Judgments - In Re S
    (A Minor)
    (1997)
    und Fortsetzung, 
    bei dem einem nichtehelichen Vater in England nach dem
    Tod der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wurde, das Kind
    aber von deren Verwandten nach Irland verbracht worden war.
     Ebenfalls mit expliziten Bezug auf das Haager Abkommen
    über Kindesentführung und Europäische
    Abkommen, wie sie ja auch in Deutschland gelten.
    
    11.9.2007: Hinweis auf eine Tagung
    zur Väterarbeit in NRW:
 "Wir werden das Kind schon
    schaukeln"
    
       
    
    
      Spätestens seit der
      Einführung von „Papamonaten“ im neuen
      Elterngeldgesetz sind Väter und ihre Rolle in der
      Familie ein öffentlich debattiertes Thema. Es wird
      deutlich, dass auch Männer vor
      „Vereinbarkeitsfragen“ stehen, zwischen Kind und
      Karriere balancieren. Väter wollen beruflich erfolgreich
      sein und sich zugleich bei der Erziehung engagieren.
      Die Fachtagung richtet sich an alle, die mit Männern und
      Vätern beruflich zu tun haben: an
      Personalverantwortliche in Unternehmen und Betriebsräte,
      an Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, in der
      Familienbildung, in Jugendämtern und Verbänden,
      aber auch an Hebammen und GynäkologInnen. Die
      Teilnehmenden an der Veranstaltung werden darin
      unterstützt, die Begleitung und Beratung von Vätern
      zu optimieren.Sie werden 
    
    
      * die Vielfalt an
      spezifischen Fördermöglichkeiten für
      Väter kennen lernen.
      * in praxisorientierten Workshops konkrete Impulse für
      Ihre eigene Arbeit bekommen.
      * in einen Erfahrungsaustausch mit solchen Berufsgruppen
      treten, die hinsichtlich der Begleitung und Beratung von
      Vätern mit Ihrer beruflichen Praxis Schnittstellen
      haben.
      * ihr persönliches Netzwerk ausbauen und dazu beitragen,
      dass Kompetenznetzwerk für Väter in NRW weiter zu
      stärken.
    
    
      Die vom
      NRW-Familienministerium und der Stadt Köln
      geförderte Veranstaltung wird organisiert und
      unterstützt vom Männer-Väter-Forum Köln,
      dem Projekt "Väter und Karriere" und dem Institut IMBSE
      e.V.
    
    
      Detaillierte Informationen zur Anmeldung und den
      einzelnen Workshops finden
      Sie ab September unter www.vaetertagung.de
      Tagungstermin am 6. November
      2007, von 9:00 bis
      16:30 Uhr, im Bürgerhaus
      Stollwerck in Köln, Teilnahmebeitrag 20 €.
        
      Der Flyer zur Tagung steht hier zum Download
      [278 KB] bereit
     
    10.9.2007: Unsere kommentierten Literaturverzeichnisse
    (internationale Literatur, deutsche Literatur) zum Parental Alienation Syndrom (PAS) wurden
    aktualisiert. 
    
    Wir werden von jetzt an bei Zeitschriftenartikeln durch den
    Hinweis [peer reviewed]
    auch möglichst Angaben darüber machen, ob sie von
    Fachkollegen vor der Veröffentlichung auf
    wissenschatfliche Standards hin begutachtet worden
    sind und nach ev. Nachbesserungen für eine
    Veröffentlichung als geeignet befunden wurden. Das
    erhöht nicht nur die Qualität wissenschaftlicher
    Arbeiten, sondern ist zu einem wichtigen Kriterium für die
    Beachtung solcher Arbeiten geworden. Aber leider ist das in
    Deutschland bei juristischen und psychologischen Aufsätzen
    noch immer weitgehend unbekannt, wenn auch z. B. in den
    Naturwissenschaften auch hier längst
    selbstverständlich. Vgl. Begutachtete
    Aufsätze in Fachzeitschriften und das Parental Alienation
    Syndrome. Die in international anerkannten
    wissenschaftlichen Datenbanken aufgeführten Arbeiten sind
    durchwegs peer reviewed. Eine entsprechende Kennzeichnung bei
    früheren Arbeiten ist aber in unserem Verzeichnis
    möglicherweise noch nicht eingefügt, oder es ist
    für uns eine entsprechende Information (vor allem bei
    juristischen Arbeiten) nicht
    verfügbar. 
    Zugleich
    hoffen wir mit diesen Verzeichnissen auch Behauptungen selbst
    ernannter Experten deutlich entgegen zu treten, dass PAS
    keine wissenschaftliche Beachtung fände. Dazu gehört
    in der Wissenschaft selbstverständlich auch Kritik, und
    das erst recht bei einem Phänomen, dass sich
    niemals durch einen Labortest etc. vollkommen
    eindeutig diagnostizieren lassen
    wird, wenn
    auch sog. inter-rater
    reliabilty, d.h. ein hoher Grad von Übereinstimmung
    unter Experten bei der Diagnose gegeben sein
    muss. Aber
    Kritik sollte ebenfalls wissenschaftlich fundiert sein und in
    jedem Fall sachlich
    bleiben.  
 
    28.08.2008: Wir haben folgenden Aufruf der Bild Zeitung erhalten,
    den wir gerne weitergeben:
    Junge Väter und Hausmänner gesucht!
Wir suchen Väter die zu Hause bei den Kindern bleiben, während ihre Frauen arbeiten. Mit unserem Bericht der in der Bild Zeitung München erscheinen wird, möchten wir Akzeptnaz fördern und anderen Männer Mut machen!
Bitte unter der Email:Mucred@bild.de oder Telefon: 089 2110 3278.
24.08.2007: Unsere Webseiten zu Unterhalt wurden überarbeitet und ergänzt.
23.08.2007: 
Wende im
Fall Görgülü.
    Nach einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung,
    
 Kind soll bald bei Vater
    Görgülü leben,
    sowie Spiegel Online, 
Junge
    soll nun doch beim Vater leben, und weiteren
    Berichten hat der Amtsvormund des Kindes entschieden, den
    Umgang mit dem Vater schrittweise auszuweiten, mit dem Ziel
    einer endgültigen Zusammenführung im Sommer 2008
    (
pdf
    Datei).  Wir freuen uns für Kind und Vater, dass
    diese schier 
unendliche
    Geschichte  (vgl. 
Tagebuch) nun doch in absehbarer
    Zeit ein Happy End haben soll.
    
    
20.08.2008: Das aktuelle Heft 7/8 2007
    der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
    enhält mehrere Berichte zu  OLG
    Beschlüssen über die Anordnung psychologischer
    Begutachtung oder Beratung/Therapie. Da diese Fragen von
    erheblicher Bedeutung, vor allem in Hochkonfliktfällen
    sind, haben wir das auch zum Anlass genommen, Sachverständigengutachten eine eigene
    Rubrik zu widmen und insgesamt unsere Seiten zu Psychologie im Kindschaftsrecht wieder zu
    überarbeiten.
     
    17.08.2007: Presseportal des Statistischen Bundesamtes:
     2006: Inobhutnahmen fast
    unverändert.
       Wiesbaden (ots) -Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800
    Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen.
    Wie das Statistische
    Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005.
    Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch
    rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
      
    Eine Inobhutnahme ist eine
    kurzfristige Maßnahme der
    Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
    wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation
    befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren
    eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut
    und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in
    einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim
    .......  Mehr
    Weitere kostenlose
    Informationen gibt es im Publikationsservice des
    Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen,
    Suchwort  "Inobhutnahmen".  Im Internet
    sind auch Statistiken einzelner Landesämter oder
    Städte zu finden. Damit überlassen wir es dem
    Leser sich von der Dimension (1997:
    31564) und
    Wirkung dieser Maßnahmen, sowie den effektiven
    Verweildauern, mit oder ohne Rückkehr zu den Eltern, ein
    eigenes, ausgewogenes Bild zu machen. 
    
    15.08.2007: Zitat eines berühmten amerikanischen
    Schriftstellers zu einer
    Art Eltern-Kind-Entfremdung (nicht mit PAS zu
    verwechseln!):
    
      "When I was a boy of fourteen,
      my father was so ignorant I could hardly stand to have the
      old man around. But when I got to be twenty-one, I was
      astonished at how much the old man had learned in seven
      years." 
    
 Mark Twain (1835 -1910).
    
[ Als ich ein Junge von vierzehn war,
    war mein Vater so ignorant, dass ich den alten Mann in
    meiner Nähe kaum aushalten konnte. Aber als ich
    einundzwanzig wurde, war ich erstaunt, wieviel der alte Mann in
    sieben Jahren gelernt hatte.]
    Dazu passt auch: By the time a man
    realizes that maybe his father was right, he usually has a son
    who thinks he's wrong.
    Charles Wadsworth
    (unklar welcher, der Prediger und Freund der Dichterin
    Emily Dickinson,  aber auch dem bekannten Musiker
    zugeschrieben.)
    
 [ Zum Zeitpunkt in dem ein Mann
    einsieht, dass sein Vater vielleicht recht hatte, hat er
    für gewöhnlich einen Sohn der denkt, er liegt
    falsch.]
    Dazu noch ein kurzer Aufsatz eines Familientherapeuten
    über die Phasen der Vater-Sohn
    Beziehung:
    D. Charles Williams, Ph.D, THE
    LIFE CYCLE OF FATHER-SON RELATIONSHIPS.
      
    12.08.2007:  Für alle, die die Erstausstrahlung
    versäumt haben:
    11.08.2007: Ähnlich wie
    schon zum "PAS-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes
    für Menschenrechte im Fall Koudelka gegen Tschechien vom
    20.7.2006 haben wir auch vom Urteil in
    der AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE
    TCHÈQUE (Requête no
    14044/05),
    rechtskräftig 18.4.2007, eine Teilübersetzung der Punkte
    angeführt, die sich auf die bekannten Muster der Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) und
    die Verpflichtung der Staaten aus Artikel 8 (Recht auf
    Achtung des Familienlebens) beziehen, das Umgangsrecht mit
    allen adequaten Mitteln, auch durch Sanktionen gegen den
    entfremdenden, gerichtliche Anordnungen nicht respektierenden
    Elternteil, energisch durchzusetzen und das früh genug, um
    ein Fortschreiten der Entfremdung zu verhindern. Obwohl sich
    das Urteil wieder gegen Tschechien richtet, werden Betroffene
    hier unschwer das wiedererkennen, was auch ihnen ganz
    ähnlich oder sogar noch schlimmer als durch
    Passivität (z. B. Aussetzen des Umgangs, weil
    ,,das Kind zur Ruhe kommen
    muss") widerfahren ist. Der Unterschied scheint nur zu
    sein, dass man in Tschechien frühzeitig, mit staatlicher
    Förderung, Fachleute ausgebildet hat, die die typischen
    Verhaltensmuster und ihre Folgen klar erkennen,
    während man in Deutschland überwiegend immer noch die
    alten Kontroversen um das Parental Alienation Syndrome (als ob
    es auf diese Bezeichnung und ob Syndrom oder nicht z. B.
    ankäme) zu wiederholen sucht.      
    
    11.08.2007: Eine Reihe unserer Webseiten  (z. B. zum
    Parental Alienation Syndrome und zum Kindschaftrecht) wurden
    wieder überarbeitet.
    Wir möchten unsere Leser in diesem Zusammenhang bitten,
    uns auf technische Probleme, die z. B. mit ihrem Browser
    zusammenhängen könnten, oder auf nicht mehr
    funktionierende Links aufmerksam zu machen. Für solche
    möglichst detaillierten Hinweise, die uns eine
    Verbesserung der Lesbarkeit unserer Seiten ermöglichen,
    sind wir stets sehr dankbar. Selbst die Browser der neuesten
    Generation (deren Benützung schon aus
    Sicherheitsgründen zu empfehlen ist) unterscheiden sich
    noch immer in der Seitendarstellung, Handhabung von Links and
    Tabs, sowie der Umsetzung von Skripts, abgesehen davon, dass
    die Bildauflösung möglichst jetzt üblichen
    Standards entsprechen sollte.  
    
    02.08.2007: Im bekannten Fall und der anscheinend
    unendlichen Geschichte eines türkischen Vaters in
    Deutschland gibt
    es, laut
    Bericht von Volkstimme.de, eine
    neue Runde: Das Landgericht Halle habe die Eröffnung eines
    Verfahrens gegen einen Richter desselben Gerichts und zwei
    Richter des OLG Naumburg auf Grund der Anklage der
    Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung abgelehnt.
    Über die Beschwerde dagegen soll jetzt das OLG Naumburg
    entscheiden. [Kommentare dazu u. E. eigentlich
    überflüssig, aber im Internet zu finden.]
    
    25.7.2007: Phoenix TV  Thema Väter und
    Söhne:
       22.15  Verlorene Söhne. Film von
    Frederik von Krusenstjerna.   weitere Infos
       23.20  (VPS:
    23.15)
    Vater und
    Feind.
     Film
    von Susanne
    Jäger. weitere Infos
      00.05 (VPS: 00.00)
    Männerwirtschaft.
    Alleinerziehende Väter und ihre
    Söhne.
    Film von Katrin
    Wegner.  weitere
    Infos 
    
    17.7.2007: Entscheidungen des Europäischen
    Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend Deutschland
    und Familienrecht (Artikel 6, 8):
    
    a.  Nanning v. Germany
    (no. 39741/02), 12.7.2007: Verletzung der Artikel 8 und
    6 §1 (Verfahrensdauer)
         Presseerklärung vom 12.7.2007, Urteil
    in Englisch.  
    Die Beschwerdeführerin schloss sich in 1987 mit ihrer
    damals 4 jährigen Tochter einem Ehepaar mit 4 eigenen
    Kindern an. Das Kind verblieb dort als die Beziehung zwischen
    den Erwachsenen in 1991 zerbrach. In der Folge wurden Kontakte
    zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind verhindert, das
    schließlich Kontakte mit ihr vehement ablehnte.
    Anträge der leiblichen Mutter seit 1991 auf Herausgabe des
    Kindes und dann auf Umgang wurden von den Gerichten
    abgelehnt. In 2002 erfolgte die Adoption durch die
    Pflegeeltern.
    Der Gerichtshof sah neben der Verletzung des Artikels 6
    durch die lange Verfahrensdauer, bis knapp vor der
    Volljährigkeit des Kindes, eine Verletzung des Art. 8,
    wegen der Verweigerung des Umgangsrechtes.  Vgl . dazu
    auch:  ,,Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
    in Familienstreit. Mutter kämpfte vergeblich um
    Besuchsrecht bei Tochter." (AFP, 12.7.2007)
    
    Interessant auch:
    b. CASE OF
    BECKER v. GERMANY  (Application no. 8722/02),
    14.12.2006, betreffend Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt
    angesichts eines Ehevertrages:
    Auf Vorschlag des Gerichtshofes gütliche Einigung und
    Einstellung des Verfahrens in Straßburg, nachdem die
    Bundesregierung eine Kompensationszahlung von 9500€
    angeboten hatte.
    
    c.   CASE OF SIEBERT v.
    GERMANY (Application no. 59008/00), 23.3.2006:
     Ablehnung der Anträge des nichtehelichen
    Vaters auf Sorgerecht und dann Umgang mit seinem bei
    Pflegeeltern untergebrachten, schwer behinderten Kind (Die
    Mutter verstarb nach der Geburt.):
    Ebenfalls gütliche Einigung und Einstellung des
    Verfahrens, nach einem Zahlungsangebot von 9000€ durch
    die Bundesregierung.
    
 
    06.07.2007:  Am  Mo. 9.7.2007 21h45 in der Sendung
     ARD  Report München u.a.
    : 
    Teure Prozesse, verzweifelte Angehörige: Der
    Endlosstreit um Trennungskinder vor deutschen
    Gerichten.
    Was passiert mit den Kindern, wenn sich
    die Eltern im Streit trennen? Sehr oft kommt es dann vor
    deutschen Familiengerichten zu jahrelangen, für alle
    Seiten zermürbenden und teuren Prozessen. Am schlimmsten:
    ein Elternteil, aber auch betroffene Großeltern
    dürfen ihre Kinder und Enkel während dieser Verfahren
    oft nicht mehr sehen. report MÜNCHEN mit beklemmenden
    Beispielen zu einem Problem, das Millionen Menschen
    betrifft. 
 
    28.6.2007: Zu der auch, wie
    unten, vom Europäischen Gerichtshof für
    Menschenrechte sehr deutlich geforderten  Durchsetzung des Umgangsrechtes mit allen
    gebotenen Mitteln und der nötigen
    Dringlichkeit gehören im
    Ausland auch Geldstrafen und selbst Gefängnis,
    obwohl dabei stets zu bedenken ist, inwieweit durch solche
    Maßnahmen gegen den betreuenden Elternteil das Kindeswohl,
    dessen Schutz ja vorrangig ist, beeinträchtigt werden
    könnte. Sicher sollten deshalb präventive
    Maßnahmen, wie die z. B. in den USA schon seit vielen
    Jahren als Scheidungsvoraussetzung verpflichtenden Kurse
    über Scheidungsfolgen für die Kinder und Mediation
    zunächst im Vordergrund stehen. Dabei muß aber auch
    gesichert sein, dass dafür Fachleute, mit genau zu
    definierenden hohen Qualifikationen zur Verfügung
    stehen.
    In Deutschland wird es mit dem jetzt von der Bundesregierung
    eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Reform der Freiwilligen
    Gerichtsbarkeit,
    FGG-RG,ab
    Mitte 2009 einige sehr begrüßenswerte, wenn auch im
    Vergleich mit dem Ausland leider insgesamt
    recht
    zaghafte
    Verbesserungenbei
    der Umsetzung des Sorge- und Umgangsrechtes geben, mit vielfach
    nur bloßen Kann-Bestimmungen und nur vermehrten
    Hinweisen auf schon bestehende Beratungs- und Mediationsangebote.  Besonders
    wichtig erscheinen uns aber das Beschleunigungsgebot, §
    165, und dass endlich, wie schon im Durchführungsgesetz
    zum EU Abkommen über Internationale Kindesentführung
    (Brüssel IIa), zur Durchsetzung
    gerichtlicher Anordnungen zu Sorge und Umgang Ordnungsmaßnahmen
    eingeführt werden, die auch nachträglich, z. B. nach
    Umgangsvereitelung in den
    Osterferien,
    eingesetzt werden
    können,
    anders als die deshalb weitgehendst
    unwirksamen bisherigen Zwangsmaßnahmen nach § 33
    FGG, vgl. Pressemitteilung.
    Der bisher so häufig genutzte "Standortvorteil" und die
    dann faktische Umgangsvereitelung durch (auch heimlichen) Umzug
    an einen möglichst entfernten Ort, unter Mitnahme der
    Kinder, trotz noch bestehenden Mitsorgerecht des anderen
    Elternteils (vgl. Kindesentführung: ins Ausland verboten - im
    Inland erlaubt?)
    wird mit 
    dem neuen  §
    154
wenigstens etwas erschwert, weil
    dann das nach § 152 Abs. 2
    zuständige Gericht ein Verfahren an das Gericht des
    früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes
    abgeben 
kann, wenn ein
    Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung
    des anderen geändert hat. Dies gilt aber nicht, wenn
    dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung
    nicht zusteht.
    In Frankreich, z.
    B., wird dagegen das Umgangsrecht eines Elternteils auch
    durch Strafmaßnahmen geschützt, selbst wenn dieser
    kein Mitsorgerecht besitzen sollte, Article 227-5, 227-6
    des Code Pénal, vgl. Fall c, Plasse-Bauer, unten
    (23.6.2007), zusätzlich zu den Strafbestimmungen, die
    für Kindesentführung dort selbstverständlich
    auch im Inland gelten, mit Verdreifachung der Strafen bei
    Entführung ins Ausland oder auch nur Geheimhaltung des
    Aufenthaltes über mehr als fünf Tage (Art. 227-9).
    Wir haben diese Strafbestimmungen, Art. 227-5 - 227-11 aus dem
     Code
    Pénalin unsere aktualisierte
    Darstellung des ausländischen Kindschaftsrechts
    aufgenommen, einschließlich statistischen
    Angaben zur Anwendung (Geldstrafen, Gefängnis) des
    Art. 227-5 beim délit
    de non représentation d'enfant, d. h.
    Umgangsvereitelung durch Nichtbereithalten des Kindes.
     
    
23.6.2007: Der Europäische
    Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wieder
    Urteile wegen Verletzung des Art. 8 der Konvention
    erlassen, weil Umgangsregelungen nicht mit allen gebotenen
    Mitteln und der nötigen Dringlichkeit durchgesetzt wurden
    und dadurch irreparable Folgen für die Beziehung zwischen
    dem Kind und dem Nichtwohnelternteil entstehen können.
    Der EGMR hat dazu eine sehr klare Haltung bezogen. Ob
    dabei die bekannten Verhaltenmuster in psychologischen
    Gutachten und dann von den Gerichten mit dem Begriff Parental
    Alienation Syndrome (syndrome
    d'aliénation parentale)
    
zusammengefasst werden oder nicht,
    spielt dabei letztlich wenig Rolle, wenn diese
    Verhaltensmuster, einschließlich der Langzeitfolgen
    deutlich genug dargestellt werden. Der Gerichtshof scheut sich
    aber nicht, explizit auf das Parental Alienation
    Syndrome Bezug zu nehmen, trotz der (oft sinnlosen)
    Kontroversen, die diesen Begriff noch immer umgeben:  
    
    a.
     AFFAIRE ZAVŘEL c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE
    (Requête no 14044/05) Urteil (in Französisch)
    rechtskräftig 18.4.2007, Presseerklärung
    19.1.2007 (auch in Englisch). Darin besonders interessant die
    wiederholten, explizitenHinweise
    in den psychologischen Gutachten und
    nationalen Gerichtsbeschlüssen
    auf das "Parental Alienation
    Syndrome (PAS)" (syndrome
    d'aliénation parentale), verursacht durch die Mutter und
    ihrem neuen Ehemann in dem bei der Trennung 6 jährigem
    Kind (geb.1995), bei bestätigter bester
    Erziehungsfähigkeit des
    Vaters
. Darauf nimmt dann auch der
    Gerichtshof Bezug, ähnlich, wenn auch nicht ganz so
    ausführlich wie schon im Urteil Koudelka g.
    Tschechien vom 20.7.2006
    (vgl. unsere damalige Teilübersetzung
    aus dem Französischen und die Gegenüberstellung von
    Urteil und
    psychologischen PAS
    Kriterien.),weil
    auf frühere Entscheidungen, u.a. auch gegen Tschechien,
    Bezug genommen wird. Der Gerichtshof stellt fest (Absatz 52) ,
    dass es für das Kind nicht schwierig gewesen wäre,
    sich wieder an den Umgang mit seinem Vater zu gewöhnen,
    wenn zum Zeitpunkt, als laut psychologischen Gutachten die PAS
    Symptome noch nicht so ausgeprägt waren, adequate
    Maßnahmen ergriffen worden wären. Die
    Nichtausübbarkeit des Besuchsrechts ist daher der de facto
    Toleranz des konstanten Widerstands der Mutter durch
    die Gerichte und dem Fehlen adequater Maßnahmen zur
    Wiederherstellung der Kontakte zuzuschreiben (Abs.
    53). 
    
 b.
    CASE OF PAWLIK v.
    POLAND (Application no. 11638/02) Urteil (in
    Englisch) und Presseerklärunng vom
    19.6.2007
    c. In einem weiteren,
    ähnlichen Fall
    (die Verhaltensmuster bei
    Umgangsvereitelung / Entfremdung sind ja fast immer mehr oder
    weniger die selben),  Plasse-Bauer
    gegen Frankreich(no.
    21324/02), über den wir schon
     früher berichtet hatten, der
    Verurteilung (28.2.2006, rechtskräftig 28/05/2006) durch
    den EGMR, Verletzung des Art. 6 durch nicht ausreichendes
    Sorgetragen der Behörden / Gerichte, dass ein begleiteter
    Umgang auch tatsächlich stattfinden konnte,
    erging nach Berichten in verschiedenen französischen
    Zeitungen jetzt auch ein Strafurteil gegen den Vater des
    Kindes wegen Nichtbereithalten des Kindes für den
    Umgang. Das ist in Frankreich, anders als "natürlich" in
    Deutschland (vgl. deutsche Entscheidungen zum Umgangsrecht), ein
    Delikt (délit de non représentation
    d'enfant), strafbar nach Artikel 227-5 des neuen
    Strafgesetzbuchs (früher nach Art. 357 von 1901),
     mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis
    15000€. Im vorliegenden Fall wurde der Vater zu
    einer vom Berufungsgericht erhöhten Schadensersatzleistung
    an die umgangsberechtigte Mutter von 3000€ + 1500€
    Prozesskosten verurteilt (zusätzlich zu der Zahlung von
    3000€ + 4000€ Prozesskosten durch den
    französischen Staat, gemäß dem EGMR Urteil). Auf
    Seiten der Mutter wurde und wird wesentlich mit PAS
    argumentiert. Die 4 Kinder sind inzwischen volljährig.
    
    Das französische Strafgesetzbuch (
Code
    Pénal, auch in Englisch und Spanisch) enthält
    übrigens einen ganzen Abschnitt, der
    Beeinträchtigungen der Ausübung der elterlichen Sorge
    und des Umgangs unter Strafe stellt: 
Livre II, Chapitre VII, Section 3 Des
    atteintes à l'exercice de l'autorité parentale, Art.
    227-5  - Art. 227-11.  So wird  z. B.
    nach  Art. 227-6  der Wohnelternteil mit 6 Mon.
    Gefängnis oder 7500 € bestraft, wenn ein Umzug
    mit dem Kind dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines
    Monats mitgeteilt wird. Wir werden über die
    Anwendung dieser Gesetze  in Kürze mehr
    berichten. (Eine, allerdings nicht mehr ganz aktuelle
    französisch-deutsche Fassung des Code Pénal findet
    sich 
hier.)
 
    
    Zu weiteren Urteilen mit Bezug auf das Parental Alienation
    Syndrome vgl. unsere 
Zusammenstellung.
    
    
15.6. 2007:  Von Montag den
    18.6 bis Freitag 22.6 bringt ARTE zur besten Sendezeit,
    20h15-20h40, eine Filmserie über internationale
    Kindesentführung: Nicht ohne meine
    Kinder. Doku-Soap, Frankreich 2007, ARTE,
    Erstausstrahlung. Regie: Jean-Yves Cauchard.
    
In Europa werden Jahr
    für Jahr Tausende von Kindern von den eigenen Eltern
    entführt. Sie leben dann im Ausland, ohne jeden Kontakt
    zum anderen Elternteil. Wie wird eine Mutter oder ein Vater mit
    der Trennung fertig, wenn sie wissen, dass ihr Kind jenseits
    der Grenze aufwächst? Die fünfteilige Doku-Soap
    berichtet über die Bemühungen dieser Mütter und
    Väter, ihre Kinder wieder zu finden und -zusehen. Der
    erste Teil erzählt vom Schock "Wenn das Kind
    fehlt".
    Es handelt sich hier keineswegs um eine  "soap opera" oder
    "soap" (alt-deutsch: Seifenoper) sondern um sehr reale und
    tragische Fälle von 
internationaler Kindesentführung, auch
    wenn es in einem der vorgestellten Fälle ein
    allerdings sehr untypisches "happy end" gibt, vgl. Teil 5.
     (Zum neu-deutschen Begriff "Doku-Soap" vgl. z. B.
     
Wikipedia).  
    Für diese Sendungen sind jeweils Wiederholungen
    vorgesehen, für die erste am 25.06.2007 um 14:00
     und  02.07.2007 um 11:30, etc.
    
.
    9.6.2007: Am  Do. 7.6.2007 fand in Brüssel eine
    Sitzung des Petitionsauschusses
    des Europäischen Parlamentes statt, die sich
    wiederum  (wie schon am30.1.2007,
    Protokoll der Sitzung) mit den deutschen
    Jugendämtern
    befasste. Es ging dabei wieder um die Einwände aus
    ,,fachlich-pädagogischer Sicht" gegen
    den Gebrauch der polnischen Sprache beim begleiteteten
    Umgang (vgl. dazu auch Rede des Ausschußvorsitzenden, M.
    Libicki, im Europarat, 18.4.2007, französich),
    Inobhutnahmen, weiteres von den Petenten als
    Willkürmaßnahmen bezeichnetes Verhalten der
    Jugendämter, sowie um die immer dringender
    aufgeworfene Frage
    nach einer übergeordneten Fachaufsicht, insgesamt 11
    Petitionen, deren Erörterung  im Ausschuß
    vorgesehen war. Die Petitionen sind über die
    Webseiten des Europaparlamentes verfügbar. Sie sind, mit
    umfangreichen weiteren Einzelheiten, zumeist auch auf
    zahlreichen anderen Webseiten leicht auffindbar, wobei
    allerdings, bei allem Verständnis für die große
    Betroffenheit dieser Eltern, für uns bedauerlicherweise
    nicht immer auch gewährleistet ist, dass sie unsere
    Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit ausreichend
    erfüllen.
      
    5.6.2006: Uns ging ein Bericht des Westfalen-Blattes zu, in dem beschrieben
    wird, wie ein Jugendamt sich über den Beschluss des OLG
    Hamm hinwegsetzt, der dem (nichtehelichen) Vater ein
    regelmäßiges Besuchsrecht bei seinem aus dem Haushalt
    der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten in Obhut
    genommenen Sohn (2) gewährt. In der Ausgabe Nr. 127 von
    gestern, 4.6.2007, berichtet das Blatt 
    (Christian Althoff, Herford )
    weiter, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen
    gegen die Jugendamtsmitarbeiter wegen des Verdachts der
    Kindesentziehung [ wir nehmen an,  
§ 235 StGB ]
    aufgenommen habe .
    
23.5.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 56/2007 vom 23. Mai 2007
Zum Beschluss vom 28. Februar 2007 – 1 BvL 9/04 –
    
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig
    
    
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine 
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den
betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht
 nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil endet gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB im Regelfall spätestens drei
Jahre nach der Geburt des Kindes. Mehr
Besonders interessant  für eine mögliche
Neuregelung (bis spätestens 31.12.2008) sind der Absatz II,
sowie die entsprechenden detaillierten Ausführungen im
Beschluss :
    § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB verletzt dagegen nicht das von
    Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht. Die zeitliche
    Begrenzung des Unterhaltsanspruchs auf in der Regel drei Jahre
    ist im Lichte des Art. 6 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden. Zum
    einen liegt es in der Einschätzungskompetenz des
    Gesetzgebers, für wie lange er es aus
    Kindeswohlgesichtspunkten für erforderlich und dem
    unterhaltspflichtigen Elternteil zumutbar erachtet, die
    persönliche Betreuung des Kindes durch einen Elternteil
    durch Gewährung eines Unterhaltsanspruchs an diesen zu
    ermöglichen. Zum anderen hat er jedem Kind ab dem dritten
    Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz
    eingeräumt. Damit hat er sichergestellt, dass ein Kind ab
    diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche
    Betreuung erfahren kann. Es ist eine vertretbare
    Einschätzung des Gesetzgebers, wenn er es deshalb nicht
    für notwendig erachtet hat, den betreuenden Elternteil
    länger von seiner Erwerbsobliegenheit zu entbinden,
    vielmehr unter Auswertung wissenschaftlicher Studien sei diesem
    nicht abträglich, sondern fördere wichtige
    Kompetenzen  des Kindes.
    18.5.2007:  3sat,  Sonntag, 20. Mai 2007,  21.15
    Uhr: Dokumentarfilmzeit: 
Söhne ohne Väter.  Vom
    Verlust der Kriegsgeneration.  Dokumentarfilm von Andreas
    Fischer, Deutschland 2007, 80 Minuten.
    
Erstausstrahlung.
    Fast ein Drittel der Kinder, die zwischen 1933 und 1945 geboren
    wurden, wuchsen ohne Vater auf. Mit dem Tod des Vaters im
    Zweiten Weltkrieg verloren vor allem die Jungen ein wichtiges
    Vorbild. Häufig war der abwesende Vater im Inneren
    präsenter als neue Bezugspersonen: Stiefväter konnten
    dessen Platz in der Familie nicht ersetzen. Die jung
    verwitweten Mütter entwickelten zu ihren Söhnen ein
    sehr inniges, oft auch erdrückend enges Verhältnis
    
– nicht selten eine
    Belastung für deren spätere Partnerschaften
    
    ....Mit weiteren links...
    Es gibt zu diesem Film ein Forum, das bereits sehr rege in Anspruch genommen
    wurde (schon 5 Seiten) und das auch zahlreiche Reaktionen des
    Autors zu den Zuschriften enthält.
      .
Selbstverständlich sind diese
    Erfahrungen auch für andere Arten von
    Elternverlust, insbesondere durch Trennung / Scheidung,
    weitgehend relevant, wobei bei letzterem, ganz anders als beim
    Tod eines Elternteils,  leider oft noch die Vermittlung
    eines starken Negativbildes des abwesenden Elternteils dazu
    kommt, mit entsprechenden Auswirkungen auf das
    Selbstwertgefühl des Kindes.
    Die psychischen und psychosomatischen Auswirkungen eines
    Elternverlustes wurden u.a. von Franz et al. ausführlich
    empirisch untersucht, an Hand einer Kohorte, ebenfalls aus
    der Kriegsgeneration (1999, vgl. unseren 
Bericht
    dazu), und danach auch in der Arbeit mit alleinerziehenden
    Müttern. Vgl. auch z. B. unsere 
Zusammenstellung von Literatur zum Thema
    Väter/Väterabwesenheit.
    
    15.5.2007:  Bei der jetzt sehr ausführlichen
    Diskussion um Kinderbetreuung und Krippenplätze
    fällt uns immer wieder auf, dass das im Ausland schon
    seit vielen Jahren bewährte Modell von
    Betriebskindergärten praktisch keine Erwähnung
    findet. Dabei würde das für viele berufsstätige
    Eltern die bessere Alternative (insbesondere auch für die
    vermehrte Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung)
    sein und auch in
    Deutschland gibt es bereits eine Reihe von
    Firmen, auch relativ kleine mittelständische Betriebe, die
    für sich entdeckt haben,  dass sich ihre
    Kostenbeteiligung schon wegen der  besseren Bindung der
    Mitarbeiter an den Betrieb und dem verbesserten Betriebsklima
    durchaus rechnet.  Wir freuen uns, dass die ARD Sendung
    Plus-Minus heute 21h50  einen kurzen Beitrag bringt, der
    dies deutlich macht: 
Kinderbetreuung.   Aufwärts mit der Bilanz? WDR,
    Dienstag, 15. Mai 2007.
    Wir nehmen an, dass sich die vermehrte Einrichtung von
    Betriebskindergärten auch insgesamt für den Staat
    "rechnen" würde. Es ist uns deshalb unverständlich,
    warum solche Maßnahmen nicht schon längst in
    größerem Maße gefördert werden und man
    nicht wenigstens bei großen öffentlichen
    Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangegangen ist.
     
    9.5.2007: Die Bundesregierung hat jetzt das Gesetz zur Reform
    des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
    freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz- FGG-RG),
    über das wir schon ausführlich berichteten (vgl. z.
    B. 
Beratung,
    Familienmediation und das FamFG, Teil  1, 2) mit
    einigen Abänderungen beschlossen. Es soll Mitte 2009 in
    Kraft treten. Vgl. 
Pressemitteilung. vom 9. 5. 2007 . 
Gesetzentwurf
    der Bundesregierung (836 Seiten, pdf Datei,
    2840kB).
    
    9.5.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
    
Für eine
    Fernsehreportage zum Thema "Ich fange noch mal von vorne an"
    sind wir auf der Suche nach Protagonisten, die nach (oder auch
    während) einer Scheidung noch einmal ganz von vorne
    beginnen möchten / müssen. Wir möchten
    darüber berichten, welche Schwierigkeiten (aber auch
    Möglichkeiten) das Leben von Männern nach einer
    Trennung mit sich bringt (Kampf um das Sorgerecht, Finanzierung
    von Unterhaltsforderungen, Chancen einer neuen Liebe etc.).
    Unsere Reportage wird ausgestrahlt im Rahmen der Reihe
    "Exklusiv - die Reportage" (RTLII).
    Interessierte können sich gerne unverbindlich melden bei: Ananas Fernseh- und Filmproduktions GmbH, Tel.: 089-6419 3810. E-Mail: reportage@ananas-tv.de
9.5.2007: 3sat  20:15 Uhr.  Recht brisant.
 Gerichtsreporter berichten. Thema: Scheiden tut weh! Wer
profitiert vom neuen Scheidungsrecht? Moderation: Bernd-Ulrich
Haagen.
    
    8.5.2007:  Die Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
    Jugendhilfe (ZKJ)wird in seiner nächsten Ausgabe,
    5/2007,  eine Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichtes vom 26. 9.2006 (auszugsweise)
    abdrucken, die sehr wichtige Grundsätze zum
    Umgangsrecht, vor allem zum Recht auf Übernachtung, auch
    eines Kleinkindes, bei größeren Entfernungen zwischen
    den Eltern, enthält. Die Entscheidung 
1 BvR 1827/06 ist von den Webseiten des
    Bundesverfassungsgerichtes abrufbar (keine zusammenfassende
    Pressemitteilung).
    
    6.5.2007: Das Erste | Sonntag,
    06.05.07 | 17:30 Uhr:   
Ich hab doch beide lieb.  Kinder nach der
    Scheidung.   Film von Manfred Uhlig 
    
      NDR (Stern.)  | Länge: 30 Minuten
    
 6.5.2007: Die bereits angekündigte
    
Rezension des Buches von
    Amy J. L. Baker (2007) aus einer
    Befragung jetzt erwachsener  "PAS  Kinder" wurde
    nun erstell
t. 
     
 2.5. 2007: Unsere Webseite zu 
Sexuellen Missbrauchsanschuldigungen und
    Glaubhaftigkeitsgutachten wurde aktualisiert, vor allem
    im Zusammenhang mit dem großes Aufsehen erregenden,
    spanned geschriebenen Buch von Sabine Rückert, 
    Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen
    (2007), über einen Fall der auf sehr dramatische Weise
    aufzeigt, wie unkritisch solche Anschuldigungen von einem
    Helfersystem und selbst der Strafjustiz aufgenommen werden
    können und welch fatale Folgen dies hat. 
    
    Vorankündigung: Wir werden in Kürze auch
    über ein soeben erschienenes Buch der amerikanischen
    Psychologin Amy J. L. Baker,  Adult Children of Parental
    Alienation Syndrome. Breaking the ties that bind  (W.W.
    Norton & Company, New York 2007, 303 Seiten)
     berichten, das auf einer ausführlichen Befragung von
    40  jetzt erwachsenen von 
PAS betroffenen Kindern beruht (vgl. auch
    ihre weiteren Arbeiten in unserer 
PAS Literaturliste).
    
20.4.2007: Die Einrichtung Evangelische Familienbildung
    in Düsseldorf möchte wieder auf eine
    Veranstalltung zum Thema Trennung  aufmerksam machen, die
    am Mittwoch den 9.5.2007 in Düsseldorf stattfindet:
    ,,Umgangs-und Sorgerecht speziell
    für Trennungsväter", vgl. 
Flyer. Die Online Anmeldung ist über die
    
Webseite mit der Suchfunktion z. B. mit der
    Eingabe  ,,Trennungsväter" erreichbar.  Die
    Eingabe "Trennung" liefert eine Fülle weiterer
    einschlägiger Veranstaltungen.
    
 17.4.2007: Morgen, Mittwoch  20h15-21h45
     WDR Köln, Hart aber fair - das Reizthema: 
Mama gegen Papa, Geld statt Liebe wenn die Ehe
    im Krieg endet. Moderation: Frank Plasberg.  Mit
     Michael Schanze, TV-Moderator; Jutta Wagner,
    Familienanwältin, Vorsitzende Deutscher
    Juristinnenbund;  Mathieu Carrière,
    Schauspieler; Johannes Singhammer, CSU, Sprecher für
    Familienpolitik der Unionsfraktion.
    Scheidung tut weh - doch noch schmerzhafter kann der Streit um
    den Unterhalt werden. Männer sagen: Wir werden
    ausgebeutet! Frauen klagen: Mein Ex drückt sich ums
    Zahlen. Und mitten drin die Kinder. Ist das neue
    Unterhaltsrecht gerecht - oder bringt es das Aus für die
    klassische Familie? Wer siegt im Scheidungskrieg - und warum
    scheitern so viele Ehen?
    Zusaetzlich haben Sie die Moeglichkeit, auch waehrend der
    Sendung auf unserer Homepage Ihre Meinung zur Sendung im
    Gaestebuch zu  veroeffentlichen. 
http://www.wdr.de/tv/hartaberfair05/aktuell/index.phtml
    
 11.4.2007: Heute:  
Das
    Erste | Mittwoch, 11.04.07 | 21:45 Uhr
      ARD-exclusiv.  SWR (Stern.)  |
    Länge: 30 Minuten.  
Zum Papa nur am Wochenende. Kleine Pendler auf
    Deutschland-Tour. Film von Rita Knobel-Ulrich.
    
    
31.3.2007: Die Entscheidung XII
    ZR 161/04 des 
Bundesgerichtshofes  vom 28.2.2007
    zum Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell liegt nun
    im Volltext vor (als pdf Datei unter Aktuelle Entscheidungen).
    Es ist interessant zu bemerken, dass das
    Oberlandesgericht eine ähnliche nach Betreuungszeit
    anteilige Berechnung des Unterhalts durchgeführt hatte,
    wie wir in unserer 
Modellberechnung vom
    1.3.2007 nach amerikanischen Richtlinien, wobei
    zufällig sogar unsere Annahme über das Einkommen der
    Muttter mit deren  tatsächlichen Einkommen
    übereinstimmt. Allerdings wurde dieses Urteil, das eine
    flexible, den tatsächlichen Lebensverhältnissen
    angepasste, gleichwertige, wenn auch nicht exakt
    50:50 Betreuung durch beide Eltern fördern
    würde, durch den BGH aufgehoben, derart, dass der Vater
    für die beiden Kinder, die er zu etwa einem Drittel
    der Zeit betreut, den vollen Barunterhalt zu leisten hat, dies
    unbeachtlich auch der überwiegenden Betreuung eines
    dritten Kindes durch ihn (für das dann die Mutter den
    vollen Barunterhalt zu leisten hat).  
    
    17.3.2007: Morgen: 
Scheidungsrecht: gehörnt, geschieden,
    geschröpft?  Das Erste | Sonntag, 18.03.07 |
    21:45 Uhr
    Sabine Christiansen  NDR (Bln.)  | Länge: 60
    Minuten.  Die Gäste: Norbert Geis, CSU (MdB);
    Michaela Freifrau Heereman (Kath. Theologin, Publizistin);
    Andrea Kiewel (Moderatorin); Thomas Strunz
    (Ex-Fußballprofi); Andrea Fendrich (Unternehmerin) u.
    a.
    
 1.3.2007: Die Entscheidung des BGH liegt nun als
    
Pressemitteilung Nr 32/2007 vor. Sie bietet keine
    Überraschungen. Es bleibt beim Status quo. Wenn ,,die
    Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im
    Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren"ist ein 
    Elternrteil zu Barunterhalt verpflichtet, der allein nach
    dessen Einkommen zu bemessen ist, während der andere
    Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Kinder
    beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung
    erfüllt. (Wir werden sobald wie möglich auf das
    vollständige Urteil verweisen. AZ XII ZR 161/04).
    
 Kommentar: Damit ist zu
    befürchten, dass einer gleichwertigen (aber nicht
    notwendig exakt 50:50) Betreuung der Kinder durch beide Eltern,
    auch nach Trennung oder  Scheidung, wie sie in
    anderen Staaten längst praktiziert wird, in Deutschland
    wirksam ein weiterer Riegel vorgeschoben wurde. Vgl. dazu
    unsere 
Berichte
    über die neueren Modelle in Belgien, Italien, Australien,
    oder die entsprechenden Statuten von U.S. Bundesstaaten in
    denen diese Sorgerechtsregelung (
joint physical custody) schon seit Jahrzehnten
    praktiziert wird. Der Kindesunterhalt wird z. B. nach
    
California Family Code 4055 entsprechend
    einer einfachen Formel nach dem Einkommen beider Eltern
    und der Zeit, die das Kind beim jeweiligen Elternteil verbringt
    berechnet und auf die Eltern verteilt, und
    ähnlich in anderen Staaten. Die CA Formel kann so
    verstanden werden, dass jeder Elternteil entsprechend dem
    Anteil den er nicht durch Betreuung ableistet und seinem
    Einkommen Barunterhalt zu leisten hat, mit einem Faktor der von
    Kinderzahl und auch vom Gesamteinkommen der Eltern
    abhängt. Der Differenzbetrag ist dann als Ausgleichzahlung
    (Barunterhalt) zu erbringen.
    
Zur Veranschauung ein Zahlenbeispiel: Nach
    dieser Formel wäre im obigen Fall nicht der Vater
    (mit derzeit monatlich146€/Kind), sondern die Mutter
    (Lehrerin) ausgleich (barunterhalts)pflichtig, wenn, bei
    festgestelltem 64% Betreuungsanteil ihr Nettoeinkommen mehr als
    77,8% über dem des Vaters (1045€) liegen würde,
    also über 1858€ monatlich. Bei, angenommen
    2000€, wären dies nach der CA Formel z.
    B. 20,48€ für 2 Kinder. Jedoch wäre
    auch zu berücksichtigen, dass ein drittes Kind
    ganz beim Vater wohnt (obwohl vielleicht nicht, wie hier
    angenommen, zu 100%). Das würde nach der CA Formel
    bedeuten, dass sich der Betreuungsanteil der Mutter auf den
    Durchschnitt, also 42,67%, reduziert (d.h. auch, das
    Schwergewicht der Betreuung eigentlich insgesamt beim Vater
    liegt) und sie bei wiederum 2000€ netto,
    insgesamt 350€ monatlich für die 3 Kinder an den
    Vater als Ausgleich für seinen (insgesamt
    größeren) Betreuungsanteil zahlen müsste, statt
    nach deutschem Recht entsprechend diesem Einkommen allein
    für das dritte Kind barunterhaltspflichtig zu sein, aber
    gleichzeitig, trotz nur teilweiser Betreuung, Anspruch auf den
    vollen Unterhalt für die beiden anderen Kinder zu
    haben..
    Zu berücksichtigen ist bei solchen Berechnungen auch, dass
    bei sehr niedrigem Einkommen (in CA $1000=756€) dem
    Zahlungspflichtigen im Allgemeinen eine Reduktion der
    Ausgleichszahlung zusteht. (Wobei im vorliegenden Fall
    jedoch auch vorgebracht wurde, dass die Mutter zu 70%, der
    Vater aber nur zu 50% erwerbstätig sei.) In Deutschland
    wird dies durch einen notwendigen Selbstbehalt für
    den Eigenbedarf berücksichtigt, der mit obigen Zahlen (aus
    der SZ vom 1.3.) für den Vater (1045 -2x146=753€)
    offenbar erreicht, wenn nicht unterschritten ist (lt. 
Leitlinien für Süddeutschland,
    Stand 1.7.2005, bei Erwerbstätigen: 890€),
    
     1.3.2007: Heute entscheidet der Bundesgerichtshof
    erneut über die Aufteilung des Unterhaltes beim
    sogenannten Wechselmodell (XII ZR 161/04 Amtsgericht
    Bamberg 1 F 1176/03 ./. Oberlandesgericht Bamberg
     2 UF 25/04). Im Dezember 2005 hatte derselbe Senat
    entschieden, dass solange das Schwergewicht der Betreuung
    erkennbar bei einem Elternteil liege, keine
    anteilsmäßige Anrechnung der Betreuungskosten des
    anderen auf den zu leistenden Barunterhalt für
    minderjährige Kinder stattfindet, dieser sich also (z. B.
    entsprechend den Düsseldorfer Tabellen), allein nach
    dessen Einkommen, unabhängig von dem des anderen,
    richte ( 
XII
    ZR 126/03, verkündet am 21.12.2005, und mit diesem
    Aktenzeichen aus der Datenbank des BGH
    abrufbar). Vgl. auch unsere früheren
    Berichte und Kommentare zum 
Wechselmodell in Deutschland und anderswo,
    z. B. vom 5.12.2006.
    
    26.2.2007: Die Onlinebefragung von getrennt lebenden
    Vätern (siehe Ankündigung vom 12.2.2007) wird
    heute, 20h, abgeschlossen. Für die rege Teilnahme wird
    gedankt. Die Resultate werden im Sommer
    veröffentlicht werden.
     
    25.2.2007: Menschenrechtsverletzungen und andere
    problematische Justizfälle gibt es selbstverständlich
    auch anderswo. Es mag daher interessant sein, zu sehen wie
    im Vergleich zu Deutschland damit umgegangen wird,
    auch wenn weder die Rechtsstruktur noch die Fälle exakt
    vergleichbar sind.
     Anders als in Deutschland hat in Österreich die
    Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
    Verfassungsrang, was die Durchsetzung erleichtert, und nach
    Meinung mancher auch dazu beiträgt, dass mehr Fälle
    den Gerichtshof in Straßburg erreichen. Das waren gerade
    in letzter Zeit besonders viele. Dazu ist die sehr rasche
    Reaktion der neuen österreichischen Justizministerin
    interessant. Aus einem Interview (z. B. 
Salzburger Nachrichten vom 25.2. 2007): In
    jüngster Zeit wurde Österreich neun Mal vom
    Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    verurteilt, weil heimische Gerichte die Meinungsfreiheit
    missachtet hatten. Ist das nicht beunruhigend? Berger: Das ist
    beunruhigend und beschämend. Wir haben an alle Richter und
    Staatsanwälte Informationen über die Judikatur des
    EuGH erteilt und werden an die 
Generalprokuratur die Anregung übermitteln,
    in zwei weiteren anhängigen Fällen die 
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
    einzubringen. Es besteht Hoffnung, dass der OGH eine Wende
    herbeiführt.. An Gesetzesänderungen sei derzeit nicht
    gedacht. Die Unabhängkeit der Gerichte werde
    respektiert, wie sie betonte.  [OGH = Oberster
    Gerichtshof. Die Aufgaben der Generalprokuratur beim OGH
    beziehen sich auf Strafverfahren, sowie Disziplinarverfahren
    gegen Richter, Notare, Rechtsanwälte. Daztu gehört
    insbesondere die Veranlassung oder Mitwirkung bei der
    "Erneuerung" eines Strafverfahrens, wenn der EGMR eine
    Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellt, 
§363 StGB.]
    Ein anderes Problem, das in Deutschland immer wieder nach einem
    erfolgreichen Beschwerdeverfahren entsteht, ist, dass das
    Verfahren wieder an das selbe Gericht zurück verwiesen
    wird (und das nicht nur im Fall Görgülü!),
    vielfach also sogar dieselben Richter ihre frühere
    Entscheidungen als fehlerhaft korrigieren müssten. In dem
    kürzlich aufgedeckten Skandalfall (vgl. z. B. 
Kurier 12.2) in einem Nobelvorort von Linz,
    Oberösterreich (Eine Juristin konnte an Schule,
    Jugendwohlfahrtsbehörde, anderen Behörden und
    den Gerichten vorbei ihre Kinder Jahre lang praktisch als
    Gefangene in ihrem verwahrlosten Haus halten, zu denen auch der
    Vater, ein Richter, keinen Zugang fand.) wurde zur Vermeidung
    einer möglichen Befangenheit das gesamte gerichtliche
    Verfahren kurzerhand in ein anderes Bundesland (Kärnten)
    verlegt. Der zuständige Landesrat (=Staatsminister)
    veranlasste jedoch weitere Strukturreformen in der
    Jugendwohlfahrt (Jugendämtern) des Landes.
     Wien ist übrigens Sitz einer neuen 
EU-Agentur für Grundrechte geworden
    (Verordnung vom 15.2.2007), die die Tätigkeit des EGMR
    unterstützen wird (ohne selbst Urteile zu
    fällen). 
    
 23.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle
    - 
Pressemitteilung Nr. 20/2007 vom 23. Februar
    2007
    
    Zu Beschlüssen vom 9. Februar 2007 – 
1 BvQ 2/07, 1 BvR 217/07; 
1 BvR 125/07 –
    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche
    Umgangsregelung in Sachen Görgülü
    Gegenstand der beiden Verfassungsbeschwerden, die jeweils mit
    einem Eilantrag verbunden sind, ist eine Umgangsregelung des
    Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2006. Während
    der Vater eines bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Kindes
    eine Erweiterung der getroffenen Umgangsregelung erreichen
    will, möchte die Verfahrenspflegerin des Kindes das
    Umgangsrecht des Vaters einschränken lassen. Beide
    Verfassungsbeschwerden sind von der 1. Kammer des Ersten Senats
    des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen
    worden, da die gerichtliche Umgangsregelung
    verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
    VfK Kommentar: Besonders erstaunen mögen
    den schlichten Beobachter vor allem die im
    Beschluss 
1BvR 125/07 zum Ausdruck gebrachten
    Einzelheiten, angefangen schon damit, dass formal juristisch
    gesehen, das siebenjährige Kind der Beschwerdeführer
    ist, der eine Einschränkung des Umganges mit seinem
    leiblichen Vater begehrt, obwohl laut Bundesverfassungsgericht
    es dahingestellt bleiben kann, ob die für das
    fachgerichtliche Verfahren bestellte Verfahrenspflegerin den
    Beschwerdeführer auch  im
    Verfassungsbeschwerdeverfahren wirksam vertreten kann.(Die
    Prozessbevollmächtigten sind Rechtsanwälte Marquardt
    Wilhem Siefert, Köln; Prof. Dr. Dr. Gisela Zenz und Prof.
    Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt). Besonders lesenswert sind die
    gegen den Umgang vorgebrachten Einwände und die
    entsprechende Entgegnung des Bundesverfassungsgerichtes, mit
    der dieses die Einwände verwarf und damit eine
    Entscheidung über die Beschwerde
    ablehnte. Interessant wäre vielleicht auch zu
    erfahren, wie dieses aufwändige Beschwerdeverfahren
    der Verfahrenspflegerin finanziert wurde?
    Die Rechtsbeschwerde ließ das OLG Naumburg zu, soweit
    es die Übertragung der elterlichen Sorge in seinem Urteil
    vom 15. Dezember 2006 abgelehnt hat. Die entsprechende
    Beschwerde wurde am 27.12.2006 beim Bundesgerichtshof
    eingereicht. Die endlose>Geschichte kann also, nach bereits
    7 (in Worten sieben! ) Verfassungsbeschwerden und dem Urteil
    des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
    (26. 2.2004), in dem auch eine Menschenrechtsverletzung
    festgestellt wurde, weiter gehen. (Vgl. dazu auch unseren
    Hinweis vom 21.2. auf die Sendung des 
Väterradios, sowie
    unseren Bericht zu  
Pflegekinderwesen und Fremdunterbringung in
    Deutschland.)  
    
    23.2.2007: Wir haben folgende Anfrage erhalten:
    Für ARD Brisant sind wir auf der Suche nach der
    berühmten „Nadel im Heuhaufen“ und
    hoffen, dass Sie uns unter Umständen weiterhelfen
    können. Der Beitrag soll die Geschichte einer Familie
    erzählen, die infolge eines negativen
    Vaterschaftstests neu zusammen gefunden hat. Wie das neue
    Verhältnis konkret aussieht ist dabei weniger von Belang.
    Wichtig ist uns die Situation des Kindes. Besonders
    schön wäre ein Fall, in dem nach einem negativen
    Vaterschaftstest der biologische und der soziale Vater,
    sowie das Kind und vielleicht sogar die Mutter in
    einem guten Verhältnis, wenigstens in Kontakt
    zueinander stehen.
      Ich weiß, dass es sich hier um einen echten
    Wunschzettel handelt. Vielleicht existieren im Rahmen
    Ihrer Initiative Menschen, die eine  ähnliche
    Geschichte erlebt haben und sie für einen kurzen
    Film erzählen würden. Sie erreichen uns
    jederzeit herzlich gern über : 
kretzer@mediaakzent-tv.de
    
    21.2.2007:Kinderrechte in
    Deutschland unterm Hammer.
    Keine Chance für Urteile des Europäischen
    Gerichtshofes in Deutschland? Eine
    wirklich informative Sendung des Väterradios zur
    Problematik der Umsetzung von EGMR Urteilen in Deutschland und
    zum aktuellen Stand in den bekannten Fällen Haase und
    Görgülü. (mp3 Datei, 47.6 MB)
    
    16.2.2007: Für Trennungsväter im Raum
    Düsseldorf gibt es Veranstaltungen der
    Einrichtung 
Evangelische Familienbildung in Düsseldorf in
    denen über rechtliche Fragen informiert wird und
    Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch besteht (14.3 und
    9.5.2007). Informationen: siehe 
Flyer
    (doc Datei) oder auf der Webseite der Einrichtung (z. B. "Kurs
    suchen" mit Stichwort "Trennung").
     
    14.2. 2007: Zu Vaterschaftstests haben wir die folgende Anfrage
    um Mithilfe bekommen, der wir gerne nachkommen:
    
Wir benötigen DRINGEND
    Väter, die einen Vaterschaftstest haben machen lassen,
    festgestellt haben, daß sie NICHT der Vater sind und
    bereit sind, darüber zu erzählen, wie es danach
    weitergegangen ist.
    
       Ebenso suchen wir ein (natürlich
      älteres oder volljähriges) Kind, welches bereit
      ist, über die Ereignisse aus seiner Sicht zu berichten.
    
    
       Aktuell haben wir eine größere Tageszeitung,
      die darüber eine kleine Serie machen will und mehrere
      Redaktionen, die dieses Thema ebenfalls aufgreifen wollen.
    
    
       Es geht darum, die
      Problematik der Öffentlichkeit deutlich zu machen, ist
      also in unser aller Interesse.  Damit wir eine
      entsprechende Vorauswahl machen können - denn es sollen
      ja möglichst verschiedengelagerte Ausgänge
      dargestellt werden - ist es wichtig, daß eine kurze
      Skizzierung der Geschichte beiliegt. Die Antwort kann
      per Mail oder besser über folgendes WEB-Formular
      erfolgen:
    
    
    14.2.2007: Heute berichten die Zeitungen ausführlich
    über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, z.
    B. die Süddeutsche Zeitung auf der Titelseite (,,Richter
    erleichtern Vaterschaftsklagen") und auf den Seiten 2, 4, sowie
    
online. Abzuwarten bleibt, wie konkrekt die
    verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein Verfahren zur
    Festellung der Vaterschaft umgesetzt werden. 
Damit das Verfahren
    praktikabel ist, müssen die Anforderungen für dessen
    Einleitung niedrig genug sein. Wir
    meinen, dass die Tatsache, dass jemand bereit ist die
    Mühen und nicht unerheblichen Kosten eines gerichtlichen
    Verfahrens und einer gerichtlich angeordneten DNA Analyse auf
    sich zu nehmen und dabei zusätzlich noch
    möglicherweise das Verhältnis zur Mutter des Kindes
    und eventuell zum Kind selbst weiter belastet, eigentlich einen
    ausreichend ernsthaften Grund für die Einleitung
    eines Verfahrens darstellt.Die noch heute
    üblichen mehr oder weniger prosaischen Begründungen
    eines Verdachts, deren Akzeptanz im Ermessen, um nicht zu sagen
    Belieben des Gerichtes liegt (die Rechtslage dazu ist sehr
    uneinheitlich) erscheinen angesichts höchst einfach
    anzuwendender und verläßlicher DNA Tests nicht
    mehr zeitgemäß, wenn nicht geradezu lächerlich
    und völlig überflüssig. Die Befürchtung,
    dass mit einer niedrigen Schwelle ein Missbrauch durch
    zahlreiche ,,ins Blaue hinein“ erhobene Anfechtungsklagen
    entstehen würde, erscheint
    uns unbegründet. Mit einer niedrigen Schwelle
    für ein gerichtliches Verfahren würde sich auch das
    Problem heimlicher Vaterschaftstests vermutlich weitgehend
    erledigen, das jedenfalls getrennt gesehen werden sollte.
      
    13.2.2007: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
     
Pressemitteilung Nr. 18/2007 vom 13. Februar
    2007
    Zum Urteil vom 13. Februar 2007 – 1 BvR 421/05 –
Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden – Gesetzgeber muss aber Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitstellen.
 
13.2.2007: Aus 
http://www.heute.de/   (12:00 Uhr) [M] ZDF,
dpa  
Hoffnung für
zweifelnde Väter
    Heimliche Vaterschaftstests
    dürfen nicht vor Gericht verwertet werden. So hat das
    Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch dürfen
    zweifelnde Männer Hoffnung schöpfen: Laut Urteil muss
    der Gesetzgeber nun ein Gesetz erlassen, um die
    Überprüfung der Vaterschaft zu
    erleichtern.[mehr]
    
      Gleiches
      Recht für Mütter und Väter
      
        von Mareike Aden
      
Zweifel an
      der Vaterschaft? Misstrauische Väter können seit
      1998 in privaten Laboren überprüfen lassen, ob sie
      wirklich der Erzeuger sind. Eingeschickt werden kann alles,
      was DNA-Spuren trägt: Kaugummis, Schnuller,
      Haarbürsten.[mehr]
     
    Die Stellungnahme von Väter für Kinder e.V.
    ist in den Abschnitten 54-55 des Urteils zusammengefasst.
    
    12.2.2007:  Wir haben folgende Anfrage erhalten und bitten
    dieses wichtige und interessante Projekt durch eine Teilnahme
    nach Kräften zu unterstützen:
    
    Getrennt
    lebende Väter gesucht für wissenschaftliche Studie
    über das Selbstbild als
    Vater
     
    Liebe
    Väter,
     Im Rahmen meiner Magisterarbeit
    für den Studiengang Erziehungswissenschaften an der
    Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Bereich für
    Pädagogische Psychologie, der Universität Leipzig
    möchten ich Sie einladen an einer Untersuchung
    teilzunehmen.
     Ziel dieser Untersuchung ist es mehr
    darüber zu erfahren, welche Einstellungen Väter, die
    von ihren Kindern getrennt leben, zu ihren Kindern und zur
    ihrer Rolle als Vater haben. Daher richtet sich diese Studie
    ganz speziell an getrennt lebende Väter.
     Die Online-Befragung
    dauert etwa 30 Minuten und erfolgt natürlich anonym und
    unter Gewährleistung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
    Ihre Aufgabe ist es einen Katalog von Fragen zu beantworten.
    Aus den Angaben wird niemand Rückschlüsse auf Ihre
    Identität ziehen können.
     Sie erreichen den Fragebogen
    unter folgender Adresse:  http://wwwstud.uni-leipzig.de/~erz01jzi/
     Um an der Befragung teilzunehmen,
    benötigen Sie folgende
    Login-Daten:  Benutzername: vaeterstudie   
     Passwort: 
    leipzig07
     Bei Fragen oder Anmerkungen
    wenden Sie sich bitte direkt an
    mich: vaeterstudie07@yahoo.de
     Ich danke Ihnen sehr für
    Ihre Hilfe. Über die Ergebnisse der Studie werde ich Sie
    auf Wunsch sehr gern informieren.
     Katharina Straub,
    Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität
    Leipzig
    7.2.2007:  Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts wird
    in dem Verfahren „Heimlicher Vaterschaftstest“ auf
    der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 21. November
    2006 (siehe Pressemitteilung Nr. 77/2006 vom 30. August 2006)
    am Dienstag, 13. Februar 2007, 10:00 Uhr, im
    Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, 
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil
    verkünden. Details zur Teilnahme an der
    Urteilsverkündung in der 
Pressemitteilung Nr. 13/2007 vom 2. Februar
    2007
    
    6.2.2007 Wir haben heute dankenswerterweise einen Hinweis auf
    ein unseres Erachtens sehr interessantes Internetprojekt
    erhalten: Unter der Web-Adresse 
www.abgeordnetenwatch.de können allen 614
    Bundestagsabgeordneten öffentlich Fragen gestellt
    werden. Außerdem sind Informationen über die
    Biografie und das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten
    übersichtlich dargestellt. Dadurch, dass Fragen und
    Antworten unbegrenzt öffentlich zugänglich sind und
    ebenso eine Nichtbeantwortung ersichtlich
    ist, ergeben sich neue Möglichkeiten für
    Bürgernähe und gelebte Demokratie, wenn sie
    verantwortungsvoll genutzt werden, d.h. sachliche Fragen von
    allgemeinem Interesse gestellt werden. (Dass es auch
    Fragestellungen geben mag, die besser unbeantwortet bleiben,
    weil sie unsachlich sind, in erster Linie der Selbstdarstellung
    dienen, oder sonst von zu geringem allgemeinen Interesse sind,
    wird niemanden überraschen, der an politischen
    Diskussionen teilgenommen hat.). Wünschenswert
    wäre vielleicht auch eine Ausdehnung auf die Abgeordneten
    des Europaparlaments, wo leider, wohl zum guten Teil zu Recht,
    mangelnde Bürgernähe besonders beklagt
    wird. 
    Unter den bisherigen Fragen sind bereits auch solche aus dem
    Themenkreis (z.B. Umgang, Umgangskosten) unserer eigenen
    Webseiten zu finden.
    Wir möchten bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass
    u.a. auch der 
Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages
    ein Internetforum besitzt in dem öffentliche Petitionen
    zur Mitzeichnung präsentiert werden.
    
    28.1.2007: Zitat: „Die Einelternfamilie“, so Edith
    Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine
    zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich endlich in einer
    zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen.
    Der VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine
    Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer
    Kinderkomponente beim Ehegattensplitting führt zur
    Zementierung des traditionellen Modells. Vom Splitting
    profitieren nur Familien, bei denen ein Erwachsener besonders
    viel verdient: Also die so genannte Hausfrauenehe. Kinder von
    nicht verheirateten Paaren werden von diesem Modell nicht
    profitieren. Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie
    müssen nur endlich umgesetzt werden.“
    Quelle:
Pressemitteilung
    des Verband alleinerziehender Mütter und Väter
    Bundesverband e.V. vom 24. Januar 2007
    Zum Umgang mit dem Kind aus der "Einelternfamilie", zu 
PAS  und einem laut
    Autorin noch nicht wissenschaftlich erforschten "Paternal
    Fluchtverhalten Syndrom (PFS)"  vgl. u.a. 
,,Umgang-Neues Recht des Kindes" (Auszüge aus
    einem Vortrag von 
Elke Ostbomk-Fischer auf der
    Bundesdelegiertenversammlung des VAMV, 2001. 
    Volltext, pdf Datei, 22 S.)
    
    9.1.2007:  Heute 22h 15 ZDF Dokumentation 37 Grad:
     
Wer ist mein Vater? 
"Wer ist mein Papa?" - Schon
    Kleinkinder gehen dieser Frage akribisch nach. Wer vaterlos
    aufwächst, vermisst oft schmerzlich den abwesenden
    Elternteil, auch, wenn ein Stiefvater oder eine andere Person
    diese Rolle übernimmt. Spätestens im Erwachsenenalter
    verspüren viele den Wunsch, ihre wirklichen Wurzeln kennen
    zu lernen ...
    Sendung am 9. Januar 2007, 22.15 Uhr
    Wiederholung auf 3sat: 18. Januar 2007 um 18.00 Uhr 
      
LITERATUR HINWEISE
    
       Neues bei
    Väter für Kinder e.V. 2006
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2005
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2004
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2003
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2002
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2001
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 2000
    Neues bei Väter
    für Kinder e.V. 1999
    Neues bei Väter für Kinder
    e.V. (1997- 1998)