden (wir danken Olga Odinetz von ACALPA für diesen Hinweis):
Vendredi 12 Février 2010
THIERACHE (02)
Une mère de famille en prison.
Jeudi, une femme de trente ans est partie en prison pour deux mois ;
elle avait refusé le droit de visite et d'hébergement de ses deux
premiers enfants au père de ces derniers.
La sanction peut sembler lourde mais un père a des droits. Et
l'équilibre des enfants passe aussi par la présence du père biologique
lorsqu'une décision de justice est en sa faveur. C'est le message qu'a
voulu faire passer le tribunal correctionnel de Laon, jeudi. [Übers.: Das
Urteil mag hart erscheinen, aber ein Vater hat Rechte. Und das
Gleichgewicht des Kindes hängt auch von der Gegenwart des biologischen
Vaters ab, wenn eine Entscheidung des Gerichts zu seinen Gunsten
ausfällt. Das ist die Botschaft, die das Strafgericht von Laon
vermitteln will.] Un jugement
qui confortera les pères -soucieux de continuer à prendre soin de leurs
enfants malgré une séparation conjugale- dans leur volonté d'assumer
leur rôle de parent..
Wir fassen kurz zusammen: Die Frau hatte 8 Jahre
in einer nichtehelichen Beziehung gelebt, aus der 2 Kinder
hervorgingen (2005, 2006). Im Oktober 2006 traf sie einen anderen Mann
und heiratete ihn. Sie haben zusammen ein Kind, das jetzt 20 Monate alt
ist. Sie bekam das Sorgerecht für die beiden ersten Kinder und deren
Vater bekam ein Besuchs- und Beherbergungsrecht, deren Ausübung
die Mutter und ihr Ehemann jedoch systematisch
verhinderten. Der Vater brachte Beschwerden ein, die zu 2
Verurteilungen führten, das 2te Mal zu 6 Monaten Gefängnis, bestätigt
durch das Beschwerdegericht, cour d'appel d'Amiens, am
13. Mai, 2009. Die Frau hat jedoch alle Maßnahmen der Gerichte
ignoriert und wurde daher jetzt aus ihren Dorf mit Polizeigewalt, manu militari, vor
das Gericht gebracht und von dort auf gleiche Weise gleich in das
Gefängnis. Eine Vielzahl von Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner, die sie
aber erst jetzt das erste Mal vorbrachte, hatten das Gericht und den
Staatsanwalt überhaupt nicht beeindruckt. Letzterer hatte ihr
vorgeworfen, den beiden älteren Kindern psychologischen Schaden
zuzufügen und 4 Monate Gefängnis unbedingt + 6 Monate aus der
früheren Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung gefordert.
Kommentar: Das Urteil mag hart erscheinen, auch wenn es vermutlich
wegen des noch sehr jungen dritten Kindes deutlich unter dem Antrag des
Staatsanwalts und dem Strafrahmen blieb. Aus anderen Staaten und aus
anderen Fällen ist bekannt, worauf z. B. Richard Gardner hinwies, dass
oft auch wenige Tage Gefängnis oder andere deutliche Maßnahmen
ausreichen,
um eine Umkehr zu bewirken. Der wesentliche Punkt ist, solchen
Eltern sehr deutlich zu machen, dass sie die Rechte des anderen
Elternteils -und des Kindes- und entsprechende gerichtliche Anordnungen
nicht einfach ignorieren können ( wie das bei uns oft über viele Jahre
geschieht, besonders, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um
nichteheliche Kinder handelt, wo derzeit auch nicht mit einem
Sorgerechtsentzug gedroht wird oder werden kann, aber nicht nur bei diesen). Am
besten
erfolgt dies durch präventive
Unterrichtungsmassnahmen und, wenn nötig aber durch entschlossenes,
möglichst
frühzeitiges Eingreifen.
Nachtrag 16.2.2010:
Laut Gerichtsbeschluss soll der (nichteheliche) Vater der Kinder die
elterliche Sorge während des Gefängnisaufenthaltes der Mutter
übernehmen. Der Stiefvater wusste aber das bis jetzt zu verhindern. Die
Kinder sind nicht auffindbar. Bericht vom 15.2.2010 mit der Stellungnahme von ACALPA.
Kommentar: Kindesentzug
(Entführung) durch einen Elternteil oder Großeltern wird in Frankreich,
anders als in der deutschen Rechtspraxis, auch im Inland nach Article
227-7 mit bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 15.000 Euro bestraft. Diese
Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den
Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind
unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9). Diese
Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht
entzogen worden war ( Article 227-10). Die Strafen verfünfachen
sich nach Article 227-8, wenn eine Entführung, ohne Betrug oder Gewalt,
durch jemand erfolgte, der nicht aufsteigend verwandt ist. Auch wenn
ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
Monats mitgeteilt wird beträgt die Strafmaß 6 Monate /
7500€, Article 227-6. Selbstverständlich ist man sich auch in
Frankreich der Gefahr bewusst, dass man mit Zwangsmassnahmen
gegen einen Elternteil auch das schwächste Glied in der Kette, das
Kind, um dessen Wohl es ja primär gehen sollte, potentiell
beinträchtigen kann, und setzt deshalb zunächst auf Mediation etc.
Neueste Entwicklung, Dienstag 16.2. abends: Dem Staatsanwalt gelang es
in einem halbstündigen Gespräch den Lebensgefährten der Mutter zur
Herausgabe der Kinder zu bewegen. Sie sind, ohne jedes Drama,
bereits bei ihrem Vater. Der Vater sagte, dass er sich dem Wunsch
des Lebensgefährten nach Umgang -auf neutralem Boden- nicht widersetzen
werde. (Bericht, der am 17.2 im Le Courrier picard erscheinen
wird.).
10.2.2010:
Bericht im Toronto Star vom 9. Februar 2010 über das Family
Bridges Modell zur Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind
und einem Elternteil bei hochgradiger Entfremdung:
DIVORCE: Tough love from Texas von ARA WALTON/TORONTO STAR.
Psychologist
Richard Warshak offers intensive and controversial programs to help
children who have suffered parental alienation during divorce. “Love
your kids more than you hate your ex-spouse,” he says....
vgl dazu auch einen weiteren Bericht aus Kanada: Precedent Setting Case in Ontario und unsere Übersicht über weitere Medienberichte und Veranstaltungen zu PAS.
Richard Warshak ist einer der führenden Experten zum Thema
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Sein neu entwickeltes Programm "Family
Bridges" für entfremdete Kinder und Eltern ist unter Fachleuten
anerkannt, selbst wenn sie einer anderen Richtung angehoren, wie der
Schule um Judith Wallerstein und.Joan Kelly, die ein möglichst
breites Spektrum von Gründen für die Ablehnung von Kontakten zwischen
Kind und einem Elternteil einbeziehen wollen (das sog. "Alienated Child
" Modell von Kelly & Johnston, 2001) und entsprechend eine
systemische Therapie unter Einbeziehung aller Familienmitglieder
bevorzugen, aber auch deren Grenzen bei Kooperatiuonsunwilligkeit
und ernsthaften Persönlichkeitsstörungen des entfremdenden Elternteils
sehen. Vgl. dazu die Aufsätze in dem nachfolgend erwähnten Sonderheft
von Family Court Review 48 (1), 2010. Das primär auf Unterrichtung
in psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnisses beruhende
Program Family Bridges ist auch in der gerade erschienenen,
erweiterten Neuauflage seines Buches "Divorce Poison"
beschrieben. In Deutschland freilich müsste noch ein sehr langer Weg
zurückgelegt werden, bevor solche Programme zum Einsatz kommen könnten,
schon weil es an klaren richterlichen Anordnungen und deren
Durchsetzung fehlt, die dafür unbedingt nötig sind.
17.1.2010: Während in Deutschland der nur polemische Aufsatz einer
amerikanischen Frauenrechtlerin immer noch das Maß aller Dinge zum
Thema Eltern-Kind-Entfremdung
zu sein scheint, und man es selbst für nötig hielt, den Titel der
Arbeit einer zu diesem Thema ausgewiesenen Expertin (Janet Johnston) in
der deutschen Fassung willkürlich in eine Fragestellung "Entfremdete Scheidungskinder?"
abzuwandeln, als ob es die nicht gäbe, ist gerade ein Heft einer renommierten Fachzeitschift
erschienen, das sich auf über 200 Seiten ausschließlich dem Thema
widmet: Family Court Review, Jahrgang 48, Heft 1 (Januar 2010), vgl. GUEST EDITORS' INTRODUCTION TO SPECIAL ISSUE ON ALIENATED CHILDREN IN DIVORCE AND SEPARATION: EMERGING APPROACHES FOR FAMILIES AND COURTS (p 6-9) von Barbara Jo Fidler, Nicholas Bala (Kanada).
Inhaltsverzeichnis und Kurzzusammenfassungen sind
online frei einsehbar. Die Artikel selbst oder das gesamte Heft
sind kostenpflichtig erhältlich. Wir werden Kurzbeschreibungen in
unsere PAS Bibliographie aufnehmen und
versuchen einzelne Aufsätze zeitnah ausführlicher zu besprechen.
Besonders hervorheben möchten wir schon hier die Aufsätze zu sehr
erfolgversprechenden neuen Programmen, die der Wiederherstellung der
Beziehung zwischen entfremdeten Elternteil und Kind dienen sollen. Aus
juristischer Sicht, sollen auch die Aufsätze erwähnt werden, die sich
mit der Handhabung solcher Fälle durch die Gerichte (Richterin
Martinson), speziell auch in Kanada (Bala et al.) befassen. Vgl. dazu
auch unsere Meldung vom 28.12.2009
(unten). AFCC ist mit der Hofstra University (New York)
Herausgeberin der Zeitschrift. Janet Johnston ist derzeit
stellvertretende Schriftleiterin (und ebenfalls mit einem Aufsatz in diesem Heft vertreten).
09.01.2010: Am 19. 1. 2010 erscheint die Neuauflage des populären Buches "Divorce Poison" von
Richard Warshak, Ph. D., als Taschenbuch (320 Seiten) und kann auch
schon in Deutschland bestellt werden (Preis etwa 10,99 Euro bei online
Bestellung). Prof. Warshak ist einer der weltweit bekanntesten Experten
zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS). Dieses Buch richtet sich
primär an von Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung /Scheidung
betroffene Mütter und Väter und kann diesem Kreis besonders empfohlen
werden, vgl. unsere Rezension "Scheidungsgift"
der Erstauflage von 2001. Gegenüber dieser Auflage wurde es
erweitert um eigene Kapitel, die sich speziell mit der
Wiederherstellung der Beziehung zu entfremdeten Kindern befassen,
darunter eines zu inzwischen erwachsenen Kindern. Auch ein gerade neu
entwickeltes und schon erfolgreiches Programm zur gerichtsnahen und
begleiteten Annäherung bei hochgradiger Entfremdung zwischen Kind und
einem Elternteil wird beschrieben, vgl. die Webseite des
Autors. ( Wir wissen zwar u.a. von einer tschechischen
Übersetzung der Erstauflage, aber ein deutscher Verlag konnte bisher
noch nicht dafür gewonnen werden, obwohl der Bedarf sicher bestünde,
wie auch dem Thema nach annähernd ähnliche, inzwischen aber vergriffene
Bücher zeigen.)
06.01.2010:
Wir haben ein an unseren Verein gerichtetes Schreiben der Staatskanzlei
von Rheinland-Pfalz vom 21.12.2009 erhalten, von dem wir sicher sind,
dass seine Veröffentlichung hier nicht nur statthaft, sondern von
großem Interesse ist und auch glauben, dass die Entscheidung über Zustimmung zu seinem Inhalt
und Unterstützung der beschriebenen Initiativen unabhängig von
jeder parteipolitischen Orientierung erfolgen sollte. Es handelt sich dabei
um :
1. Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zur UN-Kinderrechtskonvention
2. Antrag von Rheinland-Pfalz im
Bundesrat (Nov. 2009): „Kinderlärm: kein Grund zur Klage —
gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von
Kinder- und Jugendeinrichtungen".
Mangels eines geeigneten links haben wir das Schreiben (allerdings nicht formatgetreu) in eine Webseite umgewandelt.
28.12.2009: Die Association of Family and Conciliation Courts (AFCC)
ist eine interdiszipläre und internationale Vereinigung von derzeit
etwa 4000 Fachleuten (Richter, Anwälte, Psychologen etc) die sich der
Verbesserung des Lebens von Kindern und Familien durch Beilegung von
Familienkonflikten widmet. Ihre 47 ste Jahreskonferenz (Denver,
Colorado, 2-5. Juni, 2010) ist ganz.dem Thema Eltern-Kind Entfremdung in Hochkonfliktfällen gewidmet. Das sehr umfangreiche Programm
umfasst in 80 Sitzungen und 6 zusätzlichen Workshops alle Aspekte
dieses Themas, von teilweise immer noch kontroversen Formulierungen des
von Richard Gardner etwa 1985 eingeführten Konzeptes Parental
Alienation Syndrome zu praktischen Lösungsansätzen bei der
Konfliktbeilegung, insbesondere auch neuer Programme zur
Wiederzusammenführung stark entfremdeter Kinder und Elternteile.
Eröffnet wird das Programm aus aktuellem Anlass mit Vorträgen zum Thema
Parental Alienation and the DSM-V,
eingeleitet von Prof. William Bernet, Vanderbilt University, Nashville,
TN. Er leitet derzeit eine inzwischen auf über 60 Mitglieder angewachsene
internationale Arbeitsgruppe, mit dem Ziel Parental Alienation
in die anstehenden Neufassungen des Diagnostic and Statistical
Manual (DSM) der American Psychiatric Association und der
International Classification of Diseases (ICD) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzunehmen. Das sind Standardwerke
mit Kurzbeschreibungen aller anerkannten psychischen Störungen bzw.
aller Krankheiten, die medizinischen Fachleuten zur Klassifizierung und
auch zu Abrechnung von Versicherungsleistungen dienen. Obwohl das
vielfach immer noch wiederholte Argument, dass Eltern-Kind-Entfremdung
nicht existiere, weil es auch nicht in DSM enthalten ist, völlig absurd
ist, würde seine Aufnahme in diese Standardwerke nicht nur sinnlose
Kontroversen beenden, sondern zu mehr empirischer Forschung anregen und
die Arbeit von Therapeuten und psychologischen Gutachtern erleichtern.
Entsprechende Vorschläge, mit einer sehr umfangreichen
Dokumentation aus weit über 600 wissenschaftlichen
Veröffentlichungen, wurden Nov. 2009 bei beiden Organisationen
eingereicht und werden jetzt von den dafür eingesetzen Fachkommittees
geprüft. Veröffentlichungen zu diesem Projekt werden im Frühjahr 2010
erscheinen. Vgl. dazu auch unsere Meldungen vom 30.10 und 3.11.2009.
Wir denken, es wäre Zeit, dass man sich endlich auch in Deutschland auf breiter
wissenschaftlich-akademischer Ebene mit diesem Themenkreis ernsthaft
beschäftigt, statt, von
wenigen "Einzelkämpfern" abgesehen, überwiegend nur zu polemisieren und uralte
Kontroversen zu wiederholen, mit einer darin sich allein
"auszeichnenden" Arbeit einer amerikanischen Frauenrechtlerin quasi als
Standardwerk, das nicht nur in Gutachten sondern sogar in Urteile
deutscher Familiengerichte Eingang gefunden hat, trotz der wahrlich
vernichtenden Kritik international anerkannter Fachleute, und das nicht
nur von Richard Gardner, gegen den sich ihre persönlichen Angriffe
richteten.
27.12.2009:
Seit 1.3.2005 ist die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des
Rates der Europäischen Union über die Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in
Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, das sog. Brüssel IIa
Abkommen, in Kraft. Es soll u.a., ähnlich wie das weltweite Haager
Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtliche Aspekte
internationaler Kindesentführung (HKÜ), innerhalb der
Europäischen Union bei internationaler Kindesentführung
für eine rasche Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen
Aufenthaltes sorgen. Nur dort darf auch dann über anhängige
Sorgerechtsfragen entschieden werden. Gegen beide Prinzipien wird
leider von Signatarstaaten vielfach verstoßen, eine Rückführung unter
Berufung auf eine Ausnahmesituation abgelehnt oder Verfahren zumindest
erheblich verzögert. Brüssel IIa soll innerhalb der Europäischen Union
für einfachere und wirkamere Verfahren sorgen und schafft mit der
Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Zugang zu
internationaler Gerichtsbarkeit, zusätzlich zu der Möglichkeit von
Individualbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) des Europarates. Die Verfahrensdauer ist ja gerade in Fragen des
Kindschaftsrechts von so entscheidender Bedeutung, dass sie rein
praktisch gesehen einer wirksamen Entscheidung vorgreifen kann.
Am 23.12.2009 erging eine als examplarisch zu betrachtende
Entscheidung des EuGH zu dieser Problematik und Anwendung des Brüssel
IIa Abkommens und ist deshalb auch sehr ausführlich in der
Fachpresse und anderen Medien dargestellt worden. Die Pressemitteilung des EuGH enthält die Leitsätze:
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind
befindet, kann nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem
Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats,
das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den
anderen Elternteil übertragen hat. In einem solchen Fall Dringlichkeit
anzunehmen, verstieße gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
der Entscheidungen der Mitgliedstaaten und gegen das vom Gesetzgeber
verfolgte Ziel, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu widerrechtlichem
Verbringen und Zurückhalten von Kindern zwischen Mitgliedstaaten kommt.
Das Urteil vom 23.12.2009
und die Schlussanträge vom 9.12.2009 sind derzeit auf den
Webseiten des Gerichtshofes noch nicht in Deutsch vorhanden, wohl aber
u.a. in Englisch bzw. Französisch. Zu beachten ist dabei, dass es
sich um ein Vorabentscheidungsersuchen (vom 20.10.2009) eines slowenischen Gerichtes
betreffend Zuständigkeit angesichts einer bestehenden italienischen
Entscheidung handelt und nicht um eine Individualbeschwerde eines
betroffenen Elternteils, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.12.2009.
16.12.2009: Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich" Petitionsausschuss - 16.12.2009:
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche
Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der
Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig
beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den
Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem
Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der
Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten
Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit
ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender
Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der
betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und
Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem
Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen
könnten. ...
...
Eine im März 2009 begonnene
wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die
tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“,
betonten die Ausschussmitglieder.
Es soll also jetzt, sechs Jahre nach der entsprechenden Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, in sehr deutscher Manier "dringend
erforscht" werden, was man damals schon z. B. aus den den sehr
ausführlichen
parlamentarischen und sonstigen Untersuchungen von Staaten mit so
langer demokratischer Tradition wie Großbritannien und Frankreich
längst zum exakt gleichen Sachverhalt hätte wissen können. Darauf haben
wir damals auch in unserer Stellungnahme für das
Bundesverfassungsgericht direkt hingewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte sicher noch viel
weitreichendere Mittel zur Information darüber gehabt, wovon aber
dennoch nichts
in das Urteil einfloss. Wir jedenfalls gehen immer noch davon aus, dass
sich Menschen in Deutschland bei Trennung / Scheidung sehr ähnlich verhalten wie
in anderen
Staaten auch, die schon längst die entsprechenden Schlussfolgerungen
daraus gezogen haben, und das auch ohne ein vorheriges sehr deutliches
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Wie lange
kann man diese Schlussfolgerungen dann in Deutschland noch hinauszögern?
14.12.2009: Manche werden sich noch daran erinnern, dass der bekannte Schauspieler Mathieu Carrière sich
vor 5 Jahren aus Prinzip weigerte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu
zahlen. Statt dessen ging er in
einer spektakulären Aktion für 10 Tage in Haft. Das Ordungsgeld war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit
seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren
lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin hatte ihn
seine frühere Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht
hat und mit den Fotos nicht einverstanden war. Um ein (etwa acht Jahre
altes) Bild seines Kindes ging es ähnlich auch in einer Klage
gegen Regisseur Douglas Wolfsperger, der das Bild in seinem Film "Der entsorgte Vater" kurz
zeigte. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes will er, was er als
Musterprozess sieht, in Berufung gehen. Um das finanzielle Risiko eines
Unterliegens tragen zu können, erfolgte ein Spendenaufruf. Darauf weisen
wir hin, wie gebeten, selbstverständlich ohne hier eine eigene
Beurteilung vorzunehmen, die ja auch der potentieller Spender und der gerichtlichen Entscheidung
vorgreifen würde. Der Spendenaufruf ist auf der Webseite http://www.der-entsorgte-vater.de/spendenaufruf/ zu finden.
9.12.2009: MARKUS LANZ, ZDF morgen 10.12. 2009, 23:30 - 00:35 Uhr, u.a. Mehr Rechte für unverheiratete Väter.
4.12.2009:
Erwartungsgemäß sind heute eine ganze Reihe von Meldungen und
Kommentaren in den Medien zum gestrigen Urteil aus Strasbourg zu
finden. Hier eine kleine online Auswahl:
Süddeutsche Zeitung:
Schluss mit Diskriminierung. Urteil zum Sorgerecht. Schluss mit Diskriminierung.Ein Kommentar von Helmut Kerscher
Mehr Rechte für ledige Väter:
Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin
will nun umgehend reagieren - und tut gut daran.
Reform des Kindschaftsrechts geplant:
Reform des Kindschaftsrechts geplant: Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. (Foto: ddp)
Das Straßburger "Vatertags-Urteil"
ist aus zwei Gründen historisch zu nennen: Zum einen macht es Schluss
mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller
ledigen Väter. Zum anderen korrigiert es erstmals auf wirklich
überzeugende Weise sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den
deutschen Gesetzgeber; deshalb hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte nicht nur verantwortungsbewusste Väter nichtehelicher
Kinder entscheidend gestärkt, sondern auch seine eigene Rolle im
Konzert der nationalen und internationalen Gerichte gefestigt....mehr
Frankfurter Allgemeine: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter.
Kommentare: Straßburger Urteil zum Sorgerecht. Ein guter Tag für Väter. Von Reinhard Müller. 4 Weitere Kommentare.
Zeit-Online: Väter-Rechte. Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht.
Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache
bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Mehr zum Thema:
* Sorgerecht für unverheiratete Väter Fällt das Monopol der Mütter?
* Kindeswohl Bei Streit kein Sorgerecht
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick.
3.12.2009: Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg:
Pressemitteilung des Kanzlers
Kammerurteil
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen
Menschenrechtskonvention
Das Urteil ist mit einer einsamen Gegenstimme ergangen - der des
deutschen (ad hoc) Richters Bertram Schmitt - und widerspricht
auch ganz klar der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im
Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte.
Der Gerichtshof weist in einem Vergleich europäischer Rechtssysteme
darauf hin, dass die Mehrheit der Staaten die Beteiligung
nichtehelicher Väter an der elterlichen Sorge vorsieht, entweder
unabhängig vom Willen der Mutter oder wenigstens auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung nach Prüfung des Kindeswohls, wogegen nach
noch geltendem deutschen Recht nichteheliche Mütter ein absolutes
Vetorecht besitzen, d. h. für eine Ablehnung auch keinerlei Gründe angeben müssen. Wir
hatten in unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme
vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schon damals auf
die nach sorgfältigen und sehr ausführlich dokumentierten Erwägungen
erfolgten Reformen in Frankreich und Großbritannien hingewiesen, wobei
in Großbritannien ausschlaggebend war, dass sich auch eine Regelung,
die über die deutschen Gesetzeslage hinaus auch die Möglichkeit einer
gerichtlichen Ersetzung der mütterlichen Zustimmung vorsah, sich nicht
bewährt hatte. Eine eigene "Erforschung" der Situation, die erst vor
kurzem gemäß dem damaligen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts
endlich in Gang gekommen ist, hätte sich also wenigstens unser Meinung
nach schon damals erübrigt. Seither sind noch eine Reihe von Staaten
dazugekommen, die gemeinsame Sorge auch bei nichtehelichen Eltern als
Regelfall vorsehen (wobei ein Ausschluss wegen Kindeswohlgefährung
selbstverständlich jederzeit möglich ist), was uns wenigstens hoffen
läßt, dass sich ihnen Deutschland bald anschließt. Wie
schnell das geht wird allerdings vermutlich weiter vom
öffentlichen Druck, auch durch die Medien, und davon, dass möglichst
viele betroffene Väter unter Berufung auf dieses Urteil jetzt ebenfalls
ihr Menschenrecht einklagen, abhängen. Zu beachten ist auch, dass gemäß
Artikel 43 der Konvention jede Partei (also hier wohl ev. die
Bundesregierung) innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines
Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an
die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen kann. In diesem Fall
berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine
schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder
ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner
Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch
endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der
Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird.
Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der
Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien
erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer
nicht beantragen werden.
Aus der Presserklärung:
Der Gerichtshof
stellte fest, dass der Beschwerdeführer
mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des
gemeinsamen
Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes
gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als
verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine
Diskriminierung
im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass
§ 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden
hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll
gewährleisten,
dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als
gesetzlicher
Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über
Sorgerechtsfragen
zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten
demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm
der Gerichtshof zur Kenntnis, dass
es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes
die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel
an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden.
Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht
anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein
Kind kümmert.
Der Gerichtshof
teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts
nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter
grundsätzlich
dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der
elterlichen
Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht
das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung
in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder
waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der
Gerichtshof
sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden
Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der
generelle Ausschluss einer gerichtlichen
Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den
verfolgten
Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht
verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer
Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung
mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt
äußerte eine abweichende Meinung,
die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof
vertrat außerdem einstimmig, dass
die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende
gerechte
Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt
nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung
ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend.
Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung
(http://www.echr.coe.int).
2.12.2009: Über eine weitere für Deutschland wenigstens sensationelle
Entscheidung zum Sorgerecht berichten heute verschiedene Medien, u.a.
die Süddeutsche Zeitung im Münchner Lokalteil, S. 38:
Weil sie den Wunsch des Vaters torpedierte, seinen Sohn öfter zu sehen
Gericht entzieht renitenter Mutter Sorgerecht.
Zehnjähriger lebt ab sofort beim Papa, obwohl das Kind das selbst nicht herbeisehnt – Urteil ist Präzedenzfall
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
Mit ihrer
ungewöhnlichen Entscheidung dürfte eine Münchner Amtsrichterin für
Aufsehen sorgen: Sie hat einer Mutter das Sorgerecht entzogen, weil
diese immer wieder grundlos den Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater
verhindert habe.
Das Sorgerecht hat nun der Vater. Sollte diese Entscheidung in nächster
Instanz beim Oberlandesgericht bestätigt werden, wäre das ein großer
Schritt zur Stärkung der Rechte geschiedener Väter........
In Extremfällen gab es aber auch in Deutschland schon solche, dann auch
vom OLG bestätigte Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel, allerdings
leider meist erst nach langen Verfahren, weit länger als die 2 Jahre
die seit der Trennung der Eltern im vorliegenden Falle vergangen sind,
unberechtigten Missbrauchsvorwürfen etc. etc. Ungewöhnlich ist
auch, dass die Entscheidung und Begründung vom Amtsgericht in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, natürlich anonymisiert, aber auch ohne Aktenzeichen. Demnach
besonders interessant die Passagen (in der Fassung des SZ Berichts): Zur Begründung hieß es, dass beim Vater keinerlei
Erziehungsdefizite bestünden – vielmehr bestehe eine enge
vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung, die für die positive Entwicklung
des Jungen unverzichtbar sei. Die Mutter sei dagegen nicht in der Lage,
das Bedürfnis ihres Sohnes
nach Kontakt zum Vater – „unter Hintanstellung ihrer eigenen
Probleme“ – zu respektieren und zu unterstützen. ........Da
im Gegensatz zur Mutter der Vater bereit sei, den Umgang des
gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen, gebiete es
das Kindeswohl, solch eine Entscheidung zu treffen. Dem stünde auch
nicht entgegen, dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle: Denn dies
sei nicht sein wirklicher Wunsch, sondern resultiere nur aus dem von
der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt, analysiert das Gericht.
Aus den USA und insbesondere Kanada, aber auch Spanien etc., haben wir
schon wiederholt über ähnliche Entscheidungen zum Aufenthaltswechsel
bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) berichtet, vgl. dazu
unsere Zusammenfassung entsprechender Gerichtsentscheidungen, einschließlich deutscher Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
In den USA und Kanada wurden in den letzten Jahren auch spezielle
psychologische Programme entwickelt, die den Übergang von stark
entfremdeten Kindern zum bindungstoleranten Elternteil erleichtern
sollen. Darüber wird Anfang nächsten Jahres ein Sonderheft einer U.S.
Fachzeitschrift erscheinen. Wir werden berichten.
Einige online Medienberichte zu obiger Entscheidung:
Merkur-online.de:
Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. München - Das Münchner
Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10)
entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht
wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter
wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die
Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das
Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu
bewegen. Vergeblich....
Abendzeitung:
Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg. Sie verliert das Sorgerecht,
weil der Vater den Bub zu selten besuchen durfte – das Gericht sieht
das als „erzieherische“ Maßnahme. Das Kind muss sofort zum Vater, die
Mutter ist fassungslos. ....
1.12. 2009:
Deutschland wird sich im Sorgerecht wohl bald dem Rest Europas und der
Welt anschließen müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Strasbourg wird am Donnerstag den 3.Dezember seine Entscheidung im Falle
Zaunegger
v. Germany (no. 22028/04) schriftlich mitteilen.
The applicant, Horst Zaunegger, is a
German national
who was born in 1964 and lives in Pulheim (Germany). His daughter having
been born out of wedlock, he complains about the fact that, unlike
divorced
fathers and mothers, German law does not provide him with the
opportunity
to be granted joint custody without the mother’s consent. He essentially
relies on Article 14 (prohibition of discrimination) in conjunction
with Article 8 (right to respect for private and family life).
Kommentar dazu von Heribert Prantl auf Seite 1 der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung:Vatertag im Dezember.Europäischer Gerichtshof sorgt für ein neues Sorgerecht.
Für viele Väter
von nichtehelichen Kindern fällt heuer Weihnachten auf den 3. Dezember;
und dieses vorgezogene Weihnachtsfest ist für sie zugleich ein erster
Vatertag: An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
eine Entscheidung fällen, die diesen Vätern ein Geschenk macht.
Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter
waren, sollen mehr Rechte erhalten. ..........
17.11.2009: Die Zeichnungsfrist für die öffentliche Petition an den
Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht
der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung
läuft morgen ab!.
12.11.2009:
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
(VAMV) bietet zum kostenlosen Dowload (pdf Datei, 15 Seiten) an:
Das neue FamFG: Leitfaden des VAMV zur Umsetzung des neuen familienrechtlichen Verfahrens in der Beratungspraxis.
Darauf möchten wir hinweisen, obwohl wir uns für eine möglichst
gleichwertige Elternschaft von Mutter und Vater, auch nach Trennung /Scheidung, einsetzen, damit auch
für eine tatsächlich mögliche Ausübung (Durchsetzung) des
Umgangsrechts, statt gar ,,Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita Heiliger, 1993) oder ,,Einelternfamilien" als ,,zukunftsweisende Lebensform" (VAMV Pressemitteilung vom 24.1.2007) zu sehen, und uns auch nicht bedingungslos den sog. "Frankfurter Thesen" anschließen möchten. Daher sehen wir ganz anders als der VAMV die deutliche Abschwächung des FGG-Reformgesetzes
gegenüber dem ohnehin im Vergleich zum Ausland sehr zaghaften
Referentenentwurf und sogar der Regierungsvorlage nicht als Erfolg,
sondern wären selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Gerichte
alle ursprünglich vorgesehenen neuen Maßnahmen auch im Interesse
gleichwertiger Elternschaft verantwortungsvoll einsetzen
und insbesondere natürlich auch im Falle tatsächlicher
häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung entsprechend handeln würden. Selbstverständlich ist auch
von uns unbestritten, dass Alleinerziehen (auch durch Väter!),
Alleinsorgerecht und eingeschränkter Umgang
unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden Umständen die einzig
möglichen Alternativen sein können.
08.11.2009: Wir wurden dankenswerterweise auf einen wirklich
hervorragenden Bericht aufmerksam gemacht der gestern im kanadischen
Fernsehen ausgestrahlt wurde und jetzt als Onlineversion verfügbar ist:
"W5
investigates: Children on the frontlines of divorce", mit zwei Videos über Parental Alienation (PAS):
W5: Poisoned Minds, part one
There
is nothing pleasant about divorce, but for couples breaking up
there is now a whole new battleground -- parental alienation. It is a
proxy war that can produce poisoned minds.
W5: Poisoned Minds, part two
Family
courts and social workers are grappling with how to make
divorcing parents cooperate, and heal the children. Even in a legal
system where kids have all the rights, harmony doesn't come easy.
aufmerksam gemacht. Im Film beschreibt unter anderem Pamela
Richardson ihren extrem tragischen Fall, in dem das durch den Vater
entfremdete Kind sich schließlich mit 16 von einer Brücke in den Tod
stürzte. (Sie hat darüber ein Buch geschrieben). Aber es wird auch über
einen sehr positiven Fall berichtet, in dem die geschiedenen Eltern
nach einer Entfremdungskampagne mit dem gesamten Spektrum von
Vorwürfen, einschließlich sexueller Kindesmissbrauch, jetzt bestens zum
Wohle ihrer Kinder zusammenarbeiten. Wohl einmalig ist, dass auch die
(allerdings ehemals) ausgrenzende Mutter zu einem Interview bereit
war. Das "Wunder" wurde in einem Sommercamp für
Scheidungsfamilien bewirkt. [Die Leiterin dieses Programms ist Peggie
Ward, deren Aufsatz als kommentierte Übersetzung als eine der ersten
Publikationen zu PAS in Deutschland erschien, "Familienkriege",
1998.
Über dieses Programm und auch ein weiteres ähnliches zur
"Wiedervereinigung" entfremdeter Kinder-Eltern wird Anfang nächsten
Jahres in U. S. Fachpublikationen berichtet werden. Wir werden zu
gegebener Zeit darüber im Detail berichten.] Hervorragend an den Filmen
ist auch, dass betroffene Kinder zu Wort kommen. Sehr zu
empfehlen!.
03.11.2009: Als Reaktion auf den Artikel im U.S. News & World
Report erschien folgender Aufsatz:
Group of 50 Mental
Health Experts Pushing to Add Parental Alienation to DSM
November 2nd, 2009 by Glenn Sacks, MA, Executive Director
Now
23, divorced, and a parent herself, Anne has recognized only recently
that she was manipulated, that her long-held view of her father isn’t
accurate. They live 2,000 miles apart but now try to speak daily. “I’ve
missed out on a great friendship with my dad,” she says. “It hurts.”
A group of 50 mental health experts from 10 countries are part of an
effort to add Parental Alienation to the 2012 edition of the Diagnostic
and Statistical Manual of Mental Disorders,
the American Psychiatric Association’s “bible” of diagnoses. According
to psychiatrist William Bernet, this “would spur insurance coverage,
stimulate more systematic research, lend credence to a charge of
parental alienation in court, and raise the odds that children would
get timely treatment.” ....
Ein weiterer Aufsatz eines Anwalts dazu: International Group of Scientists to Push for PAS
Inclusion in DSM
October 31st, 2009 by Robert Franklin, Esq.
Wir werden zu gegebener Zeit mehr über dieses Projekt berichten.
Glenn Sacks is ein bekannter amerikanischer Kolumnist, der auch oft in
Radio - und Fernsehshows zu Elternschaft berichtet.
30.10.2009: Im wichtigen amerikanischen Nachrichtenmagazin U.S. News & World Report (gegr.
1933, konservativ) erschien gerade folgender Beitrag:
Parental
Alienation: A Mental Diagnosis?
Some experts say the extreme hatred
some kids feel toward a parent in a divorce is a mental illness.
By Lindsay Lyon
Posted October 29, 2009
From an early age, Anne
was taught by her mother to fear her father. Behind his back, her mom
warned that he was an unpredictable and dangerous; any time he'd invite
her to do anything—a walk in the woods, a trip to the art store—she
would craft an excuse not to go. "I was under the impression that he
was crazy, that at any moment he could just pop and do something
violent to hurt me," says Anne, who prefers that only her middle name
be used to guard her family's privacy. Typical of a phenomenon some
mental-health experts now label "parental alienation," her view of him
became so negative, she says, that her mother persuaded her to lie
during a custody hearing when the couple divorced. Then 14, she told
the judge that her dad was physically abusive. Was he? "No," she says.
"But I was convinced that he would [be]." After her mother won custody,
Anne all but severed contact with her father for years.
If a growing faction of
the mental-health community has its way, Anne's experience will one day
soon be an actual diagnosis. ..mehr
29.10.2009: Von einem Leser wurden wir dankenswerterweise auf einen
ausführlichen Bericht über ein Wochendseminar ,,Familien
brauchen selbstbewusste Väter. Ein Männeraufbruch ist überfällig!"
aufmerksam gemacht, der immer noch wegen seiner Zusammenfassung der
Beiträge interessant ist, obwohl die Veranstaltung längst stattgefunden
hat.
07.10.2009: Wir wurden heute auf eine öffentliche Petition an den
Deutschen Bundestag vom 27.08.2009 betr. Sorgerecht
der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung
aufmerksam gemacht. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 18.11.2009. Ein
weiterer Schreiber schlägt jetzt eine Postkarten -oder
Unterschriftenaktion im Internet zu einem gemeinsamen Sorgerecht
für nichteheliche Eltern vor um damit möglicherweise Einfluss auf die
laufenden Koalitionsverhandlungen zu gewinnen.
Zu beiden leidigen Themen, bei denen Deutschland mit
seinen Bedenkenträgern ziemlich einsam in Europa und der Welt dasteht,
haben wir auf unseren Webseiten wiederholf berichtet. Was das
Wechselmodell betrifft so haben wir z. B. über das französische Modell
der "résidence alternée" (Gesetz seit 4.3.2002), das
belgische ,,hébergement
égalitaire" von 2006 und das italienische "affidamentro condiviso"
ebenfalls aus 2006 berichtet, wonach gleichwertige Elternschaft auch im
Sinne der Unterbringung des Kindes als erwünschter Regelfall gilt oder
sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In
Deutschland ist ein Wechselmodell zwar nicht "verboten", wenn sich die
Eltern darauf selbst einigen, wird aber vielfach schon dadurch
unmöglich gemacht, dass ein Elternteil ungeachtet der Zeit, die das
Kind
mit ihm verbringt und dem Einkommen des anderen Elternteils nicht nur
sämtliche Umgangs- und Aufenthaltskosten zu tragen hat, sondern auch
ungeschmälert den vollen Barunterhalt an den anderen Elternteil zu
zahlen hat, außer im praktisch völlig unrealistischen Fall einer
exakten 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes eines minderjährigen Kindes.
Diese Regelung wurde zuletzt in der Entscheidung XII ZR 161/04
des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007
entgegen der z. B. in den USA schon seit Jahrzehnten üblichen
Kostenaufteilung je nach relativer Verweildauer des Kindes und
relativem Einkommen der Eltern (Siehe unsere Modellrechnung vom 1.3.2007)
erneut bestätigt.
Und was das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft, so
soll ja gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von
2003 jetzt endlich erst "erforscht" werden, was man vor dieser
Entscheidung schon längst z. B. aus der sehr umfangreichen
Dokumentation aus Großbritannien und Frankreich hätte wissen können,
als diese Staaten ein zeitgemäßes gemeinsames Sorgerecht einführten,
weil sich selbst gegenüber der noch gültigen deutschen Regelung aus1998
wesentlich erweiterte Regelungen nicht bewährt hatten.
30.9.2009: Das Erste, Heute | 30.09.2009, 21.45 - 22.15 Trennung
von Staats wegen. Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation
Der Film erzählt
die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig
getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder
gegenüberstanden.
Nach Jahren der
Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde
geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß
sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindung
an die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert,
viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb
"ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und
wo er wohnt."----Mehr
[Anmerkung: Vermutlich hatten diese Kinder auch Väter, von denen
sie ebenfalls getrennt wurden?]
28.09.2009: Wir haben folgende Information zu einer neuen
Webseite bekommen:
Pressemitteilung zum Launch der Website
Portraits-Alleinerziehender.de
Berlin, 23.09.2009
eBook „Portraits Alleinerziehender“ im Zentrum der gleichnamigen Website
Angeregt durch die gesellschaftliche Debatte über zunehmende
Kinderlosigkeit in Deutschland ist ein Buch entstanden, das den
Lebensalltag, die Ansichten, Träume und Schwierigkeiten
alleinerziehender Mütter und Väter in den Mittelpunkt rückt. Mit dem
Launch der Website www.portraits-alleinerziehender.de ist das eBook „Emanzipiert Stark Frei? – Portraits
Alleinerziehender“ nun als Download verfügbar.
In Interviews mit 17 Männern und Frauen geht die
Herausgeberin der Frage nach, wie alleinerziehende Eltern ihr Leben
ohne die traditionelle Rollenverteilung gestalten. Anhand von
O-Ton-Aufzeichnungen wurden die Interviews protokolliert und im
Nachhinein wie eine Erzählung aus der Ich-Perspektive der Interviewten
niedergeschrieben. Des Weiteren arbeitet der Berliner Fotograf Patryk
Witt derzeit an einer Bebilderung der literarischen Portraits – in
Kürze ebenfalls einsehbar auf portraits-alleinerziehender.de.
Das eBook „Portraits Alleinerziehender“ bildet die Basis der
gleichnamigen Webpräsenz, die in den nächsten Monaten zu einer
Plattform ausgebaut wird, auf der sich alleinerziehende Mütter und
Väter austauschen und Informationen sammeln können. Die Plattform wird
Foren und andere Kommunikationstools bieten und mit Texten und News
zahlreiche Infos und Tipps rund um die Themen Trennung, Erziehung,
Arbeitsmarkt uvm. geben.
Leseproben auf www.portraits-alleinerziehender.de
Es ist zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von
Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend
männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die
Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu
vertreten oder gar ,,Alleinerziehen
als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive
Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance " (Anita
Heiliger, 1993) oder ,,Einelternfamilien"
als ,,zukunftsweisende
Lebensform" (VAMV
Pressemitteilung
vom 24.1.2007) darstellen.
Dabei ist selbstverständlich auch von uns unbestritten, dass
Alleinerziehen (auch durch Väter!), Alleinsorgerecht und
eingeschränkter Umgang mit dem anderen Elternteil unter besonderen, erwiesenermaßen gravierenden
Umständen die einzig mögliche Alternative sein kann.
Für diejenigen, die die reale Situation des Alleinerziehens nicht aus
eigener Anschauung kennen bieten die Interviews im e-book bereits einen
guten Einblick. Wir wünschen diesem Projekt viel Erfolg!
22.09.2009:
Heute, Dienstag, 22.09.2009 22:15 - 22:45 Uhr, VPS 22.09.2009 22:15,
ZDF, 37 Grad (Wdh. am 22.09.2009 02:00 Uhr Nachtprogramm, VPS
23.09.2009 02:00): 37 Grad
Wo bist du, mein Kind? Zwangsadoptionen in
der DDR. Dokumentationsreihe Deutschland 2009. Die
Aufarbeitung scheitert auch an fehlender Einsicht mancher Ämter.
Das Thema Zwangsadoption ist heute immer noch aktuell. Noch immer
leiden die Kinder und ihre Familien darunter, die zurzeit des
SED-Regimes willkürlich getrennt wurden. Auch einige Jugendämter
verweigern den Betroffenen bis heute eine umfassende Unterstützung. [mehr]
18.9.2009:
Falls Sie den kontrovers diskutierten und zeitweilig per Einstweiliger
Verfügung aus den Kinos verbannten Film von Douglas Wolfsperger, DER
ENTSORGTE VATER, noch nicht gesehen haben, besteht dazu am 20.September
um 20 Uhr im Kino
Casablanca
in Dresden Gelegenheit. Der Regisseur wird anwesend sein und zu
einem Gespräch zur Verfügung stehen. Filminfos, Hintergründe und Fotos
zum Downloaden finden Sie unter www.Der-Entsorgte-Vater.de.
17.9.2009: Wie bereits am 1.9.2009 angekündigt, wollen wir in unserer
Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen
Kindschaftsrechts die der freiwilligen
Gerichtsbarkeit entsprechend dem mit diesem Tage in Kraft
getretenen FGG-Reformgesetz
aktualisieren.
Zumindest soweit das besonders wichtige Bestimmungen betrifft, auf die
wir seit dem frühen Stadium des Entwurfs hingewiesen hatten, ist dies
jetzt geschehen: 
Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen
des FGG-Reformgesetzes. Im übrigen muss auf die zahlreichen
dazu erschienenen Bücher hingewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass sich gegenüber den ersten
Referentenentwürfen, aber auch nach dem vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf
einiges geändert hat, was nicht nur rein redaktioneller d.h.
sprachlicher Natur ist, oder die Gliederung (Nummerierung) der
einzelnen Paragraphen betrifft. Das sollte nicht überraschen, wenn die
Stellungnahmen zum Referentenentwurf (an denen wir als Verband auch
beteiligt waren) angemessen berücksichtigt werden und schließlich das
Parlament nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, besonders dann
nicht, wenn, wie in diesem Falle, Einzelheiten des Gesetzentwurfs sehr
kontrovers diskutiert wurden, das zum Teil sogar noch nach Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens (z. B. über Aufgaben und Vergütung von
Verfahrensbeiständen, vgl. z. B. ZKJ 2/2009, das ganz diesem Thema
gewidmet ist)
13.09.2009:
Unsere Zusammenfassung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte wurde wieder aktualisiert. Die letzten Urteile
gegen Deutschland betreffen wieder die überlange Verfahrendauer in
Umgangsverfahren, bei denen der Weisheit letzter Schluss dann immer
noch sehr häufig ein Umgangsauschluss ist
(,,Kind muss zu Ruhe kommen"). Der Gerichtshof geht zwar nicht auf
dieses "Wundermittel" ein, betont aber immer wieder, wie wichtig eine
besonders beschleunigtes Verfahren gerade bei Umgangsproblemen ist,
weil sonst sich die Aussichten auf eine Wiederannäherung zwischen Kind
und ausgegrenztem Elternteil rasch verringern und schließlich ganz
zerstört würden. Eine überlange Verfahrensdauer würde also praktisch
den Ausgang des Verfahrens schon vorausbestimmen. Bleibt sehr zu
hoffen, dass das FGG-Reformgesetz, bei dessen Formulierung diese
Problematik beachtet wurde, da bald eine praktische Wirkung entfaltet.
Es ist seit dem 1.9.2009 in Kraft, vgl. unsere Meldung von diesem Tage.
12.09.2009: Morgen 13.9. 2009, 18:00h, ZDF Mona Lisa: Für immer zerrissen? Scheidungskinder
leiden oft ein Leben lang.
Eine Scheidung ist ein
einschneidendes Erlebnis, vor allem für die Kinder. Und sie hat
Auswirkungen auf ihr Leben als Erwachsene, wie neue Studien über die
längerfristigen Folgen für Scheidungskinder zeigen. Das Verhalten der
Ex-Partner als Eltern nimmt großen Einfluss auf die zerrissenen
Kinderseelen. .....
Mit weiteren links zu anderen Sendungen, einem Forum,
http://www.scheidungskinder.de,
das z. T. sehr bewegende
Einblicke in die Seelen betroffener Jugendlicher gewährt, etc. Die
Sendung ist aus der ZDF Mediathek abrufbar.
10.09.2009: Wir haben jetzt auch eine deutsche
Übersetzung (mit weiteren Literaturhinweisen) der Rezension von A
Family's Heartbreak [wörtlich:
Herz zerbrechender Schmerz einer Familie] A Parent's Introduction to
Parental Alienation [Eine Einführung in Eltern- Kind-Entfremdung durch
einen betroffenen Elternteil] von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies.
04.09.2009: Buchrezension:
Zu einem neuen Buch, A Family's Heartbreak.
A Parent's Introduction to Parental Alienation
von Michael Jefffries mit Dr. Joel Davies, haben wir eine ausführliche
Rezension zur Verfügung, in Englisch, wie auch das Buch bisher nur im
Original erhältlich ist. Wie bemühen uns aber baldmöglichst eine
deutsche Übersetzung der Rezension nachzureichen. Das Buch zeichnet
sich dadurch aus, dass der Autor als betroffener Vater seine
Leidensgesschichte auf die zu Eltern-Kind-Entfremdung wesentlichen
Aspekte beschränkt, diese aber präzise an Hand von
Tagebuchaufzeichnungen (wie sie allen Eltern in dieser Situation zu
empfehlen sind) darstellt, und vor allem dadurch, dass er an jeder
Stelle dazu
Fragen stellt, wie sie sich allen von Entfremdung betroffenen Eltern
immer wieder aufdrängen werden (oder sollten) und diese Fragen dann
direkt
von mit Eltern-Kind-Entfremfung (PAS) sehr
erfahrenen Fachleuten beantwortet werden.
01.09.2009: Das Gesetz
zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -FGG-RG) vom
17.Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61,
ausgegeben zu Bonn am 22.Dezember 2008 ist am 1. September 2009
in Kraft getreten. Es kann als pdf Datei (158 Seiten) eingesehen oder
heruntergeladen werden (aber nicht gedruckt oder daraus kopiert werden)
unter
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl108s2586.pdf%27]
Wir werden uns bemühen, ähnlich wie auch nach der Reform des
Kindschaftsrechtes in 1998, unsere Zusammenfassung der aus unserer
Sicht wichtigsten Bestimmungen dem neuen
Gesetz baldmöglichst anzupassen. Während der Gesetzgebungsphase, in der
wir auch als Verband zum Regierungsentwurf Stellung genommen hatten,
haben wir bereits ausführlich über diese Bestimmungen, speziell zu Beratung und Familienmediation,
berichtet (auch wiederholt unter Aktuelles, mit der damaligen
Bezeichnung FamFG). Einige Einzelheiten wurden jedoch vom Parlament
(Bundestag, Bundesrat) noch im Detail abgeändert.
07.08.2009: Wir haben folgendeAnfrage erhalten, die wir gerne weiter
geben:
Ich bin freie Autorin in Berlin und schreibe für das
Wochenend-Feuilleton einer großen überregionalen Zeitung an einer
Geschichte über Väter, die erfahren haben, dass sie nicht (wie
angenommen) der leibliche Vater ihres
Kindes sind. Vielleicht fällt Ihnen ein Vater ein, der bereit wäre,
sich mit mir zu treffen und mir von seinen Erfahrungen und Erlebnissen
zu erzählen. Das ist, ich weiß es, eine große Bitte, aber ich
verspreche dem Vater, dass
ich mit seiner Geschichte respektvoll umgehen würde - ich würde in
meinem Text Pseudonyme verwenden und die Geschichte selbstverständlich
gegenlesen lassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten,
einen Vater zu finden, der zu einem Gespräch bereit wäre. Sie erreichen
mich über Email: okrohd@gmail.com.
30.7.2009: Kindesentziehung:
Kinderkommission fordert bessere Zusammenarbeit
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 1.000 Kinder dauerhaft vermisst.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um internationale Entführungen,
bei denen ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins
Ausland bringt. Die Kinderkommission wird immer wieder von betroffenen
Eltern um Hilfe gebeten und hat sich deswegen in einer vergangenen
Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Verschwindet ein Kind spurlos, ist schnelle und konzentrierte Hilfe
entscheidend. Jede Stelle, an die sich betroffene Eltern wenden können,
sollte kompetente Kontaktpersonen ausweisen, die schnell die
notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Kinderkommission fordert deswegen
ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot der zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Jugendamt und
Botschaften. Insgesamt muss die Vernetzung und Kooperation aller
involvierten Stellen insbesondere der zuständigen Ministerien
verbessert werden. Ziel muss es sein, dem verlassenen Elternteil mit
allen staatlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen. Zudem
hält die Kinderkommission den Aufbau eines Alarmsystems für vermisste
Kinder in den Mitgliedsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens
für notwendig. Die vollständige Stellungnahme ist erhältlich unter
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/kindesentziehung_ausland.pdf.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.7.2009.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Internationale
Kindesentführung und den internationalen Abkommen dagegen auf unseren Webseiten dazu. Kindesentzug im Inland
durch einen Elternteil, unter Verletzung des Umgangsrechtes oder auch
des Sorgerechtes des anderen Elternteils ist dagegen in Deutschland,
wie wir schon oft beklagt (zuletzt 29.6.2009)
haben, leider, im Gegensatz auch zu Nachbarstaaten wie
Frankreich, immer noch praktisch erlaubt. Mit der FGG Reform ab
September 2009 kann (muss aber nicht!) lediglich eine "Belohnung" für
"eigenmächtige Mitnahme" des Kindes wegfallen, nämlich die des
automatischen Gerichtsortwechsels zum neuen Wohnort des Kindes.
Konsequenzen für den Umgang und das Sorgerecht (z. B. nach dem sog.
"Kontinuitätsprinzip") hat aber wenigstens bisher fast immer allein der
zurückgelassene Elternteil zu tragen gehabt. Vielleicht sollte der
parlamentarischen Kinderkommission auch dieses rein innerdeutsche
Problem verdeutlicht werden, bei dem sich im Gegensatz zu
Kindesentführungen aus dem Ausland (in das frühere
"Entführungsparadies" Deutschland) bisher noch nichts wesentlich
verbessert hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich diesbezüglich, auch
ohne neue Gesetzesmaßnahmen, die Rechtspraxis wenigstens allmählich
ändert.
10.7.2009: Unsere Bibliographie zu internationaler wissenschaftlicher Literatur
über Eltern-Kind-Entfremdung (Parental
Alienation Syndrom - PAS) wurde wieder erweitert. Sie umfasst
derzeit 195 Einträge. Unsere Bibliographie strebt nicht an die
komplette, bereits sehr umfangreiche weltweite Literatur einfach
aufzulisten. Uns bekannte Literaturlisten enthalten derzeit schon bis
zu über 400 Einträge, dazu kommen fast zahllose Kurzdarstellungen,
"Blogs", Videos und Medienberichte etc. Wir greifen gezielt Arbeiten
heraus von denen wir nicht nur wissen, dass sie unter Fachleuten
Beachtung finden (häufig zitiert werden), sondern auch den Inhalt
möglichst aus der vollständigen Arbeit, aber wenigstens hinreichend
genau für eine Kurzbeschreibung kennen. (Wenn irgend möglich versuchen
wir auch einen Internet Link einzufügen, zu einem Download oder
zumindestens weiteren Informationen). Das bedeutet natürlich auch eine
Einschränkung auf die vorhandene Sprachenkenntnis, eine Einschränkung,
die aber bei unseren Lesern, wenn auch unterschiedlich, ebenfalls
vorhanden sein dürfte. Wir haben deshalb und weil wir größere
Erweiterungen auch der nicht Englisch sprachigen Literatur vorgenommen
haben, die Literaturliste jetzt nach Sprachen aufgeteilt, was ja
zugleich auch die Entwicklung in den jeweiligen Staaten deutlicher
macht. Zugleich bitten wir unsere Leser uns auf wichtige Arbeiten
aufmerksam zu machen, die wir möglicherweise etwa aus sprachlichen
Gründen bisher übersehen haben. Diese Unterscheidung nach
Sprachen/Staaten macht zugleich auch deutlich, dass das Parental
Alienation Syndrome nicht etwa nur eine amerikanische "Erfindung" oder
gar allein die des Psychiaters R. A. Gardner ist, wie selbsternannte
ExpertInnen gerne behaupten und dabei auch vor persönlichen Angriffen
(und das beschämenderweise sogar nach seinem Tod) auf Gardner, der
diesen Begriff etwa 1985 prägte, nicht zürückscheuen. Auf den Namen
kommt es überhaupt nicht an. Das Phänomen selbst wurde schon lange vor
Gardner beschrieben, wenn auch ohne seine Kategorisierung, über die man
durchaus kritiisch diskutieren kann. Aber Gardner kommt zumindest das
Verdienst zu eine weltweite, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem
unbestreitbaren Phänomen angestoßen zu haben, wie die ziterte Literatur
überzeugend zeigt.
Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium ist für uns ein
sog. "peer review", d.h. eine
Begutachtung durch Fachkollegen/Fachkolleginnen auf wissenschaftliche
Originalität, Qualität und Veröffentlichungswürdigkeit einer Arbeit.
Diese wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung ist in Deutschland bei
psychologischen und juristischen Arbeiten, bzw. den entsprechenden
Verlagen, leider noch weitgehend unbekannt, obwohl längst auch hier
Standard in den "exakten" Naturwissenschaften.(Vgl.
Begutachtete
Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation Syndrome.)
Die wohl wichtigste professionelle
psychologische Datenbank, PsycInfo, der American Psychological Association (APA)
unterscheidet bei jedem Eintrag zwischen "peer reviewed" oder nicht und
berücksichtigt bei Zeitschriften praktisch nur Aufsätze der ersteren
Kategorie. Das erklärt aber vermutlich nicht allein die bis auf ganz
wenige Ausnahmen geringe Beachtung von Arbeiten aus Deutschland im
internationalen Kontext. Solange hier bei diesem Thema weitgehend
Polemik, Ideologie und sogar Kritik ad hominem (Warshak,
Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt
Polemik, 2005) der Standard ist, statt Sachlichkeit und einer
ernsthaften wissenschatlichen Forschung auf höchstem akademischen
Niveau (wobei selbstverständlich auch sachliche Kritik wichtig ist) ist
das durchaus auch verständlich. Warum gibt es hier beispielsweise kein
einziges Fachbuch, dass sich wissenschaftlich und systematisch mit
allen Aspekten des Phänomens auseindersetzt, wie etwa das exzellente,
neue (Okt. 2008) Buch von Guglielmo Gulotta (Jurist,
Psychologe, Ordinarius f. Forensische Psychologie, Univ. Turin) et al.,
La Sindrome da
Alienazione Parentale (PAS). Lavaggio del Cervello e Programmazione dei
Figli in Danno dell'altro Genitore
[Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Gehirnwäsche und
Programmierung von Kindern zum Schaden des anderen Elternteils]?
Abgesehen davon, dass ein solcher Titel hier ziemlich sicher an
"politischer Korrektheit" scheitern würde, auch wenn das Buch
selbstverständlich auch umfangreich auf subtilere Einflüsse eingeht,
die zu einer Entfremdung führen können, einschließlich der
Differentialdiagnose zu Nicht-PAS Fällen.
Vgl. Inhalt des Buches. Unsere Bibliographie enthält auch weitere
allein dem Thema PAS gewidmete Monographien auf hohem Niveau und aus
verschiedenen Staaten. Dennoch muss es erstaunen, dass, wie wir
erfahren haben, vor nicht allzu langer Zeit im Namen einer für
Information über die aktuelle deutsche Familiengerichtspraxis bekannten
Institution die Auskunft erteilt wurde: „... das theoretische
Konzept von PAS findet in der Wissenschaft keine Beachtung ...“.
Das ist angesichts der umfangreichen Fachliteratur nicht nur völlig
unhaltbar, sondern auch unfair gegenüber den noch wenigen die sich auch
in Deutschland ernsthaft, statt nur polemisch / ideologisch mit dem
Thema auseinandersetzen, insbesondere entmutigend für die zunehmende
Zahl von Studentinnen/Studenten die sich mit dem Thema in einer
Diplomarbeit / Dissertation beschäftigen möchten. Vgl. deutsche PAS Literatur. Angesichts dieser
Atmosphäre ist besonders anzuerkennen, dass es wenigstens vereinzelt
immer wieder Sachverständige und Richter gibt, die den Sachverhalt klar
erkennen und beschreiben, auch wenn dies leider meist viel zu spät
geschieht. Ob dabei die Bezeichnung PAS verwendet wird oder nicht ist
unwesentlich. Wesentlich ist aber, dass auch die auslösenden Faktoren
für die "Kontaktverweigerung
des Kindes" klar erkannt und benannt werden, ohne deren
Berücksichtigung keine konstruktive Lösung des Problems möglich ist,
sondern die "Kindschaftssache"
dann nur durch Resignation des entfremdeten Elternteils, Wundermittel
Umgangsausschluss oder Aussitzen bis zur Volljährigkeit "erledigt"
werden kann. Vgl. dazu die zahlreichen Urteile,
insbesondere die des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, zu den Folgen überlanger Verfahrensdauer,
sowie unseren Bericht zum Umgangsausschluss,
mit einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
02.07.2009: Wir erhielten folgenden
Aufruf, den wir gerne weitergeben:
TV Produktion
sucht Eltern, deren Kind vom Ehepartner/Lebensgefährten/sonstigen
Verwandten entzogen wurde. Der Film ist für das ZDF in Planung. Bei Interesse, setzen
Sie sich mit Britta Marks 089-92334314 in Verbindung.
Dazu möchten wir gerne noch auf eine wirklich hervorragende und
spannende Reportage aus dem selben Hause hinweisen, in deren Verlauf
erst ein von den mütterlichen Großeltern aus Deutschland entführtes
Kind nach 13 Jahren in England schließlich aufgefunden wurde,
allerdings völlig entfremdet und den Kontakt mit den Eltern und der
jüngeren Schwester ablehnend. Hier ist unsere damalige Meldung zu
diesem Bericht mit großer Resonanz:
14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37
Grad:
Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.
Um das Studium rasch zu beenden,
entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum
Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach
Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die
Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [
mehr] Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr 
VPS
22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar. Auf der
Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu
Kindesentführung
und daraus resultierender
Eltern-Kind-Entfremdung,
sowie ein
Forum zu diesen
Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom 23.9.2008
(unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.
Die Links zum umfangreichen Hintergrundmaterial funktionieren noch und
der Film, sowie ein weiterer Bericht vom 11.11.2008 sind aus der ZDF
Mediathek z. B. mit dem Suchbegriff "geraubtes Kind" abrufbar.
Die Eltern berichteten über ihr Schicksal später auch in der Sendung
"KERNER".
29.6.2009: Uns erreichen immer wieder
verzweifelte Anfragen von zurückgelassenen Elternteilen die meist
sehr zu Recht um ihren Kontakt zu ihren Kindern bangen, wenn der andere
Elternteil mit den Kindern in den fernsten Winkel der Bundesrepublik
oder gar der Welt zieht. Bisher haben wir kaum Maßnahmen gesehen, die
diese "Freizügigkeit" im Interesse des Kindeswohls einschränken,
anders als etwa seit Jahrzehnten schon in den USA, wo ein
begründeter gerichtlicher Antrag bei einem Umzug nötig ist (z. B. 50
Meilen Regelung), vgl. auch unsere letzten Berichte dazu, vom 23.4. und 21.4.2009. In Deutschland dagegen
betrachten es viele Elternteile bei einem Auszug aus der gemeinsamen
Wohnung, trotz Verletzung eines gemeinsamen Sorgerechts und des
Umgangsrechts, sogar als ihr selbstverständliches Recht die Kinder
einfach "mitzunehmen". Diese eigenmächtige "Mitnahme" der Kinder wird
dann nicht etwa nach §235 StGB
[Entziehung Minderjähriger] als Straftat verfolgt, sondern sogar
u.a. noch dadurch "belohnt", dass der neue Wohnort der Kinder
automatisch auch Gerichtsort wird. Das wird sich mit Inkrafttreten der
FGG Reform im Herbst nur insoweit ändern, dass dann die gerichtliche
Zuständigkeit beim bisherigen Wohnort der Kinder verbleiben kann, d.h.
allerdings nicht verpflichtend, sondern nur als bloße Kannbestimmung.
Die wesenlich erhöhten Umgangskosten trägt aber, soweit, wie nicht
selten, weit über der Leistungsgrenze und der verfügbaren Zeit,
weiterhin allein der dann umgangsberechtigte Elternteil. Letzteres gilt
genau so bei einem legalem Umzug des Wohnelternteils ins Ausland, der
bisher auch bei noch so großen Entfernungen kaum von den Gerichten aus
Kindeswohlgründen verwehrt wurde. Dazu deshalb wieder eine sehr
interessante und wichtige Entscheidung, mit sehr ausführlicher
Begründung:
Elterliche Sorge/Abänderungsverfahren:
Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater aufgrund einer von der
Mutter geplanten Übersiedlung nach Peking. Kammergericht Berlin,
Beschluss vom 5. September 2008- 18UF 83/08 in ZKJ 5 (2009),
Seiten 211-214.
Im selben Heft, Seiten 207 -211, Umgang:
Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens bei einem Umgangsausschluss,
auch die Wiedergabe einer sehr deutlichen Kritik des
Bundesverfassungsgericht an den üblichen gerichtlichen Verfahren bei
einem Umgangsauschluss, den wir in den meisten Fällen, wenn keine
körperliche oder psychische Gefahr vom Umgangsberechtichtigten ausgeht
oder sogar, wie im vorliegenden Fall das Gegenteil und psychische
Gefährdung durch Umgangsvereitelung und Entfremdungsbestrebungen des
Wohnelternteils klar erwiesen ist, als ein Zeichen der völligen
Hilflosigkeit nach einem viel zu lange verschleppten Verfahren sehen,
keineswegs als "Wundermittel" (,,Kind muss zur Ruhe kommen"), weil es
die Entfremdung erwiesenermaßen nur vertieft, vgl. z. B. unseren Bericht u.a. zu der empirischen
Untersuchung von Karle & Klosinki (1999). Diese Gefahr sieht auch
das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss
BVerfG 1 BvR 746/08 vom 5.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 67), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr074608.html.
Die ganze "Unendliche Geschichte" (seit 2001, aber es gibt durchaus
auch noch weit längere ähnlich erfolglose Verfahren, z. B. den Fall G., und manche werden sich vielleicht
noch an einen Fall erinnern bei dem nach
7 Jahren noch überhaupt keine Entscheidung zum Umgangsantrag des Vaters
gefallen war,1997.) einer Umgangsvereitelung
und Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, aber ohne
adequate gerichtliche Maßnahmen gegen die sich mit der Zeit immer
weiter vertiefende Entfremdung, ist ebenfalls absolut lesenswert,
weil sie sich fast genau so immer noch, trotz klarer psychologischen
Erkenntnisse, an deutschen Gerichten ständig wiederholt und dann nicht
selten die "Kindschaftssache"
durch Umgangsausschluss "erledigt" wird. Vgl. dazu auch unsere Berichte
über Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie zur Eltern-Kindentfremdung.
10.6.2009: Heute, 3sat, 21:05 Uhr:
Meine, deine, unsere Kinder.
Experiment Patchworkfamilie. Film von Annina Furrer
(Erstsendung 26.2.2009).
Viele Ehen
scheitern, doch auch nach einer Trennung sehnen sich manche Ehepartner
und Kinder nach Glück in der Familie. - Der Film erzählt die Geschichte
zweier Patchworkfamilien, die den Traum der harmonischen Familie auf
ganz unterschiedliche Art verwirklichen wollen.
26.5.2009: Morgen, Mittwoch 27.5. RTL, 22h15, STERN TV:
"Du wirst Dein Kind nie wieder sehen"
: Das Drama der
Scheidungsväter.
Etwa
150.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer
Ehescheidung betroffen. Wenn Papa und Mama sich trennen, ist das für
die Kids immer ein Drama. In vielen Fällen herrscht zu allem Überfluss
Zank und Streit zwischen den Ex-Partnern.Douglas Wolfsperger hat
erlebt, was ein solcher Rosenkrieg anrichten kann. Im Streit um das
Umgangsrecht für seine Tochter hat Wolfsperger verloren und seine
Tochter seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Jetzt hat er über seine
Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter
einen Film gemacht: "Der entsorgte Vater." stern TV berichtet
darüber - und über Wege, in denen es nach der Scheidung doch noch ein
Miteinander gibt.
Der Film kommt ab
11.Juni in die deutschen
Kinos.
11.05.2009: Die Hamburger
Fernseh-Produktionsfirma „SPIEGEL TV“plant für das ZDF eine
mehrteilige Dokumentation zum Thema Familie und Erziehung. In der
Sendung soll ein „Coach“ bei Problemen helfen, wie sie in jeder Familie
auftauchen können: „Ständig streiten sich die Geschwister“, „Mein Sohn
vernachlässigt die Schule“, „Meine Eltern sind viel zu streng“ oder
„Der Stress nach der Scheidung“. Für die Serie suchen wir Familien, die
beweisen, dass man seine Probleme in den Griff bekommen kann. Mehr Information und Kontakt.
23.4.2009: Praktisches Zusammentreffen: Zu den
im untenstehenden Bericht von uns gerade erst wieder angesprochenen
Themen (zu denen oft Anfragen an uns kommen) bringt das neue Heft
2009/4 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
eine Reihe interessanter Beiträge. Ihnen gemeinsam ist die schwierige
Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 GG) und
dem dadurch vielfach tangiertem Recht eines Elternteils auf Umgang
mit seinem Kind (Artiikel 6, Abs1, 2 GG). Anders als leider so oft
der Fall ist, geht es in den besprochenen Fällen jedoch nicht um
einen (heimlichen) eigenmächtigen Umzug im Inland oder eine
Kindesentführung ins Ausland.
Im ersten Fall ,,Elterliche
Sorge: Untersagung eines eigenmächtigen Wegzugs unter Mitnahme des
gemeinsamens Kindes" (AG
Bensheim, Beschluss vom 9. Juli 2008 -72 F 223/08 SO) hatte die Mutter
in der mündlichen Verhandlung vom 6.5.2008 über ihren Antrag auf
Aussetzung .des Umgangs und des Vorwurfs eines sexuellen
Kindesmissbrauchs durch den Vater erstmals angekündigt, dass sie
ab 1. 8.2008 mit dem Kind nach Nordeutschland (500km Entfernung)
ziehen will, und dort wieder eine ähnliche Stelle (halbe Stelle als
Staatsanwältin) antreten könnte. Das AG hatte vorläufig
begleiteten Umgang angeordnet und zugleich ein psychologisches
Fachgutachten in Auftrag gegeben. Es hat der Mutter bis zum Abschluss
des Sorge- (Aufenthaltsbestimmungs-)rechtsverfahren und insbesonderes
der Begutachtung einen Umzug untersagt. Dieser Beschluss des AG
ist auf Seiten 175-176 abgedruckt, ebenso wie der redaktionelle Hinweis
auf den Beschluss des OLG Frankfurt/M vom 2.10.2008 - 6 WF 138/08
mit dem der Mutter auf deren Beschwerde hin im Wege der
einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das 3
jährige Kind übertragen wurde und so den Weg für den Umzug freimachte
(mit weiteren Hinweisen auf Fälle des Herausnehmens eines Kindes aus
seinem bisherigen sozialen und örtlichen Umfeld) Mit einer
ausführlichen rechtlichen Würdigung an Hand dieses Falles setzt sich RA
Jürgen Riek auf Seiten 165-168 auseinander: Freizügigkeit, Elternrecht und Kindeswohl.
Was hat den Vorzug?.
Im zweiten Fall, S. 171 -174, geht es um ,,Elterliche Sorge: Sorgerechtsregelung bei
Umzug in das Ausland" (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss
vom 27. November 2008 -2 UF 88/08). Die Mutter wollte nach der
Trennung (2004) und rechtskräftigen Scheidung (2006) endgültig in ihre
amerikanische Heimat umziehen (wo sie auch bereits wieder
geheiratet hatte) und begehrte dafür die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrecht, wogegen sich der Vater in Deutschland
wegen der Erschwerung des bisher gut funktionierenden Umgangs wandte.
Beide Eltern hielt das Gericht für voll erziehungsfähig, zu beiden hat
das Kind eine gute Beziehung, die Mutter hatte jedoch, wie
so oft ( beruflich bedingt), den Hauptanteil an Erziehung und Betreuung
übernommen. Sie konnte das Gericht auch davon überzeugen, dass die
besseren Betreuungsmöglichkeiten auch nach einem Umzug eher bei ihr
liegen und der Umzug keineswegs aus Gründen der
Umfangsvereitelung, sondern aus gut nachvollziehbaren
Gründen erfolgen sollte. ,,Soweit es dem Kindeswohl von A. noch
besser entsprechen würde, wenn se weiterhin mit ihrer Mutter in
Deutschland leben würde und engen Umgangskontakt zum Vater hätte,
reicht dies allein nicht aus, um den nachvollziehbaren Wunsch der
Mutter auf Rückkehr in ihre Heimat nicht zu respektieren (so z. B. OLG
Zweibrücke, NJW-RR 2004,1588). Dem Anliegen von A. ist durch die vom AG
getroffene Umgangsregelung Rechnung getragen, deren freiwillige
Ausweitung durch die Eltern jederzeit müglich ist. Ein
für das Kind A. wichtiger regelmäßiger Umgang mit dem Vater
und ihren Wurzeln hier in Deutschland ist durch die
getroffene Umgangsregelung sichergestellt." Das OLG hat damit die
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter (unter
Zurückweisung ihres weiteren Antrags auf Übertragung der elterlichen
Sorge und des gegenläufigen Antrags des Vaters) durch das AG bestätigt.
(Mit redaktionellen Hinweisen auf weitere Entscheidungen zu diesem
Problembereich).
Wir hatten schon am 23.9.2008
ebenfalls wieder Anlass auf das leidige Thema "eigenmächtige
Kindesmitnahme" einzugehen, die in Deutschland gängige Praxis ist, weil
im Gegensatz zu anderen Staaten ohne ersthafte Folgen (wie z.
B. Übernahme der zusätzlichen Umgangskosten, Sorgerechtswechsel
oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, entsprechend der
Gesetzeslage z, B. in Florida oder Frankreich, wie schon von uns
erwähnt), ja sogar von Vorteil bei beabsichtigter
Umgangsvereitelung ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar
(aus formalen Gründen) eine Beschwerde dagegen nicht angenommen aber
denooch sehr deutliche Worte gefunden: - 1 BvR 1265/08, Beschluss vom 27. Juni 2008,
veröffentlicht ebenfalls in ZKJ
9, 2008, S. 378-380.
Wir möchten auch auf einen weiteren sehr interessanten Aufsatz ,,Kindschaftsrecht des 21.Jahrhunderts.
Rechtsvergleichung und Zukunftsperspektiven" von Prof. Dr. Nina
Dethloff, S. 141-147, im aktuellen Heft von ZKJ hinweisen. Er geht
insbesondere sehr ausführlich, verleichend und kritisch auf das an
uns oft herangetragenen Thema "Nichteheliche Elternschaft und
Sorgerecht" ein, mit der Feststellung dass hier dringender
Reformbedarf, mit Anpassung an die Praxis im Rest der Welt besteht. ,,Angesichts des
insoweit bestehenden europäischen Standards dürfte es nur eine Frage
der Zeit sein, bis der Europäische Gerichtshof das mütterliche
Vetorecht des deutschen Rechts als eine mit Art. 8 und 14 EMRK
unvereinbare Diskriminierung der Väter außerehelich geborener Kinder
ansehen wird." (Zitiert dazu Rixe, FPR 2008, 223-226, vgl. auch
unseren Bericht vom 29.1.2009 zur
"Vernehmlassung" über eine entsprechende Anpassung an den europäischen
Standard in der Schweiz). Das Bundesjustizministerium (vgl. unsere Meldung vom 28.10.2008) hat sich jedoch erst
vor kurzem zu einem Forschungsauftrag entschlossent, der bis Ende 2010
vermutlich herausfinden wird, was man entsprechend unserer
Stellungnahme für das Bundesverfasungsgericht vor der Entscheidung von
29.1.2003 schon damals in allem nötigen Detail aus den
einschlägigen Erfahrungen und Untersuchungen anderer Staaten (z.
B. Frankreich, Großbritannien) zur exakt derselben Frage ohne weiteres
hätte wissen können. Die Autorin begrüsst in ihrem Ausblick das
Beschleunigungsgebot der FGG Reform (§158 FamFG), betont die
Wichtigkeit neuer Methoden der Konfliktlösung, insbesondere der
Mediation, bei der jedoch die Kosten noch eine große Hürde darstellen.
Das FamFG sieht in §135 I lediglich eine kostenfreie Information
darüber vor, aber keine Verpflichtung auch nur eine Versuch zu
unternehmen, wie schon seit vielen Jahren in Staaten der USA (selbstverständlich nicht im Falle
häuslicher Gewalt und ohne Erzwingung eines Abschlusses, womit
Interessensgruppen hier gegen "Zwangsmediation und "Zwangsberatung"
auftreten) oder der gerichtsnahen Co-Mediation
durch ein Psychologen-Anwaltsteam (möglichst auch männlich-weiblich)
mit einem hohen, genau spezifierten Qualifizierungsprofil
und entsprechend dem Einkommen der Eltern gestaffelten Gebühren,
wie schon lange in Österreich.
21.4.2009: Report München, ARD 20.4,2009 (Bericht und Video noch online
abrufbar):
Kindesentführung ohne Folgen. Der
verzweifelte Kampf einer Mutter. Ein erstaunlicher
Fall von Kindesentführung. Mitten im Sorgerechtsstreit der verfeindeten
Eltern setzt sich der deutsche Vater mit der gemeinsamen Tochter in die
Türkei ab. Obwohl die Mutter das Aufenthaltsrecht für ihre Tochter
zugesprochen bekommen hat, wurde das Kind nach mehr als einem Jahr noch
immer nicht nach Deutschland zurückgeführt.
So erstaunlich ist der Fall allerdings leider
nicht. Zunächst zeigte eine frühe
Untersuchung der Royal Canadian Mounted
Police schon, dass Väter eher Kinder bereits im Verlaufe eines
Sorgerechtsverfahrens entführen, weil sie sich keinen für sie günstigen
Ausgang erwarten, Mütter dagegen eher nach einer solchen für sie jedoch
enttäuschenden Entscheidung.Und dass sich Signaturstaaten des Haager Übereinkommens über die Zvilrechtlichen
Aspekte Internationaler Kindesentführungen von 1980 (HKÜ)
dann an so fundamentale Grundprinzipien dieses Abkommens, wie. 1.
rasche Rückführung des Kindes, möglichst innerhalb von sechs Wochen in
den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes, 2. dass nur dort eine
Sorgerechtsentscheidung getroffen werden darf, nicht halten, wie jetzt,
nach diesem Bericht, die Türkei, ist leider auch nicht ungewöhnlich.
Deutschland selbst galt jahrelang als
wahres "Entführungsparadies", weil nicht nur die Rückführung unter
exzessiver Anwendung des Ausnahmeartikes 13b verweigert wurde, sondern
entführende Eltern (vielfach waren es Mütter, die nach dem
Scheitern ihrer Ehe im Ausland keine Perspektiven mehr sahen, und
deshalb menschlich zwar verständlich, aber in Hinblick
auf die Sorgerechtslage widerrechtlich, unter Mitnahme des Kindes
nach Deutschland zurückkehren wollten) auch gleich mit dem
Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht schon mit dem alleinigen
Sorgerecht "belohnt" wurden. Anders als im vorliegenden Fall aus
der Türkei, wurden die Entscheidungen einer Nichtrückführung des
Kindes dann auch nicht revidiert (wobei allerdings der türkischen
Revision bisher noch keine Rückführung folgte und deshalb das Kind der
Mutter bereits erheblich entfremdet wurde). Das hat sich in
Deutschland erst nach ganz massivem internationalen Druck (vgl. unsere Berichte über zahlreiche solche Fälle)
entscheidend geändert, auch dadurch, dass, wie es z. B. in England
schon längst der Fall war, jetzt nicht mehr jedes beliebige
Amtsgericht über solche Fälle entscheidet, sondern sie in Erwartung
einer besseren Erfahrungsbildung und Schulung bei weit weniger
dafür designierten Gerichten (meist OLGs) gebündelt werden. Innerhalb
der EU traten wesentliche Verbesserungen, vor allen bzgl.
kollidierender Sorgerechts -und Rückführungsentscheidungen auch durch
das sog. Brüssel II a Abkommen ab
1.3. 2005 ein.
Nichts wesentliches geändert hat sich bisher
leider bei rein inländischer "Entziehung Minderjähriger" (vgl. dazu §235 StGB), selbst wenn diese, wie
nicht selten, durch "Mitnahme " des Kindes über größte Entfernungen und
sogar heimlich, unter Verletzung des Mitsorgerechts und/ oder
Umgangsrechts des anderen Elternteils geschieht und auch
keine berufliche oder sonstige dringende Notwendigkeit für einen Umzug
nachgewiesen werden kann. (vgl. schon Kindesentführung:
ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, FamRZ 1998 (23), 1488-1491.). Anders als mit den strafrechtlichen Bestimmungen dagegen, z.
B. in Frankreich, oder den
teiweise seit vielen Jahren in den USA üblichen Begrenzungen
eines genehmigungsfreien Umzugs auf maximal 50 Meilen oder
ähnlichem vom anderen Elternteil, z. B.
Florida Statutes 61.13001 Parental relocation with a child,
hat dies in Deutschland kaum Folgen für den "mitnehmenden" Elternteil.
Lediglich der Vorteil des neuen Gerichtsstandes für eine
Sorgerechts-/Umgangsrechtsentscheidung kann, muss aber nicht, nach der
im Herbst in Kraft tretenden FGG-Reform bei eigenmächtiger "Mitnahme"
des Kindes wegfallen. Die dadurch oft wesentlich erhöhten
zusätzlichen Kosten und Logistikaufwand für den Umgang hat (oder
hätte, weil vielfach nicht mehr leistbar) sogar weiterhin allein
der umgangsberechtige Elternteil zu tragen.
26.03.2009: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne hier
weitergeben:
,,Mein Name ist Almut Steinecke, ich bin Journalistin und schreibe für
verschiedene Redaktionen (Spiegel Online, Zeit Online, Unicum,
JungeKarriere). Für das Job- und Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere"
für Berufstätige, Absolventen und Studenten, Verlag Handelsblatt,
recherchiere ich derzeit eine Reportage über alleinerziehende männliche
Studenten. In diesem Zusammenhang bin ich auf der Suche nach männlichen
Studenten, die ihr Kind ganz alleine großziehen und Lust hätten, mir
Ihre Geschichte zu erzählen: wie sie ihren Alltag meistern und
gestalten und ihr Aufgabe als alleinerziehender Papa, für die sie sich
bestimmt vielen Herausforderungen stellen müssen. Die studentischen
Väter sollten sich auch mit ihrem Kind fotografieren zu lassen. Die
Väter haben die Möglichkeit, ihre jeweiligen Erfahrungsberichte vor
Veröffentlichung zu autorisieren. Über rasche Rückmeldungen an meine
E-Mail-Adresse würde ich mich freuen: almut_steinecke@gmx.de.
Lieben Dank!"
22.03.2009: Wir haben unsere Sammlung von Gerichtsbeschlüssen mit Bezug
auf Eltern-Kind- Entfremdung (PAS)
wieder durch Urteile erweitert, die
sich nicht scheuen dieses Geschehen genau zu dokumentieren, den
auslösenden Elternteil zu benennen und mit sehr deutlichen Worten
auf dessen Erziehungsdefizite hinzuweisen. Nur nach einer solchen
gründlichen Analyse können nämlich die notwendigen Schritte eingeleitet
werden. Dass die Mittel dazu verhältnismäßig sein müssen, aber zugleich
auch möglichst prompt eingesetzt werden sollten, um eine weitere
Verhärtung und mögliche Langzeitfolgen für das Kind tunlichst zu
vermeiden, erfordert in solchen Fällen immer eine sehr schwierige
Abwägung. Wie schwierig diese Abwägung ist und welche Möglichkeiten
bestehen lässt sich sehr gut an den aufgeführten Urteilen erkennen, die
sogar z. T. im Volltext von offiziellen Servern im Internet verfügbar
sind.
Allerdings stammen diese neueren Entscheidungen, die sich auch
ausführlich mit der umfangreichen Literatur zum Parental
Alienation Syndrome und insbesondere den immer zahlreicheren früheren
Entscheidungen die darauf und auf entsprechende Aussagen von
Sachverständigen Bezug nehmen, auseinandersetzen zwar nicht aus
Deutschland, sondern in letzter Zeit besonders häufig u.a. aus Kanada.
Wir weisen aber z. B.auch auf Entscheidungen aus Spanien hin
(einschließlich entsprechender Fachliteratur), ebenso auf
solche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte, selbst wenn, anders als in einigen Entscheidungen
bereits, der Gerichtshof die PAS Diagnose verständlicherweise nicht
direkt aufgreift, weil sie nicht durch Sachverständige und nationale
Gerichte Teil des Verfahren war, sondern lediglich von den
Beschwerdeführern eingebracht wurde. Auf die zwar handliche, weil
zusammenfassende Bezeichnung "PAS" kommt es da überhaupt nicht an. Da
sich zwar die rechtlichen Rahmen in den einzelnen Staaten etwas
unterscheiden, aber das menschliche Verhalten überall gleich ist, sind
diese ausführlich dokumentierten Fälle und der Umgang mit ihnen
selbstverständlich auch für Deutschland relevant, insbesondere für die
damit befasste Forschung und Literatur. Sie sollten eigentlich schon
ausreichen um mit dem zwar angesichts mächtiger Lobbies politisch
korrektem Herunterspielen der Problematik, sogar Infragestellen ob es
überhaupt entfremdente Trennungs-/Scheidungskinder gibt, und vor
allem Vermeidung der Benennung des auslösenden Elternteils mit
Umschreibungen, wie Kontaktverweigerung (obwohl in diesen Fällen
zumindest im Frühstadium nicht unabhängiger Kindeswille),
aufzuräumen. Unsere Literaturübersicht zu
Eltern-Kind-Entfremdung wurde ebenfalls wieder etwas erweitert.
18.03.2009: Obwohl die Eltern-Kind-Beziehung und nicht Unterhaltfragen
der Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit sind, ist uns selbstverständlich
bewusst, dass letztere sehr oft eine ganz wesentliche Rolle
spielen. Sie können ja durch eigentlich unverständliche deutsche
Regelungen, die einem umgangsberechtigen Elternteil allein die Kosten
(und auch Logistik) für den Umgang aufbürden, ganz unabhängig vom
eigenen Einkommen des Wohnelternteils und unabhängig auch davon ob
dieser selbst mehr oder weniger willkürlich mit dem Kind über eine
sehr große Entfernung verzogen ist, Umgang sogar nicht selten
effektiv verhindern. Sie wirken zumindest dadurch,
dass Barunterhalt auch ganz unabhängig von der Verweildauer des
Kindes beim Umgangsberechtigtenzu zu leisten ist, statt anteilmässig
nach Verweildauer beim jeweiligen Elternteil und den relativen
Einkommen, auch einer in anderen Staaten angestrebten möglichst
gleichwertigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern entgegen, mit
der einzigen Ausnahme eines exakten, aber deshalb wohl fast immer
unrealistischen 50:50 Wechselmodells, laut Urteil XII ZR
161/04 des Bundesgerichtshofes vom 28.2.2007, vgl.
dazu unsere Berichte vom 31.3.2007
und 1.3.2007, mit einer
Modellrechnung nach amerikanischen Unterhaltsrichtlinien für
ein Wechselmodell. Grundlage für eine verhältnismässige
Aufteilung der Betreuungskosten wäre natürlich auch, dass
Einkommen bei beiden Elternteilen vorhanden ist, also entsprechend ab
einem gewissen Kindesalter auch für beide eine Erwerbspflicht
besteht. Heute nun hat der Bundesgerichtshof erstmals mit
Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 - XII ZR 74/08 im
Zusammenhang mit dem auf Grund von Verfassungsbeschwerden zum 1.
Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt
(§ 1570 BGB) zur Dauer dieses Anspruches entschieden, worauf wir schon
aufmerksam machen wollen, obwohl erst die Pressemitteilung Nr. 62/2009
dazu vorliegt. Damit wird der Verantwortung auch des Wohnelternteils
für den eigenen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes
deutlich Nachdruck verliehen.
.
10.03.2009: Heute, ZDF 22h15 37 Grad: Mama,
das war's! Auszeit zwischen Kindern und Eltern (30 min).
Wenn eine Tochter
oder ein Sohn sich plötzlich im Erwachsenenalter von Mutter oder Vater
abwendet, dann geht diesem Entschluss eine lange und belastende
Entwicklung voraus. Doch eine Auszeit muss keine Trennung für immer
bedeuten, wenn sich die erwachsenen Kinder entscheiden, eine Annäherung
zu wagen... [mehr]
Auf dem ZDF Dokukanal: Die Reportage
"Mama, das war's!" am Mittwoch, 11.3.2009 um 19.30. Im Anschluss um
20 Uhr die Diskussion bei 37
Grad plus.
Anmerkung: Entfremdung und
Kontaktverweigerung zwischen Kindern und Eltern kann mannigfache
Ursachen haben, wie auch dieser Film zeigen wird. Diese
Tatsache muss selbstverstandlich auch im Zusammenhang mit Trennung
/ Scheidung der Eltern beachtet werden, sollte aber nicht
dazu benützt werden von einer Untergruppe "Parental Alienation Syndrome (PAS)"
abzulenken, die besondere Aufmerksamkeit erfordert, auch wenn
man durch ein sehr breit gefasstes Konzept "entfremdetes
Kind" oder "Kontaktverweigerung" und vor allem durch
Weglassen der aber ursächlich sehr wesentlichen Komponente
"entfremdender Elternteil" Kontroversen.um das PAS
Konzept vermeidet. Die Untergruppe PAS ist nach Warshak
(2005 ) durch 3 Elemente gekennzeichnet, die alle gleichzeitig
vorhanden sein müssen:1. Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils die
das Ausmaß einer Kampagne erreicht, d.h. von Dauer ist, statt auf
gelegentliche Episoden beschränkt zu sein.
2. Die Ablehnung ist unbegründet, d.h. ist nicht eine angepasste
Reaktion des Kindes auf das Verhalten des ausgegrenzten Elternteils
3. Die Ablehnung ist teilweise auf den Einfluss des anderen Elternteils
zurückzuführen
8.3.2009: Sehr passend zu unseren aktuellen Berichten über
Trennungsväter haben wir ein Buch eines namhaften österreichischen
Autors zur Rezension erhalten das dieses Problem literarisch gekonnt
aufgreift. Das kleine Buch wird eingeleitet von einer interessanten,
aber auch sehr kritischen Darstellung des deutschen (und des in vielen
Grundzügen ähnlichen österreichischen) Familienrechts vom Allgemeinen
Preußischen Landrecht von 1794, über den Nationalsozialismus, bis
heute: VfK Buchrezension: Wolfgang
Mayer König, Das zerissene Kind (2009).
4.3.2009: Hamburger Abendblatt: Gericht
enthüllt Hintergründe zum Martyrium Fall Lea-Marie: Schwere
Versäumnisse im Jugendamt. Kind von der Mutter misshandelt - doch
dann verschwand die Notiz mit der Warnung. Das Martyrium der kleinen
Lea-Marie aus Teterow dauert mehr als drei Jahre, von April 2003 bis
Juni 2006. ....
3.3.2009:
Trennungsväter: Weil die Mutter es nicht will. Von
Katrin Hummel, Frankfurter Allgemeine, FAZ.NET, 2.3.2009.
Historie einer Trennung, Ausgrenzung des Nichtwohnelternteils und
zunehmender Eltern-Kind-Entfremdung, wie sie inbesondere
nichteheliche Väter in Deutschland sehr häufig erfahren. Diese Väter
sind, wenn sie, wie meist kein Mitsorgerecht besitzen, faktisch
rechtlos, weil sie ohne nennenswertes rechtliches Risiko für die
Mutter von dieser auch vollkommen willkürlich aus dem Leben des
gemeinsamen Kindes komplett ausgeschlossen werden können. Der im
Bericht erwähnte Film von Douglas Wolfsperger
"Der entsorgte Vater -das Kind als Waffe im Geschlechterkrieg"
zeigt das sehr drastisch an einer Reihe von realen Fällen. Der
Film soll im Juni in die Kinos kommen.
Seit der Reform von 1998 gibt es zwar die Möglichkeit einer
übereinstimmenden, gemeinsamen Sorgererklärung und man mag sich
wundern, warum davon (in guten Zeiten) immer noch so wenig Gebrauch
gemacht wird. Außer Unwissenheit der Väter, spielt dabei möglicherweise
auch die Erfahrung eine Rolle, dass nichteheliche
Beziehungen häufig nach Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz
nach der Geburt eines Kindes auseinanderbrechen..Auch wird manchmal
berichtet, dass nichteheliche Mütter dahingehend beraten werden, ihr
"natürliches Recht" auf das Kind nicht aufzugeben. Was immer die Gründe
sein mögen, sie müssten für eine Reform der Reform von 1998 jetzt nicht
noch lange erforscht werden, weil sie an der Tatsache, dass die
bestehende Gesetzeslage unzulänglich ist nichts ändern und das aus den
Erfahrungen vieler anderer Staaten längst detailliert bekannt ist.
Darauf hatten wir sogar schon in unserer
Stellungnahme vor der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 zum
Nichtehelichenrecht am Beispiel Großbritannien und Frankreich deutlich
hingewiesen. In Großbritannien gab es die Möglichkeit einer gemeinsamen
Sorgeerklärung schon seit 1989 und das sogar, anders als bei der
deutschen Regelung mit absoluten Vetorecht der Mutter (auch ohne Angabe
irgendeines Grundes), mit der Möglichkeit der gerichtlichen
Ersetzung ihrer Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Alle
Details dazu, dass auch eine solche erweiterte Regelung
unzulänglich ist konnten spätestens seit dem Gesetzesantrag von 2001
(Verabschiedung der Reform in 2002) der umfangreichen parlamentarischen
Dokumentation dazu entnommen werden und ganz ähnlich auch der zur
Reform des französischen Code civile von 1993 (verabschiedet ebenfalls
in 2002). Dabei geht es nicht um geschlechtsspezifische Probleme
(von Vätern), sondern schlicht um eine wirkliche rechtliche
Gleichstellung von Müttern, Vätern und nichtehelichen
Kindern, und das selbst in einem Staat in dem nach Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz zwar nur
Mütter, nicht Eltern, ausdrücklich Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gesellschaft haben, aber nach Abs. 5 nichtehelichen
Kindern auch die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische
Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft durch die
Gesetzgebung zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern. Durch die
Duldung der Ausgrenzung eines Elternteils (und nicht selten sogar deren
gerichtlicher Förderung durch das "Wundermittel" Umgangsauschluss -
,,Kind muss zur Ruhe kommen" ) wird ja gerade besonders häufig
nichtehelichen Kindern das Recht auf beide Eltern vorenthalten.
Die Entwicklung von Kindern ist, wie die psychologische
Forschung eindrucksvoll zeigt, durch die Ausgrenzung eines
Elternteils, ganz unabhänging davon ob Vater oder
Mutter, erheblich gefährdet, und das mit Auswirkungen weit in das Erwachsenenalter. Wie Ausgrenzung und
Eltern-Kind-Entfremdung primär mit der Rechtspraxis, statt mit dem
Geschlecht zusammenhängen, wird an einem Beispiel aus der klassischen
Literatur, Effi Briest von
Theodor Fontane, sehr
deutlich, auf das Christine Brinck
2002 in einem Zeitungsartikel hinwies: ,,Wie
Baron Instetten die kleine Annie abrichtete", aus Zeiten in denen die "elterliche Gewalt"
ausschließlich beim Vater lag. Es ist auch heute daran zu
erkennen, dass mit einer zunehmenden (aber immer noch sehr geringen)
Zahl von Vätern als Wohnelternteil, zunehmend auch Mütter von
Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung betroffen sind. Das muss
hier deutlich zu anscheinenden Bestrebungen gesagt werden, die
Eltern-Kind-Enfremdung und deren
Langzeitfolgen herunterzuspielen oder das Parental Alienation Syndrom (PAS) gar nur als
eine missbräuchliche Taktik von Vätern im Trennungs/Scheidungkonflikt
sehen zu wollen, auch in Deutschland, mit willkürlich abgewandelten
Titeln wie ,,Entfremdete
Scheidungskinder ?" (ZKJ 6/2007, S. 218 -224), oder der Umdeutung ,,Parental Alienation oder Parental
Accusation Syndrome?" (elterliches Anschuldigungssyndrom, Fegert, Kind Prax 1/2001 S. 3-7;
2/2001, S. 39-42). Das ist nicht einmal originell. Zu
letzterem, der Behauptung einer missbräuchlichen Anschuldigung von
PAS Entfremdung (obwohl es solche Anschuldigungen auch geben
mag. Von Entfremdung betroffene Eltern sollten sich jedenfalls
auch immer zunächst selbstkritisch fragen, was sie möglicherweise
selbst dazu beitragen) und das mit breiter Unterstützung durch
Interessengruppen und Medien, gibt es ein sehr drastisches
aktuelles Beispiel, auf das wir besonders hinweisen möchten, weil es
den Vorzug hat, dass die tatsächliche intensive Entfremdungskampagne
des anderen Elternteils (und zusätzlich Kindesentführung ) durch
umfangreiche Gerichtsakten und Gutachten hervorragend Punkt für Punkt
dokumentiert ist: Die Dokumentation hat ein in den USA zu diesen
Themen sehr bekannter Journalist und Radiokommentator zusammengetragen:
Glenn Sacks, The
Controversial Holly Collins Custody Case--What Really Happened?
(26.1. 2009). Sehr lesenswert!
29.1.2009: Bald wird Deutschland praktisch
ganz allein als einsame Insel im europäischen
Kindschaftsrecht dastehen, speziell auch was das gemeinsame
Sorgerecht nichtehelicher Eltern betrifft. Hier soll ja jetzt erst
über 2 Jahre erforscht werden, was man schon seit vielen
Jahren aus den Erfahrungen anderer Staaten detailliert wissen könnte,
bevor überhaupt dann, hoffentlich ernsthaft und nicht fast endlos,
über mögliche Änderungen der Gesetzeslage nachgedacht werden soll.
(Vgl. dazu unsere Mitteilungen vom 28.10.2008
und 21.11.2008).
Die Schweiz, die ja bisher
auch nicht gerade als Vorreiter in Sachen Kindschaftsrecht galt (aber
wo es immerhin z. B. schon längst, unabhängig vom Sorgerecht, ein eigenständiges Auskunftsrecht jeden
Elternteils bei Schulen etc, gibt, ganz anders als die deutsche Regelung,
die es einem allein Sorge berechtigtem Elternteil ein leichtes
macht den anderen willkürlich völlig auszuschließen, ja das faktisch
fast garantiert) hat von einer ähnlichen Gesetzeslage
ausgehend (gemeinsame Sorge nur bei einer Verständigung der Eltern)
gestern ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das die gemeinsame Sorge nach Scheidung, aber auch
bei nichtehelichen Eltern, zum Regelfall machen soll.
Außerdem soll die Verletzung des
Besuchsrechts ein Straftatbestand werden, wie das ja auch bei
unserem gemeinsamen Nachbar Frankreich
schon längst der Fall ist (Art. 227-5 - Art. 227-11.des Code
Pénal), wiederum im Gegensatz zu Deutschland, wo Umgang faktisch
vielfach über Jahre sabotiert werden kann, ohne ernsthafte
Konsequenzen befürchten zu müssen, insbesondere das Umgangsrecht
nichtehelicher Väter, bei alleinigem Sorgerecht der Mutter nach § 1626a BGB, das anders als möglicherweise
doch bei früher bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (ehelicher Eltern)
auch in Extremfällen kaum gefährdet ist, jedenfalls bisher nicht
durch Übertragung auf den leiblichen Vater (vgl. dazu aber die neue
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.Oktober 2008 -1 BvR
2275/08 gegen die gängige Praxis im Falle eines Entzugs des
Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung dieses auf das Jugendamt, statt
auf den leiblichen Vater zu übertragen, selbst wenn dieser zwar nicht
rechtlich, aber faktisch für das Kind gesorgt hatte, vgl. auch ZKJ
1/2009, Seiten 34-36.).
Hier nun die offizielle Information des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom
28.1.2009.
Elterliche Sorge
Änderung des Zivilgesetzbuches und des Strafgesetzbuches
Worum geht es?
Für die
harmonische Entwicklung eines Kindes ist es wichtig, soweit wie möglich
mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die
gemeinsame elterliche Sorge soll deshalb im Interesse des Kindeswohls
für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur
Regel werden.
Was ist
bisher geschehen?
Am 28. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Revision des
Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Bericht zum Vorentwurf einer Teilrevision des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des
Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) (216 Kb, pdf)
- Vorentwurf (73 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 28.
Januar 2009
- Medienmitteilungen
Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden (EJPD,
28.01.2009), daraus:
Verletzung
des Besuchsrechts soll strafbar werden
Nach geltendem Recht haben der
Elternteil ohne Sorgerecht sowie das Kind einen Anspruch auf
angemessenen persönlichen Verkehr. In der Praxis verhindert oder
erschwert die obhutsberechtigte Person allerdings häufig die Ausübung
des Besuchsrechts. Sie riskiert praktisch keine Sanktionen, während der
Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht
zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann. Mit einer Ergänzung
der Strafnorm, die das Entziehen von Unmündigen unter Strafe stellt,
soll diese Ungleichhandlung beseitigt werden: In Zukunft soll auch
bestraft werden können, wer einen Elternteil daran hindert, sein
Besuchsrecht auszuüben.
-
siehe auch im Index
Elterliche Sorge
Gesetzgebungsprojekt
Beim sog.
Vernehmlassungsverfahren
fordert der Schweizerische Bundesrat die Kantone, politischen
Parteien und die verschiedenen Verbände auf zu
Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen..
Medienberichte / Fallgeschichten dazu u.a. bei
swissinfo.ch, einschließlich
Videos (wenn Sie Schweizerdeutsch ausreichend verstehen) und
den Schweizerischen Tageszeitungen, z. B. :
29. Januar 2009,
Neue Zürcher Zeitung Väter sollen
bei Scheidungen bessergestellt werden.
Bundesrat schickt Vorlage über
gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall in die Vernehmlassung. Die
gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder soll für geschiedene und
unverheiratete Paare zur Regel werden. .... entsprechende Änderung ist
in der Vernehmlassung.
Tagesanzeiger: Die Väter werden den Müttern gleichgestellt.
Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 28.01.2009 (Kommentare)
Geschiedene und unverheiratete Eltern
sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den
anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft
werden. .
28.1.2008: Schon wieder Dauerthema
Jugendamt:
Süddeutsche Zeitung von heute Nr 22/Seite 3,
Verfolgt von einem Verdacht.
Ein Ehepaar
äthiopischer Herkunft lebt gut integriert in einer badischen Kleinstadt
– bis plötzlich das Jugendamt und ein Gericht der Familie pauschal
unterstellen, sie wolle die Tochter beschneiden lassen. Wie sollen die
Eltern je beweisen, dass sie diese Absicht nie hatten?
Obwohl diese Geschichte wirklich bizzar
erscheint (die Eltern stammen aus dem äthiopischen
Bildungsbürgertum und hatten schon viele Jahre in Europa gelebt,
bevor sie sich in einer südbadischen Kleinstadt niederließen), so
erinnert sie doch in erschreckender Weise an nicht
wenige Vorkommnisse, bei denen selbsternannte "Kinderschützer"
über das Jugendamt einen fatalen Vorgang, meist zum Kindesentzug, in
Gang setzen, der dann vom Familiengericht fast automatisch, wie es oft
scheint, "abgesegnet" wird, ohne dass die Berichte und "Expertisen" des
Jugendamtes entsprechend der Amtsermittlungspflicht des Gerichts
kritisch und fachlich wirklich qualifiziert überprüft werden.
Besonders häufig betrifft dies Anschuldigungen
sexuellen Kindesmissbrauchs, die selbstverständlich sehr ernst
genommen werden müssen, aber meist sehr schwierig und deshalb nur durch
besonders dafür qualifizierte Fachleute überprüfbar sind, keineswegs
aber durch suggestive "Aufdeckungsarbeit" oder Kinderzeichnungen und Symptomlisten, die jeder wissenschaftlichen
Grundlage entbehren. Symptomnlisten sind nicht nur bei
selbsternannten "Kinderschützern" weit verbreitet (vgl. dazu z. B. Endres, 1996). Eine solche Liste ist uns sogar als
"Orientierungshilfe" des "AK Sexuelle Kindesmisshandlung" des
Allgemeinen Sozialdienstes einer deutschen Großstadt bekannt.
Wir erinnern dazu unter den fast zahllosen Beispielen nur an die
fatalen Folgen bei den sog. "Wormser Prozessen", oder aus neuerer Zeit
an die ausgezeichneten Berichte in der "ZEIT" von Sabine Rückert über den Fall "Müller" und ihr Buch
über einen weiteren, sehr tragischen Fall
einer Falschbeschuldigung.
Im vorliegendem Fall begann die fatale Verkettung damit, dass die
Mutter voller Freude ihren Kolleginnen im Krankenhaus vom
bevorstehenden Besuch ihrer Kinder bei den Großeltern in Äthiopien
erzählte. Das landete schließlich bei einer „Task Force für
effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die das Jugendamt in
Lörrach einschaltete. Zwei Monate später entzieht das Amtsgericht den
Eltern teilweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Verbot die
Kinder ins Ausland reisen zu lassen, das aber in diesem Dreiländereck
praktisch vor der Haustüre beginnt. In seiner Begründung geht das
Gericht ,,...zwar
von einem
„untadeligen“ Ruf der Familie aus, bezieht sich in seiner schriftlichen
Begründung aber auf Informationen des Onlinelexikons Wikipedia, wonach
Äthiopien eine sehr hohe Quote von beschnittenen Frauen habe.
Ein Gericht
urteilt nach Wikipedia. „Ob es Gesichtspunkte gibt, die in diesem
konkreten Fall das allgemein in Äthiopien bestehende Risiko vermindern
oder gar ausschließen, kann von hier aus nicht beurteilt werden“,
schreibt das Gericht. Das sei letztlich nichts weniger als die Umkehr
der Beweispflicht, sagt der Anwalt der Familie, Claus Huber. Das
Jugendamt schickt der Familie ein Formblatt, in dem sie sich
verpflichten sollte, einmal im Jahr mit der Tochter einen Arzt
aufzusuchen, um die Unversehrtheit des Mädchens bestätigen zu lassen.
Yacob H.verweigert die Unterschrift, fühlt sich in seinen Rechten
verletzt. „Fehlende Mitwirkung“, notiert das Jugendamt. ..."
22.1.2009: Dauerthema Jugendamt:
ARD, Panorama, heute
22.1.2009, 21h45, geplant u.a.:
Kindesentzug - die Allmacht der Jugendämter.
Mit den Praktiken deutscher Jugendämter hat sich auch wieder der
Petitionsauschuss des Europaparlaments beschäftigt, vgl. z. B.
Süddeutsche Zeitung von heute, S. 7: EU
rügt Jugendämter. Brüssel – Der
Petitionsausschuss des Europaparlaments hat die Bundesregierung
aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu
kontrollieren. ....
Anlass sind die etwa 250 Petitionen an das EU Parlament von
Eltern, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien
beschweren, sowie, insbesondere von polnischen Eltern, wegen der
Verweigerung des Rechtes mit ihren Kindern in der Muttersprache zu
sprechen. Bedenklich sei auch, sagte der Vorsitzendes des
Petitionsauschusses, Libicki, dass die Jugendämter einerseits die
Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch
die Stellungnahmen für diese Urteile erstellten.
Anmerkung: Es wird immer wieder von "Gutachten" gesprochen, obwohl
diese Stellungnahmen generell nicht die Anforderungen an
ein Gutachten erfüllen und JugendamtsmitarbeiterInnen
(SozialarbeiterInnen / SozialpädagogInnen) dafür auch nicht über die
nötige wissenschaftliche Ausbildung verfügen und unserer Meinung nach
auch nicht müssen, weil ihre Aufgaben eigentlich ganz andere sein
sollten. Dazu gehören unbestritten die Verwaltung der im
Sozialgesetzbuch vorgesehenen, hervorragenden Förderungsmaßnahmen, aber
auch die prompte Veranlassung von Maßnahmen (Anrufung der
Justiz) zum Schutz von Kindern bei offensichtlicher
Vernachlässigung oder Misshandlung, einschließlich der
Unterstützung von Maßnahmen, die eine frühestmögliche Rückkehr von
"in Obhut" genommenen Kindern in ihre Familie erlauben. Psychologische
und medizinische Gutachten sollten jedoch den dafür speziell
ausgebildeten Fachleuten vorbehalten bleiben.
Die Pressekonferenz fand am Di. 20.1. 2009 in Brüssel statt,
13.00 - The petitions received by the EP on the "Jugendamt" - Marcin
LIBICKI (UEN, PL). Ein Bericht mit dem Titel
„Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen
der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und
insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ liegt als
Arbeitsdokument (PE418.136v01-00 /9 DT\760500DE.doc) des
Europäischen Parlaments vom 22.12.2008 vor. Der Bericht geht
unter anderem auf Forderungen der Jugendämter ein,
bei einem begleiteten Umgang mit den Kindern Deutsch zu sprechen.
Diese "fachlich-pädogische Sicht" widerspricht jeder praktischen
Erfahrung binationaler oder ausländischer Eltern, aus der man wissen
müsste, dass die gemeinsame Sprache zwischen einem Elternteil und dem
Kind ein intimes und ganz wesentliches Bindungselement ist, selbst wenn
alle der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, und daher
geradezu entscheidend bei einem begleitenden Umgang ist, der ja in
erster Linie dem Erhalt dieser Bindung oder der Wiederannäherung nach
Entfremdung dienen soll.
Besonders scharfe Kritik an den Jugendämtern kommt immer wieder
aus dem Ausland, und das sehr oft mit Hinweisen auf die deutsche
Vergangenheit. Dafür, was insbesondere den Sprachenstreit betrifft,
warb die Süddeutsche Zeitung in einem ausgezeichneten Bericht um
Verständnis, indem sie auf sprachliche Diskriminierung während des
"Dritten Reiches" hinwies. Wir
berichteteten.
Von Berichten dagegen, die die heutigen deutschen Jugendämter
direkt mit der Nazi Vergangenheit in Verbindung bringen, wie sie
reichlich im Internet zu finden sind, wollen wir uns auch in
Zukunft deutlich distanzieren, weil das, anders als sachliche
Kritik an der heutigen
Situation, zumindest nicht konstruktiv ist. Deshalb sind wir
auch nicht auf einen Bericht des
Corriere della Sera vom 22.12.2008 über
die Auseinandersetzungen um eine Kindesentführung von München nach
Italien eingegangen und finden es in erster Linie enttäuschend,
aber auch besorgniserregend, dass selbst eine so angesehene und
führende Zeitung in der Schlagzeile dazu vom deutschen Jugendamt als
einer von Himmler gegründeten Einrichtung spricht (La donna separata
rischia cinque anni. Porta a Milano i figli: la Germania vuole
l'arresto della madre. Lo Jugendamt, istituito da Himmler, aveva negato
il trasferimento. I bimbi considerati latitanti.), abgesehen
davon, dass die zu große und nicht genügend kontrollierte
Machtfülle der Jugendämter in diesem Bericht doch überschätzt wird.
Zu "Inobhutnahmen" aus neuerer Zeit vgl. u.a. z. B. Frankfurter
Allgemeine, FAZ.net: (21.12.2008):
Sorgerecht. Amtlicher Größenwahn. Von Katrin Hummel. Mit
Links zu weiteren Berichten.
20.1. 2009: ZDF, 22h30 -23h, 37 Grad:
Kuckuckskinder. Gut gehütetes
Familiengeheimnis. Mit weiteren Hintergrundberichten. Wdh. am 03.02.2009 01:50 Uhr
9.1.2009: Gut, dass sich die Eltern dagegen schließlich doch
wirksam wehren konnten!. Ansonsten ohne Kommentar:
sz, 30.12.2008:Familie zu
Unrecht beschuldigt. Falscher
Verdacht mit schlimmen Folgen.
Es gibt
nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein
dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer
unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht entzogen.
Von Ekkehard Müller-Jentsch.
sz, 8.1,2009:
Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler".
Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines
Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg. Von Ekkehard Müller-Jentsch
Das Urteil, Landgericht München I; Urteil vom 07.01.2009, AZ.: 9 O 20622/06, ist noch
nicht rechtskräftig.
Die Hauner Kinderschutzgruppe. Karl Heinz Brisch.
8.1. 2009: Väterzentrum
Berlin ist Aushängeschild für Deutschland. Pressemitteilung von:
Väterzentrum Berlin. (openPR) - Standortwettbewerb „365 Orte
im Land der Ideen“ zeichnet Väterzentrum Berlin aus
18.12.2008: Das Bundeskabinett hat gestern den von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur
Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf
eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen
enthält, beschlossen. Dieses Übereinkommen,
CONVENTION ON JURISDICTION, APPLICABLE LAW, RECOGNITION,
ENFORCEMENT AND CO-OPERATION IN RESPECT OF PARENTAL RESPONSIBILITY AND
MEASURES FOR THE PROTECTION OF CHILDREN
(Concluded 19 October 1996), ist bei internationalen
Sorgerechtfällen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union von
Bedeutung, weil es ähnliche Bedingungen für die Anerkennung von
Sorgerechtsentscheidungen des Staates in dem das Kind
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte schafft wie das Brüssel IIa Abkommen innerhalb
der EU, und das möglicherweise auch mit Staaten die das
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung von 1980 (HKÜ, auszugsweise, deutsch) bisher
nicht unterzeichnet / ratzifiziert haben. Dazu gehört bereits Marokko,
das das Übereinkommen von 1996 schon in 2002 ratifizierte. Die EU
strebt eine gemeinsame Ratifiziering bis zum Juni 2010 an, vgl.
Presserklärung des BMJ.
15.12.2008: Unsere wieder aktualisierte Liste internationaler
Literatur zum Parental Alienation Syndrome (PAS) umfasst derzeit
140 Einträge. Abgesehen von Büchern, betrifft der weitaus größte
Anteil Arbeiten deren Veröffentlichung in renommierten
Fachzeitschriften einer strengen wissenschaftlichen Qualitätskontrolle
durch sogenannte "peer reviews" unterworfen war. Dazu kommen
derzeit 20 Dissertationen, (Unsere Liste deutschsprachiger
PAS Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich
Dissertationen und Diplomarbeiten.)
Der aktuellste Eintrag betrifft die Arbeit eines namhaften Psychiaters,
William Bernet
(Department of Psychiatry, Vanderbilt University School of
Medicine, Nashville, Tenn. USA), Parental Alienation
Disorder and DSM-V, in der Argumente vorgetragen werden, warum PAS in das derzeit in Vorbereitung befindliche
nächste Diagnostic and Statistical
Manual of Mental Disorders, DSM-V, als Diagnose aufgenommen
werden oder zumindest als Prototyp einer Beziehungsstörung Erwähnung
finden sollte, in Hinblick auch auf Differentialdiagnosen. Damit würde
die systematische Erforschung dieses Phänomens und die Behandlung
betroffener Kinder nach strengen Kriterien gefördert und
schließlich dem Missbrauch dieses Begriffes entgegen gewirkt
werden.
Dass PAS nicht im amerikanischen DSM-IV oder dem analogen WHO
ICD 10 Katolog enthalten ist (obwohl die Literatur dazu zum Zeitpunkt
der Entstehung dieser medizinischen Kataloge erst am Anfang stand) ist
noch eines der relativ sachlichsten Argumente, die in der kontroversen
Debatte um PAS vorgebracht und dann vielfach wiederholt wurden, einer
Kontroverse in der auch nie vor persönlichen Angriffen auf den
Psychiater Richard Gardner, der den Begriff auf Grund langer klinischer
Erfahrung prägte, zurück geschreckt wurde. Dass man sich,
abgesehen von vielfach durch Interessensgruppen verursachten
Kontroversen, in der Psychiatrie mit dem PAS Begriff etwas
schwer tut, ist uns gut verständlich, weil das Phänomen anders
als etwa eine auch durch Medikamente mit behandelbare Depression nicht
allein eine Einzelperson sondern ein Familiensystem betrifft und auch
in den rechtlichen Bereich wesentlichj hinein spielt. Weit
wichtiger als eine offizielle PAS Diagnose oder auch nur der PAS
Begriff erscheint uns, dass Ärzte als vielfach erste
Anlaufstelle mit den möglichen psychiatrischen Folgeerscheinungen
von PAS vertraut gemacht werden, die schon bekannnten
Langzeitfolgen einer Trennung / Scheidung auch speziell in
Fällen mit massiven Elternkonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung
systematisch in Längsschnittstudien untersucht werden und so der Umgang
mit diesem an sich unbestreitbaren Phänomen verbessert würde, auch bei
Familiengerichten, wo leider vielfach die Weichen für spätere
Langzeitfolgen mit gestellt werden.
4.12.2008: Wir wurden gebeten auf eine Online Petition an
den Deutschen Bundestag aufmerksam zu machen. Sie betrifft das
Einkommenssteuerrecht bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf
den Barunterhalt.
Die Petition kann über den Link
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1142
eingesehen und bis 15. Januar 2009 auch online unterzeichnet
werden.
25.11.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne
hier weitergeben. Wir hoffen, dass mit damit auf die besonders
schwierigen Fälle internationaler
Kindesentführung wirksam aufmerksam gemacht wird, bei denen
das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung zur Rückführung der Kinder nicht greift. Vgl. dazu
auch den Bericht vom 20.11.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich recherchiere im Moment für das ARD-Magazin Report
München zum Thema Kindesentführung in binationalen Ehen. Problem sind ja die Länder, die das
Haager Abkommen nicht unterzeichnen. Wenn dort ein Kind verschwindet
hat der deutsche Elternteil so gut wie keine Chance es
zurückzubekommen. In diesem
Zusammenhang suche ich Fälle, sowohl von einem Elternteil, dem ein Kind
wieder zugeführt werden konnte, als auch Fälle, bei denen man noch
verzweifelt um die Rückführung kämpft.Sollten Sie mir in irgendeiner Form mit
Fällen oder Kontakten weiterhelfen können, bitte ich Sie, mich so
schnell wie möglich anzurufen. Sie erreichen mich unter 0160 / 8015765.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen,Andrea Mocellin
e-mail: Andrea.Mocellin@brnet.de
22.11.2008 Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der
heutigen Wochendausgabe, Nr. 272, Seite 2, unter Thema des Tages, über eine
Kindesentführung aus Deutschland und ihre Folgen. auf das
deutsch-polnische Verhältnis. Dieses ist davon berührt, weil der Fall
zu einer Reihe von Fällen gehört, in denen sich polnische Eltern über
herablassende Behandlung und Sprachverbote durch deutsche Behörden, vor
allem durch das Jugendamt (z. B. Die
Zeit: Deutsch nach Vorschrift.
Ein Hamburger Jugendamt sorgt in Polen für Empörung: Ein Einwanderer
soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen. Von
Frank Drieschner .........Aus
»fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet.
..., vgl. unseren Bericht) beklagten,
mit diesen Klagen auch vor dem Petitionsauschuss des Europäischen
Parlaments auftraten und diese Vorgänge in Polen stark an Vorgänge im
"Dritten Reich" erinnern.
Was uns jedoch besonders wichtig an dieser Berichterstattung erscheint,
ist der Aufsatz der auf die Folgen einer Kindesentführung
auf das Kind selbst hinweist: Wenn das Vertrauen
stirbt. Kinder
erleben eine Entführung als grausam und verstörend – nur in wenigen
Ländern wird versucht, das Thema wissenschaftlich zu ergründen.
Von Felix Berth.
Erwähnt werden darin verschiedene Studien zu diesem Thema und die
von betroffenen Kindern, jetzt Erwachsenen, gebildete
Organisation, Take Root, die
ein Forum für die Aufarbeitung der weit ins Erwachsenenalter reichenden
psychologischen Folgen einer Kindesentführung, als der wohl massivsten
Form einer Eltern-Kind-Entfremdung, sein will. Details zu diesem
Thema, mit entsprechenden Weblinks und Literaturhinweisen sind auf
unseren Webseiten über Internationale
Kindesentführung zu finden.
21.11.2008: Zeitschrift für
Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 11, 2008, Seiten 452-454 :
Karlheinz Muscheler (Lehrstuhl
für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht ,
Ruhr-Universität Bochum): Die elterliche Sorge
des nichtehelichen Vaters.
Übt deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
29.1.2003, das das absolute Vetorecht nichtehellicher Mütter
gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater, d.h. ohne Angabe von
Gründenr oder der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung ihrer
Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, für verfassungskonform
erklärte. Das
Urteil sei auf einer regelrechten Vermutungskaskade aufgebaut,
von der 7 Elemente aufgelistet und diskutiert werden. Nach der
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten einer
rechtlichen Korrektur des §1626a
II BGB wird schließlich als eigener Vorschlag für das
französische Modell von 2002 einer automatischen gemeinsamen Sorge mit
Geburt (und festgestellter/anerkannter Vaterschaft) ohne weitere
materielle oder formale Voraussetzungen plädiert. [Die
Möglichkeit in wirklich gut begründeten Fällen das Sorgrecht einem
Elternteil allein zuzuordnen oder sogar den Eltern ganz zu entziehen
sollte und bliebe ja bestehen.]
Genau über diese Sorgeregelung aus Frankreich haben wir bereits 2002 berichtet und ebenso über eine
ähnliche Reform in Großbritannien, nachdem ein dem deutschen
Modell von1998 ähnliches Modell einer gemeinsamen Sorgeerklärung, aber
mit der zusätzlichen Möglichkeit der gerichtlichen Ersetzung der
mütterlichen Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, sich dort als völlig
unzulänglich erwiesen hatte. Auf beide Lösungen aus diesen europäischen
Staaten mit einer sehr langen, ununterbrochenen demokratischen
Tradition haben wir selbstverständlich auch in unserer vom
Bundesverfassungsgericht angeforderten schriftlichen und mündlichen
Stellungnahme vor dem Urteil deutlich hingewiesen. Der
Gesetzgeber und das Gericht hätten sicher darüber hinaus jede
Möglichkeit gehabt sich über diese Gesetzesreformen und die
Erwägungen die dazu führten zu informieren. Aber nun sollen wieder
einmal in sehr deutscher Manier diese Fragen erst lange erforscht und dann
vermutlich lange, hoffentlich nicht schier endlos
lange, diskutiert werden, als ob es die exakt einschlägigen
Erfahrungen und Lösungen anderswo, und das inzwischen auch in weiteren
europäischen und außereuropäischen Staaten, nicht schon längst
gäbe. (Vgl dazu z. B. die Jahrzehnte lange Ladenschlussdebatte,
Geschwindigkeitsbeschränkung, Rauchverbot etc.)
20.11.2008 Fernseh und Literaturhinweis: ARTE präsentiert heute von
22h35 -23h25 ein Portrat der großen französichen
Kinderpsychiaterin
Françoise Dolto, die in diesem Jahr
100 Jahre alt geworden wäre. Unter anderem schrieb sie das Buch ,,Scheidung. Wie ein
Kind sie erlebt (Kinder fordern uns heraus)" , Deutsche
Übersetzung, Verlag: J. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger
GmbH; 3. Auflage. (März 2008), Klett-Cotta Verlag 2008, 139
Seiten. Vgl. auch die
Literaturliste bei Arte.TV
20.11.2008: Süddeutsche Zeitung Nr. 270, Seite 6:
Verschleppte Kinder – machtlose Mütter. Wenn ausländische Väter
ihre Söhne und Töchter in ihr Heimatland entführen, sind dem deutschen
Staat meist rechtlich die Hände gebunden. Bericht von Birgit
Schreiber über die großen Schwierigkeiten einer Rückführung entführter
Kinder aus Staaten die nicht dem Haager Abkommen über zivilrechtliche
Aspekte internationaler Kindesentführung
(HKÜ) oder dem neuerem EU Abkommen Brüssel IIa
angehören, insbesondere aus den arabischen Staaten, einschließlich
eines Einzelfalls bei dem dies durch den persönlichen Einsatz der
früheren Ausländerbeauftragten Marieluise Beck unter Nutzung iher
Kontakte dennoch gelang., .
18.11.2008: Gerne geben wir folgende Mitteilung an uns weiter:
Hallo an alle interessierten Väter,
der November-Väter-Chat will
beworben werden:
am Donnerstag, den 20. November von 20 bis 22 Uhr treffen sich Väter
auf der Seite
www.bke-elternberatung.de
bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und den "Umgang" mit Müttern.
Aufgrund der sehr positiven Rückmeldungen aus dem letzten Chat wird
auch dieser wieder gemeinsam von unserem Moderatorenteam
bke-Dana-Waskiw und bke-Thomas-Freytag moderiert.
Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter Stelle auf
Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Für Ihre Unterstützung bei der Bewerbung unserer moderierten Väterchats
bedanken wir uns wieder ausdrücklich!
Freundliche Grüße
Christine Sutara
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de
Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de
2.11.2008: Unsere kommentierte Liste zu internationaler
Literatur über das Parental Alienation Syndrome (PAS) wurde wieder erweitert.
Sie umfasst derzeit 138 Einträge aus Fachzeitschriften und Büchern,
sowie 20 Dissertationen. Der Großteil der Aufsätze in Fachzeitschriften
ist von speziell auf dem engeren Fachgebiete erfahrenen,
anerkannten Fachleuten ("peers") auf ihre Eignung für eine
Veröffentlichung geprüft worden. Dieser "peer review"
Prozess ist ein ganz wichtiges Instrument der Qualitätssicherung,
das in Deutschland unter Psychologen und Juristen, anders als unter
Naturwissenschaftlern, leider weitgehend unbekannt ist. Deshalb wohl
findet sich in der wohl wichtigsten und enorm
umfangreichen professionellen psychologischen Datenbank, PsycInfo, der American
Psychological Association, nur ein einziger deutscher Beitrag zu PAS,
weil eben "peer reviewed", und ein weiterer, weil "peer reviewed" in
einer spanischen Fassung aus Argentinien. Unsere Literaturliste
enthält den Hinweis [peer reviewed], soweit uns das bekannt ist. Unsere
kommentierte Liste deutschsprachiger PAS
Literatur umfasst derzeit 44 Einträge, einschließlich
Diplomarbeiten und Dissertationen.
Wir glauben mit diesen Literaturlisten auch Behauptungen
hiesiger selbsternannter Experten klar widerlegen zu können, dass
das Parental Alienation Syndrome keine
wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört selbstverständlich auch,
dass kontrovers diskutiert wird. Obwohl praktisch alle von uns zitierte
Literatur den exakten Begriff "parental alienation syndrome"
explizit verwendet, kommt es auf diese Bezeichnung des bei
konfliktreicher Trennung / Scheidung häufig beobachteten Phänomens gar
nicht an, schon gar nicht auf die fruchtlose Debatte, ob es sich dabei
um ein Syndrom im medizinischen Sinne handelt.oder nicht. Allein
wichtig sind der richtige Umgang mit diesem Phänomen und Maßnahmen
zur Prävention. Dazu wären strenge empirische Untersuchungen,
inbesondere der Langzeitfolgen von PAS (mittels Längsschnittstudien)
von besonderer Wichtigkeit.
28.10.2008: Info von ZDF Heute:
Wann Männer "Bock auf Familie" haben.
Das Drehbuch der Vaterschaft: Erst wenn der Beruf und das Einkommen
stimmen, liebäugeln Männer mit einem Kind. So steht es in einer neuen
Studie. Neu von zehn kinderlosen Männern könnten sich vorstellen, Papa
zu sein. Frauen ticken da schneller. [mehr]
28.10.2008: Wir haben schon gelegentlich auf
die Webseiten http://www.abgeordnetenwatch.de
hingewiesen, auf denen Bürger Fragen an einzelne Abgeordnete stellen
können. Hieraus (
Abg. Willi Brase, 17.10.2008) wahrlich Erstaunliches
zum deutschen Nichtehelichenrecht, §1626a BGB:
Im
Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz
ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht
miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das
Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am
15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen
sein.Es soll also 6 Jahre(!!) nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts BVerfG,
1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html
und dem darin enthaltenen Auftrag (Abs. C I 4 b):
,,Da der
Gesetzgeber Regelungen getroffen hat, die nur bei Richtigkeit seiner
prognostischen Annahmen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen
Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG wahren, ist er verpflichtet, die
tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine
Prämissen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich dabei
heraus, dass dies nicht der Fall ist, wird der Gesetzgeber mit einer
Korrektur der Regelung dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher
Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein
Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus
Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls
ausreichend Rechnung trägt.",
erst einmal mit deutscher Gründlichkeit über 2 Jahre erforscht werden,
was man selbst zum damaligen Zeitpunkt (2003) eigentlich schon längst
hätte wissen können, z. B. aus entsprechenden, umfangreichen und
zweifellos sehr sorgfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit
entsprechenden Reformen des Nichtehelichenrechts in Frankreich und
Großbritannien, vgl unseren damaligen Bericht
und Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht..
In Großbritannien bestand schon mit dem Children Act von 1989 die
Möglichkeit einer übereinstimmenden Sorgeerklärung nicht
miteinander verheirateter Eltern, wie bei uns erst seit der
Reform von 1998, aber anders als bei uns zusätzlich auch die
Möglichkeit, die Zuerkennung des Sorgerechts an den nichtehelichen
Vater (eine so genannte Parental Responsibility Order )
gerichtlich zu erwirken. Die Erfahrung zeigte aber, dass selbst
letzteres nicht ausreichend war. Deshalb wurde nach sehr umfangreichen
Erörterungen 2002 die Regelung dahingehend erweitert, dass
der Eintrag im Geburtenregister, ohne weitere Formalitäten, nun genügt
um das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Einse solche
Regelung gab es in Frankreich
schon im Code Civile in
der Fassung von 1993. Ein nichtehelicher Vater bekommt durch
bloßen Eintrag in das Geburtenregister das gemeinsame Sorgerecht, wenn
der Eintrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt erfolgt. Die am 21.2.2002
verabschiedete Reform
brachte, neben zahlreichen anderen wichtigen Ergänzungen des
Kindschaftsrechts, eine Ausweitung dahingehend, dass ein Zusammenleben
der Eltern zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr erforderlich ist.
Sehr interessant dürfte auch sein, was der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte im europäischen Kontext zur deutschen Regelung
zu sagen hat. Eine entsprechende Beschwerde Zaunegger against Germany (Application no.
22028/04 ) wurde am1.4.2008 mit einstimmigen Beschluss zur
Entscheidung angenommen.
Abschließend noch eine Bemerkung: Wir müssen bei Zuschriften von
nichtehelichen Vätern an uns zu Problemen bei der Ausübung des
Umgangs etc. immer wieder feststellen, dass von der seit der Reform von
1998 bestehenden Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgerklärung in guten
Zeiten nicht Gebrauch gemacht wurde (oder konnte?), aus Unwissenheit
oder welchen Gründen immer. Dadurch wird es praktisch aussichtslos ein
Umgangsrecht durchzusetzen, wenn nicht doch Einsicht im Sinne des
Kindeswohls (auch ohne dieser Einsicht durch Drohung mit dem Entzug des
Sorgerechts etc. "nachhelfen" zu können) schließlich obsiegt.
27.10.2008: Heute: 3sat 20.15 Uhr,
Dokumentation über Mediation: Die
Entscheidung: Trennung oder Neubeginn
14.10.2008: ZDF, 22h15- 22h45, 37 Grad:
Mein geraubtes Kind. 13 Jahre spurlos verschwunden.Um das Studium rasch zu beenden,
entschließen sich Brita und Gernot ihre kleine Tochter Karen bis zum
Examen bei der Großmutter zu lassen. Als sie das Mädchen wieder nach
Hause holen möchten, ist die Tür verschlossen. Kurz danach sind die
Großeltern und das Kind spurlos verschwunden. [
mehr] Wdh. am 21.10.2008 03:20 Uhr
VPS
22.10.2008 03:20.
Der Film ist auch über die ZDF Mediathek abrufbar.
Auf der
Webseite des ZDF: Weitere Informationen zu Kindesentführung
und daraus resultierender Eltern-Kind-Entfremdung,
sowie ein Forum zu diesen
Thema. Vgl. dazu auch unseren aktuellen Bericht vom 23.9.2008
(unten) über eigenmächtige "Kindesmitnahme" im Inland.
14.10.2008: Wir haben folgenden Aufruf erhalten:
Hallo an alle interessierten Väter,
der neue Väter-Chat will beworben werden: am Donnerstag, den 16.Oktober
um 20 Uhr treffen sich Väter auf der Seite www.bke-elternberatung.de
bzw. www.bke-beratung.de
zum Austausch über die Beziehung Vater - Kind, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und den "Umgang" mit Müttern.
Neu an diesem Chat ist, dass als Moderator auch ein bke-Berater dabei
sein wird. Wir bitten Sie herzlich, den Chattermin an prominenter
Stelle auf Ihrer Webseite bekannt zu geben.
Mehr zur bke-Elternberatung unter www.bke-elternberatung.de
Mehr zur Bundeskonferenz für Erziehungsberatung unter www.bke.de
8.10.2008: Hinweis: Der U. S. Schauspieler Alec Baldwin (u. a. Emmy Award
2008) hat soeben ein Buch über seinen seit der Trennung von
Kim Basinger (Oscar 1997) in 2000 (Scheidung 2002) andauernden Kampf um
die Aufrechterhaltung der Beziehung zu seiner jetzt 13 jährigen
Tochter veröffentlicht, das er unter das Motto Parental
Alienation (PAS) stellte: A Promise to Ourselves. A Journey
Through Fatherhood and Divorce. St Martin's Press, New
York, September 2008, 224 Seiten. Durch die Prominenz des Paares hat
ihr "Rosenkrieg" und jetzt das Thema PAS (das in einem eigenem
längeren Kapitel mit zahlreichen Literaturangaben dargestellt ist)
große nationale und internationale Aufmerksamkeit erhalten, leider
aber auch durch einen Zwischenfall bei dem Baldwin über den
andauernden Schwierigkeiten seine Tochter zu den
gerichtlich vereinbarten Zeiten telefonisch auch
tatsächlichlich zu erreichen schließlich die Nerven verloren hatte und
seine Tochter auf dem Anrufbeantworter wüst beschimpfte. Im
Gefolge kam es bei ihm zu einem psychischen Zusammenbruch mit
ernsthaften Suizidgedanken.
Das Buch ist eine sehr herbe Kritik der amerikanischen
Familienrechtspraxis, vor allem der kostenträchtigen Eskalation durch
Anwälte und der Richter, die dem nicht Einhalt
gebieten.(Kosten der bisherigen Verfahren in diesem Fall etwa 3
Millionen Dollar) Auch deutsche Betroffene von Umgangsvereitelung und
Eltern-Kind Entfremdung werden sich in diesem Bericht rasch wieder
finden, obwohl sich das amerikanische (kalifornische) Familienrecht
deutlich vom deutschen Familienrecht unterscheidet, nicht aber
menschliches Verhalten. Im amerikanischen
Familenrecht gibt es u.a. verpflichtende Beratung
über Scheidungsfolgen für Kinder, Mediation, gerichtlich angeordnete
Therapie und, was Baldwin in seinem Fall sehr positiv hervorhebt,
sogenannte Special Masters, die
vom Gericht mit Befugnissen ausgestattet sind um über Streitigkeiten
bei der Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse sehr rasch entscheiden zu
können, Dinge die in Deutschland z. T. nur sehr zaghaft, wenn
überhaupt, erst angedacht werden oder jedenfalls noch auf zahreiche
"Bedenkenträger" und sogar heftige Opposition stoßen. [ Im
Internet sind zahlreiche Berichte und Filmclips von
Interviews etc zu Baldwin, seinem Umgangsstreit und seinen
Ausführungen über PAS zu finden. ]
23.9.2008: Es ist in Deutschland
gängige Praxis, dass ein Elternteil bei einer Trennung die
gemeinsamen Kinder unter Verletzung des Mitsorgerechts des anderen
Elternteils einfach (meist heimlich) mitnimmt und dafür am neuen
Wohnort gleich mit der (vorläufigen ) Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts "belohnt" wird, ganz anders als
etwa in Frankreich, wo es gegen einen derartigen Kindesentzug,
aber auch schon gegen die "bloße" Verletzung des Umgangsrechts durch
einen nicht mitgeteilten Umzug des Wohnelternteil eine Reihe
von Strafvorschriften gibt
(Art 227-5 - Art 227-11 des Code penal.). Wir haben diesen Umstand
wiederholt beklagt, unter Hinweis auch auf den Aufsatz (1998) Kindesentführung: ins Ausland verboten - im Inland
erlaubt? von WERNER GUTDEUTSCH, Richter am OLG München, und
Rechtsanwalt JÜRGEN RIECK, München.
Meist wird durch einen solchen Umzug der Umgang des
zurückgelassenen Elternteils mit dem Kind schon durch eine oft
große Entfernung erheblich erschwert (Kosten und Folgen, die nach
deutscher Praxis allein der Umgangsberechtigte zu tragen hat, nicht der
verursachende Elternteil), wenn er nicht bewußt verhindert wird.
Dessen ungeachtet wird im Allgemeinen dem eigenmächtig
"mitnehmenden" (um nicht zu sagen "entführenden") Elternteil dann,
unter Hinweis auf das sog. Kontinuitätsprinzip, selbst wenn
Kontinuität allein durch eine lange Verfahrensdauer bedingt ist,
dann endgültig zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
zugesprochen und damit der Vorgang unter weitgehendem Ausschluß des
anderen Elternteils verfestigt.
Exakt dieses Verhaltensmuster, in einem Fall bei dem der
zurückgelassene Vater des Kinder sogar unbestritten die
Hauptbetreuungsperson gewesen war, war kürzlich Gegenstand einer
Verfassungsbeschwerde - 1 BvR
1265/08, Beschluss vom 27.Juni, 2008, veröffentlicht in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
Jugendhilfe (ZKJ) 9, 2008, S. 378-380. Obwohl die
Beschwerde (aus formalrechtlichen Gründen) leider nicht zur
Entscheidung angenommen wurde, findet das Bundesverfassungsgericht
dennoch sehr deutliche Worte zu dieser "gängigen Praxis" und den
negativen Folgen für das Kindeswohl.
Rechtlich wird sich an dieser Praxis auch durch die 2009 in
Kraft tretende FGG Reform nur insofern etwas ändern, dass im Falle
einer eigenmächtigen Kindesmitnahme, nicht wie bisher der neue
Wohnort des Kindes automatisch Gerichtsort wird, sondern die
Zuständigkeit beim Gericht des früheren Wohnorts belassen werden kann, aber nicht muss.(anders als die nach dem Haager
Übereinkommen bei internationaler Kindesentführung
verbindliche Rückführung an
den Ort/Land des "gewöhnlichen Aufenthaltes" und der alleinigen
Zuständigkeit der dortigen Gerichte zum Sorgerecht.) Die FGG Reform
sieht außerdem Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer vor, die
das Bundesverfassunggericht in seiner Stellungnahme auch gegen das
Argument der "Kontinuität" und angesichts des besonderen kindlichen Zeitempfindens als besonders wichtig
hervorhebt. (Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei
eigenmächtiger Kindesmitnahme vgl. auch die Entscheidung des OLG
Zweibrücken v. 15.2.2008, ZKJ 7/8, 2008. S. 335-336, sowie den
Kommentar dazu von RiAG Martin Menne, ZKJ 7/8 2008, S. 308-309).
Anmerkung: Die Bestimmungen des deutschen Strafrechts zur "Entziehung Minderjähriger", § 235
StGB, scheinen hier auch nicht zu greifen, weil 1. ein Strafantrag des
Geschädigten erforderlich wäre, also gegen den anderen Elternteil
des Kindes, was einer späteren gedeihlichen Ausübung der gemeinsamen
Elternverantwortung sicher nicht dient, und 2. der einzige hier in
Frage kommende Tatbestand, nach Abs. 1, Satz 1, "List" ist, damit
Gegenstand einer Interpretation, die, unserer Erfahrung nach (bei
Einstellung des Verfahrens) wenigstens von den Betroffenen kaum
nachvollzogen werden kann.
(Wir bemühen uns um eine baldige, ausführlichere Berichterstattung zu
diesem in Anfragen an uns oft angesprochenen Thema.)
9.9.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir hier gerne
weitergeben:
Betreff : Stern TV sucht Väter höheren Alters
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Film- und Fernsehproduktionsfirma MaraMedia sucht für eine Stern TV
Reportage dringend Männer, die sich mit über 60 Jahren noch einmal
entschließen/entschlossen haben Vater zu werden.
Haben oder erwarten Sie vielleicht gerade ein Kind? Vielleicht kennen
Sie jemanden, der zur Zeit die Vor- aber auch Nachteile des Vaterseins
im hohen Alter erlebt?
Dann melden Sie sich doch für ein erstes unverbindliches Gespräch bei
uns.
Wir würden uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Bohl
(Redaktion MaraMedia)
MaraMedia Film- und Fernsehproduktion
Redaktion
Bogenstr. 52
20144 Hamburg
040/ 226 2296-14 Direktdurchwahl, 040/ 226 2296-0 Zentrale,
040/ 226 2296-10 Fax redaktion@maramedia-online.de
www.maramedia-online.de
3.8.2008: RTL 23h40
Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern.
Reportage 30 min.
Peter Witkowski aus
der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat
seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der
Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern
der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater
sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung
klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen
neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle
weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige
Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter -
misshandelt sie psychisch. Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind
und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe,
keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk
zum Geburtstag und zu Weihnachten. ...........
6.7. 2008: Phoenix TV 21h45:
Entsorgte Väter. Wenn Mütter mit Kindern Druck machen. (Auch
am Sa. 12.7 12h45)
2.7.2008:
10 Jahre Kindschaftsrechtsreform.
Pressemitteilung des BMJ.
Diese längst fällig gewesene Reform hat zweifellos bedeutende
Fortschrtitte gebracht, insbesondere beim gemeinsamen Sorgerecht,
soweit es eheliche Eltern betrifft, obwohl es auch da zahlreiche
"Bedenkenträger" und ganz erheblichen Widerstand gab.
,,..Der Gesetzgeber hat damit
klargestellt, dass es für die betroffenen Kinder das Beste ist, wenn
sich die Eltern auch nach der Scheidung einvernehmlich um deren
Angelegenheiten kümmern. „Inzwischen führen 90% aller Eltern, die sich
trennen, die gemeinsame Sorge fort. Dies ist ein großer Erfolg der
Reform“, sagte Zypries. „Aus einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur
Kindschaftsrechtsreform wissen wir, dass die gemeinsame Sorge sich
positiv auswirkt. Eltern, die nach der Trennung das Sorgerecht
behalten, engagieren sich häufig mehr für ihre Kinder. Sie zahlen
regelmäßiger Unterhalt und pflegen den persönlichen Kontakt.“
Recht seltsam dagegen die Aussage zu nichteheliche Kindern: ,,...Hierzu
hat die Kindschaftsrechtsreform einen wichtigen Beitrag geleistet.
Gleichwohl müssen wir hier – wie auch in anderen Bereichen – immer
wieder prüfen, ob weiterer Verbesserungsbedarf besteht“, so Zypries..."
Das heißt, im Klartext, man ist auch mehr als 5 1/2
Jahre nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für
nichteheliche Kinder dem damals erfolgten Auftrag (Leitsatz
4) nicht nachgekommen, die bestehende Gesetzeslage (gemeinsames
Sorgerecht zwar auf Antrag möglich, aber absolutes Vetorecht der
Mutter) zu prüfen und ggfs. ,,..dafür sorgen müssen,
dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als
Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird,
der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt....",
obwohl eigentlich schon damals aus den Erfahrungen anderer Staaten
längst bekannt war, dass sogar eine ähnliche aber erweiterte Regelung,
wie mögliche gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur gemeinsamen
Sorge in Großbritannien, oder die gemeinsame Sorgeregelung Frankreichs
sich in der Praxis nicht bewährt hatten und diese Staaten deshalb schon
damals, selbstverständlich nach umfangreicher Prüfung und
Erörterung, eine modernere Regelung (gemeinsames Sorgerecht nach
Anerkennung der Vaterschaft) eingeführt hatten, wie sie inzwischen die
allermeisten Staaten haben. Vgl. dazu unsere Informationen
aus 2002, einschließlich unserer Stellungnahme bei der
öffentlichen Anhörung durch das Bundesverfassungsgericht.
1.7.2008: Das offizielle Kolleg spanischer Psychologen akzeptiert
das Parental Alienation Syndrome in einem
Communique vom 18.6.2008:
Comunicado de la Coordinadora de Psicología Jurídica del Consejo
General de Colegios Oficiales de Psicólogos de España.
RohübersetzungVfK:
Im Rahmen des
Koordinierungsrats Forensischer Psychologen des Generalrates des
offiziellen Kollegs der Psychologen Spaniens wollen wir die
Zweckmäßigkeit der Analyse des als elterliches Entfremdungssyndrom
bekannten Problems bei der psychologischen Begutachtung sowohl
innerhalb des forensischen Bereichs des Familienrechts und damit
zusammenhängenden Bereichen unterstützen. Forscher und
Psychologen betrachten in einem breiten Konsens es als
kognitive-, emotionelle- und Verhaltens -Störung, wenn ein
Kind einen Elternteil verachtet und kritisiert.Ein solches Verhalten und
die Haltung der Ablehnung und Abwertung ist ungerechtfertigt oder eine
klare Übertreibung der angeblichen Defekte des abgelehnten Elternteils.
Um von diesen Syndrom zu sprechen, muss die Existenz jeder Form von
Missbrauch und Vernachlässigung in der Betreuung des Kindes vollständig
ausgeschlossen sein, um sicher zu stellen, dass sich die Kritik nicht
auf verwerfliches Verhalten oder Einstellungen des abgelehnten
Elternteils bezieht. Wie bei jedem
wissenschaftlichen und professionellen (beruflichen) Fortschritt,
unterliegt dieses Konzept kontinuierlicher Veränderung, aber es
kann nicht a priori geleugnet werden, dass wissenschaftliche
Literatur und professionelle Erfahrung existiert die seine Nützlichkeit
anerkennen.
30.6.2008: MDR-Magazin Umschau, Di., 01.07., 20:15 Uhr (29:30
min) u.a.:
Streitfall Kind. Wenn Väter ihr Umgangsrecht einklagen müssen.
Es sollen weitere Sendungen zu diesem Thema folgen.
13.6.2008: Wir wollen uns hier strikt aus jeder parteipoltischen
Diskussion heraushalten, bedauern aber, dass ein erneuter Anlauf die
Vorbehalte Deutschlands bei der Ratifizierung (6.3.1992) des
UN Übereinkommens über die Rechte des Kindes aufzuheben, heute
erneut im Bundesrat gescheitert ist. Diese Vorbehalte betreffen ja
nicht nur die illegale Einreise von Ausländern, Einschränkungen des
Rechtsschutzes bei geringen Straftaten und die immer wieder
hervorgehobene, sicher löbliche Erklärung zu Kindersoldaten, die was
aber direkt Deutschland (seit Kriegsende 1945) selbst betrifft,
allerdings unsere geringste Sorge ist. Die Vorbehalte betreffen
auch sehr direkt das Kindschaftsrecht:
II. Die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass aus Artikel 18
Abs. 1 des Übereinkommens nicht abgeleitet werden kann, mit dem
Inkrafttreten dieser Bestimmung stehe das elterliche Sorgerecht auch
bei Kindern, deren Eltern keine Ehe eingegangen sind, die als
verheiratete Eltern dauernd getrennt leben oder geschieden sind,
automatisch und ohne Berücksichtigung des Kindeswohls im Einzelfall
beiden Eltern zu. Eine derartige Auslegung wäre unvereinbar mit Artikel
Abs. 1 des Übereinkommens. Besonders im Hinblick auf die Fälle, in
denen die Eltern über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht
einig sind, sind Einzelfallprüfungen notwendig. Die Bundesrepublik
Deutschland erklärt darum, dass die Bestimmungen des Übereinkommens
auch die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts a) über die
gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte,
b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und c) über
die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder
nicht berühren; dies gilt ungeachtet der geplanten Neuordnung des
Rechts der elterlichen Sorge, deren Ausgestaltung in das Ermessen des
innerstaatlichen Gesetzgebers gestellt bleibt.
10.6.2008: Morgen, Mittwoch, ARD 21:45- 23:00 Uhr, Hart aber fair:
50 Jahre Gleichberechtigung - wann kommt der Männerbeauftragte?
Auf der Schule holen Frauen die
besseren Noten, an der Uni die meisten Abschlüsse – ein halbes
Jahrhundert Gleichberechtigung per Gesetz und die Frauen gehen in
Führung. Doch haben sie wirklich schon überall gleiche Chancen? Und
sind am Ende vielleicht die Männer die Verlierer: Überlastet,
verunsichert und total von der Rolle? ....
Anmerkung: In Österreich z. B. gibt es jedenfalls schon seit
Jahren eine ,,Männerpolitische
Grundsatzabteilung" im Bundesministerium für Soziales und
Konsumentenschutz, die sehr aktiv ist, mit zahlreichen Veranstaltungen,
umfangreichen Publikationen etc. und sehr rege zu
männerspezifischen Fragen in Anspruch genommen wird. Wo bleibt da
Deutschland, mit einem Ministerium in dessen Namen zwar Frauen, aber
nicht Männer vorkommen?
10.6.2008: Weitere Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland.
Wir haben schon bei unserer Aktualisierung vom 30.5.2008 auf
einen Fall [AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE
(Requête no 58364/00) vom 15.5.2008.] hingewiesen, bei dem nach
Anerkennung einer Verletzung der Menschenrechtskonvention und dem
Angebot eines Schadenersatzes durch die Bundesregierung das Verfahren
aus der Liste der Verfahren vor dem Gerichtshof gestrichen wurde.
Dieses Muster hat jetzt offenbar System, wobei anders als in
diesem Falle einer einseitigen Erklärung und Streichung nach Artikel 37 §1 der
Menschenrechtskonvention, selbstverständlich auch eine gütliche
Einigung nach Artikel 39
die Grundlage für diese Streichung bieten kann. Eine solche
Streichung reduziert die hohe Überlastung dieses Gerichtshofes
etwas, hat jedoch auch den unübersehbaren Effekt, dass die Klage dann
im Vergleich zu einer Verurteilung praktisch keinerlei Beachtung
findet, ja sogar um einiges schwerer selbst mit einer gezielten Suche
aufzufinden ist. Die Öffentlichkeit erfährt dann leider auch
nicht, worin und mit welcher Begründung das erlesene
internationale Richtergremium des EGMR eine Verletzung der
Menschenrechte gesehen hätte, oder auch nicht, was natürlich ganz
besonders für zukünftige Beschwerdeführer für Präzedenzfälle von
größtem Interesse wäre. Rein menschlich gesehen haben wir
selbstverständlich uneingeschränktes Verständnis für Kläger, die
nicht selten nach einem sogar einen Jahrzehnt langen, sehr
ermüdenden und kostspieligen Kampf endlich ein Ende sehen wollen,
besonders dann, wenn davon der Umgang mit einem Kind betroffen war, bei
dem die verlorene gemeinsame Zeit ohnehin nie mehr
nachgeholt werden kann, und deshalb ein solches Angebot
annehmen, selbst dann, wenn es mit keinerlei Eingeständnis einer
Menschenrechtsverletzung verbunden ist.
Ein solcher besonders extremer und tragischer Fall (aber
keineswegs der einzige dieser Art, vgl. unsere Urteilssammlung) einer
beharrlichen Umgangsvereitelung über mehr als ein Jahrzehnt und dem
kompletten Versagen der deutschen Institutionen das Umgangsrecht des
stets ausdrücklich als uneingeschränkt erziehungsfähig erklärten
(amerikanischen)Vaters und der beiden Kinder (Zwillinge) durchzusetzen,
ist der Fall Glenn
GEBHARD against Germany (Application no. 13415/06 ),
den viele unserer Leser sicher bereits aus den zahlreichen
Entscheidungen deutscher Gerichte (1995-2007!!, größtenteils auch auf
unseren Webseiten, obwohl z. T. noch anonymisiert), die diese
Umgangsvereitelung zwar teilweise sogar in klassisch deutlicher
Weise beschreiben, aber leider nicht zu unterbinden vermögen,
kennen, manche sicher auch aus persönlichen Kontakten.
Die Bundesregierung erklärte sich am 1.4. 2008 ex gratia
(freiwillig) zu einer steuerfreien Zahlung von 25,000€ im Sinne
einer gütlichen Einigung bereit, ohne jedes explizites Eingeständnis
einer Menschenrechtsverletzung. Dieses Angebot wurde angenommen und
damit der Fall aus der Liste des EGMR gestrichen. Eine sehr kurze
Darstellung des Sachverhaltes (ohne jede sonst übliche Bewertung durch
den EGMR) mit einer Liste der einzelnen nationalen
Verfahren findet sich in der Entscheidung vom 13.5.2008 zur
Streichung von der Liste.
Nicht mehr aufgeführt in dieser langen Liste ist die Entscheidung
des AG Frankfurt / Main (Abt.
Höchst) vom 4. 4.2007- 402 F 22260/06 SO mit der die Übertragung
der elterlichen Sorge auf den Vater durch das OLG Frankfurt (Beschluss
vom 11.5.2005) aufgehoben wird und die alleinige elterliche Sorge für
die nun fast 15 Jahre alten Zwillinge wieder der Mutter übertragen
wird, nicht etwa, weil sich an der Einschätzung bzgl.
Erziehungsfähigkeit etwas geändert hätte, sondern ,,damit zunächst einmal
Ruhe einkehrt, und der Ast. sich an seine Ankündigung hält, seinen
Kindern nur zu schreiben". Außerdem könne der Wille der
Jugendlichen nicht mehr länger unbeachtet bleiben, hieß es da, obwohl
ebenso unbestritten blieb, dass sie bereits über mehr als ein Jahrzehnt
von der Mutter massivst gegen den Vater beeinflusst worden waren. Die
sehr lange Urteilsbegründung des AG liest sich zumindest für uns
eher wie eine komplette Bankrotterklärung. Vgl. ,,Abänderungen gerichtlicher Anordnungen
(Fall ,,Gebhard"). §§ 1686, 1696 Abs.1 und 2 BGB." Mit
Anmerkungen ,,Zurück zum Anfang"
von PD Dr. Jörg Reichert, Berlin Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
Jugendhilfe, ZKJ 12, Seite
498, 2007.
Gleichermaßen wurde im Falle Małgorzata
KWIATKOWSKA against Germany (Application no.
16937/05) verfahren: Beschwerde wegen überlanger Verfahrendauer zu
Unterhaltszahlung, Angebot von 8000 € ex gratia angenommen (EGMR
Beschluss vom 13.5.2008).
Ebenso Werner POKORNY against Germany
(Application no. 74664/01) ex gratia 8,000 € in einer
Versicherungsangelegenheit, angenommen. Streichung von der Liste mit
Entscheidung vom 1.4.2008
Ebenso Gotthard KLOSE and others
against Germany (Applications nos. 12923/03, 19283/03, 24647/03,
29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05,
33316/05 and 16219/06 ) Beschewerde wegen zu langer Verfahrendauer in
einer Rentensache. Angebot ex gratia von 6,000€
angenommen. Streichung von der Liste des EGMR mit Entscheidung vom
18.3.2008
Im Falle Peer GENTH against
Germany (Application no. 34909/04) wurde eine überlange Dauer
eines Verfahrens bzgl. Immobilien eingeräumt und ein
Schadensersatz von 3,100€ gegen Streichung von der Liste des EGMR
angeboten. Der Streichung wurde am 13.5. nach Artikel 37 §1
entsprochen, obwohl der Kläger einen ungleich höheren Schaden geltend
machte und daher das einseitige Angebot der Bundesregierung abgelehnt
hatte.
Gleichermaßen im Fall Uwe ORLOWSKI
against Germany ( Application no. 35000/05), bei dem die
überlange Dauer eines Verfahrens wegen Waisenrente eingeräumt,
das Angebot von 10,000€ aber nicht angenommen wurde. Streichung
von der Liste des EGMR am 1.4.2008.
8.6.2008: Kanadisches Gericht (Ontario Superior Court) überträgt das
Sorgerecht auf die entfremdete Mutter und ordnet die Teilnahme des
13 jährigen Kindes am Programm einer speziellen U.S.
Einrichtung für vom Parental Alienation Syndrome
betroffene Kinder, "Family Workshop
for Alienated Children" (Mitbegründer Prof. Warshak, Dallas,
Texas), an, berichtete ausführlich die große Tageszeitung Toronto
Globe and Mail:
Judge rules father brainwashed son into hating mother by Kirk
Makin. On-line 15/05/08 07:23 PM :
Mother given custody of 13-year-old, who will be flown against his will
to a U.S. facility that deprograms children... (auch hier)
Mother wins child brainwashing case by KIRK MAKIN. Print Edition 16/05/08
Page A1: A
13-year-old boy whose domineering father systematically brainwashed him
into hating his mother can be flown against his will to a U.S. facility
that deprograms children who suffer from parental alienation, an
Ontario Superior Court judge has ruled.
und am 19.5.2008 ebenfalls über PAS Fälle:
Turning child against parent 'very common' in nasty separations by
CARLY WEEKS. Print Edition 19/05/08 Page L1 : The last time Jane Smith spoke to her
eldest son, he told her he wished she was dead. She hasn't had a
conversation with her youngest son in seven years......
zu diesen Berichten vgl. auch:
http://parentalalienationcanada.blogspot.com/2008/05/chapter-113-precedent-setting-case-in.html
Dr. Warshak wurde auch vom führenden
kanadischen Nachrichtenmagazin Maclean's magazine ausführlich zum "Family
Workshop for Alienated Children" interviewed: Rescuing children
from a toxic divorce. When Parents go bad. Richard Warshak talks to Ken MacQueen
about kids who've been brainwashed by one parent into hating the other.(erscheint
am 16.6.2008, S. 12-13, Zeitschrift ist aber bereits als Download
erhältich, $4,.99 ). Er ist Autor zahreicher Arbeiten
zu PAS, darunter in deutscher Übersetzung: Eltern-Kind-Entfremdung
und Sozialwissenschaften. Sachlichkeit statt Polemik,
Zentralblatt für Jugendrecht 5, 2005, Seiten 186-200.
Im Interview verwahrt sich Dr. Warshak gegen die Darstellung in
den Medien, dass es sich bei dem Workshop um eine Deprogrammierung
handelt, vielmehr soll das Kind dabei lernen sich aus dem Konflikt
herauszuhalten, kritisch zu denken und eine mitfühlende Haltung
für beide Eltern zu entwickeln. Das Kind beginnt dann die
Beziehung zum ausgegrenzten Elternteil wieder aufzunehmen, ohne
sich für die Entfremdungsphase entschuldigen zu müssen. Diese intensive
Kursphase dauert 4 Tage, dies sei ausreichend für eine "Resistenz"
gegen weitere Entfremdungsversuche oder gar die nunmehrige Ablehnung
durch den entfremdenden Elternteil (,,wenn du nicht auf meiner Seite
bist, bist du gegen mich"). Konventionelle Therapie mit vielleicht
wöchentlichen Sitzungen über lange Zeit brächten dagegen nicht diesen
Erfolg bei PAS (würden versagen).
Bei entfremdenden Elternteilen gäbe es manchmal auch Erfolge, vielfach
seien sie aber überhaupt nicht kooperativ (oder auf Grund von
Personlichkeitsstörungen nicht einmal einsichtsfähig, wie das
R.A. Gardner bereits in seinem Buch Therapeutic
Interventions for Children with Parental Alienation Syndrome, 2002, ausführlich
beschrieb).
Eine vielleicht etwas weniger dramatische, aber im Prinzip
ähnliche Gerichtentscheidung (weitgehend aber auch den frühen
Vorschlägen von R. A. Gardner für besonders schwere PAS Fälle
entsprechend) , "
Sentencia pionera
sobre el síndrome de alienación parental"
(Pioneerurteil mit Bezug auf das Parental Alienation
Syndrome) erging in Manresa, Spanien, am 14.6.2007 gegen eine
Mutter, die aus Rachsucht und Hass die Tochter gegen den Vater
programmierte (das ist immer primär eine Frage der Macht dazu,
nicht des Geschlechts!). Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf den
Vater übertragen. Außerdem wurde ihr und ihrer
Herkunftsfamilie der Kontakt zur Tochter für die nächsten 6 Monate
untersagt. Für eine Übergangsphase, bis zum Wechsel zum Vater, sollte
das Kind bei den vaterseitigen Großeltern leben. Details und Kommentare
dazu aus nationalen Fernsehsendungen, Zeitungen etc. sind für Zuschauer
/ Leser mit guten Spanisch Kenntnissen noch reichlich im Internet zu
finden, u.a. auch das
Urteil (pdf, 24 Seiten), ein
Bericht (auch mit Video) der großen Madrider Tageszeitung EL
PAÍS, nationaler Fernsehstationen, z. B.
TVE (13:25 min) oder von Telecinco (1:43
min) etc. (Die bekannten Angriffe ad hominem auf R. A. Gardner fehlen
erwartungsgemäß leider auch nicht ganz.) Dieses Urteil ist aber
nur eines unter zahlreichen mit Bezug auf PAS, wie einer Grafik
der zivilen und strafrechtlichen Anhörungen in Spanien, 2002- 30.6.
2007 zu entnehmen ist (weitere Urteile ebenfalls im Internet).
Überhaupt scheint die Beachtung, auch durch offizielle Stellen
Spaniens, dieser Art von seelischer Kindesmisshandlung, eine ganz
andere zu sein als in Deutschland, wo die alten schon längst
bekannten Kontroversen wiederholt werden (und sogar die
persönlichen Angriffe auf den inzwischen verstorbenen Dr.Gardner)
obwohl es weder auf den Namen, noch ob PAS ein Syndrom ist etc.
ankommt, aber wenigstens die Tatsache unbestritten sein sollte,
dass es Eltern-Kindentfremdung nach Trennung / Scheidung gibt,
ernsthafte Langzeitfolgen haben kann und
deshalb unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert. Darauf haben
wir schon im Zusammenhang mit Neueinträgen
in unsere Literaturliste hinwiesen. Da
ist z. B. ein dreitägiger
Kursus zu PAS, veranstaltet vom Ministerium für Arbeit und Soziale
Angelegenheiten in Zaragoza, Nov. 2007 (vgl. dagegen etwa die
öffentliche Förderung einer Tagung in Frankfurt
und weiterer einseitiger Darstellungen von Interessengruppen in
Deutschland, auch gegen PAS). Zahlreiche weitere Informationen aus
Spanien finden sich z. B. auf dieser Webseite und besonders
auch auf der des Psychologen und Sachverständigen José Manuel Aguilar (Cuenca,
Spanien) u.a. Autor des Buches,
S.A.P. Síndrome de alienación parental. Hijos manipulados por un
cónyuge para odiar al otro. (4ª edicion, 2004) und
Con mamá y con papá (2006),
sowie weiterer Publikationen. Zahlreiche Medienberichte zu PAS und
Informationen aus anderen Spanisch sprechenden Staaten sind
ebenfalls dort zu finden.
30.5.2008: Dauerthema Jugendamt: NDR Montag
2.6. 23h-23h45:
Wenn Jugendämter versagen. Warum Lea Sophie sterben musste. Der Film "Wenn
Jugendämter versagen" der NDR Autoren Cathérine Menschner und Michael
Richter untersucht anhand mehrerer Fälle die Defizite in deutschen
Jugendämtern, nicht nur, wenn es um den Schutz vernachlässigter Kinder
geht, sondern auch, wenn Jugendämter in intakte Familien eingreifen -
mit katastrophalen Folgen.
30.5. 2008: Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf
Deutschland.
In den letzten Monaten sind einige Entscheidungen zu Artikel 8
(Recht auf Achtung des Familienlebens), Artikel 6 §1 (angemessene
Verfahrensdauer), teilweise verbunden mit Artikel 14
(Diskriminierungsverbot) gefallen, auf die wir hier kurz
aufmerksam machen möchten:
- Zaunegger against Germany
(Application no. 22028/04 ) zum
Nichtehelichenrecht: Mit einstimmigen Beschluss vom 1. April
2008 wurde die Beschwerde nach Artikel 8 und Artikel 14
(Diskriminierung auf Grund des Geschlechts) gegen die
Sorgerechtsregelung §1626a Abs. 2, die nichtehelichen Müttern ein
absolutes Vetorecht gegen ein gemeinsames Sorgerecht gewährt, zur
Entscheidung angenommen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner
Entscheidung
BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003, Absatz-Nr. (1 - 96) zu §1626a
eingeräumte Übergangsbestimmung war in diesem Fall nicht anwendar, da
die Trennung etwa einen Monat nach Inkrafttreten der Reform von 1998
erfolgte, die eine gemeinsame Sorgerklärung erstmals ermöglichte. Das
1995 geborene Kind lebte bis 2001, also sogar auch nach der Trennung,
mit dem Vater.
- AFFAIRE LÜCK c. ALLEMAGNE
(Requête no 58364/00) vom 15.5.2008. Presseerklärung auch
in Englisch. Der Beschwerdeführer ist der leibliche
Vater eines 1989 in eine bestehende Ehe geborenen Kindes.
Von 1993 an wurde ihm der Umgang von der Mutter des Kindes
sowie deren Ehemann und rechtlichen Vater des Kindes untersagt.
In seiner Entscheidung
1 BvR 1493/96 vom 9.4.2003, Absatz-Nr. (1 - 126) erklärte das
Bundesverfassungsgericht, dass es gegen Art. 6 Abs. 1 GG vertoße den so
mit seinem Kind durch eine sozial-familiäre Beziehung verbundenen
biologischen, aber nicht rechtlichen Vater auch dann vom Umgang mit dem
Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient und hob
frühere Entscheidungen auf. Die geforderte Abänderung des §1685 BGB
trat am 30.4.2004 in Kraft. Das Kind war jedoch zu diesem
Zeitpunkt über 14 und lehnte einen Umgang ab, worauf der Vater auf die
Fortsetzung des Verfahrens verzichtete. Er hielt jedoch an seiner
Beschwerde beim EGMR nach Art. 8, 6, 14 aus 2000 fest. Eine
vorgeschlagene und von der Bundesregierung akzeptierte gütliche
Einigung lehnte er am 26.7.2007 ab. Am 7.11.2007 erklärte die
Bundesregierung unilateral, dass Artikel 6 §1 durch zu lange
Verfahrensdauer verletzt worden sei und verwies bezüglich Art. 8 auf
die Erklärungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie erklärte sich zu
einer Schadenersatzzahlung von 10.800€ bereit, wenn im Gegenzug
das Verfahren beim EGMR eingestellt würde. Dem wurde vom EGMR
entsprochen, mit der Erklärung, dass durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde abgeholfen wurde, bis auf eine
insgesamt zu lange Verfahrensdauer (die den Beschwerdeführer effektiv
an der Fortsetzung des Umgangsverfahrens hinderte). Insbesondere sei
die Verletzung des Artikels 8 zwar durch das BVerfG nicht explizit
festgestellt worden, gehe aber klar aus der Formulierung des Urteils
hervor. [ VfK Anmerkung: Die Europäische
Menschenrechtskonvention ist in Deutschland nur einfaches
Bundesgesetz, im Gegensatz etwa zu Österreich, wo sie
unmittelbar Verfassungsrang besitzt.]
Entsprechend diesem Sachverhalt, Streichung des Verfahrens beim EGMR
nach einseitiger Erklärung der Bundesregierung zur
Schadensersatzleistung, sind Berichte in den Medien und im Internet,
die von einer Verurteilung Deutschlands durch den EGMR zu
Schadensersatzzahlung sprechen so nicht korrekt, obwohl man natürlich
darüber spekulieren könnte, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ohne
das einseitige Angebot der Bundesregierung gewesen wäre.
- Es gab eine Reihe weiterer Beschwerden aus Deutschland, die
aber nicht zugelassen wurden, allerdings anders als
meist bei Beschwerden am Bundesverfassungsgericht, jeweils mit einer
ausführlichen Begründung. Darunter ist der Fall Cornelia HAASE and Others against Germany,
Application no. 34499/04 (12.2.2008), vgl dazu auch HAASE v.
GERMANY, Application no. 11057/02, Urteil vom 8.4.2004. Ferrner Friedrich SCHUMACHER against Germany,
Application no. 14029/05 wegen fehlendem Umgang (einschließlich
Aussetzung des Umgangs) seit 1994 (26.2.2008). Im Fall Ingo Hub against Germany,
Application no. 1182/05, in dem es seit 1998 ebenfalls um die
Durchsetzung eines Umgangsrechts ging (das Kind wird im Juli 2008
volljährig) wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest nicht zugelassen
(22.4.2008). Auch im Fall Wildgruber
against Germany, Applications no. 42402/05 and no.
42423/05 wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
wegen zu langer Verfahrensdauer vertagt, der Rest abgewiesen.
(29.1.2008). Im Fall GLESMANN v.
GERMANY Application no. 25706/03, bei dem es um Umgang,
Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie und zu lange
Verfahrensdauer geht, soll ein Antrag auf Entscheidung
durch die Große Kammer gestellt werden.
- Details dieser Fälle können der Datenbank des EGMR entnommen
werden.
20.5.2008: Filmklassiker zum Thema Trennung / Scheidung: Kramer gegen Kramer, Spielfilm, USA
1979, im Bayerischen Fernsehen, Do. 22.5. 2008, 21h30
(mit Dustin Hoffman, Meryl Streep).
17.5.2008: Unsere Webseite zu Langzeitfolgen
von Trennung/Scheidung wurde um Hinweise auf neue
Forschungsergebnisse erweitert und gründlich umgestaltet.
15.5.2008: YouTube - The Gregory Mantell
Show -- Parental Alienation Syndrome. When divorce turns
nasty and one parent tries to turn the kids against the other. Dr.
Jayne Major, police officer Catherine MacWillie, and film director
Shelli Ryan discuss parental alienation syndrome (25 min.) Ausführliche
Diskussion über PAS in einer populären
wöchentlichen U. S. TV Show. Jayne A. Major, Ph.D. ist Gründerin von Breakthrough
Parenting Services, einer Organisation die seit 21 Jahren Kurse für
Eltern anbietet. Sie ist Autorin von u.a.Parents
Who Have Successfully Fought Parent Alienation (für betroffene
Eltern) und Helping Clients Deal
with Parental Alienation Syndrome (für Fachleute), Kap. 20, The International Handbook of Parental
Alienation Syndrome (2006), S. 276-285.
Eine Suche mit "parental alienation" bei http://www.youtube.com liefert etwa
95 video clips (mit "parental alienation syndrome": 41), viele von
betroffenen Eltern, einige von betroffenen Kindern, manche von
Interessengruppen sehr unterschiedlicher Prägung, etc. Sie sind
allerdings naturgemäß bei einem für jedermann zugänglichen Forum von
sehr unterschiedlicher inhaltlicher und technischer Qualität und wie
strikt das Copyright eingehalten wurde ist für uns auch
nicht immer ohne weiteres ersichtlich. Deutschsprachige Beiträge
sind bisher nur sehr wenige vorhanden.
11.5.2008: TV Hinweise:
Mi. 14.5. RBB, 22:05
Kuckuskinder. Wenn Väter zweifeln. (Wiederholung Do.
9:30)
MI. 14.5. NDR, Fernsehen, 22:30, Die Reportage:
(Schluss mit Liebe - Noch acht Wochen bis zur Scheidung.)
Programmänderung: Günter Wallraff
Do. 15.5. 3 sat, 18h
37 Grad: Bankrott durch Scheidung (Erstsendung 6.5.2008)
Do. 15.5. RBB, 23:20
Söhne ohne Väter. Dokumentarfilm. (Erstaustrahlung Mai 2007, vgl.
unsere Webseite ,,Väter und Väterabwesenheit".
)
7.5.2008: HEUTE: Das
Erste | Mittwoch, 07.05.2008 | 21:45 Uhr ARD-exclusiv NDR
(Stern.)
Jagd auf Rabenväter. Film von Rita Knobel-Ulrich | Länge: 30
Minuten.
Rund eine halbe
Million geschiedene oder getrennt lebende Väter geben an, für ihre
Kinder keinen Unterhalt bezahlen zu können. Die Mütter bekommen das
Geld dann vom Jugendamt. Das kostet den Steuerzahler rund 900 Millionen
Euro im Jahr. Doch viele Väter könnten zahlen, wollen aber nicht.
Für manche Frauen ist ein Detektiv die letzte Hoffnung. Mit seiner
Hilfe versuchen sie, dem Rabenvater auf die Spur zu kommen. Der
Detektiv kennt die Tricks: Manche Männer geben vor, arbeitslos zu sein,
arbeiten aber heimlich schwarz. Andere fahren mit teuren Wagen durch
die Gegend und wohnen in großen Häusern, behaupten aber, Auto, Haus und
Geld gehörten der neuen Lebenspartnerin, den Eltern oder einem Freund. ...
Mehr
Auch wenn solche Fälle, von denen ja das eigene Kind betroffen ist,
klar zu verurteilen sind (Unterhaltsverletzung ist ja auch ein
Straftatbestand, §
170 StGB), so sollte ( jetzt wenigstens in Zuschauerbriefen) zur
Ausgewogenheit doch auch auf die vielen ganz anders gelagerten Fälle
hingewiesen werden in denen nach einer (konfliktbeladenen) Trennung /
Scheidung gravierende wirtschaftliche Not beim Unterhaltsverpflichteten
herrscht, der ja, so der Umgang überhaupt ermöglicht wird, auch
allein die Umgangskosten zu tragen hat, selbst wenn der andere
Elternteil mit den Kindern auch noch so weit und ohne zwingenden Grund
weg gezogen ist. Und obwohl wir vermeiden wollen, Mütter gegen
Väter auszuspielen, wäre zur Ausgewogenheit auch ein prozentueller
Vergleich der Erfüllung der Unterhaltspflicht von Vätern und (der
geringen Zahl) von unterhaltspflichtigen Müttern heranzuziehen.
Fakt ist auch, obwohl Kindesunterhalt unabhängig vom Umgang zu
zahlen ist, dieser Unterhaltspflicht besser nachgekommen wird,
wenn eine befriedigende Umgangsregelung praktiziert werden
kann.
vgl. dazu: "
Bankrott durch Scheidung." Der Krieg beginnt erst. (siehe
oben, 11.5 Wiederholung der Sendung 15.5 )
7.5.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
Journalistin sucht für einen Artikel
zum Thema "Kuckuckskinder" betroffene Männer, die ihre Situation
schildern möchten. Anlass ist das aktuelle BGH-Urteil, nach dem Männer
nun Unterhalt zurückfordern können, wenn sie für ein "Kuckuckskind"
gezahlt haben. Willkommen sind
Geschichten von Männern, die zu Recht an der Vaterschaft zweifelten und
einen Test machen ließen, aber auch Männer, bei denen sich
herausstellte, dass sie zu Unrecht zweifelten oder solche, die sich
gegen den Test entschieden. Auf Wunsch anonym. Kontakt: rennehenne@arcor.de
5.5.2008: Dauerthema Jugendamt: Wenn die Jugendämter zu mächtig werden.
Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt – aber
Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen
Willkürentscheidungen. Von Cornelia Bolesch. Süddeutsche
Zeitung Nr. 104 (5.5.2008), Seite 6.
Brüssel – Die Briefe stammen von
Eltern, die über „Nacht-und-Nebel-Aktionen“und über „Nazi-Methoden“
klagen. Man habe ihnen ihre Kinder entrissen und in Pflegefamilien
gesteckt, wo sie zum Teil misshandelt würden. Gutachter hätten den
Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht
abgesprochen. Französische und polnische Väter beschweren sich, sie
dürften mit ihren Kindern in Deutschland nur Deutsch sprechen – seit
zwei Jahren schon treffen solche Briefe im Europaparlament ein. Und
fast immer stehen darin deutsche Jugendämter am Pranger............
28.4.2008: Dauerthema Jugendamt: Der
Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen wurde mit
82,7 Prozent der gültigen Stimmen durch einen
Bürgerentscheid abgewählt. Der abgewählte Bürgermeister geht nun in den
einstweiligen Ruhestand - bei weiterlaufenden Bezügen. Claussen
hatte eine Mitverantwortung des Jugendamts zunächst abgestritten.
Schwerin habe mit dem Fall Lea-Sophie einfach "Pech gehabt". Nach
Ansicht eines Untersuchungsausschusses des Stadtparlaments hätte
Lea-Sophies Tod verhindert werden können, wenn das Jugendamt richtig
reagiert hätte. (
NDR Online und zahlreiche weitere Medienberichte).
24.4.2008: Diesmal einmal kein Hinweis zum leidigen Thema Trennung
/ Scheidung, aber dennoch für Eltern interessant:
Wenn auch Bildungschancen nicht so stark vom Bildungsstand der Eltern
und deren Förderungsmöglichkeiten und Einsatz abhängen sollten,
wie das in Deutschland derzeit wohl der Fall ist, so gehört Förderung
der Interessen / Begabungen seiner Kinder doch ganz wesentlich zu den
Elternfreuden. Hier also ein Hinweis auf die
Hauptergebnisse des Bildungsbarometers zum Jahr der Mathematik,
der uns gerade zuging.
12.4.2008: Morgen, 13.04.2008 17.30 -
18.00 ARD:
Mein Enkel fehlt mir so - Großeltern nach der Scheidung.
5.4.2008: Inzwischen sind eine Reihe von Stellungnahmen zum Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008 zur Umgangspflicht
erschienen. Wir hatten eine Stellungnahme im Vorfeld auf Aufforderung
des BVerfG abgegeben. (vgl. Passage im Urteil) und möchten deshalb hier
nur Folgendes anmerken:
Wir haben in all den Jahren bisher keine einzige Anfrage erhalten von
Eltern(teilen), die die Umgangspflicht nach § 1684 Abs. (1) BGB umgehen
wollten, erhielten aber von Zeit zu Zeit Anfragen zur Durchsetzung der
Umgangspflicht (des anderen Elternteils).
Die überwiegende Zahl der Anfragen zu Umgang stammt jedoch von
verzweifelten Eltern, die sich sehnlichst einen Umgang mit ihrem Kind
wünschen, betreffen also die Durchsetzung
des Umgangsrechtes, um die es in Deutschland, im Vergleich zum Ausland, denkbar schlecht
bestellt ist. In Deutschland können auch Gerichtsbeschlüsse,
die noch so deutlich Umgangsvereitelung und negative Beeinflussung des
Kindes durch den betreuenden Elternteil feststellen und aus
Gründen des Kindeswohls wiederholt Umgang anordnen, praktisch risikolos
sogar über viele Jahre einfach ignoriert werden (und das erst recht,
wenn es sich um nichteheliche Mütter mit alleinigem Sorgerecht handelt,
die ja, wiederum einmalig, selbst theoretisch keinen Wechsel des
Sorgerechts zum anderen Elternteil befürchten müssen.) Damit wird im
Normalfall auch das Umgangsrecht des Kindes verletzt (vgl.
Urteile zum Sorge-/Umgangsrecht).
Dass es auch Fälle von Misshandlung etc. gibt, in denen ein Umgang aus
Gründen des Kindeswohls nicht angezeigt ist und zu Recht vom Kind oder
betreuendem Elternteil als unzumutbar abgelehnt wird, ist
unbestritten. Aber diese Tatsache ist im Einzelfall von Gericht
und Sachverständigen sorgfältig zu prüfen und sollte nicht generell als
Argument gegen eine bessere Durchsetzung des Umgangsrechts und selbst
gegen die bescheidenen, zaghaften Massnahmen (z. B. Ordnungsmaßnahmen,
statt der von vornherein wirkungslosen, bisherigen Zwangsmaßnahmen nach
§ 33 FGG ), die der Entwurf zum FGG-Reformgesetz dafür endlich
vorsieht, verwendet werden. Vernünftigerweise fordert niemand
Umgang um jeden Preis. Das Kind hat selbstverständlich ein Recht dazu
auch gehört zu werden, wenn es dafür reif genug ist und sicher gestellt
werden kann, dass es seine Meinung möglichst unbeeinflusst, auch frei
von Loyalitätskonflikten, darlegen kann. (Vgl. Anmerkungen zu PAS
und Frankfurter Tagung 1/2008).
Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich direkt mit der
Durchsetzung der Umgangspflicht befasst, sollte es niemanden
überraschen, dass auf dieses Urteil auch hinsichtlich der Durchsetzung
des Umgangsrechts Bezug genommen wird. Das Spektrum der
Meinungsäußerungen zum Urteil ist breit, einschließlich allgemeiner
Äußerungen über eine Stärkung der Kinderrechte (wozu
allerdings auch das Umgangsrecht des Kindes oder
zumindest Kenntnis seiner beiden Eltern gehört!) und der
Bemühungen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (vgl. z. B. http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/),
bis zu Stellungnahmen, die daraus direkt Folgerungen für die
Durchsetzung des Umgangsrechts ziehen (z. B.
VAMV, PFAD
und Interview mit Prof. Ludwig Salgo im SPIEGEL 15/2008, S. 15.
). Die Leser mögen dies aber selbst beurteilen.
3.4.2008: Sabine Rückert berichtet in der ZEIT
15/2008 über falsche Zeugen vor Gericht: Nichts als die Unwahrheit.
Sie
behaupten, von Neonazis oder Sexualverbrechern überfallen worden zu
sein. Geschichten, von denen oft kein Wort wahr ist. Falsche Zeugen
werden für die Justiz zunehmend zum Problem. Leidtragende sind die
echten Opfer. Dazu auch ihr Interview: Böse Eloquenz. Die gefährlichsten
Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen
Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken.
Vgl. dazu unsere Informationen über die in dieser Kategorie
besonders häufigen sexuellen
Missbrauchsanschuldigungen.
1.4.2008: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 44/2008 vom 1. April 2008
Urteil vom 1. April 2008 –
1 BvR 1620/04 –
Regelmäßig keine zwangweise
Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen
Elternteils.
Ein Kind hat einen
verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es
tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf
Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind,
der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil
durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist
in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift
des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine
zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders
liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen
lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann
kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies
entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
....
1.3.2008: Morgen, Urteilsverkündung
in Sachen "Zwang zum Umgang mit nichtehelichem Kind". Der
Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung
Nr. 89 vom 7. September 2007) am Dienstag, 1. April
2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des
Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein
Urteil verkünden.
Es geht dabei um die Verpflichtung zum Umgang nach§ 1684 BGB, (1) Das Kind hat das Recht
auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit
dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Vermutlich wird die Urteilsverkündung von einigen (Nachrichten-)
Sendern live übertragen.
31.3.2008: Morgen, 1. April,Phoenix,
21h-21h45,
Scheiden tut weh! Wenn ein Paar sich trennt.Mehr als 200.000 Ehepaare lassen sich
hierzulande jedes Jahr scheiden. 50 Prozent von ihnen haben Kinder
unter 18 Jahren. Bei vielen Paaren geht der Kampf ums Geld und die
Kinder erst richtig los, wenn Mann und Frau von Tisch und Bett getrennt
sind. ......
31.3.2008: Dauerthema Jugendamt:
Süddeutsche Zeitung vom 31.3.2008, S. 10.
Lea-Sophies Tod war vermeidbar. Der Abschlussbericht zum Fall der
verhungerten Fünfjährigen rügt "eklatante Mängel" des Schweriner
Jugendamts. Von Arne Boecker
27.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Westdeutsche
Zeitung: WUPPERTAL AKTUELL: Familie der
toten Talea stellt Strafanzeige gegen die Stadt. Totes
Kind: Jugendamt unter Verdacht
25.03.2008: Die sehr anspruchsvolle Zeitschrift mit hohem Prestige, Mut . Forum für
Kultur, Politik und Geschichte, bringt in seiner März Ausgabe, 43,
Nr.487, Seiten 50 -57, einen Aufsatz der Familientherapeutin und
Publizistin Astrid von Friesen
(jüngst ,,Schuld sind immer die
anderen!. Die Nachwehen des
Feminismus:Frustrierte Frauen und schweigende Männer", Ellert
& Richter Verlag, 160 Seiten) und des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie, Dr.
med. Dieter Katterle;.,,Kampf
der Ideologien. Stoppt die
Auflösung der Familienstrukturen". Enthalten sind 23
Forderungen zum Umgang mit Sorgerecht-Umgangskonflikten. (Ein
Interview mit Dr. Katterle zu diesem Thema, insbesondere zu
Eltern-Kind-Entfremdung, das Frau von Friesen führte, ist bereits im
Heft Nr. 482, Oktober 2007, dieser Zeitschrift erschienen: Bürger-Krieg. Verlorene Kinder, Entsorgte
Eltern.)
Im selben Heft, Nr. 487, auch ein sehr kritischer Aufsatz der
Autorin Karin Jäckel zum Dauerthema Jugendamt:
,,Das Jugendamt. Erzwungenes
Kindeswohl im rechtsleeren Raum".
(Seiten 34-49.)
24.03.2008: Für Leser/innen mit Spanisch
Kenntnissen: Unsere Literaturliste und Link Liste zum Parental Alienation Syndrom
(PAS) wurde um Spanisch sprachige Literatur erweitert, darunter 5
Bücher über PAS (Cantón Duarte et al;
José Manuel Aguilar; Manonellas, Graciela N.; TEJEDOR, Huerta; ARANTXA COCA Y DOMÈNEC LUENGO) und eine
offizielle Publikation des Defensor del Menor
de la Comunidad de Madrid (etwa: Beauftragter für die Rechte
Minderjähriger der Stadt Madrid)
ruptura de pareja e hijos. EL SÍNDROME DE ALIENACIÓN PARENTAL (pdf,
16 Seiten).
Das im Buch von Manonellas, Graciela N.,
Responsabilidad penal del padre obstaculizador, La Ley 24270. Sindrome
de alienación parental (SAP) behandelte argentinische Gesetz
Ley 24270 IMPEDIMENTO DEL
CONTACTO DE LOS HIJOS MENORES CON SUS PADRES, LEY 24.270
Sanción: 3/XI/1993 Promulgación: 25/XI/1993 Publicación: B.O.
26/XI/1993, stellt, anders als in Deutschland,
Umgangsvereitelung unter Strafe, ähnlich wie z. B. in Frankreich auch (Article
227-5), vgl. auch unseren früheren Bericht.
20.03.2008: Bis jetzt haben Bermuda und die Gouverneure von 10 U.S.
Staaten den 25. April als ,,Parental
Alienation Awareness Day" anerkannt und/oder entsprechende
offizielle Proklamationen erlassen:
Die Proklamationen unterscheiden sich in Einzelheiten der
Formulierung, hier z. B. unsere rasche deutsche
Übersetzung der Proklamation von Alabama, mit Anmerkungen.
Es wäre interessant zu sehen, wie das
offizielle Deutschland auf den Vorschlag zu einer solchen Proklamation
oder auch nur Anerkennung reagieren würde. Zumindest beim Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat
es aber den Anschein, dass man sich da lieber an den VAMV hält (entsprechend auch der
Förderung der Frankfurter Tagung von VAMV,
Frauenhäusern etc.):
Publikationsliste des BMFSFJ:Alleinerziehend
- Tipps und Informationen 27.12.2007 Der "Bundesverband der alleinerziehenden
Mütter und Väter e.V." hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft
und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf,
Sozialhilfe, Kosten einer juristischen Beratung und manches andere mehr
zusammengestellt. 17. Ausgabe 2007.
herunterladen (pdf, 208 Seiten).
Daraus zum Stichwort PAS auf Seite 36 zu finden (Obwohl mit
Wissenschaftlichkeit argumentiert wird, ohne Literaturstellen
dazu, also wohl kraft eigener Erkenntnis der VAMV Autorinnen. Vgl.
dagegen unsere umfangreiche, internationale
Literaturliste begutachteter Aufsätze zu PAS in anerkannten
Fachzeitschriften):
Verweigert ein Kind nachhaltig den Umgang mit dem anderen
Elternteil, wird betreuenden Elternteilen oft unterstellt, sie
würden das Kind derart beeinflussen, dass es nicht zum anderen
Elternteil will. Hierzu wird der Begriff „parental alientation syndrom“
kurz „PAS“, verwendet, was übersetzt soviel wie „elterliches
Entfremdungssyndrom“ bedeutet. Es wird behauptet, dass der betreuende
Elternteil seine ablehnende Haltung zum anderen Elternteil auf das Kind
projiziert. Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen
Grundlage und wird rein strategisch eingesetzt. Wenn Sie mit diesem
Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche
Hilfe suchen.
Wir hielten dagegen den Versuch einer einvernehmlichen Lösung, etwa mit
Hilfe einer Beratungsstelle, weit eher im Sinne des Kindeswohls, statt
einer weiteren Eskalation und Verlängerung des Konflikts, zu
der leider auch immer wieder einzelne Anwälte beitragen,
vgl.: Verhalten von Rechtsanwälten bei
strittiger elterlicher Sorge.
18.03.2008: Dauerthema Jugendamt: Bericht der Frankfurter
Allgemeine (FAZ.NET), F.A.Z., 15.03.2008, Nr. 64 / Seite 3,
über arrogante Familienhilfen, fragwürdige "Inobhutnahmen" oder
deren Androhung und die Flut von Petitionen beim Europaparlament: Jugendämter in der Kritik.
Wegnehmen ist das Einfachste.
Von Katrin Hummel. Bildmaterial: Franz Bischof, privat.
17.03.2008 Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 34/2008 vom 17. März 2008, 1 BvR 1620/04.
Urteilsverkündung in Sachen "Zwang
zum Umgang mit nichtehelichem Kind"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage
der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 (siehe Pressemitteilung
Nr. 89 vom 7. September 2007) am
Dienstag, 1. April 2008, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des
Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein
Urteil verkünden. Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum
Donnerstag,
27. März 2007, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461).
10.03.2008: Morgen 11.3. 22:15 - 23:00 Uhr. ZDF
37 Grad:
Was geschah mit Karolina ? Auf
den Spuren einer Kindesmisshandlung. Anfang 2004 wird auf der Toilette eines
Krankenhauses ein schwer verletztes Kind gefunden. Notfallmaßnahmen
werden eingeleitet. Schnell erkennen die Ärzte: Das kleine Mädchen,
dessen Alter sie auf etwa drei Jahre schätzen, wurde schwer
misshandelt. Die Polizei fahndet intensiv um herauszufinden: Wer ist
dieses verletzte Kind? Wer sind die Eltern und vielleicht die Täter?
...
Anschließend, 23h00 -23h30, Diskussion dazu. Nachtrag: Die Diskussion ist
jetzt als Video aus der ZDF Mediathek
abrufbar (empfehlenswert!).
10.03.2008:
Lernprogramm
gegen häusliche Gewalt für Frauen - ein weiteres Pionierprojekt des
Kantons Baselland. Den
interessanten Hinweis auf dieses nachahmenswerte neue Programm und
einen entsprechenden Artikel von Denise Battaglia in der
Basler Zeitung vom 8.3. 2008 erhielten wir von einem Mann, der
trotz der noch herrschenden Tabus über häusliche Gewalt durch
Frauen seine eigene Betroffenheit nicht verschweigt, aber darüber
hinaus eine Fülle von interessanten Informationen zu diesem Thema
zusammen getragen hat:http://www.mann-als-opfer.com/.
Wie auch wir aus Anlass des Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge
-und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008, betonten,
geht es allein darum, von der vorherrschenden einseitig
ideologisierten Haltung zum Thema Häusliche Gewalt, die leider auch von
öffentlichen Stellen gefördert wird, wegzukommen, zu
Gunsten geschlechtsneutraler Prävention und einem
ausgewogenen, ergebnisoffenen Vorgehen gegen jede Art von Gewalt. Vgl.
dazu auch unsere Hinweise vom 19.2. 2008 auf
eineTagung (in den USA) mit dem selben Anliegen.
06.03.2008: Pressemitteilung und Urteil (liegt noch nicht vor) des
Bundesgerichtshofes:
05.03.2008: Heute, Mittwoch,
3sat, 20h15: Recht brisant -
Gerichtsreporter berichten. U.a.: Entfremdung: Ich will mein Kind sehen!
Scheidung - dabei wird oft mit unfairen Mitteln
gekämpft. Die stärkste Waffe: Die Kinder. Wer sie hat, kann sie gegen
den Partner einsetzen. Das geht so weit, dass sie dem anderen
Elternteil komplett entzogen und damit entfremdet werden. Die Justiz
scheint da oft genug völlig machtlos zu sein. Mehr zum
Thema.
20.02.2008: Wir haben folgende Anfrage erhalten, die wir gerne weiter
geben:
Mein Name ist Florian Kaindl, ich arbeite für das Magazin der Süddeutschen Zeitung und suche für eine Geschichte zum Thema "40 Jahre ´68" folgende Konstellation: Wir wollen einen 60-jährigen Vater mit seinem 8-jährigen Kind
auf den Schultern fotografieren, so dass sich in der Bildsprache "Achtundsechzig" ergibt. Zudem wäre es schön, wenn der Vater noch etwas Spannendes zu seinen persönlichen Erfahrungen rund um ´68 erzählen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand findet und bereit wäre, sich mit seinem Kind fotografieren zu lassen. Ein enger zeitlicher Rahmen besteht bei dieser Anfrage nicht. Bei Interesse, oder Anhaltspunkten, Tipps und
Hinweisen in jeglicher Hinsicht bitte einfach melden: per e-mail (florian.kaindl@sz-magazin.de) oder per Telefon: 089/2183 9561.
20.02.2008: Heute Mi, 20.02.08, 20.15
Uhr und Fr, 22.02.08, 14.00
Uhr Phoenix: Für mich
bist Du gestorben. Wenn Menschen den Kontakt abbrechen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven
erzählt der Film von drei Fällen eines plötzlichen und radikalen
Kontaktabbruchs, von einer verstörenden Funkstille zwischen Menschen,
von den Versuchen, den Abbruch zu verstehen und schließlich davon, die
Beziehung wieder aufzunehmen. Mara
hat den Kontakt zu ihrer Mutter abgebrochen, Ute versucht verzweifelt,
ihre Schwester zu erreichen, und Eva-Maria weiß nicht, warum ihr Sohn
nichts mehr von ihr wissen will. Jeder Kontaktversuch wird mit eisigem
Schweigen beantwortet. Die Schwester und der Sohn sind ohne ein Wort
der Erklärung gegangen. Ute und Eva-Maria suchen den verlorenen
Menschen, begegnen ihm, werden zurückgewiesen. Das geht soweit, dass
Utes Schwester sogar ihre Identität verleugnet. Aber auch für die Abbrecher ist der
vermeintlich plötzliche Kontaktabbruch oft erst das Ende eines
quälenden Prozesses. Es geht um Verletzungen, Angst und die Suche nach
Schutz, um die Unmöglichkeit der Kommunikation - und darum, sich
vielleicht doch wieder begegnen zu können. "Ich musste mich aus der zu
engen Beziehung zu meiner Mutter für eine Weile herausziehen, musste
mir selber klar werden, warum es ihr immer wieder gelang, meine Grenzen
zu überschreiten. Ich war mir über meine eigenen Bedürfnisse nicht
klar, wie sollte ich ihr das erklären?", so Mara in diesem Film.
Dokumentation von Tina Soliman (2007)
19.02.2008: Vom 15-16. Februar wurde in
Sacramento, Kalifornien, eine bemerkenswerte Konferenz mit führenden
Experten/Expertinnen zu häuslicher Gewalt abgehalten: ,,From Ideology to Inclusion:
Evidence-Based Policy and Intervention in Domestic Violence"(Programm,
pdf Datei), mit dem Anliegen Fakten statt einseitiger
Ideologie zu präsentieren und in entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Wie notwendig das ist (und ganz besonders auch in Deutschland wäre)
macht allein schon ein kurzes Radio Interview mit der Gründerin des
ersten Hauses für Opfer häuslicher Gewalt (Frauenhauses) in der Welt, Erin Pizzey
(England), aus Anlass der
Konferenz sehr deutlich: Streaming
audio (schneller), oder file
download (mp3). Vgl. dazu auch den offenen
Brief von Prof. Gerhard
Amendt, aus Anlass des Frankfurter
Kongresses, 18-19.1.08, und mit wesentlich gleichem Tenor: Die Zeit ist reif, daß wir schlagende
Frauen so verabscheuungswürdig finden wie schlagende Männer!
Veröffentlichungen von Erin Pizzey u.a.: Prone to Violence (252 Seiten,1982)
ist jetzt auch online
(teilw.) verfügbar.Scream Quietly or
the Neighbours Will Hear, 1974, ist in Deutsch als Schrei leise. Mißhandlungen in der Familie, Fischer TB. 1989 erschienen.
DOMESTIC VIOLENCE IS NOT A GENDER ISSUE (2005), vgl. dazu auch die
Untersuchung der Psychologen Donald
G. Dutton, Tonia L. Nicholls,
The gender paradigm in domestic violence research and theory: Part
1—The conflict of theory and data, in der Fachzeitschrift
Aggression and Violent Behavior 10 (2005), Seiten 680–714.
Auch:
La vérité sur les violences conjugales par Elisabeth Badinter (Franz.
Feministin der ersten Stunde, Prof. für Philosophie). L'Express du
20/06/2005. Deutsche Übersetzung:
,,Die Wahrheit über Partnergewalt" von Reinhart Stölzel.
Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht.
Selektive Wahrnehmung führt zum Mythos männlicher Gewalt von Michael Bock.( Prof.,
Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
und Strafrecht, Universität Mainz) in: Der Bürger im Staat 2003,
S. 25-31.
Selbstverständlich wird männliche Gewalt durch die Tatsache, dass
Gewalt auch von Frauen ausgeht um keine Spur erträglicher. Aber diese
Tatsache sollte dazu führen, gegen häusliche Gewalt unabhängig
vom Geschlecht vorzugehen, insbesondere von Kindern fern zu
halten, und Gewaltvorwürfe ergebnisoffen zu untersuchen, auch um
zu verhindern, dass damit zu Unrecht ein Elternteil (meist der Vater)
ausgegrenzt wird.
14.2.2008: Dauerthema Jugendamt: Heute 21h45 ARD Panorama u.a.:
Verdacht auf sexuellen Missbrauch:
Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter. Über das Wormser
"Spatzennest" und seinem Heimleiter.
Nachtrag: Der Bericht ist jetzt von obiger Webseite als Video
abrufbar, auch ist ein Forum zugänglich.
13.2.2008: Reform des Verfahrens in Familiensachen findet
Zustimmung der Experten
Rechtsausschuss (Anhörung)/Berlin: (hib/BOB)
Fast alle Sachverständigen haben am Mittwochnachmittag bei einer
zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des
Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308)
als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so
genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn.
Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die
Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung
müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der
Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der
Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere
Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das
könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen. Ludwig
Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die
geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen
Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven
Bewertung dieser Reform. Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom
Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen:
Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot
solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt.
Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte"
Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in
jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale
Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen. Röse Häußermann, Präsidentin
des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die
Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen
Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent".
Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die
unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und
Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden.
Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend,
rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht
unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten
Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit
hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte
Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er
stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen
der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder
besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_041/02
13.2.2008: Heute im Bundestag,
14h, Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz -
FGG-RG), Teil II Familiengerichtliches Verfahren.
Liste der Berichterstatter und Sachverständigen,
Stellungnahmen der Sachverständigen.
Zur Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen vgl.
auch die Beiträge zum Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge
-und Umgangsrecht, Frankfurt/Main 18-19.1.2008.
10.2.2008: Deutschlandfunk (Radio) 18h40 Hintergrund: Zum Wohle der Kinder
- Neue Verfahren sollen Scheidungsfamilien helfen (20 min) . Abrufbar
als
MP3,
Flash
Vgl. zum Thema PAS und "Cochemer Praxis" auch das Video Planetopia:
Endstation Scheidung. Wenn fehlender Kontakt Eltern und Kinder
krank macht .
10.2.2008: Aus der (Frauen-) Zeitschrift Für Sie:Väter und
Töchter: Der erste Mann im Leben prägt auch ihren Erfolg im Beruf.
Auch:
Zusammenbleiben – der Kinder wegen? Ein emotionales und kontrovers
diskutiertes Thema. Wir fragten Therapeuten, was Eltern tun können,
wenn es in ihrer Ehe kriselt: Weitermachen trotz allem oder
Konsequenzen ziehen? Diskutieren Sie mit im FÜR SIE Forum.
Der
verlassene Mann. Er betrinkt sich, und dann ist die Sache
vergessen? Das ist ein Klischee: Meistens leiden Männer unter einer
Trennung mehr als Frauen. (Vgl. dazu auch u.a. die Studie von Gerhard Amendt, Scheidungsväter. Wie Männer
die Trennung von ihren Kindern erleben, Campus Verlag, 2006, 308
Seiten.).
7.2.2008: Im Rahmen eines Themenabends "Unter
Verdacht", Beginn Sonntag,
10.2 um 20h40, zeigt ARTE
um 22h45 (VPS : 22.40)
den Film
über die Wormser "Kinderschänderprozesse" 1994-1997.
Mitte der 90er Jahre wurden in
Worms 25 Menschen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Doch die Vorwürfe
konnten im Verlauf des Prozesses nicht erhärtet werden. Die
Ermittlungen erwiesen sich als schlampig durchgeführt, die Gutachten
als voreingenommen verfasst. Die Angeklagten wurden zwar
freigesprochen, doch ihr Leben und das ihrer Kinder war zerstört.
....
Wiederholung: Freitag, 22. Februar 2008 um 01.50 Uhr VPS :
01.55
Vgl. dazu auch unsere früheren Hinweise
und Berichte. Nachtrag 11.2.2008:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute auf S. 10 unter dem Titel
,,Ein Zeuge wird zum
Beschuldigten. Wegen
Missbrauchs-Verdachts sitzt ein Pädagoge in Haft, der einst die Eltern
seiner Schützlinge belastete" über den ehemaligen Leiter
des Heims "Spatzennest" in dem das Jugendamt Worms noch
viele Jahre nach den Freisprüchen betroffene Kinder untergebracht
hatte, obwohl schon früh Vorwürfe gegen den Heimleiter bekannt geworden
waren. Schon 2003 erstattete eine Mutter Strafanzeige wegen
Kindesmissbrauch, die aber nicht weiter verfolgt wurde.
Vgl. auch ARD Panorama vom 6.12.2007: Bericht als pdf Datei
und Video abrufbar aus dem Archiv:
Verdacht auf Missbrauch - Jugendamt zerstört Familien. Auch
wenn es seither keine irrationalen Massenprozesse dieser Art in
Deutschland mehr gab, so
weist der auch aus den Wormser Prozessen bekannte
Glaubhaftigkeitssachverständige, Prof . Steller, in einem Int
erview darauf hin, dass aber in Beratungstellen etc. vielfach das
alte Gedankengut noch weiter lebt, mit dem Unterschied nur, dass jetzt
"Aufdeckungsarbeit" eher im Verborgenen, verdeckter, geleistet wird. ,,Man tut so, als habe das Kind von sich
aus geredet". Das ausführliche Interview ist in dem
Buch von Sabine Rückert ,,Unrecht im Namen des
Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen" (2007) über
den Fall einer Falschbeschuldigung durch eine junge Frau, die
damit das Leben ihres Vaters und ihres Onkels zerstörte, enthalten (S.
87 -103). Die Autorin hat auch über einen weiteren Fall berichtet
(2003), bei dem aber glücklicherweise die "Uberlebende", wie (angeblich)
missbrauchte Kinder und Frauen in der Aufdeckerideologie heißen (vgl.
z. B. "Trotz allem" und ähnliche
Schriften, die nicht zuletzt mittels öffentlicher Gelder in Deutschland
große Verbreitung fanden), nach 2 Jahren "Inobhutnahme" durch Jugendamt und Gericht, ganz anders als
leider in den Wormser Fällen, dennoch wieder voll und glücklich in ihre
Familie integriert werden konnte und dem grundlos beschuldigten Vater
ein Strafverfahren erspart blieb, weil wenigstens die
Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den
Wormser Prozessen, die ganz erheblichen Mängel des
"Sachverständigengutachtens" sofort erkannte.
Für uns immer noch völlig unverständlich ist, dass es in
Deutschland bei Anschuldigungen von sexuellem Kindesmissbrauch im
Rahmen von familiengerichtlichen Auseinandersetzungen nur äüßerst
selten zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt, obwohl jeder solcher
Hinweis zum Schutze von Kindern sehr ernst genommen werden müsste und
sexueller Kindesmissbrauch, als eines der abscheulichsten Verbrechen,
sehr zu Recht ein Offizialdelikt ist, bei dem von Staats wegen zu
ermitteln ist, sobald die Justiz von einem Verdacht Kenntnis erhält.
Sogar noch seltener sind strafrechtliche oder auch nur
sorgerechtliche Konsequenzen für diejenigen, die solche
Beschuldigungen zu Unrecht erheben. Solche Beschuldigungen
können daher praktisch risikolos, aber als äußerst wirksame "ultimative
Waffe" in Hochkonfliktfällen eingesetzt werden, mit verheerenden Folgen
jedoch für das Kind und den falsch beschuldigten Elternteil (praktisch
immer der Vater). In anderen Staaten, z. B. in den USA, gibt es sogar
eigene familienrechtliche und strafrechtliche Statuten, um diesem schon lange als
"Sexual Allegation in Divorce Syndrome" (SAIDS) bekannten Phänomen
wirksamer zu begegnen. Allein schon, wenn wenigstens solche
schwerwiegende Anschuldigungen von Anwälten nur auf Grund einer
eidesstattlichen Erklärung vertreten würden, statt, wie leider so oft,
damit den Fall leichtfertig noch weiter zu eskalieren,
hätte dies eine abschreckende Wirkung bei bewussten
Falschbeschuldigungen.
31.1.2008:
Familie zu Unrecht beschuldigt. Falscher Verdacht mit schlimmen
Folgen. Es
gibt nicht nur nachlässige Jugendämter, sondern auch übereifrige: Ein
dramatischer Fall hat sich in München ereignet: Behörden haben einer
unbescholtenen Familie die kleine Tochter zu Unrecht
entzogen.Von Ekkehard Müller-Jentsch- Süddeutsche Zeitung
vom 31.1.2008.
27. 1. 2008: Heute um
15h45 NDR Fernsehen: Wenn
Mütter gehen ... und die Kinder bei den Vätern bleiben. Ein
Film von Susanne Brand. (Wiederholung am 29.01.2008, 6 Uhr im NDR
Fernsehen.)
26.1.2008: Gefahr eines Entmündigungsverfahrens, wenn Verfahren beim
Familiengericht anhängig sind? report MÜNCHEN, ARD am
Montag 28.01. um 21.45 Uhr u. a. Drohen statt vermitteln – Die unsensible Vorgehensweise deutscher
Familiengerichte.
12.1.2008: Unsere Hinweise auf "PAS Urteile"
wurden wieder aktualisiert.
6.1.2008: Wir haben bereits am 1.12. über den bevorstehenden Kongress ,,Kinderschutz und Kindeswohl im
Sorge -und Umgangsrecht", Frankfurt/Main 18-19.1.2008 berichtet
und unsere Leser aufgefordert, sich über die ReferentInnen und die von
Ihnen vertretenen Positionen, soweit noch nicht längst einschlägig
bekannt, z. B. über das Internet zu informieren, insbesondere auch in
Hinsicht auf die öffentliche Förderung, aus unseren Steuergeldern,
dieser Tagung. Wir meinen, dass gerade öffentliche Träger die
Möglichkeit und auch die besondere Pflicht haben vor der Zusage einer
solchen Förderung qualifizierten, unabhängigen wissenschaftlichen Rat
einzuholen und auf Ausgewogenheit besonders zu achten.
Vornehm britisch unser "Erstaunen" darüber auszudrücken, dass dies
offenbar hier nicht geschehen ist, ist leider nicht möglich, weil die
unkritische öffentliche Förderung einseitig orientierter Gruppen in
Deutschland offenbar Tradition hat. Wesentlich deutlicher als wir das
schon andeuteten hat dies Prof. Dr.
Gerhard Amendt (Universität Bremen) in einem offenen Brief
(10.12.2007) an die hessische
Sozialministerin, Frau Lautenschläger, zum Ausdruck
gebracht und geht darin insbesondere auch sehr berufen, auf Grund
eigener Forschungsarbeiten, auf das Thema Gewalt und Gewaltvorwürfe
ein. Er hat uns freundlicherweise erlaubt, seinen Brief hier zu
veröffentlichen. Mehr